deezlepower productions
Ich bin ein Pixel Logo by Matze Login Smart by Matze
 Benutzername
 Kennwort
 in Cookie speichern


Registrierung
Ich bin ein Pixel Logo by Matze Hauptmenü Smart by Matze
· Home
· Mein Profil
· Logout

Bereiche
· Forum
· User-Galerie
· Hardware Guide

================
· Regionalforen
· Galerie
· Downloads
· Web-Links
· Nutzungsbestimmungen
· Mitglieder
· Team & Kontakt
· Spende an den Club

================
Ich bin ein Pixel Logo by Matze Wer ist online? Smart by Matze
Aktuell sind hier 1254 Besucher und 1 Mitglied online.

Anmeldung


Wir haben 10605 registrierte Mitglieder.
Ich bin ein Pixel Logo by Matze Neueste Posts Smart by Matze
 RADIO-CODE
 Verkaufe Roadster
 Herzliche Einladun...
 Teppich hinter den...
 Wieder Roady-Besit...
 Sommerreifen
 FELGEN MIT/ODER OH...
 Diagnosegerät
 Smart Roadster bek...
 Suche 17 Zoll Felgen
 Roadster verliert Öl
 Schalterabdeckung ...
 Suche rechtes Rück...
 Smart Roadster Coupe
 Loses Kabel hängt ...
 (B) Roadster Coupé...
 rechter mechanisch...
 Der Neue aus Witte...
 Verdeck Reparatur ...
 Verkaufe Smart Roa...

zum Forum
Ich bin ein Pixel Logo by Matze Themen Smart by Matze
· alle Themen
· Bild / Video
· Presse
· Technik
Ich bin ein Pixel Logo by Matze Inhalte Smart by Matze
· techn. Daten
· Motorpflege


Du bist nicht eingeloggt!

 < Voriges Thema  Nächstes Thema >   <<  1  2  3  >> Aufsteigend sortiern Absteigend sortieren
Autor: Betreff: LED Licht preiswerte Alternative



Beiträge: 4692
Registriert: 5.8.2003
Status: Offline
  erstellt am: 8.8.2013 um 15:48 Uhr:
http://www.carled24.de/index.php/produkte/xenon-carled-1-detail

dazu gleich noch der Text mit Schlupfloch aus der STVZO für die Kritiker :



In Deutschland ist nichts einfach, jedoch nicht unmöglich. Hier erfahren Sie was die STVZO zur Umrüstung auf LED Technik sagt.

Durch die 1800 Lumen ist KEINE Scheinwerfereinigungsanlage und KEINE Leuchtweitenregulierung von Nöten, welche man noch bei einer Nachrüstung auf Xenon Licht mit dazu verbauen musste. Die Kosten waren hier fast unerschwinglich. Nicht so bei einer LED Nachrüstung. Zudem ist in der StVZO klar geregelt wie die Beleuchtung an Kraftfahrzeugen sein muss, einen Auszug des § 50 finden Sie weiter unten. Man kann es als gesetzliches Schlupfloch bezeichnen, denn es gibt lt. Geltender StVZO derzeit kein Gesetz und keine Richtlinie zur Nachrüstung von LED Abblendlicht oder Fernlicht.

Im Gegenteil, ein namenhafter deutscher Hersteller hat mittlerweile sogenannte &#8222; 90 mm PREMIUM LED Module &#8222; auf den deutschen Markt gebracht, welche als universeller Einbausatz geliefert werden, dort wird bereits spezifiziert die Nachrüstung empfohlen und auch darauf hingewiesen das die Nachrüstung einer Scheinwerfereinigungsanlage z.b. nicht erforderlich ist. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) B. Fahrzeuge III. Bau- und Betriebsvorschriften §50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht (1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden. (2)

Kraftfahrzeuge müssen mit zwei nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein, Krafträder &#8211; auch mit Beiwagen &#8211; mit einem Scheinwerfer.

