SRCinSE
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erstellt am: 19.11.2009 um 00:50 Uhr: |
Hallo zusammen,
mir brennt eine spezielle Frage unter den Nägeln und vielleicht kann mir ja jemand hier aus dem Forum diese Frage beantworten. Vielleicht gibt's sogar auch eine nette Diskussion.
Also,
wenn man dem Roady Distanzen verpasst, gibt es - soweit ich weiß - zwei Arten von Abnahmeprüfungen nach dieser Fahrzeugänderung und der Prüfer macht dabei eine Art Protokoll (Sammelbegriff), jedenfalls bringt er was zu Papier:
Erste Variante:
Sagen wir mal: Kleine Version (weil mit um die 40 EUR prüfgebührengünstiger) mit Teilegutachten im Sinne des § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a StVZO für die Platten.
Im Ergebnis bleibt die bisherige Betriebserlaubnis des Kleinen erhalten und alles ist gut.
Zweite Variante:
Dementsprechend: Große Version (so ab 70 EUR, Gebührenhöhe hängt vom Aufwand ab) - die sogenannte 'Einzelabnahme'.
Was man von der entsprechenden Abnahmeprüfung erwarten darf, ist die Erstellung eines Gutachtens im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 2 StVZO. Denn ohne dieses Papierchen hat der Antrag nach § 21 Abs. 1 S. 1 StVZO auf (Wieder-)Erteilung der durch Änderung erloschenen Betriebserlaubnis - vgl. § 19 Abs. 2 StVZO - für den Kleinen bei der Zulassungsstelle leider keine Chance.
Im Ergebnis gibt es für den Kleinen dann eine neue Betriebserlaubnis - nicht mehr für den Typ 452, sondern für ein 'Einzelfahrzeug' - vgl. Überschrift von § 21 StVZO - und alles ist gut.
Bei meinem QP sind schon beide Varianten gelaufen. Dazu ein Eigenzitat:
Zitat: Änderungsnachweis gemäß § 19 Abs.3 StVZO (nur Distanzen mit Teilgutachten abnehmen)
bei KÜS am 24.7.2008: 41,00 EUR incl.
Gutachten gemäß §§ 21 i.V.m. 19 Abs.2 StVZO "zur Erteilung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge" (eben mein Kombi-Fall mit Distanzen und Federn, jeweils mit Teilegutachten, das für sich immer davon ausgeht, die einzige Typänderung zu sein) beim TÜV-Nord am 5.3.2009: 78,85 EUR incl.
Soviel zum ersten Teil der Vorgeschichte.
Schaut euch z.B. das hier an:
Zitat: SCC hat mir mitgeteilt, dass deren Teilegutachten für vorne auf jeden Fall ausreicht und ich nur für hinten ein fahrzeugspezifisches Festigkeitsgutachten benötige, weil die 30mm je Seite bei der ET meiner Felgen nicht mehr vom Teilegutachten abgedeckt werden. Das Festigkeitsgutachten kann ich bei SCC anfordern, kostet stolze ¤ 119 Euro,.... Aber ist mir die Sache schon wert, wenn es damit beim TÜV reibungslos klappt.
oder das hier - fast schon erstaunlich:
Zitat: Es gibt ein Fahrwerksfestigkeitsgutachten, welches speziell für unseren Roadster von SCC erstellt wurde, welches besagt, das man SCC Scheiben bis ET-55 an der Hinterachse fahren kann. Das kostet rund 120¤ und ist die Nummer Sicher, wenn man >20mm Scheiben fahren möchte.
Es gibt hier genug Leute, die haben 30er Scheiben nur mit dem Teilegutachten eingetragen bekommen, obwohl sie damit eigentlich nur 15er hätten fahren können.
Die anderen haben es dann mit dem FAHRWERKSfestigkeitsgutachten eingetragen bekommen oder sind zu einem anderen Prüfer gefahren, der es dann auch so abgenommen hat.
Noch ein kleines Zitat:
Zitat: ...noch ein kleiner nachtrag von mir:
ich hab heute auch meine 20/30 scheiben eintragen lassen.
das ganze ging NUR zusammen mit dem speziellen festigkeitsgutachten.
Und noch ein längeres Zitat:
Zitat:
Zitat: aber nur mit dem fahrzeugspezifischen Festigkeitsgutachten (ca. 100¤).
100¤ plus MWST ums genau zu sagen.
