Thema: LED Licht preiswerte Alternative

cessybaers - 8.8.2013 um 13:48

http://www.carled24.de/index.php/produkte/xenon-carled-1-detail

dazu gleich noch der Text mit Schlupfloch aus der STVZO für die Kritiker :



In Deutschland ist nichts einfach, jedoch nicht unmöglich. Hier erfahren Sie was die STVZO zur Umrüstung auf LED Technik sagt.

Durch die 1800 Lumen ist KEINE Scheinwerfereinigungsanlage und KEINE Leuchtweitenregulierung von Nöten, welche man noch bei einer Nachrüstung auf Xenon Licht mit dazu verbauen musste. Die Kosten waren hier fast unerschwinglich. Nicht so bei einer LED Nachrüstung. Zudem ist in der StVZO klar geregelt wie die Beleuchtung an Kraftfahrzeugen sein muss, einen Auszug des § 50 finden Sie weiter unten. Man kann es als gesetzliches Schlupfloch bezeichnen, denn es gibt lt. Geltender StVZO derzeit kein Gesetz und keine Richtlinie zur Nachrüstung von LED Abblendlicht oder Fernlicht.

Im Gegenteil, ein namenhafter deutscher Hersteller hat mittlerweile sogenannte „ 90 mm PREMIUM LED Module „ auf den deutschen Markt gebracht, welche als universeller Einbausatz geliefert werden, dort wird bereits spezifiziert die Nachrüstung empfohlen und auch darauf hingewiesen das die Nachrüstung einer Scheinwerfereinigungsanlage z.b. nicht erforderlich ist. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) B. Fahrzeuge III. Bau- und Betriebsvorschriften §50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht (1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden. (2)

Kraftfahrzeuge müssen mit zwei nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein, Krafträder – auch mit Beiwagen – mit einem Scheinwerfer.

An mehrspurigen Kraftfahrzeugen , deren Breite 1 000 mm nicht übersteigt, sowie an Krankenfahrstühlen und an Fahrzeugen, die die Baumerkmale von Krankenfahrstühlen haben, deren Geschwindigkeit aber 30 km/h übersteigt, genügt ein Scheinwerfer. Bei Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h genügen Leuchten ohne Scheinwerferwirkung. Für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden, gilt § 17 Absatz 5 der Straßenverkehrs- Ordnung. Bei einachsigen Zugmaschinen, hinter denen ein einachsiger Anhänger mitgeführt wird, dürfen die Scheinwerfer statt an der Zugmaschine am Anhänger angebracht sein.

Kraftfahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden und deren zeitweise vorgebaute Arbeitsgeräte die vorschriftsmäßig angebrachten Scheinwerfer verdecken, dürfen mit zwei zusätzlichen Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht oder zusätzlich mit Scheinwerfern nach Absatz 4 ausgerüstet sein, die höher als 1 000 mm (Absatz 3) über der Fahrbahn angebracht sein dürfen; es darf jeweils nur ein Scheinwerferpaar einschaltbar sein. Die höher angebrachten Scheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die unteren Scheinwerfer verdeckt sind. (3)

Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für 1. Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden, 2. selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und landoder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zulässt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1 500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden. (4)

Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen. (5)

Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt 1. 0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 100 cm³, 2. 0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum über 100 cm³, 3. 1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen. Die Einschaltung des Fernlichts muss durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden; bei Krafträdern und Zugmaschinen mit offenem Führersitz kann die Einschaltung des Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden. Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h brauchen nur mit Scheinwerfern ausgerüstet zu sein, die den Vorschriften des Absatzes 6 Satz 2 und 3 entsprechen. (6)

Paarweise verwendete Scheinwerfer für Fernund Abblendlicht müssen so eingerichtet sein, dass sie nur gleichzeitig und gleichmäßig abgeblendet werden können. Die Blendung gilt als behoben (Abblendlicht), wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer (Absatz 3 Satz 2) mehr als 1 200 mm über der Fahrbahn, so darf die Beleuchtungsstärke unter den gleichen Bedingungen oberhalb einer Höhe von 1 000 mm 1 lx nicht übersteigen. Bei Scheinwerfern, deren Anbringungshöhe 1 400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte. Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15 Grad nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21a etwas anderes bestimmt ist. Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten, dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht. (6a)

