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 < Voriges Thema  Nächstes Thema >   <<  1  2  >> Aufsteigend sortiern Absteigend sortieren
Autor: Betreff: Originalräder eintragen lassen?

* Moderator *
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Beiträge: 5909
Registriert: 14.3.2008
Status: Offline
erstellt am: 17.7.2013 um 13:11 Uhr:
Zitat:
Ich will ja auch kein COC genau für meinen SR, sondern eines für einen 60kw SR

Den Sinn des CoCs, also der EG-Übereinstimmungsbescheinigung, hast Du aber schon erfasst, oder?

Warum sollte Dir jemand das CoC für seinen Roady (auch nur in Kopie) zur Verfügung stellen?

 
____________________

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* Hardware Guide *
* Team *

Beiträge: 1638
Registriert: 10.5.2012
Status: Offline
erstellt am: 17.7.2013 um 13:45 Uhr:
moin,

Zitat:
Den Sinn des CoCs, also der EG-Übereinstimmungsbescheinigung, hast Du aber schon erfasst, oder?

... wenn du um meinen Job wüsstest, ja

Zitat:
Warum sollte Dir jemand das CoC für seinen Roady (auch nur in Kopie) zur Verfügung stellen?

... aus Nettigkeit?
Hab ja auch schon anderen Sachen per Kopie zugeschickt und auch welche bekommen, z.B. als "Eintragungshilfe" bei TÜV/Dekra.

Das ich mit einem fremden COC prinzipiell nix anfangen kann, ist mir durchaus bewusst. Ich importier ja auch kein Fahrzeug und will mir die Einzelbetriebserlaubnis per Gutachten nach § 21 StVZO sparen.
Es geht mir nur um Datenvollständigkeit und Orientierungshilfe bezgl. zulässiger Veränderungen.

BTW. ... schon wieder alles OT

LG, Vince
 
____________________
 Spritmonitor.de

* Moderator *
* Unterstützer *

Beiträge: 5909
Registriert: 14.3.2008
Status: Offline
erstellt am: 17.7.2013 um 14:51 Uhr:
OT-Fortsetzung: Nützt ja nix ....

Hmm, hätte ich keinen (inzwischen entwerteten) Alt-Brief mehr für mein kleines Autochen, würde ich schlicht im freundlichen sC meines Vertrauens nach einem CoC für mein QP fragen.

Gerade das Original zum eigenen Auto dürfte als Erklärnachweis gegenüber mißtrauischen Sachverständigen
z.B. zum recht großen Umfang der typmäßig freigegebenen Räder mit dem 112 / 3 Lochkreis
(sogenannte 'serienmäßige Räder') sehr hilfreich sein,
wenn es darum geht, sich die Einzelabnahme jeder einzelnen smart-Felge
- nur, weil der Kleine bereits tiefer und breiter als die serienmäßige Schmalspurgiraffe ist -nach §§ 21 i.V.m. 19 Abs. 2 StVZO zu vermeiden.

Ist aus meiner Sicht sowieso Abzocke: Sämtliche Hinterrad-Smartfelgen kommen mit einer ET zwischen -15 und -20 mm daher.
Zusammen mit den typmäßig freigegebenen Decken nehmen sämtliche Hinterräder ziemlich exakt genau gleich viel Platz im Radhaus ein,
was man z.B. bereits daran festmachen kann, dass beim Wechsel von 15''-Spines mit 185/55 auf 16''-Spikes mit 205/45 oder gar auf 17''-Monos mit 225/35 keine Tachoangleichung erforderlich ist.

Warum wohl kann sich der Sachverständige nicht der Auffassung des Kollegen, der die Abnahme für die Erteilung der Typen-Betriebserlaubnis gemacht hat, an der Stelle einfach anschließen?

Der Sachverständige, mit dem ich zu tun hatte, hatte den A.sch in der Hose und obwohl es egal ist,
mit welchen smart-Rädern auf meinem QP mit korrigierten Radstand ich gerade unterwegs bin,
ist der Eintragungstext in dem Zusammenhang recht kurz.

Und so gehört sich das auch, weil es sonst, äh, nicht nett ist.

Nordische Grüße
SRCinSE
 
____________________

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Beiträge: 444
Registriert: 25.3.2008
Status: Offline
erstellt am: 17.7.2013 um 15:15 Uhr:
Zitat:
Es geht mir nur um Datenvollständigkeit und Orientierungshilfe bezgl. zulässiger Veränderungen.
...dem schließe ich mich an
 
____________________
Beurteile die Menschen nicht nach ihren Tugenden
sondern nach ihren Lastern.
Tugenden können vorgetäuscht sein;
Laster dagegen sind echt.

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