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Autor: Betreff: Kein TÜV wegen Blinkern !!!!



Beiträge: 31
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erstellt am: 2.10.2014 um 11:40 Uhr:
Hallo zusammen,

ich hatte gerade ein Erlebnis der besonderen Art !
War mit meinem Roadi beim TÜV und hab die Plakette nicht bekommen,
da bei den Blnkern die orabge Innenbeschichtung angeblich abgegangen sind und die Blinker nicht mehr voll orange leuchten. Und zwar alle Blinker, vorne hinten und seitlich.

Nun waren die m.E. schon immer so. Leuchtet halt eher gelblich,
Das müßte aber dann doch inzwischen bei fast allen Roadies der Fall sein.

Hat jemand irgedwelche Erfahrungen damit ?

Gruß

Stefan

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Beiträge: 848
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Status: Offline
erstellt am: 2.10.2014 um 11:53 Uhr:
War bei mir hinten auch so. Habe die Birnen vor dem TÜV getauscht.
Ist doch kein Hexenwerk...
 
____________________
Smart-Fahrer der ersten Stunde... Seit 04/1999...




Beiträge: 9193
Registriert: 8.4.2009
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erstellt am: 2.10.2014 um 11:54 Uhr:
Blinker müssen nun mal gelb leuchten, was wundert dich denn jetzt das der TÜv dieses verlangt?

Jder kann vor einem TÜV Termin Sachen selber Prüfen. Dazu gehört eben auch Beleuchtung, Hupe, Gurte, Reifen usw. Das ein Blinker gelb leuchten muss lernt man in der Fahrschule. Also beschichtete Glühlampen gegen neue ersetzen. Es ist ja nicht der Blinker der defekt ist, sondern die Glühlampe verliert durch Altern und Wärme die Beschichtung. Kostenfaktor von gerade mal 10¤ plus Arbeit. Damit hätte man Kosten der Nachuntersuchung von 20¤ erspart



Beiträge: 31
Registriert: 1.9.2010
Status: Offline
erstellt am: 2.10.2014 um 12:04 Uhr:
Hallo Jungs,
damit Ihr mich nich falsch versteht:
Die Glühlampen sind natürlich noch orange beschichtet.

Der Prüfer bemängelte das die Innenbeschichtung innerhalb der Leuchten selber abgegangen ist !!!!!
Eben nicht die Beschichtung der Birnen.

Und wie es aussueht ben die Leuchten ja wohl keine Orage Innenbeschichtung !

Gruß

Stefan

[Editiert am 2/10/2014 von StefanK]

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erstellt am: 2.10.2014 um 12:58 Uhr:
Vorne scheint es definitiv Blödsinn - oder besser - Schikane zu sein, weil die Blinker-Standlicht-(Nebler)-Kombi-Einheit vorne wohl kaum eine Innenbeschichtung hat.

Kurios: Gelbes Licht als "Fahrrichtungsanzeiger" ist i.O. !

Wortlaut von § 54 Abs. 3 StVZO: Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.

"Verweißung" dagegen ist ein Problem, weil der durchsichtige Lack auf der Glasoberfläche der betagten Blinkerbirne gerne mal abpellt.
Für kleines Geld einfach 'ne neue, gelackte Blinkerbirne rein und gut.

Sonst noch eine Frage?
 
____________________

</font



Beiträge: 421
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erstellt am: 2.10.2014 um 13:20 Uhr:
Hallo zusammen, Stefan,

hatte ich auch bei meinem beim Termin im Juni.

Ist wohl so, daß die Blinker ihre Farbe verlieren.

War bei mir aber so, daß ich die Plakette bekam und halt neue Birnen vorne eingebaut habe, zu den seitlichen und Heckbirnen hat er nichts gesagt.

Ist schon komisch wo doch mittlerweile bei allen Autos die Blinker weiß sind uns aus Kostengründen mit Abblendlicht in einer Einheit verbaut sind und um keinen Deut besser sichtbar sind als wisse (ausgeblichene Blinker)!

ciao Smartii
 
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Registriert: 17.7.2005
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erstellt am: 2.10.2014 um 14:56 Uhr:
Zitat:
Ist schon komisch wo doch mittlerweile bei allen Autos die Blinker weiß sind....