Die Absätze 2 bis 6 gelten nicht für Mofas. Diese Fahrzeuge müssen mit einem Scheinwerfer für Dauerabblendlicht ausgerüstet sein, dessen Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor dem Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Der Scheinwerfer muss am Fahrzeug einstellbar und so befestigt sein, dass er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Die Nennleistung der Glühlampe im Scheinwerfer muss 15 W betragen. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für Kleinkrafträder und andere Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn eine ausreichende elektrische Energieversorgung der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen nur bei Verwendung von Scheinwerfern für Dauerabblendlicht nach den Sätzen 2 und 4 sichergestellt ist. (7)

Die Beleuchtungsstärke ist bei stehendem Motor , vollgeladener Batterie und bei richtig eingestellten Scheinwerfern zu messen. (8)

Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Stapler, müssen so beschaffen sein, dass die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1 200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht. (9)

Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein; beim Abblenden müssen alle gleichzeitig erlöschen. (10)

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit 1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8, 2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und 3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.

Quelle : http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php


Dude - 8.8.2013 um 14:33

tl;dr


cessybaers - 8.8.2013 um 14:34

Was willst Du mir damit sagen?

So ich hab die Firma mal angeschrieben weil ich mich irretiert fühle eben wegen Zulassung oder nicht und das ist ihre Antwort: Zitat:
Hallo ,
Dies ist klar geregelt , siehe unseren Hinweis zu e13 Zulassung hier :
http://carled24.de/index.php/e13-kennzeichnung
Da es eine Neuheit ist und noch nicht bekannt, empfehlen wir nach dem Einbau das Zertifikat mit zu führen im Fahrzeug, dies finden Sie hier :
http://carled24.de/PDF/Zertifikat.pdf

Ansonsten habe ich noch angefragt, ob eine Sammelbestellung möglich wäre, wessen sie freudig entgegen sehen.


Haegar28 - 8.8.2013 um 14:56

Nehmen wir mal an, das die LEDs das halten was versprochen wird, mit Zulassung usw., dann müsste trotzdem mal einer testen, ob dieser lange Kühlkörper mit Lüfter hinter die Roadster Scheinwerfer passt. Manche von uns haben schon die neueren Halogen Scheinwerfer von Hella verbaut, dahinter wird es schon sehr eng mit den normalen H7 Lämpchen.


Dude - 8.8.2013 um 15:53

tl;dr = too long didn't read. Viel Text, kein Erkenntnisgewinn.

Interessantes Produkt auf den ersten Blick.

Die Gummikappe passt nicht drüber. Der 40mm-Lüfter ist vielleicht in einem PC-Gehäuse ganz gut aufgehoben, aber nicht ungeschützt im Auto.

Im Zertifikat steht bis 20 V (zugelassen nur an 12 V), er preist es für 24 V an. Wieso kommt das Zertifikat überhaupt aus Luxembourg, wenn es doch in Deutschland geprüft wurde?

"CE / ISO 90001 zertifizierte Herstellung" glaube ich schonmal gar nicht. Die Technik selbst hat wohl gar keine Prüfung bestanden. CE-Zeichen?

Der Shop selbst ist dubios, nur ein Produkt, selbsternannter "Profiseller" mit blingbling-Stempeln, die "Blichlio Group", aha, betrieben von "JD Concepts Unternehmergesellschaft" soso, "Deutscher Großhändler". wo?

Vorkasse? ...och, nö.


fliwatüt - 8.8.2013 um 16:27

Eine CE /ISO 90001 Zertifizierung sagt eigentlich nix zum Produkt aus, sondern nur zur Herstellung.
Im wesentlichen dass sich der Hersteller bei der Produktion an geltendes Recht hält und ein Qualitätsmanagentsystem führt.
Der Verweis ist reine Werbung mehr nicht!


fliwatüt - 8.8.2013 um 18:28

Was mir bei den Zertifikaten weiterhin auffiel ist die Seitenzahl, auf der Seite 5 heißt es im Text Seite 5 von 27 und unten 5 von 5, also da ist was getürkt dabei, das passt nicht zusammen!


Cobold - 8.8.2013 um 19:49

Zitat:
Interessantes Produkt auf den ersten Blick.
Jupp, eigentlich überfällig, dass in dieser Richtung mal was rauskommt. Wenn's richtig gemacht ist, jedenfalls besser als die LED-Funzeln ohne Zulassung.

