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Autor: Betreff: Knast für Kurven räubern?

Ausgeschlossen

Beiträge: 417
Registriert: 14.9.2012
Status: Offline
erstellt am: 23.9.2017 um 18:34 Uhr:
Ja, es ist schon ein Dilemma!
Ganz allgemein möchte ich mal sagen, dass Verkehrsteilnehmer in ihren Möglichkeiten autonom zu entscheiden und entsprechend zu fahren immer mehr eingeschränkt werden.
Das neue Gesetz kann ja nicht zielgruppenorientiert verfasst werden, also speziell gegen jugendliche Raser mit überwiegenden Migrationshintergrund, sondern muss dann so gestaltet sein, dass es für alle Verkehrsteilnehmer gilt.
Insofern sind auch wir mit unseren Ausfahrten betroffen, jedenfalls dann , wenn Menschen zu Schaden kommen, oder dabei gar getötet werden.
Andererseits erlebe ich in den letzten Jahren eine bisher noch nicht erfasste und schon gar nicht diskutierte Entwicklung im Straßenverkehr, die mindestens genauso gefährlich ist, wie diese jugendlichen Raser.
Ich meine den LKW-Verkehr.
Seit es Maut gibt für LKW auf Deutschen Autobahnen, weichen immer mehr Brummis auf Bundes-Landes- u. Kreisstraßen aus.
Diese Fahrer sind dann auf Straßen unterwegs, die eigentlich für Sattelschlepper ungeeignet sind und verlassen sich dabei auch nicht anders als PKW-Fahrer auf ihr Navi.
Dann geht es mitunter nur noch im Schneckentempo voran, mitunter werden ganze Straßen blockiert, ganz abgesehen von den enormen Schäden, die dabei verursacht werden.
Wenn so einer vor Dir fährt, dann kannste das noch händeln, aber wehe so einer kommt Dir entgegen auf einer Kreisstraße, wo selbst PKW nicht mehr ohne weiteres aneinander vorbei kommen. Was ich inzwischen schon mehrfach erlebt habe und mich dabei auf die guten Bremsen vom Roady verlassen konnte!
Andererseits werden Straßenabschnitte, wo man bisher freie Fahrt hatte, gerade auf Grund des nun sich veränderten Schwerlastverkehrs, auf 30 oder 50 reduziert, mit durchgezogenen Linien versehen, etc...
Für Sattelschlepper und unsere Smartys gelten also die gleichen Bedingungen!
Beispiel:
Ortsausgang Kierspe Richtung Halver (Landesstraße)
Vier Kurven mit geraden Streckenabschnitten zur Durchfahrt eines Tales.
https://www.google.de/maps/dir/51.1477003,7.5785213/51.1416426,7.5831561/@5
1.1447282,7.5755937,16z/data=!3m1!4b1!4m2!4m1!3e0

Vorher: gestrichelte Mittellinie und Hinweisschilder auf gefährliche Kurven, inklusive Barken
heute: durchgezogene Mittellinie und Hinweisschilder auf gefährliche Kurven, inklusive Barken, Überholverbotsschilder, Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 und 50.
Wenn es frei ist fahr ich dort die Geraden mit max 120km/h und die Kurven zwische 40- 80Km/h.

Da überhol ich auch,trotz durchgezogener Linie, wenn wieder so ein Schwerlaster alle ausbremst!

Nur mal so als Beispiel.

Gruß

SEWIA
 
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Es gibt zwei mögliche Ausbremser!
Sonntagsfahrer und Kurven!
Variante Zwei scheidet bei mir aus!



Beiträge: 701
Registriert: 5.9.2009
Status: Offline
erstellt am: 23.9.2017 um 17:32 Uhr:
Ich rate zur Entspannung. Der Gesetzgeber hatte m. E. nur die völlig richtige Absicht, die schärfere Bestrafung nicht auf "Rennen", also Aktionen im Zusammenspiel mit anderen Verkehrsteilnehmern, zu beschränken, sondern bei vergleichbarem Verhalten auch dann wirksam werden zu lassen, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist.