An mehrspurigen Kraftfahrzeugen , deren Breite 1 000 mm nicht übersteigt, sowie an Krankenfahrstühlen und an Fahrzeugen, die die Baumerkmale von Krankenfahrstühlen haben, deren Geschwindigkeit aber 30 km/h übersteigt, genügt ein Scheinwerfer. Bei Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h genügen Leuchten ohne Scheinwerferwirkung. Für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden, gilt § 17 Absatz 5 der Straßenverkehrs- Ordnung. Bei einachsigen Zugmaschinen, hinter denen ein einachsiger Anhänger mitgeführt wird, dürfen die Scheinwerfer statt an der Zugmaschine am Anhänger angebracht sein.

Kraftfahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden und deren zeitweise vorgebaute Arbeitsgeräte die vorschriftsmäßig angebrachten Scheinwerfer verdecken, dürfen mit zwei zusätzlichen Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht oder zusätzlich mit Scheinwerfern nach Absatz 4 ausgerüstet sein, die höher als 1 000 mm (Absatz 3) über der Fahrbahn angebracht sein dürfen; es darf jeweils nur ein Scheinwerferpaar einschaltbar sein. Die höher angebrachten Scheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die unteren Scheinwerfer verdeckt sind. (3)

Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für 1. Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden, 2. selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und landoder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zulässt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1 500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden. (4)

Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen. (5)

Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt 1. 0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 100 cm³, 2. 0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum über 100 cm³, 3. 1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen. Die Einschaltung des Fernlichts muss durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden; bei Krafträdern und Zugmaschinen mit offenem Führersitz kann die Einschaltung des Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden. Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h brauchen nur mit Scheinwerfern ausgerüstet zu sein, die den Vorschriften des Absatzes 6 Satz 2 und 3 entsprechen. (6)

Paarweise verwendete Scheinwerfer für Fernund Abblendlicht müssen so eingerichtet sein, dass sie nur gleichzeitig und gleichmäßig abgeblendet werden können. Die Blendung gilt als behoben (Abblendlicht), wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer (Absatz 3 Satz 2) mehr als 1 200 mm über der Fahrbahn, so darf die Beleuchtungsstärke unter den gleichen Bedingungen oberhalb einer Höhe von 1 000 mm 1 lx nicht übersteigen. Bei Scheinwerfern, deren Anbringungshöhe 1 400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte. Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15 Grad nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21a etwas anderes bestimmt ist. Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten, dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht. (6a)

Die Absätze 2 bis 6 gelten nicht für Mofas. Diese Fahrzeuge müssen mit einem Scheinwerfer für Dauerabblendlicht ausgerüstet sein, dessen Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor dem Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Der Scheinwerfer muss am Fahrzeug einstellbar und so befestigt sein, dass er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Die Nennleistung der Glühlampe im Scheinwerfer muss 15 W betragen. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für Kleinkrafträder und andere Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn eine ausreichende elektrische Energieversorgung der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen nur bei Verwendung von Scheinwerfern für Dauerabblendlicht nach den Sätzen 2 und 4 sichergestellt ist. (7)

Die Beleuchtungsstärke ist bei stehendem Motor , vollgeladener Batterie und bei richtig eingestellten Scheinwerfern zu messen. (8)

Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Stapler, müssen so beschaffen sein, dass die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1 200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht. (9)

Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein; beim Abblenden müssen alle gleichzeitig erlöschen. (10)

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit 1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8, 2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und 3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.

Quelle : http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php
 
____________________


http://www.nordkaptour.de.tf/
http://nordkaptour.wordpress.com/



Beiträge: 4358
Registriert: 17.12.2009
Status: Offline
erstellt am: 8.8.2013 um 16:33 Uhr:
tl;dr



Beiträge: 4692
Registriert: 5.8.2003
Status: Offline
  erstellt am: 8.8.2013 um 16:34 Uhr:
Was willst Du mir damit sagen?

So ich hab die Firma mal angeschrieben weil ich mich irretiert fühle eben wegen Zulassung oder nicht und das ist ihre Antwort: Zitat:
Hallo ,
Dies ist klar geregelt , siehe unseren Hinweis zu e13 Zulassung hier :
http://carled24.de/index.php/e13-kennzeichnung
Da es eine Neuheit ist und noch nicht bekannt, empfehlen wir nach dem Einbau das Zertifikat mit zu führen im Fahrzeug, dies finden Sie hier :
http://carled24.de/PDF/Zertifikat.pdf

Ansonsten habe ich noch angefragt, ob eine Sammelbestellung möglich wäre, wessen sie freudig entgegen sehen.
 