Habe es gerade bei SCC bestellt....119¤
Leider wollte mein TÜV Mensch meine Felgenkombination so nicht eintragen,
weiol das eigentliche Gutachten Festigkeitsgutachten, worauf der Wisch verweist,
nicht für den TÜV einsehbar ist. Wäre dem so gewesen, hätte man sich die 119¤ sparen können. Aber um richtig Geld zu scheffeln hat SCC es gegen Einsicht gesperrt. Somit
heftet sich mein TÜV-Prüfer dann den 119¤ teuren Schrieb nur ab und es hat sich für
Ihn erledigt
Jetzt die eigentliche Frage:
Kann es sein, dass dieses merkwürdige Achsfestigkeitsgutachten - ein Stück Papier für nicht gerade günstige 119¤ incl. - überflüssig ist wie ein Kropf, wenn sowieso eine 'Einzelabnahme' - also die große Version der Abnahmeprüfung - ansteht und man es freundlicherweise schon im Vorgespräch mit einem Prüfer zu tun hat, der das entscheidene Gutachten auch ohne dieses Papierchen schreibt? Oder erleichtert das Papierchen dem einen oder anderen Prüfer entscheidend seine Arbeit?
Ich würde echt gerne endlich in Erfahrung bringen, was es mit diesem Festigkeitsgutachten - kein Sonderangebot - auf sich hat.
Momentan sieht es für mich nur nach Geldschneiderei aus, weil es eben offenbar - prüferabhängig - auch ohne geht.
@zapfe: Auf Deinen Post hierzu freue ich mich jetzt schon ....
@wallower: Etwa 120¤ allein für dieses ominöse Papierchen, nicht etwa für die Eintragung/Prüfgebühr
Nordische Grüße
SRCinSE
[Editiert am 18/11/2009 von SRCinSE] ____________________
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Smudo
Beiträge: 60 Registriert: 14.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 20.1.2010 um 01:41 Uhr: |
Hy @ all
hier noch ein Beitrag das belegt, dass man dieses Gutachten anscheinend nicht wirklich benötigt...
...muss aber dazu sagen, dass 2 TÜV-Süd-Stellen die Eintragung abgelehnt haben...
Zitat: Hy,
bin seit Gestern abend 22:30 Uhr stolzer Besitzer von eingetragenen Distanzen VA50/HA60mm!
Ging alles mit Teilegutachten und ohne Probleme!
Ich weiss, dass des mit der ET nicht wirklich passt, aber den Prüfer von der DEKRA hat es auch nicht interessiert!
Bin dann mal Roady-fahren!
Grüssle Achim
Grüssle Achim ____________________ SMUDO --- Der mit dem ewigen Grinsen im Gesicht!!! :-)
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Streety85
Beiträge: 169 Registriert: 27.2.2009 Status: Offline |
erstellt am: 19.1.2010 um 22:53 Uhr: |
Ja da haste wohl recht, da sGeld hätte ich mir sparen können.
Also
Fazit: Sich umhören beziehungsweise umschauen lohnt sich |
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SRCinSE
* Moderator * * Unterstützer * Beiträge: 5909 Registriert: 14.3.2008 Status: Offline |
erstellt am: 19.1.2010 um 22:25 Uhr: |
@Lindheimer: Na klar, die Platten sind eingetragen. Aber darum geht es in diesen Thread ja gar nicht ....
@Streety85: Siehste, noch ein gutes Beispiel, dass es hier und da eben auch ohne teuren 'Extrazettel' geht.
Aber leider eben nicht immer ... ____________________
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Streety85
Beiträge: 169 Registriert: 27.2.2009 Status: Offline |
erstellt am: 19.1.2010 um 20:50 Uhr: |
Hwy, also ich hab auf der VA 25er und auf der HA35er von SCC und ich hab mir damals auch dieses Festigkeitsgutachten besorgt. Alsi ich dann beim TÜV war ließ ich das erst mal aussen vor.
Da der Prüfer auch nicht danach gefragt hat, hab ich ihn darauf angesprochen und der wusste nichts damit anzufangen.