Wo? Bei welcher Marke und welchem Modell?
 
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erstellt am: 2.10.2014 um 15:37 Uhr:
Habe gerade mal meine Rückleuchte abmontiert:
Die Birne ist top und in de Leuchte sieht man keinerlei gelbliche Farbe.
Ist denn im Originalzustand wirklich gelbe "Farbe" in der Leuchte ?
Und ist das auch in den Vorderleuchten der Fall ?

Ich habe den Roadi jetzt 5 Jahre und das sah m.E. immer so aus ...

Danke an Alle

Stefan

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  erstellt am: 2.10.2014 um 16:10 Uhr:
Nächster Prüfer bei einer anderen Orga. ....



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  erstellt am: 2.10.2014 um 20:26 Uhr:
Auch ich bekam beim letzten TÜV-Termin den Hinweis, daß die hinteren Blinker farblich zu schwach seien. Die Plakette gab's trotzdem.
Hab' die Lämpchen danach ausgetauscht, auch wenn sie m.E. noch i.O. waren. Die Beschichtung war lediglich gerissen.
Beim anschließenden Blinktest mit alten bzw. neuen Lämpchen war dann auch kein Unterschied festzustellen.
 
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erstellt am: 3.10.2014 um 01:02 Uhr:
umrüsten auf diadem da blättert auch nichts ab.
 
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erstellt am: 12.10.2014 um 19:45 Uhr:
Ich bin statt zum TÜV jetzt zum ersten Mal beim KÜV gewesen und der hat auch die Plakette verweigert ("starke Mängel") weil die vorderen und die Seitenblinker "zu weiß" wären -- OK ich tausche die Birnen aus!!!

ABER der suchte die Leuchtweitenregulierung (LWR) im Auto und sagte, die sei seit 1998 Vorschrift!!! ?????

Ich meine, dass der Smart-Roadster KEINE LWR hat, oder irre ich mich da??????

Zumindest habe ich im Innenraum keine LWR entdeckt und auch nicht in der Literatur zum Fahrzeug!

Was ist nun richtig - gibt es eine LWR oder nicht????? Wenn nicht, dann beschwere ich mich über die Dummheit des Meisters vom KÜV und kehre in 2 Jahren reumütig wieder zum TÜV zurück! :(



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erstellt am: 12.10.2014 um 20:04 Uhr:
Der Roadster hat keine LWR weil er keine Rücksitze hat und der Kofferraum eh nur mit 50Kilo beladen werden darf. Er hat ohne LWR eine Zulassung bekommen und wenn das dem TÜV Prüfer nicht passt, kann er sich ja beim Kraftfahrbundesamt beschweren



Beiträge: 72
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erstellt am: 12.10.2014 um 20:07 Uhr:
Recht herzlichen Dank für die ausführliche und schnelle Antwort zur LWR !!!!!

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erstellt am: 12.10.2014 um 21:58 Uhr:
Genau.

Es gibt im Roadster von Haus aus definitiv keine LWR. Durch die geringe Zuladung, wobei der Großteil des nutzbaren Kofferraumvolumens auch noch vorne ist, ist sie technisch betrachtet schlicht nicht notwendig.

Der Hersteller hat für das kleine Autochen auch ohne LWR eine EG-Typgenehmigung bekommen.
Logischerweise kann man den Kleinen damit auch zulassen, weil man ihn sonst auf öffentlichen Straßen nicht in Betrieb setzen darf (vgl. § 3 Abs. 1 S. 1 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr - FZV).

Meister?
Nee, nee, dem Prüfingenieur (klick) ist nix zu schwer.

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erstellt am: 13.10.2014 um 07:01 Uhr:
btw, ich kenne KEINEN Roadster der eine LWR hat....

lg cooper
 
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...schön blau isser, oder ?

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erstellt am: 13.10.2014 um 19:15 Uhr:
also wenn der küv fritze noch nicht mal im stande ist sowas online aufzuklären, dann weiss ich nicht als was der mester gemacht hat. warscheinlich bäckermeister inner fleischerei.
die können ja noch nichtmal tüv richtig schreiben.(küv)???
 
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