____________________


http://www.nordkaptour.de.tf/
http://nordkaptour.wordpress.com/

Ausgeschlossen

Beiträge: 391
Registriert: 22.6.2011
Status: Offline
erstellt am: 8.8.2013 um 16:56 Uhr:
Nehmen wir mal an, das die LEDs das halten was versprochen wird, mit Zulassung usw., dann müsste trotzdem mal einer testen, ob dieser lange Kühlkörper mit Lüfter hinter die Roadster Scheinwerfer passt. Manche von uns haben schon die neueren Halogen Scheinwerfer von Hella verbaut, dahinter wird es schon sehr eng mit den normalen H7 Lämpchen.



Beiträge: 4358
Registriert: 17.12.2009
Status: Offline
erstellt am: 8.8.2013 um 17:53 Uhr:
tl;dr = too long didn't read. Viel Text, kein Erkenntnisgewinn.

Interessantes Produkt auf den ersten Blick.

Die Gummikappe passt nicht drüber. Der 40mm-Lüfter ist vielleicht in einem PC-Gehäuse ganz gut aufgehoben, aber nicht ungeschützt im Auto.

Im Zertifikat steht bis 20 V (zugelassen nur an 12 V), er preist es für 24 V an. Wieso kommt das Zertifikat überhaupt aus Luxembourg, wenn es doch in Deutschland geprüft wurde?

"CE / ISO 90001 zertifizierte Herstellung" glaube ich schonmal gar nicht. Die Technik selbst hat wohl gar keine Prüfung bestanden. CE-Zeichen?

Der Shop selbst ist dubios, nur ein Produkt, selbsternannter "Profiseller" mit blingbling-Stempeln, die "Blichlio Group", aha, betrieben von "JD Concepts Unternehmergesellschaft" soso, "Deutscher Großhändler". wo?

Vorkasse? ...och, nö.



Beiträge: 67
Registriert: 10.8.2008
Status: Offline
erstellt am: 8.8.2013 um 18:27 Uhr:
Eine CE /ISO 90001 Zertifizierung sagt eigentlich nix zum Produkt aus, sondern nur zur Herstellung.
Im wesentlichen dass sich der Hersteller bei der Produktion an geltendes Recht hält und ein Qualitätsmanagentsystem führt.
Der Verweis ist reine Werbung mehr nicht!



Beiträge: 67
Registriert: 10.8.2008
Status: Offline
erstellt am: 8.8.2013 um 20:28 Uhr:
Was mir bei den Zertifikaten weiterhin auffiel ist die Seitenzahl, auf der Seite 5 heißt es im Text Seite 5 von 27 und unten 5 von 5, also da ist was getürkt dabei, das passt nicht zusammen!



Beiträge: 2384
Registriert: 16.4.2003
Status: Offline
erstellt am: 8.8.2013 um 21:49 Uhr:
Zitat:
Interessantes Produkt auf den ersten Blick.
Jupp, eigentlich überfällig, dass in dieser Richtung mal was rauskommt. Wenn's richtig gemacht ist, jedenfalls besser als die LED-Funzeln ohne Zulassung.

Zitat:
Die Gummikappe passt nicht drüber. Der 40mm-Lüfter ist vielleicht in einem PC-Gehäuse ganz gut aufgehoben, aber nicht ungeschützt im Auto.
Du müsstest die Gummikappe aufschneiden und zwischen Fassung und Lüfter montieren. Sonst kann der Lüfter ja die warme Luft nicht mehr abtransportieren. Ganz ohne Gummikappe würde ich es dann aber auch nicht montieren. Anscheinend IP55, kann ich mir bei dem offenen Lüfter aber irgendwie gar nicht vorstellen.

Zitat:
Die Technik selbst hat wohl gar keine Prüfung bestanden. CE-Zeichen?
Sonst würde es bestimmt damit beworben werden ;-)

Zitat:
Was mir bei den Zertifikaten weiterhin auffiel ist die Seitenzahl, auf der Seite 5 heißt es im Text Seite 5 von 27...
Ich glaube das wird auf ein anderes Dokument verwiesen.