Zitat:
Die Gummikappe passt nicht drüber. Der 40mm-Lüfter ist vielleicht in einem PC-Gehäuse ganz gut aufgehoben, aber nicht ungeschützt im Auto.
Du müsstest die Gummikappe aufschneiden und zwischen Fassung und Lüfter montieren. Sonst kann der Lüfter ja die warme Luft nicht mehr abtransportieren. Ganz ohne Gummikappe würde ich es dann aber auch nicht montieren. Anscheinend IP55, kann ich mir bei dem offenen Lüfter aber irgendwie gar nicht vorstellen.

Zitat:
Die Technik selbst hat wohl gar keine Prüfung bestanden. CE-Zeichen?
Sonst würde es bestimmt damit beworben werden ;-)

Zitat:
Was mir bei den Zertifikaten weiterhin auffiel ist die Seitenzahl, auf der Seite 5 heißt es im Text Seite 5 von 27...
Ich glaube das wird auf ein anderes Dokument verwiesen.

Die genauen Maße fehlen, damit man weiß ob das bei uns überhaupt reinpasst. Die Lüftungsgeschichte verhindert ja auch, dass die Hella-Module im Roadster passen. grrrr Da ich das Abblendlicht schon auf LED umgestellt habe, käme das bei mir noch für's Fernlicht in Frage, aber da oben ist ja noch weniger Platz :-(


Cobold - 8.8.2013 um 19:56

Warum steht auf der Website ganz unten denn der folgende Satz, wo doch angeblich eine Zulassung besteht?

Zitat:
Dieser Artikel ist im Bereich der Stvzo. Nicht zulässig und dient als Angebot ohne Verwendung im Geltungsbereich der Stvzo., z.b. zu Showzwecken, Motorsport, Export o.ä. Weitere Hinweise zur gesetzlichen Regelung für PKW Beleuchtungseinrichtungen finden Sie auf unserer Webseite.


ChrisB - 8.8.2013 um 20:17

Leute, Leute!

Warum immer so kompliziert? Das die gleiche Scheiße wie mit den 30¤ eBay Xenonnachrüstsets mit E-Nummer, CE-Zeichen oder .....

Der Scheinwerfer im Smart ist vom Hersteller Hella mit einem Halogenleuchtmittel zertifiziert worden. Jegliche Veränderung daran, und dazu gehört auch die Halogenlampe durch eine Xenon, LED oder was auch immer Lampe mit einem Halogensockel zu ersetzen führt zum Verlußt der Betriebserlaubnis. Diese Set sind (egal was der Anbieter lügt) NIE NIE never ever legal zu betreiben oder Eintragungsfähig.

Der Gesetzgeber hat das klar geregelt und aus diesem Grund hat jedes Leuchtmittel einen eigenen Sockel, damit Verwechslungen oder Falschverbau auszuschließen sind.

Wenn ich im Smart auf Xenon umrüsten will muss ich Leuchtmittel und Scheinwerfer tauschen. Beide haben eine Zulassung. Dann muss ich noch Hochdruck SRA mit Prüfzeichen einbauen und fertig. Bei legalen LEDs geht es noch einfacher. LED Scheinwerfer mit Prüfnummer rein, SRA ist nicht nötig, fertig.

Alles andere war schon immer illegal, und wird es auch immer bleiben, egal was euch der Händler vorlügt und an Unterlagen vorlegt.

@cessybears
Es gibt kein Schlupfloch! Der Scheinwerfer im Smart hat eine Kennzeichnung die ihn als Halogen Projektionsscheinwerfer kennzeichnet. Da darf kein anderes Leuchmittel als Halogen darin verbaut werden. Die LED müsste ja exakt da leuchten, wo die Glühwendel der Halogenbirne leuchtet, weil ja sonst der Reflektor und die Linse zur Lichtquelle falsch ausgerichtet wären und das Licht falsch verteilen würde. Die LED bei dem Händler leuchtet aber auf einer kreisrunden Fläche von gut 8mm Durchmesser.

Nachtrag: Gäbe es auch nur den Hauch einer Chance, das man mit einem LED Leuchmittel in einem alten Halogenscheinwerfer eine zulassungsfähige Nachrüstlösung legal vermarkten könnte, glaubt ihr ernsthaft Phillps, Osram und all die anderen Lampen-Firmen hätten nicht schon längst solche Teile im Handel und würden sich mit dem Verkauf an Golf 2, Golf3, .... Besitzer eine goldene Nase verdienen?