Zitat:"Was soll ich denn damit?"
soviel dazu |
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Lindheimer
Beiträge: 1882 Registriert: 6.2.2009 Status: Offline |
erstellt am: 19.1.2010 um 20:30 Uhr: |
Darf man fragen ob die Sprverbreiterungen jetzt eingetragen sind oder doch nicht ?? ____________________
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SRCinSE
* Moderator * * Unterstützer * Beiträge: 5909 Registriert: 14.3.2008 Status: Offline |
erstellt am: 19.11.2009 um 23:50 Uhr: |
Zitat: Ich glaube man will einfach nur mehr Geld verdienen ...
Das ist sicherlich der Hauptgrund, davon kann man ausgehen und was den technischen Aspekt 'Fahrwerksfestigkeit' angeht: Damit hat es mit Bestimmtheit auch in großem Maße zu tun.
Letzteres scheint sozusagen die offizielle Begründung zu sein, wenn das Festigkeitsgutachten bei der einen oder anderen Prüfung verlangt wird. Kann jedoch auch sein, dass die Prüfung auch ohne über die Bühne geht.
Ich denke, mit dem Festigkeitsgutachten vereint sich einfach das 'Beste aus beiden Welten' für den Geber/Verkäufer und damit nicht unbedingt auch gleichzeitig für den Kunden. 'Das haben die ja echt gef...t eingeschädelt'
Wer Lust hat, kann sich hier ja mal durchklicken - direkt verlinkt bekomme ich es nicht hin - oben links auf den Punkt 'Service' klicken, dann im neuen Fensterinhalt ganz nach unten scrollen zu dem Abschnitt 'Hinweise' und dort die 'Technische(n) Hinweise' öffnen und im neuen Fensterinhalt die Abschnitte 'Fahrwerksfestigkeit/ET-Grenze' sowie 'Teilegutachten, Einzelgutachten' lesen:
Klick: http://www.spurverbreiterung.de/index.php?lan=de
Schätze mal, dass es eine vollständig-fundierte Antwort auf die Frage, die ich gestellt habe, zumindest hier unter uns, also aus der Mitte des Clubs, gar nicht wirklich geben kann. Ich spekuliere insoweit ja eigentlich auch nur.
Andererseits: Vielleicht ergibt sich doch noch was und möglicherweise war es an der einen oder anderen Stelle bis hierher zumindest ein wenig interessant zu lesen.
Eigentlich 'habe ich jetzt fertig'. Fast.
Denn:
Zitat: *schnappt sich schon mal ne Tüte Popcorn*
Zitat: *neben Zapfe auf die Zuschauerbank setz` und Träger Bier raushol`*
Sorry, Zapfe & lucky, sieht gerade echt nicht danach aus, als wenn sich das lohnt
@skullralle: Genau - die Absenkung der maximalen ET in dem Teilegutachten für die kleine Version der Abnahmeprüfung von -40 mm auf -35 mm erfolgte bestimmt auch - dem Grunde nach - vor dem gleichen Hintergrund. Mehr lässt sich einfach nicht vermuten.
Und als Schlusswort 'von mir' vielleicht einfach dieses Zitat:
Zitat: aber da nicht alle menschen gleich sind, und erst recht nicht alle tüv's kommt halt immer was anderes raus wenn du mit so was bei denen aufschlägst.
Nordische Grüße
SRCinSE ____________________
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skullralle
Beiträge: 1190 Registriert: 29.8.2009 Status: Offline |
erstellt am: 19.11.2009 um 18:36 Uhr: |
Wobei vielleicht auch noch zu klären wäre warum im neueren Tüv Gutachten von SCC nur noch bis ET 35 und im früheren Gutachten bis ET 40 die Rede ist.
Beide sind vom Tüv Österreich, einmal vom 18.07.03 und das neue vom 18.02.08.Istt mir persönlich schleierhaft, was soll sich denn geändert haben? Ich glaube man will einfach nur mehr Geld verdienen indem man mehr von den "ominösen Festigkeitsgutachten" verkauft.
Gruß Ralle |
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SRCinSE
* Moderator * * Unterstützer * Beiträge: 5909 Registriert: 14.3.2008 Status: Offline |
erstellt am: 19.11.2009 um 11:44 Uhr: |
Zitat: Momentan sieht es für mich nur nach Geldschneiderei aus, weil es eben offenbar - prüferabhängig - auch ohne geht.