Die genauen Maße fehlen, damit man weiß ob das bei uns überhaupt reinpasst. Die Lüftungsgeschichte verhindert ja auch, dass die Hella-Module im Roadster passen. grrrr Da ich das Abblendlicht schon auf LED umgestellt habe, käme das bei mir noch für's Fernlicht in Frage, aber da oben ist ja noch weniger Platz :-(
 
____________________



Beiträge: 2384
Registriert: 16.4.2003
Status: Offline
erstellt am: 8.8.2013 um 21:56 Uhr:
Warum steht auf der Website ganz unten denn der folgende Satz, wo doch angeblich eine Zulassung besteht?
Zitat:
Dieser Artikel ist im Bereich der Stvzo. Nicht zulässig und dient als Angebot ohne Verwendung im Geltungsbereich der Stvzo., z.b. zu Showzwecken, Motorsport, Export o.ä. Weitere Hinweise zur gesetzlichen Regelung für PKW Beleuchtungseinrichtungen finden Sie auf unserer Webseite.
 
____________________



Beiträge: 290
Registriert: 24.4.2005
Status: Offline
erstellt am: 8.8.2013 um 22:17 Uhr:
Leute, Leute!

Warum immer so kompliziert? Das die gleiche Scheiße wie mit den 30¤ eBay Xenonnachrüstsets mit E-Nummer, CE-Zeichen oder .....

Der Scheinwerfer im Smart ist vom Hersteller Hella mit einem Halogenleuchtmittel zertifiziert worden. Jegliche Veränderung daran, und dazu gehört auch die Halogenlampe durch eine Xenon, LED oder was auch immer Lampe mit einem Halogensockel zu ersetzen führt zum Verlußt der Betriebserlaubnis. Diese Set sind (egal was der Anbieter lügt) NIE NIE never ever legal zu betreiben oder Eintragungsfähig.

Der Gesetzgeber hat das klar geregelt und aus diesem Grund hat jedes Leuchtmittel einen eigenen Sockel, damit Verwechslungen oder Falschverbau auszuschließen sind.

Wenn ich im Smart auf Xenon umrüsten will muss ich Leuchtmittel und Scheinwerfer tauschen. Beide haben eine Zulassung. Dann muss ich noch Hochdruck SRA mit Prüfzeichen einbauen und fertig. Bei legalen LEDs geht es noch einfacher. LED Scheinwerfer mit Prüfnummer rein, SRA ist nicht nötig, fertig.

Alles andere war schon immer illegal, und wird es auch immer bleiben, egal was euch der Händler vorlügt und an Unterlagen vorlegt.

@cessybears
Es gibt kein Schlupfloch! Der Scheinwerfer im Smart hat eine Kennzeichnung die ihn als Halogen Projektionsscheinwerfer kennzeichnet. Da darf kein anderes Leuchmittel als Halogen darin verbaut werden. Die LED müsste ja exakt da leuchten, wo die Glühwendel der Halogenbirne leuchtet, weil ja sonst der Reflektor und die Linse zur Lichtquelle falsch ausgerichtet wären und das Licht falsch verteilen würde. Die LED bei dem Händler leuchtet aber auf einer kreisrunden Fläche von gut 8mm Durchmesser.

Nachtrag: Gäbe es auch nur den Hauch einer Chance, das man mit einem LED Leuchmittel in einem alten Halogenscheinwerfer eine zulassungsfähige Nachrüstlösung legal vermarkten könnte, glaubt ihr ernsthaft Phillps, Osram und all die anderen Lampen-Firmen hätten nicht schon längst solche Teile im Handel und würden sich mit dem Verkauf an Golf 2, Golf3, .... Besitzer eine goldene Nase verdienen?

[Editiert am 8/8/2013 von ChrisB]

[Editiert am 8/8/2013 von ChrisB]



Beiträge: 3783
Registriert: 8.3.2010
Status: Offline
erstellt am: 8.8.2013 um 22:40 Uhr:
Aber ChrisB, hast du denn nicht das "Premium Quality" Siegel bei denen oben auf der Website gesehen?! Mit 3* und einer Krone. Und das sind doch "Profiseller" - die wissen doch, was sie machen.

