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Autor: Betreff: ANHÄNGERKUPPLUNG - GUTACHTEN



Beiträge: 23
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  erstellt am: 22.6.2017 um 15:32 Uhr:
Moinsen,

bin Tilli aus der Nähe Bremerhavens. Fahre etwa zehn Jahre einen Roadster in silber/blau mit 82 PS. Original, nicht spektakulär.
Habe AHK anbauen lassen und nun fehlt optional ein Gutachten dazu zum Eintragen lassen.
Wer hat eines (ggf.Kopie) oder kennt einen Halter mit der seltenen Anhängerkupplung???

Danke vorab.

Grüße!



Beiträge: 1190
Registriert: 29.8.2009
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erstellt am: 22.6.2017 um 17:08 Uhr:
Herzlich willkommen hier, vielleicht sieht man sich ja mal beim Bremer Stammtisch. Die AHK ist bestimmt von MDC, dort mal nachfragen oder Smart- Roady hier im Forum mal anschreiben.
Gruß Ralle

https://www.misterdotcom.de/produkte/smart/roadster-452/278/anhaengerkupplu
ng-smart-roadster
 
____________________



Beiträge: 23
Registriert: 22.6.2017
Status: Offline
erstellt am: 22.6.2017 um 19:07 Uhr:
Moinsen skullralle,

danke für die freundliche Begrüßung.

Stimmt. Die AHK kommt vom einzigen Hersteller MDC. Sie haben mich aber leider auch verwiesen. Sprich, es gibt einen TÜV, der dieses einträgt aber das wäre aus deren terminlichen Gründen nicht vor KW29 im Juli möglich und bis dahin bräuchte ich optional schon ein Zugfahrzeug. Aber wenn alle Stricke reißen, leihe ich wieder eines und warte solange.

Das Stammtischangebot ist nett nur gebe ich zu, daß feste Termine in meiner Freizeit eher schwer einzuhalten sind aber ich werds im Hinterkopf behalten.

Und den Smart- Roady werde ich mal anschreiben, wenn ich rausfinde, wie das genau klappt. Bin leider etwas computerfremd.



Beiträge: 1276
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Status: Offline
  erstellt am: 22.6.2017 um 19:22 Uhr:
Moin, auch von mir ein herzliches Willkommen, mit Engelbert ( Smart-Roady) wird wohl nicht ganz einfach war zuletzt am 15.8.2016 um 13:22 online.
Aber vllt weiß ja einer von den Bremern wie man ihn sonst noch erreichen kann.
Ansonsten sein Profil aufrufen oben in der Mitgliederliste und ihm eine persöhnliche Nachricht schicken, der Bremerstammtisch ist nicht regelmäßig wird aber hier immer zeitig angekündigt.
 
____________________
Gruß Holger
´



Beiträge: 23
Registriert: 22.6.2017
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erstellt am: 22.6.2017 um 19:32 Uhr:
Moinsen Holger,

auch Dir vielen Dank für die freundliche Begrüßung.

Ich habe dem Smart-Roady schon eine PN geschrieben, falls ich das wirklich hingekriegt habe. Hoffe, daß es geklappt hat.
Weiß nur nicht was ich anklicken muß, um zu sehen, ob mir jemand da geantwortet hat...



Beiträge: 1276
Registriert: 17.9.2007
Status: Offline
erstellt am: 22.6.2017 um 19:48 Uhr:
Jo, links in der Seitenleiste unter Wer ist online da wird dir angezeigt ob du eine Nachricht bekommen hast, mußt aber eingeloggt sein.
 
____________________
Gruß Holger
´



Beiträge: 1190
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erstellt am: 22.6.2017 um 19:52 Uhr:
Vielleicht hat RedSpeedy noch eine Tel.Nr von Engelbert?
 
____________________



Beiträge: 23
Registriert: 22.6.2017
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erstellt am: 22.6.2017 um 20:12 Uhr:
hm, ich denke so lebenswichtig ist es nun doch nicht ganz, als daß ich ihn anrufen würde dazu, wenn er schon länger nicht mehr online war. Da respektiere ich seine Privatsphäre doch eher sehr. Kenne es selbst, wenn mich Kunden privat anrufen. Irgendwo ist mal jute, denke ich.
Aber trotzdem danke für die ganze Mühe.
Sollst mal sehen..., bestimmt melden sich da demnächst noch ein paar Leute mit Infos dazu...



Beiträge: 1276
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erstellt am: 22.6.2017 um 20:36 Uhr:
Es soll ja keine Telnr. weitergegeben werden, nur der oder diejenige kann ihm ja mitteilen das er PN hat und seine Hilfe gebraucht wird.
Aber vllt liest er ja mit.
Mich würde auch interessieren was mit ihm ist, keine Ausfahrt mitgemacht sieht ihm garnicht ähnlich,wenn jemand eine Info hat würde ich mich über eine PN freuen.
 
____________________
Gruß Holger
´

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erstellt am: 22.6.2017 um 20:50 Uhr:
Oder einfach TÜV Termin ausmachen und mit smart trotzdem fahren.
so lange bis du den termin hast kannst du bedenkenlos weiter fahren.
ich bin bestimmt ein dreiviertel jahr mit nicht eingetragenen kW fahrwerk rum gefahren
bis es dann im dritten anlauf mit den ganzen umbauten eingetragen war.
mein TÜV prüfer hatte mir explizit erklärt das es kein problem ist so lange die termine
eingehalten werden.
weder versicherungs noch zulassungstechnisch.
also termin machen und danach eintragen.