[Editiert am 8/8/2013 von ChrisB]

[Editiert am 8/8/2013 von ChrisB]


Neoelectric - 8.8.2013 um 20:40

Aber ChrisB, hast du denn nicht das "Premium Quality" Siegel bei denen oben auf der Website gesehen?! Mit 3* und einer Krone. Und das sind doch "Profiseller" - die wissen doch, was sie machen.

Das find ich auch stark: "Weniger Verbrauch an Kraftstoff durch geringere Leistungsaufnahme des LED Systems"

Ich denke, da können Liter weise Sprit gespart werden. Und dabei kostet das Set nur 199¤. Also ich kaufe immer 2 Leutmittel für 10¤ - Für beide Autos und die halten immer ewig, im Roadster noch nicht getauscht, im Ford nach einem Jahr/60.000km. Die Rechnung möchte ich sehen, wo ich da was spare.


ChrisB - 8.8.2013 um 20:48

Bei der Kraftstoffeinsparung lügt der Händler leider nicht. Das stimmt tatsächlich. Ist aber kein Liter sondern eher 0,x bis 0,0x.

Das mit dem Premium Quality Siegel habe ich leider übersehen. Dann ist natürlich klar, dass das legal sein muss.

War wahrscheinlich wegen dem Kleingedruckten am Ender der Homepage von wegen " im Bereich der StVZO NICHT zugelassen" kurz abgelenkt.

Da der Laden nur ein Produkt hat, gibt es ja nicht viel Auswahl, auf den der Spruch passen könnte, gell cessybears.
Erstmal ALLES lesen und dann erst posten


Cobold - 8.8.2013 um 20:53

Zitat:
Es gibt kein Schlupfloch! Der Scheinwerfer im Smart hat eine Kennzeichnung die ihn als Halogen Projektionsscheinwerfer kennzeichnet.
Genau, aber die LED-Module der bekannten Hersteller sind auch als Halogen-Projektionsscheinwerfer gekennzeichnet, denn es gibt einfach keine Kennzeichnung für LED-Scheinwerfer. Xenon oder Halogen, bei Halogen wird noch zwischen den einzelnen H1-H7-Modellen unterschieden. Die LED-Module von BMAC sind als H7 gekennzeichnet, wahrscheinlich auch deswegen, weil für diese Module keine Scheinwerferreinigungsanlage benötigt wird. Nur der Vollständigkeit halber ;-)


Dude - 8.8.2013 um 21:08

In anderen Foren liest man zu "CARLED24.de" auch ganz lustige Dinge:

Zitat:
Lysegang 7-9 das kann nicht stimmen wo die Firma sitzt.
Dort ist Volvo Reintges, Buchbinder Autovermietung und Z-Automobile.
Ich fahre da täglich dran vorbei, noch nie was von dieser Firma gelesen.

naja, vielleicht ist er auch zufällig nur blind?! Vielleicht ist es aber auch Zufall, dass der Thread dort auch von heute ist. Manchmal gehen mir diese Hast-Du-Schon-Gehört-Werbeaktionen für unnötigsten Schnickschnack echt auf den Senkel. Da wird immer auf irgendeiner Hype-Welle geritten und auf die Gier der Leute gesetzt. Also nix anderes als Bauernfängerei.

Bekommst du da eigentlich Provisionen für, Cessy?


Cobold - 8.8.2013 um 21:12

Zitat:
naja, vielleicht ist er auch zufällig nur blind?!
Das glaube ich nicht. Ich denke vielmehr, dass er da nur im Dunkeln vorbei fährt und die Fahrzeugbeleuchtung zu schummrig ist, so dass er nichts erkennen kann. Mit LED würde das nicht passieren ;-) Sorry


Neoelectric - 8.8.2013 um 22:03

@ ChrisB

In der Theorie kann es natürlich sein, dass im 0,00x Bereich etwas eingespart wird (Kraftstoff, nicht Geld). Ich für meinen Teil fahre ja nun mit meiner Pendelhure relativ viele Kilometer und da kommt man auf allerhand Ideen. Mal fährt man ohne Licht, mal ohne Radio, mal ohne Klima. Im Messbaren Bereich (0,x L) Bereich befindet man sich mit der Klima. Die beiden anderes Dinge ausgeschaltet zu lassen ist Blödsinn. Zumal ich von ohne Lichtfahren sowieso nicht viel halte. Am meisten haben bisher aufklebbare Difusoren auf dem Dach etwas gebracht. Mit denen kann ich statt 150km/h jetzt 170-180km/h fahren und komme mit in etwa der gleichen Menge an Restkilometern an. Mag für manche bescheiden aussehen, mir ist es aber einem so hässlich praktischen Auto wie den Focus aber egal. Zumal Audi, Mercedes und BMW auch so hässliche Dinger aufs Dach kleben. Die nennen es dann nur Antennen... Zu faul um die Dinger unsichtbar zu verbauen...