Das find ich auch stark: "Weniger Verbrauch an Kraftstoff durch geringere Leistungsaufnahme des LED Systems"

Ich denke, da können Liter weise Sprit gespart werden. Und dabei kostet das Set nur 199¤. Also ich kaufe immer 2 Leutmittel für 10¤ - Für beide Autos und die halten immer ewig, im Roadster noch nicht getauscht, im Ford nach einem Jahr/60.000km. Die Rechnung möchte ich sehen, wo ich da was spare.
 
____________________
452
Support - wenn Zeit - in Hannover / München
4*Smart // 3*Audi

https://www.e-fuels.de --> gerne teilen!



Beiträge: 290
Registriert: 24.4.2005
Status: Offline
erstellt am: 8.8.2013 um 22:48 Uhr:
Bei der Kraftstoffeinsparung lügt der Händler leider nicht. Das stimmt tatsächlich. Ist aber kein Liter sondern eher 0,x bis 0,0x.

Das mit dem Premium Quality Siegel habe ich leider übersehen. Dann ist natürlich klar, dass das legal sein muss.

War wahrscheinlich wegen dem Kleingedruckten am Ender der Homepage von wegen " im Bereich der StVZO NICHT zugelassen" kurz abgelenkt.

Da der Laden nur ein Produkt hat, gibt es ja nicht viel Auswahl, auf den der Spruch passen könnte, gell cessybears.
Erstmal ALLES lesen und dann erst posten



Beiträge: 2384
Registriert: 16.4.2003
Status: Offline
erstellt am: 8.8.2013 um 22:53 Uhr:
Zitat:
Es gibt kein Schlupfloch! Der Scheinwerfer im Smart hat eine Kennzeichnung die ihn als Halogen Projektionsscheinwerfer kennzeichnet.
Genau, aber die LED-Module der bekannten Hersteller sind auch als Halogen-Projektionsscheinwerfer gekennzeichnet, denn es gibt einfach keine Kennzeichnung für LED-Scheinwerfer. Xenon oder Halogen, bei Halogen wird noch zwischen den einzelnen H1-H7-Modellen unterschieden. Die LED-Module von BMAC sind als H7 gekennzeichnet, wahrscheinlich auch deswegen, weil für diese Module keine Scheinwerferreinigungsanlage benötigt wird. Nur der Vollständigkeit halber ;-)
 
____________________



Beiträge: 4358
Registriert: 17.12.2009
Status: Offline
erstellt am: 8.8.2013 um 23:08 Uhr:
In anderen Foren liest man zu "CARLED24.de" auch ganz lustige Dinge:
Zitat:
Lysegang 7-9 das kann nicht stimmen wo die Firma sitzt.
Dort ist Volvo Reintges, Buchbinder Autovermietung und Z-Automobile.
Ich fahre da täglich dran vorbei, noch nie was von dieser Firma gelesen.

naja, vielleicht ist er auch zufällig nur blind?! Vielleicht ist es aber auch Zufall, dass der Thread dort auch von heute ist. Manchmal gehen mir diese Hast-Du-Schon-Gehört-Werbeaktionen für unnötigsten Schnickschnack echt auf den Senkel. Da wird immer auf irgendeiner Hype-Welle geritten und auf die Gier der Leute gesetzt. Also nix anderes als Bauernfängerei.

Bekommst du da eigentlich Provisionen für, Cessy?



Beiträge: 2384
Registriert: 16.4.2003
Status: Offline
erstellt am: 8.8.2013 um 23:12 Uhr:
Zitat:
naja, vielleicht ist er auch zufällig nur blind?!
Das glaube ich nicht. Ich denke vielmehr, dass er da nur im Dunkeln vorbei fährt und die Fahrzeugbeleuchtung zu schummrig ist, so dass er nichts erkennen kann. Mit LED würde das nicht passieren ;-) Sorry
 
____________________



Beiträge: 3783
Registriert: 8.3.2010
Status: Offline
erstellt am: 9.8.2013 um 00:03 Uhr:
@ ChrisB