Wer auf einer Landstraße eine sportliche Gangart anschlägt, ohne bspw. die zulässige Geschwindigkeit zu überschreiten, den Gegenverkehr zu schneiden, so schnell in schlecht einsehbare Kurven zu fahren, dass er innerhalb der einsehbaren Strecke nicht anhalten kann etc., fährt weder mit nicht angepasster Geschwindigkeit noch grob verkehrswidrig noch rücksichtslos. Im übrigen hat SRCinSE völlig recht mit dem Hinweis, dass ALLE im Gesetzestext mit "und" verbundenen Tatbestandsmerkmale nachgewiesen sein müssen, um die Strafbarkeit eintreten zu lassen.

Insofern sind sportliche Landstraßenfahrten unter Anwendung des gesunden Menschenverstandes auch zukünftig ohne weiteres möglich.
 
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Beiträge: 3783
Registriert: 8.3.2010
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erstellt am: 23.9.2017 um 12:19 Uhr:
Ach Matze, willst du damit sagen, dass unsere kleine Tour am Donnerstag höchst illegal gewesen ist? Also mein Kleiner hat vor Freude sogar gehüpft
 
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erstellt am: 22.9.2017 um 20:36 Uhr:
Genau - erstmal schauen, was im Gesetzestext genau drinsteht.
Kann ja sein, dass das Du zukünftig besser nicht mehr, wie bisher, in Weserufernähe unterwegs bist.
Je größer der Schaden (Stichwort: rücksichtslos), desto länger auf Staatskosten untergebracht.



Beiträge: 4358
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erstellt am: 22.9.2017 um 20:13 Uhr:
Naja, ich habe den Gesetzestext jetzt noch nicht gelesen. Da können die abstrusesten Regelungen drin stehen, heutzutage ist da nichts mehr sicher. Ob dann wirklich alle Kriterien erfüllt sein müssen und wie sie exakt definiert sind, weiß ich noch nicht. Es geht hier aber auch nicht nur um direkt messbares Verhalten sondern sogar um Absichten. Solche können aufgrund von bestimmten Anhaltspunkten immer unterstellt werden. Letzten Endes könnte es schwierig werden, wenn man alleine im Auto sitzt und zwei Exektivbeamte ein solches Verhalten bezeugen.

@Olli: Hier gehts nicht um Zivilrecht, im Strafrecht ist der Kläger der Staat.

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erstellt am: 22.9.2017 um 18:51 Uhr:
Naja,zuerst mal muss ne gerichtsfeste Messung veranstaltet werden.Wenn ich so sehe wie die privaten mobilen Messstationen ausm Auto raus am Straßenrand aufgebaut werden,braucht man nur nen Foto von denen machen und es kommt kein unangenehmes Briefchen.Zumindest geht mir das im Leipziger Umland so.

Gruß
 
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https://m.youtube.com/watch?v=om_5cYgD2bc
Zu Cäsars 10. Todestag
https://m.youtube.com/watch?v=a7iaUKKu8GA
Wer kennt nicht auch das Kornlied ? Aber nicht so:
https://m.youtube.com/watch?v=T4336H7nD8E



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erstellt am: 22.9.2017 um 16:51 Uhr:
Vor allem, wieviel zeugen gegen wieviel Zeugen vorhanden sind. Erstmal gilt, wie schon immer: Wo kein Kläger, da kein Richter.
 
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erstellt am: 22.9.2017 um 15:36 Uhr:
Zitat:
Dude hat geschrieben:
Bestraft werden kann künftig auch, wer am Steuer "1mit nicht angepasster Geschwindigkeit und 2grob und 3verkehrswidrig und 4rücksichtslos" unterwegs ist, "5um eine 6höchstmögliche Geschwindigkeit zu 5erreichen".


Weia, befürchtest Du, als Nicht-Blümchenpflücker/Nicht-gern-nur-Cruiser auf der Weserbergland-Tour dann und wann alle sechs Tatbestandsmerkmale kumulativ zu erfüllen? Nicht nur 1 Merkmal, sondern alle Merkmale müssen gleichzeitig erfüllt sein, um im Cafe Viereck zu landen.
Den Nachweis im Rauf- und Runter, links und rechts im Bergland bitte zeigen.
Was mit einem leichten Roadster möglich ist, können viele schwerere Fahrzeuge eben nicht. Also?

Mal sehen, was daraus wird.
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