Edit sagt, dass ich immer mit Klima fahre...

[Editiert am 9/8/2013 von Neoelectric]


Neoelectric - 8.8.2013 um 22:15

Zitat:
http://www.carled24.de/index.php/produkte/xenon-carled-1-detail

dazu gleich noch der Text mit Schlupfloch aus der STVZO für die Kritiker :

Und hier für dich die rechtliche Absicherung des Betreibers vor Klagen von leichtgläubigen Käufern:

Zitat:
Bitte beachten Sie die weiteren rechtlichen Hinweise des Internetauftrittes von carled24.de sowie die derzeit gültigen Vorschriften der Strassenverkehrszulassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Artikel ist im Bereich der Stvzo. Nicht zulässig und dient als Angebot ohne Verwendung im Geltungsbereich der Stvzo., z.b. zu Showzwecken, Motorsport, Export o.ä. Weitere Hinweise zur gesetzlichen Regelung für PKW Beleuchtungseinrichtungen finden Sie auf unserer Webseite.

Unten auf der Website zu finden...


Cobold - 9.8.2013 um 08:22

... und das sagt die Firma selbst zu der E-Kennzeichnungs und Eintragungsproblematik (Hervorhebung durch mich):

Zitat:
Gerne sind wir Ihnen bei Einzelabnahmen beim TÜV oder anderen Institutionen behilflich, können jedoch natürlich nicht für eine Zulassung speziell in Ihrem Fahrzeug garantieren, auch wenn eine E13 Zulassung vorliegt. Demnach bieten wir unsere LED Systeme generell als Sonder & Sport / Tuningzubehör ohne Straßenzulassung im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland an, bestimmt z.b. für die Verwendung in Drittländern oder zur Verwendung ausserhalb des Geltungsbereiches der Stvo zu Showzwecken und in Showfahrzeugen oder auf Messen / Aussstellungen / Events . Bitte beachten Sie das jeder Halter eines Kraftfahrzeuges rechtlich gesehen für den verkehrssichern Zustand selbst verantwortlich ist und seine Betriebsfähigkeit sichern muss. Wir weisen daher jegliche Haftung für Zulassungsbestimmungen innerhalb der BRD von uns, da die von uns angebotenen LED Systeme nicht zur Verwendung im Geltungsbereich der Stvzo. angeboten werden.


fliwatüt - 9.8.2013 um 10:23

Das lange diskutieren macht letztlich keinen Sinn, es geht nur ums bare aus der Tasche ziehen, entfernt von jeder Legalität, der Rest ist nur ums schmackhaft machen, dass es wer kauft!


Bobbycar - 9.8.2013 um 11:50

Hallo zusammen....
.....momentan ist die Firma laut dem Geschäftsführer restlos ausverkauft. Er hatte 500 Stück da (es wurde nicht nur der Roadster beworben) und wurde von der Nachfrage ziemlich überrollt. Nun hat er eine entsprechend größere Menge geordert und wird mir einen Satz KOSTENLOS zu Testzwecken zur Verfügung stellen.
Ich habe ihm gesagt, dass ich eine Sammelbestellungsliste hier einstellen werde, die dann zum Tragen kommt, wenn das Produkt die versprochenen Eigenschaften ALLE erfüllt.
Über den Preisnachlass werden wir dann noch diskutieren!!
Kann einer von Euch so eine Sammelbestellung hier einstellen? Ich weiss nicht wie das mit der Forstschreibung der Interessenten geht........


Neoelectric - 9.8.2013 um 11:57

Zitat:
Das lange diskutieren macht letztlich keinen Sinn, es geht nur ums bare aus der Tasche ziehen, entfernt von jeder Legalität, der Rest ist nur ums schmackhaft machen, dass es wer kauft!

Ich denke das ist hier fast jedem klar.