In der Theorie kann es natürlich sein, dass im 0,00x Bereich etwas eingespart wird (Kraftstoff, nicht Geld). Ich für meinen Teil fahre ja nun mit meiner Pendelhure relativ viele Kilometer und da kommt man auf allerhand Ideen. Mal fährt man ohne Licht, mal ohne Radio, mal ohne Klima. Im Messbaren Bereich (0,x L) Bereich befindet man sich mit der Klima. Die beiden anderes Dinge ausgeschaltet zu lassen ist Blödsinn. Zumal ich von ohne Lichtfahren sowieso nicht viel halte. Am meisten haben bisher aufklebbare Difusoren auf dem Dach etwas gebracht. Mit denen kann ich statt 150km/h jetzt 170-180km/h fahren und komme mit in etwa der gleichen Menge an Restkilometern an. Mag für manche bescheiden aussehen, mir ist es aber einem so hässlich praktischen Auto wie den Focus aber egal. Zumal Audi, Mercedes und BMW auch so hässliche Dinger aufs Dach kleben. Die nennen es dann nur Antennen... Zu faul um die Dinger unsichtbar zu verbauen...

Edit sagt, dass ich immer mit Klima fahre...

[Editiert am 9/8/2013 von Neoelectric]
 
____________________
452
Support - wenn Zeit - in Hannover / München
4*Smart // 3*Audi

https://www.e-fuels.de --> gerne teilen!



Beiträge: 3783
Registriert: 8.3.2010
Status: Offline
erstellt am: 9.8.2013 um 00:15 Uhr:
Zitat:
http://www.carled24.de/index.php/produkte/xenon-carled-1-detail

dazu gleich noch der Text mit Schlupfloch aus der STVZO für die Kritiker :

Und hier für dich die rechtliche Absicherung des Betreibers vor Klagen von leichtgläubigen Käufern:

Zitat:
Bitte beachten Sie die weiteren rechtlichen Hinweise des Internetauftrittes von carled24.de sowie die derzeit gültigen Vorschriften der Strassenverkehrszulassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Artikel ist im Bereich der Stvzo. Nicht zulässig und dient als Angebot ohne Verwendung im Geltungsbereich der Stvzo., z.b. zu Showzwecken, Motorsport, Export o.ä. Weitere Hinweise zur gesetzlichen Regelung für PKW Beleuchtungseinrichtungen finden Sie auf unserer Webseite.

Unten auf der Website zu finden...
 
____________________
452
Support - wenn Zeit - in Hannover / München
4*Smart // 3*Audi

https://www.e-fuels.de --> gerne teilen!



Beiträge: 2384
Registriert: 16.4.2003
Status: Offline
erstellt am: 9.8.2013 um 10:22 Uhr:
... und das sagt die Firma selbst zu der E-Kennzeichnungs und Eintragungsproblematik (Hervorhebung durch mich):
Zitat:
Gerne sind wir Ihnen bei Einzelabnahmen beim TÜV oder anderen Institutionen behilflich, können jedoch natürlich nicht für eine Zulassung speziell in Ihrem Fahrzeug garantieren, auch wenn eine E13 Zulassung vorliegt. Demnach bieten wir unsere LED Systeme generell als Sonder & Sport / Tuningzubehör ohne Straßenzulassung im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland an, bestimmt z.b. für die Verwendung in Drittländern oder zur Verwendung ausserhalb des Geltungsbereiches der Stvo zu Showzwecken und in Showfahrzeugen oder auf Messen / Aussstellungen / Events . Bitte beachten Sie das jeder Halter eines Kraftfahrzeuges rechtlich gesehen für den verkehrssichern Zustand selbst verantwortlich ist und seine Betriebsfähigkeit sichern muss. Wir weisen daher jegliche Haftung für Zulassungsbestimmungen innerhalb der BRD von uns, da die von uns angebotenen LED Systeme nicht zur Verwendung im Geltungsbereich der Stvzo. angeboten werden.
 
____________________



Beiträge: 67
Registriert: 10.8.2008
Status: Offline
erstellt am: 9.8.2013 um 12:23 Uhr:
Das lange diskutieren macht letztlich keinen Sinn, es geht nur ums bare aus der Tasche ziehen, entfernt von jeder Legalität, der Rest ist nur ums schmackhaft machen, dass es wer kauft!