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erstellt am: 22.6.2017 um 22:08 Uhr:
Zitat:
-Hecki- hat geschrieben:
mein TÜV prüfer hatte mir explizit erklärt das es kein problem ist so lange die termine
eingehalten werden.
weder versicherungs noch zulassungstechnisch.

Wer es glaubt .... der Prüfer ist kein Jurist.
Ärger ist, wenn es leider doch mal offiziell wird, aber meist juristischer Natur.
Nach dem Basteln sind nur noch die Fahrten erlaubt, um die Eintragung zu bekommen.

Dass die Reichweite des Tatbestandes der bekannten Erlöschvorschrift für die EG-Typgenehmigung des eigenen Autos von den Bastlern dieses Forums gerne immer mal wieder unterschätzt wird, ist ja nichts Neues. Dass befugte Dritte die Rechtsfolge feststellen, möchte aber kaum jemand erleben.

Was steht eigentlich einleitend in jedem Teilegutachten?

B2T Gutachten für die MDC-Anhängerkupplung.
 
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* VIP-Deluxe *

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erstellt am: 22.6.2017 um 22:17 Uhr:
Und was machen die leute die keinen tüv bekommen wegen mängel?
die haben auch 4 wochen zeit diese zu beheben und dann wieder vorzufahren.
zeig mir den gesetzestext wo steht das man nur noch fahrten zur eintragung oder zur mängel
behebung machen darf!
da mein Prüfer kein jurist ist gehe aufgrund deiner aussage davon aus das du einer bist.
dann wirst du ja einen quellennachweis erbringen können wo dies steht.
solange glaube ich meinem prüfe mehr als dir.

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erstellt am: 22.6.2017 um 22:36 Uhr:
Wortlaut von § 19 Abs. 5 S. 3 StVZO (zum Lesen und Verstehen muss man kein Jurist sein, bin selbst auch keiner, kann aber lesen):

Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen.

Nicht unwichtiger Wortlaut von § 19 Abs. 7 StVZO für unseren WME452:
Die Absätze 2 bis 6 gelten entsprechend für die EG-Typgenehmigung.

Wir leben ja in Deutschland und da ist sowas natürlich geregelt.

HU und die Mängelbeseitigung im Sinne des § 29 StVZO ist ein ganz anderes Thema.
 
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* VIP-Deluxe *

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erstellt am: 23.6.2017 um 06:58 Uhr:
dann lese auch mal paragraph 19 4c Stvzo.

c) die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIII durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.

da steht explizit "unverzüglich" einzutragen.
das BGB regelt in paragraph 121 Abs.1 satz1 ganz klar das "unverzüglich"
dies bedeutet "ohne schuldhaftes verzögern".

baue ich etwas samstag an mein fahrzeug, mache montag einen termin zur eintragung
bin ich ganz klar meiner pflicht nach 121 BGB nachgekommen.
die schuldhafte verzögerung lag an der jeweiligen behörde.

baue ich samstag was an mein auto und mache erst 4 wochen einen termin weil ich es
vergesse liegt die schuldhafte verzögerung bei mir.

das wort unverzüglich steht auch in jedem gutachten.

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erstellt am: 23.6.2017 um 07:42 Uhr:
Zitat:
-Hecki- hat geschrieben:
ich bin bestimmt ein dreiviertel jahr mit nicht eingetragenen kW fahrwerk rum gefahren
bis es dann im dritten anlauf mit den ganzen umbauten eingetragen war.

Passt mit unverzüglich (= "ohne schuldhaftes Zögern") nicht zusammen.
Gut, dass es abseits der Eintragung nicht inzwischen anderswo offiziell geworden ist.
Diese mitschwingende Sorglosigkeit ist immer wieder erstaunlich.

Aber lassen wir das.

B2T
 
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* VIP-Deluxe *

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erstellt am: 23.6.2017 um 08:20 Uhr:
reiße es nicht aus dem zusammenhang
natürlich passt das zusammen. oder warst du dabei?
1 termin "unverzüglich" gemacht.
nach termin gebraucht, diesen gemacht nach dem urlaub vom prüfer.
2 termin vom tüv verschoben weil prüfer vater geworden ist und 3 monate
im vaterschaftsurlaub war. ruck zuck war ein dreiviertel jahr rum.

so und wer hat es jetzt schuldhaft verzögert? ich oder der tüv?
bin ich jetzt verpflichtet 9 monate mein auto still zu legen?
wohl eher nicht.

* Moderator *
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erstellt am: 23.6.2017 um 09:32 Uhr:
Zitat:
-Hecki- hat geschrieben: reiße es nicht aus dem zusammenhang
natürlich passt das zusammen. oder warst du dabei?

Auf so einen Zusammenhang kommt es im Einzelfall wie in Deinem natürlich schon an.
Ist aber nicht der Normalfall und kein Anlass, nach dem Basteln einfach sorglos weiterzufahren.

Lass es gut sein.

B2T



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erstellt am: 24.6.2017 um 11:55 Uhr:
Rufe mal den TÜV in Neuss an. Die nehmen zumindest auch die Flügeltürscharniere von MDC ab und ich denke mal das MDC dort alles testen lässt. Nen Anruf mit Nachfrage deines Wunsches kostet dich nur ein Telefonat.



Beiträge: 23
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erstellt am: 25.6.2017 um 14:44 Uhr:
Hey SmartRoadsterCoupe,

danke für den Rat. :-)


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