Hier ein neben Luckys Fall weiteres Beispiel für eine 'Einzelabnahme' - also die von mir sogenannte große Version der Abnahmeprüfung nach Fahrzeugänderung gemäß § 21 StVZO ohne dieses ominöse und teure Papierchen namens '(Achs-)Festigkeitsgutachten':
(ganz am Rande: darf hier in S-H nur vom TÜV-Nord gemacht werden, - GTÜ, DEKRA & Co schauen zu - in den 'neuen' Ländern ist nur die DEKRA dazu autorisiert - den jeweils nicht autorisierten Orgas bleibt als Tätigkeitsfeld 'nur' die kleine Version der Abnahmeprüfung)
Zitat: Hi Ihr,
komme gerade vom TÜV Nord. Ich stellte dort heute morgen meinen Roadster mit Spurverbreiterungen vor.
HA: 2 x 30mm
VA: 2 x 20mm
System B (Scheibe wird mit eigenen Muttern fest montiert und Rad wird mit vorhandenen Schrauben an Scheibe geschraubt) in Verbindung mit Brabus Monoblock VI Felgen. Wie konnte es anders sein, als das diese Rad/Reifen Kombi nicht im Gutachten nach 19/3 enthalten war. Der TÜV-Ing. erklärte mir die Problematik ohne dabei belehrend oder arrogant zu wirken und fing an zu messen und zu schauen. Letztendlich nickte er es ab und schrieb das Gutachten. Alles im allen empfand ich die Begutachtung als kompetent und lehrreich.
....
Fazit: Durch die Felgen/Spurverbreiterung Kombi wurde es beim TÜV noch einmal spannend, ansonsten nette Fachgespräche ...
Mein Suche nach einem Positiv-Beispiel gestern abend war leider nicht erfolgreich, aber jetzt habe ich es ja immerhin nachgeliefert ...
Noch genauer gesucht, finden sich bestimmt noch ein paar Beispiele mehr.
Zitat: Aber mal ernsthaft... Die Variante bei der man noch zusätzlich 120 Euro für das Gutachten auf den Tisch legt, ist aber nun mal die einfachste Methode für TÜV Prüfer und Fahrzeugbesitzer, um Distanzscheiben (bsp. 30mm) einzutragen.
Hmm, das deutet meiner Meinung nach ungefähr an, dass das wenig günstige Achsfestigkeitsgutachten quasi nur eine Erweiterung des Teilegutachtens im Sinne des § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a StvZO ist, oder? Oder ist es doch 'nur' ein nicht immer nötiger Zusatz für die von sich aus anspruchsvollere 'Einzelabnahme'?
@mich@el: Schon mal darüber nachgedacht, mal einen anderen Prüfer zu fragen, der eben in Niedersachsen auch 'Einzelabnahmen' machen darf? Äh - Riecht nach Prüferhopping
Hmm - Zur Unterscheidung könnte man ja auch einfach 19erAbnahme zur kleinen Version und 21er Abnahme zur großen Version sagen, oder?
@zapfe: Na klar, mit dem Tiefer&Breiter-Thema bin ich für mein QP auch durch - deswegen ja auch die Thread-Überschrift ...
Wäre echt schön, wenn sich dieses Rätsel 'einfach' mal lösen ließe.
Edit musste noch das Fragezeichen für den Sichtbereich 'Neu im Forum' nachliefern.
Nordische Grüße
SRCinSE
[Editiert am 19/11/2009 von SRCinSE] ____________________
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lowmega
Beiträge: 778 Registriert: 24.9.2007 Status: Offline |
erstellt am: 19.11.2009 um 11:10 Uhr: |
sicher- es gibt solche und "solche" prüfer- als ich meine spikes ohne das festigkeitsgutachten mit der 25/30er platten eintragen lassen wollte, war ich bei ca 5 tüvstellen- keiner hats gemacht ohne das festigkeitsgutachten. jetzt bei meinen stc felgen mit 20er platten vorne und hinten, welche von der abdeckung her, selbst mit den kotflügelverbreiterungen, recht grenzwertig "im" radkasten stehen, eintragen lassen wollte, wollte der (neue) prüfer nicht mal das festigkeitsgutachten sehen. der sagte nur "jaja passt schon"....
es gibt von dem festigkeitsgutachten auch eine "firmenversion" mit welcher eine tuningfirma bei sich jeden roadster mit den platten eintragen lassen kann ohne das gutachten jedesmal neu kaufen zu müssen.
ps: bei den "privaten" festigkeitsgutachten steht übrigens unten drauf das der prüfer das schriftstück nach eintragung einbehalten müsse, somit hätte ich regulär für meine neuen felgen wieder eines kaufen müssen....gottseidank hab ich es immerwieder mitgenommen. |
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lucky
Beiträge: 113 Registriert: 7.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 19.11.2009 um 09:15 Uhr: |
Deshalb bin ich gleich zu einem der hiesigen Smarttuner gefahren und habe dort eine komplette Kur inkl. der nötigen TÜV-Abnahmen gemacht.