Ausgeschlossen

Beiträge: 3002
Registriert: 20.11.2009
Status: Offline
  erstellt am: 9.8.2013 um 13:50 Uhr:
Hallo zusammen....
.....momentan ist die Firma laut dem Geschäftsführer restlos ausverkauft. Er hatte 500 Stück da (es wurde nicht nur der Roadster beworben) und wurde von der Nachfrage ziemlich überrollt. Nun hat er eine entsprechend größere Menge geordert und wird mir einen Satz KOSTENLOS zu Testzwecken zur Verfügung stellen.
Ich habe ihm gesagt, dass ich eine Sammelbestellungsliste hier einstellen werde, die dann zum Tragen kommt, wenn das Produkt die versprochenen Eigenschaften ALLE erfüllt.
Über den Preisnachlass werden wir dann noch diskutieren!!
Kann einer von Euch so eine Sammelbestellung hier einstellen? Ich weiss nicht wie das mit der Forstschreibung der Interessenten geht........
 
____________________



Beiträge: 3783
Registriert: 8.3.2010
Status: Offline
erstellt am: 9.8.2013 um 13:57 Uhr:
Zitat:
Das lange diskutieren macht letztlich keinen Sinn, es geht nur ums bare aus der Tasche ziehen, entfernt von jeder Legalität, der Rest ist nur ums schmackhaft machen, dass es wer kauft!

Ich denke das ist hier fast jedem klar.


@ Bobbycar, bis zum 01.04 ist noch ein wenig Zeit. Hier machen sich einige Gedanken darüber, ob das Kennzeichen vorschriftenkonform angestrahlt wird, dann willst du hier nicht zugelassene Leuchtmittel per SB an den Mann bringen?

Keine Frage, neugierig bin auch ich, wie die Ausleuchtung mit dem standard Reflketor wohl sein wird.
 
____________________
452
Support - wenn Zeit - in Hannover / München
4*Smart // 3*Audi

https://www.e-fuels.de --> gerne teilen!



Beiträge: 4358
Registriert: 17.12.2009
Status: Offline
erstellt am: 9.8.2013 um 15:18 Uhr:
Ständig wird sich hier über alle möglichen Machenschaften aufgeregt (nicht wahr, Bobbycar?) aber irgendwann erwischt es wohl jeden, Gier frisst Hirn... Die Funzeln werden kaum lange halten

komisch, warum bietet JD-Carconcepts das Produkt wohl nicht unter eigenem Namen im eigenen Shop an? Die Frau Jessica Hartmann scheint recht umtriebig: Kinderklötten, E-Zigaretten, US-Car-Import, Chinawarenkleinhandel, Olino Handelsgesellschaft, JD-Carconcepts...

Naja, es kann ja jeder mit seinem Geld machen was er/sie möchte. Vielleicht kann man es ja noch mit Groupon kombinieren? *g*

Ausgeschlossen

Beiträge: 3002
Registriert: 20.11.2009
Status: Offline
  erstellt am: 9.8.2013 um 16:24 Uhr:
.....ich bin ein wenig irritiert von den Reaktionen über mein Angebot.......

Es geht nicht darum, mit diesen LED Leuchten Geld zu verdienen. Mir ging es darum, möglichst preiswert zu testen, was die Dinger taugen.
Der Verkäufer hat mir ein kostenloses Exemplar zugesichert, um es auf Herz und Nieren zu prüfen. Ich habe einen guten Freund, der als Kfz Ingenieur bei der KÜS arbeitet, der mir schon mal zugesagt hat, sich die Sachen im eingebauten anzuschauen und durchzutesten. Außerdem prüft er auch die mitgelieferten Papiere.
Wenn alles positiv verläuft, wäre eine SB sicherlich sinnvoll.
Stellt es sich heraus, dass der ganze Kram Schrott ist, löschen wir selbstverständlich auch die SB Liste!!!! Die SB-Liste war gedacht unter der Voraussetzung, dass alles i.O. ist.
Um das herauszufinden, brauche ich nur dieses kostenlose Probeexemplar, dass ich dann in meinen Roadster einbaue und zu Gunnar zur KÜS fahre...... und das alles auf mein Risiko und auf meine Kosten.......UND IHR KACKT MICH AN....... deshalb bin ich ein wenig irritiert.......