@ Bobbycar, bis zum 01.04 ist noch ein wenig Zeit. Hier machen sich einige Gedanken darüber, ob das Kennzeichen vorschriftenkonform angestrahlt wird, dann willst du hier nicht zugelassene Leuchtmittel per SB an den Mann bringen?

Keine Frage, neugierig bin auch ich, wie die Ausleuchtung mit dem standard Reflketor wohl sein wird.


Dude - 9.8.2013 um 13:18

Ständig wird sich hier über alle möglichen Machenschaften aufgeregt (nicht wahr, Bobbycar?) aber irgendwann erwischt es wohl jeden, Gier frisst Hirn... Die Funzeln werden kaum lange halten

komisch, warum bietet JD-Carconcepts das Produkt wohl nicht unter eigenem Namen im eigenen Shop an? Die Frau Jessica Hartmann scheint recht umtriebig: Kinderklötten, E-Zigaretten, US-Car-Import, Chinawarenkleinhandel, Olino Handelsgesellschaft, JD-Carconcepts...

Naja, es kann ja jeder mit seinem Geld machen was er/sie möchte. Vielleicht kann man es ja noch mit Groupon kombinieren? *g*


Bobbycar - 9.8.2013 um 14:24

.....ich bin ein wenig irritiert von den Reaktionen über mein Angebot.......

Es geht nicht darum, mit diesen LED Leuchten Geld zu verdienen. Mir ging es darum, möglichst preiswert zu testen, was die Dinger taugen.
Der Verkäufer hat mir ein kostenloses Exemplar zugesichert, um es auf Herz und Nieren zu prüfen. Ich habe einen guten Freund, der als Kfz Ingenieur bei der KÜS arbeitet, der mir schon mal zugesagt hat, sich die Sachen im eingebauten anzuschauen und durchzutesten. Außerdem prüft er auch die mitgelieferten Papiere.
Wenn alles positiv verläuft, wäre eine SB sicherlich sinnvoll.
Stellt es sich heraus, dass der ganze Kram Schrott ist, löschen wir selbstverständlich auch die SB Liste!!!! Die SB-Liste war gedacht unter der Voraussetzung, dass alles i.O. ist.
Um das herauszufinden, brauche ich nur dieses kostenlose Probeexemplar, dass ich dann in meinen Roadster einbaue und zu Gunnar zur KÜS fahre...... und das alles auf mein Risiko und auf meine Kosten.......UND IHR KACKT MICH AN....... deshalb bin ich ein wenig irritiert.......

Anmerkung: Die Langzeitqualität kann ich in der kürze der Zeit leider nicht testen.....

[Editiert am 9/8/2013 von Bobbycar]


Dude - 9.8.2013 um 14:57

Zitat:
IHR KACKT MICH AN
Davon kann ja wohl nicht die Rede sein, geht's noch?

Dein Engagement in Ehren: es ist für die Katz, schau Dir den Schrott doch an. Mit dem kleinen PC-Lüfterchen.
Und wozu willst du es testen wenn es eh nicht zulassungsfähig ist? Neulich noch hast du hier lauthals wegen Betrügern herumgeschrien und heute willst du anderen Halbseidenen eine Chance geben?

Gruß


Bobbycar - 9.8.2013 um 15:33

......hi Dude......

was soll denn groß passieren, wenn mir die Jungs die Dinger erst mal schenken??
Ich bau die ein, fahre 2 Monate kontinuierlich mit LICHT AN, und dann mal sehen, wie dann noch die Qualität ist...... Das Kostenrisiko hält sich in Grenzen.
Jedenfalls haben wir die Chance zu erfahren wie der TÜV (KÜS) die Sache sieht.......


fliwatüt - 9.8.2013 um 15:43

Also ich will niemand ankacken, aber Interpretiere ich das richtig, im Satz sind zwei Birnen enthalten, die sowohl Fern- und Abendlicht enthalten?
Wie soll das denn im Roadi funktionieren mit 4-Lampensystem?
Das geht meines Erachtens nie und nimmer ohne einen Reflektorenwechsel.
Ich kann trotz "verlockendem " Preis keine vernünftige Realisierungsmöglichkeit im Roadi von daher erkennen!


Bobbycar - 9.8.2013 um 15:49

.....die Firma bietet sowohl das Eine als auch das Andere an......
die wollten damit sagen, dass es auch eine Version gibt für Fahrzeuge, die H4 Lampen benutzen......