Die haben ihre Spezi`s, die zum 27ten Mal die gleichen Kombinationen eintragen sollen.
Einmal hinfahren und Ruhe ist.
Habe übrigens keine EUR 120,- für den SCC-Hinweis löhnen müssen. Alleine dafür hatte ich schon die Spritkosten für die Anfahrt wieder raus.
Von den gesparten Nerven will ich jetzt mal gar nicht anfangen...
*neben Zapfe auf die Zuschauerbank setz` und Träger Bier raushol`* ____________________
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mich@el
Beiträge: 309 Registriert: 8.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 19.11.2009 um 08:30 Uhr: |
Moin MOin,
also ich versuche jetzt auch schon seit Mai meine Distanzen beim TÜV eintragen zu lassen.
Witzig ist bei mir, er hat alle mechanischen Prüfungen gemacht und hatte schon fasst unterschrieben, da fiel ihm auf, dass 30mm hinten ja garnicht in der beigefügten ABE steht und da ging dann das Elend los.....
Nach einer ganzen Weile Diskussion über Einzelabnahmen des Fahrwerks usw, meinte ich dann zu Ihm, er solle mir doch bitte mal erklären, was dieses "Festigkeitsgutachten" überhaupt Beschreibt, darauf hin meinte er, "NUR OB DAS FAHRWERK DIE FELGEN/DISTANZEN KOMBI AUSHÄLT" (Grob zusammengefasst)
Als ich dann darauf verwiesen haben das ich Ihm mehrere Fahrzeuge zeigen kann (inkl. Eintragung) die absolut die selben Komponenten verbaut haben wie ich, meinte er nur ich müsse eine Einzelabnahme (inkl. Gutachten) machen, weil ja auch der TÜV leben will!!!!!!!
Na Toll |
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Zapfestreich89
* Tailor Made * Beiträge: 1622 Registriert: 7.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 19.11.2009 um 01:50 Uhr: |
@SRCinSE:
...mit dem Thema bin ich eigentlich schon lange durch.
Das schöne ist halt das ich bei meiner Eintragung jede Smart Felge (außer Stahl) mit den Distanzen (15/30mm) fahren kann.
Aber mal ernsthaft... Bei deinen Ausführungen hier im Thread wird wirklich klar, das man breite Distanzen tatsächlich unterschiedlich eintragen kann. Die Variante bei der man noch zusätzlich 120 Euro für das Gutachten auf den Tisch legt, ist aber nun mal die einfachste Methode für TÜV Prüfer und Fahrzeugbesitzer, um Distanzscheiben (bsp. 30mm) einzutragen.
*schnappt sich schon mal ne Tüte Popcorn*
Gruß Zapfe
[Editiert am 19/11/2009 von Zapfestreich89] ____________________ 2x Smart Roadster-Coupé - ...der beißt nicht, der will nur spielen! |
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2eck
Beiträge: 513 Registriert: 17.4.2006 Status: Offline |
erstellt am: 19.11.2009 um 01:11 Uhr: |
das was du von scc bekommst ist noch nicht mal ein festigkeitsgutachten sondern eine mit deiner fahrgestellnummer versehene bescheinigung das ein solches festigkeitsgutachten unter der nummer 1234xyz existiert.
je nach dem ob kollege tüv ingeniör gut mit dem computer kann oder nicht hilft dir das oder auch nicht.
und wenn es ein prüfer ist der es besonders gut mit dem computer kann wird eh raus finden das das existiert - auch ohne den kostenpflichtigen hinweis.
tüv ich glaube süd war das ingeniör meinte (nicht bei mir) das laut computer für den comuteriesierten plastikhaufen hinten et -55 gehen.
aber da nicht alle menschen gleich sind, und erst recht nicht alle tüv's kommt halt immer was anderes raus wenn du mit so was bei denen aufschlägst.
[Editiert am 19/11/2009 von 2eck] ____________________ http://www.smart-roadster-forum.de |
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