Anmerkung: Die Langzeitqualität kann ich in der kürze der Zeit leider nicht testen.....

[Editiert am 9/8/2013 von Bobbycar]
 
____________________



Beiträge: 4358
Registriert: 17.12.2009
Status: Offline
erstellt am: 9.8.2013 um 16:57 Uhr:
Zitat:
IHR KACKT MICH AN
Davon kann ja wohl nicht die Rede sein, geht's noch?

Dein Engagement in Ehren: es ist für die Katz, schau Dir den Schrott doch an. Mit dem kleinen PC-Lüfterchen.
Und wozu willst du es testen wenn es eh nicht zulassungsfähig ist? Neulich noch hast du hier lauthals wegen Betrügern herumgeschrien und heute willst du anderen Halbseidenen eine Chance geben?

Gruß

Ausgeschlossen

Beiträge: 3002
Registriert: 20.11.2009
Status: Offline
erstellt am: 9.8.2013 um 17:33 Uhr:
......hi Dude......

was soll denn groß passieren, wenn mir die Jungs die Dinger erst mal schenken??
Ich bau die ein, fahre 2 Monate kontinuierlich mit LICHT AN, und dann mal sehen, wie dann noch die Qualität ist...... Das Kostenrisiko hält sich in Grenzen.
Jedenfalls haben wir die Chance zu erfahren wie der TÜV (KÜS) die Sache sieht.......
 
____________________



Beiträge: 67
Registriert: 10.8.2008
Status: Offline
erstellt am: 9.8.2013 um 17:43 Uhr:
Also ich will niemand ankacken, aber Interpretiere ich das richtig, im Satz sind zwei Birnen enthalten, die sowohl Fern- und Abendlicht enthalten?
Wie soll das denn im Roadi funktionieren mit 4-Lampensystem?
Das geht meines Erachtens nie und nimmer ohne einen Reflektorenwechsel.
Ich kann trotz "verlockendem " Preis keine vernünftige Realisierungsmöglichkeit im Roadi von daher erkennen!

Ausgeschlossen

Beiträge: 3002
Registriert: 20.11.2009
Status: Offline
erstellt am: 9.8.2013 um 17:49 Uhr:
.....die Firma bietet sowohl das Eine als auch das Andere an......
die wollten damit sagen, dass es auch eine Version gibt für Fahrzeuge, die H4 Lampen benutzen......
 
____________________



Beiträge: 2730
Registriert: 15.5.2009
Status: Offline
erstellt am: 9.8.2013 um 17:50 Uhr:
Das Risiko ist, dass Du einen Unfall baust, jemand merkt dass die Lampen nicht legal sind, die Betriebserlaubnis erloschen ist, und Deine Versicherung nicht zahlen muss. Und das um 300 Euro zu sparen ? Die BMC-Dinger gibt es doch noch für 500 oder so, richtig ?

Ausgeschlossen

Beiträge: 3002
Registriert: 20.11.2009
Status: Offline
erstellt am: 9.8.2013 um 17:53 Uhr:
......wenn ich die Dinger einbaue, dann fahre ich natürlich DIREKT zum TÜV (KÜS)......
bei den geringsten Zweifeln baue ich die Lampen wieder aus und schicke sie zurück....
ich glaube nicht, dass auf den 6 km was passiert, insbesondere dann nicht, wenn ich tagsüber da hin fahre......
 
____________________



Beiträge: 2730
Registriert: 15.5.2009
Status: Offline
erstellt am: 9.8.2013 um 19:00 Uhr:
Wenn das Plug'n'Play ist, fahr doch erst zum TÜV, zeig ihm das, und bau da vor Ort um wenn er sagt Du darfst das. Das muss der doch nicht im eingebauten Zustand sehen um zu sagen ob das erlaubt ist oder nicht ???
 <<  1  2  3  >> 


Hosted @ Falkenseer.NET
0.6015329 - 24 queries