Klaus - 9.8.2013 um 15:50

Das Risiko ist, dass Du einen Unfall baust, jemand merkt dass die Lampen nicht legal sind, die Betriebserlaubnis erloschen ist, und Deine Versicherung nicht zahlen muss. Und das um 300 Euro zu sparen ? Die BMC-Dinger gibt es doch noch für 500 oder so, richtig ?


Bobbycar - 9.8.2013 um 15:53

......wenn ich die Dinger einbaue, dann fahre ich natürlich DIREKT zum TÜV (KÜS)......
bei den geringsten Zweifeln baue ich die Lampen wieder aus und schicke sie zurück....
ich glaube nicht, dass auf den 6 km was passiert, insbesondere dann nicht, wenn ich tagsüber da hin fahre......


Klaus - 9.8.2013 um 17:00

Wenn das Plug'n'Play ist, fahr doch erst zum TÜV, zeig ihm das, und bau da vor Ort um wenn er sagt Du darfst das. Das muss der doch nicht im eingebauten Zustand sehen um zu sagen ob das erlaubt ist oder nicht ???


Bobbycar - 9.8.2013 um 17:14

....natürlich.......hast recht, kann man so auch machen....... wenn es denn tatsächlich so ist. Ich halte mir beide Optionen offen....


Dude - 9.8.2013 um 17:53

Die langen Dinger passen wahrscheinlich eh nicht rein, durfte eben ein Leuchtmitteltausch vornehmen Da ist nicht viel raum bis zum Innenkotflügel.


oh-gee - 9.8.2013 um 20:14

Ähm der Preis ist pro Stück nicht Satz oder habe ich was überlesen? Man brauchts also 2x...


Doddi - 9.8.2013 um 21:02

ja liest sich schon interressant die ganzen meinungen hier.
wie sieht es denn mit der abdichtung des scheinwerferswegens feuchtigkeit und beschlagen von innen wenn die gummiabdeckung nicht drauf passt?
die passt definitiv nicht mehr.
spart lieber das geld und nehmt es für die ersatzlampen wenn mal eine schlafen geht.
ich habe in meiner roadiezeit bisher eine kaputte lampe gehabt und habe beide seiten gewechselt das wars bis heute und ich fahre immer mit licht.
ich glaube auch nicht das die ausleuchtung der ledfunzel besser sein soll als das herkömmliche auf den reflecktor und die streuscheibe genau abgestimmte leuchtmittel. rausgeworfenes geld tanke lieber dafür und dreh ein paar extrarunden.

kommas habe ich leide beim rumfahren verloren.


Bobbycar - 10.8.2013 um 09:40

@oh-gee

---nein, man muss nicht 2x 199,95¤ ausgeben. Es sind Komplettsets......

sobald ich die Dinger habe und sie eingebaut sind sowie der TÜV drübergeschaut hat, werde ich mich melden!!!

.....allerdings mache ich das nur, wenn ich die Dinger tatsächlich zu Testzwecken für lau kriege......


Cobold - 11.8.2013 um 10:59

Zitat:
sobald ich die Dinger habe und sie eingebaut sind sowie der TÜV drübergeschaut hat, werde ich mich melden!!!

.....allerdings mache ich das nur, wenn ich die Dinger tatsächlich zu Testzwecken für lau kriege......
Bin mal auf Deinen Bereicht gespannt


Bobbycar - 11.8.2013 um 18:19

.....ich bin selber gespannt, vor allem, ob die wirklich einen Testsatz ohne Kosten schicken.....

ich hoffe nur, das cessybears nicht sauer ist, dass ich mich hier vorgedrängelt habe......


Bobbycar - 15.8.2013 um 11:15

.....morgen werde ich wegen der kostenlosen Teile nochmal dort anrufen.....


Cobold - 15.8.2013 um 11:38

Wenn Du wirklich einen kostenlosen Satz erhältst dann prüfe doch bitte ob die Module nicht nur in das Abblendlicht sondern auch in die Fernlichtscheinwerfer passen.


Tomor008 - 15.8.2013 um 15:22

Naja könnten schon passen.Die originalen Kappen müssten was modifiziert werden,dann isses auch dicht.Aber was ist mit Blenden,dem Gegenverkehr gegenüber bei ner Lichtfarbe von 6000K ? Die Osram Halogen liegen bei ca.4000K.Und die herkömmlichen Xenon blenden ja sowieso schon viel zu sehr.
LG


Dude - 15.8.2013 um 16:45

Dicht darf es aber nicht sein, da sie dann überhitzen. Die Dinger müssen aktiv am Ende gekühlt werden, siehe Fotos.


DerFalk - 15.8.2013 um 17:59

Blenden tut der Mist nur wenns nicht richtig eingestellt ist, das hat nicht wirklich was mit der Farbe zu tun


Tomor008 - 15.8.2013 um 21:21

Naja zwei Sachen,Lumen ist die Lichtleistung also die Helligkeit ansich.Und Kelvin sagt was übers empfinden aus.Umso höher die Zahl umso kälter das Licht selbst umso unangenehmer empfinden wir das.Fazit: die hohe Kelvinzahl multipliziert sozusagen in unserem empfinden die Lichtleistung.Außerdem wird das Auge von grellem Licht angezogen,man sieht halt unweigerlich hin.Ist wie beim Lichtbogenschweißen.Als Passant sieht man unweigerlich in den Lichtbogen,wenn der nicht vernünftig verdeckt wird.So wie beim Schienenschweißen bei der Straßenbahn.
LG


Cobold - 16.8.2013 um 10:46

Zitat:
Dicht darf es aber nicht sein, da sie dann überhitzen. Die Dinger müssen aktiv am Ende gekühlt werden, siehe Fotos.
Ich würde sie nur für's Fernlicht nutzen, da würde ich auf die aktive Kühlung auch verzichten, da das Fernlicht bei mir eh nicht über längere Zeit an ist. Die Lösung mit dem Lüfter erweckt bei mir sowieso keinen guten Eindruck.

Zitat:
Genauso wie diese selbst verbauten TFL- meist viel zu hoch eingestellt kann man bei manchen nichtmal Tagsüber hingucken ohne nen blinden Fleck im Auge zu kriegen...
Tagfahrlicht ist kein Abblendlicht und ist eigentlich immer so eingestellt, dass es den Gegenverkehr anstraht, nur sollte es nicht so hell sein, dass es blendet. Der vertikale Sichtwinkel beträgt gemäß ECE87 nach oben und unten mindestens 10°. Meiner Erfahrung nach blendet vorallem das neue serienmäßige Tagfahrlicht einiger Fahrzeuge mehr, als die alten Lösungen. Über Bastellösungen brauchen wir eh nicht diskutieren.


Bobbycar - 17.8.2013 um 09:41

Hallo zusammen,

ich werde die kostenlosen "Testlampen" nicht anfordern, da diese Ehre Cessybears gebührt, der letztendlich diese Firma gefunden hat und auch schon Kontakt mit dem Anbieter hatte.
Er wird Euch dann auch berichten, was die Dinger taugen.........


Tomor008 - 17.8.2013 um 09:53



[Editiert am 17/8/2013 von Tomor008]


sewa - 18.8.2013 um 07:42

die teile sehen schon sehr vielversprechend aus. würde mich auch interessieren was sie so taugen.
für erfahrungswerte sind hier sicher alle sehr dankbar.
vorteil wäre ja echt wenn sie nicht soschnell kaputt gingen wie die h7.


Roadi83 - 18.8.2013 um 16:23

Ist mit Sicherheit eine gute Alternative,
Aber eine Zulassung nach StVZO haben die led nicht.

Daher braucht man keine 200¤ ausgeben, für eine Lösung die keine Zulassung bietet.

Da kann auch jeder den 30¤ China xenonbausatz oder die 50¤ China led leuchtmittel reinmachen.

Die E 13 Zulassung hat nix mit dem Verwendungsbereich in der StVZO zu tun.

Auf Wunsch bekommt man in China leuchtmittel mit jeder gewünschten zulassungsnummer, aber auch das berechtigt noch keine Zulassung im deutschen Straßenverkehr.


Bobbycar - 19.8.2013 um 04:55

....einfach mal abwarten bis cessybears die Dinger eingebaut hat und damit beim TÜV war. Bis dahin sind alle Bedenken lediglich Mutmaßungen!!


Dude - 19.8.2013 um 05:58

Wenn der Verkäufer selber schriftlich zu Protokoll gibt dass es keine Zulassung gibt, dann sind das eher Fakten denn Mutmaßungen.


ChrisB - 20.8.2013 um 05:47

Die Teile wird man beim TÜV nie legal eingetragen bekommen (schreibt ja schon der Verkäufer).

Allerdings gab es auch schon TÜV Dödel, die haben ein illegales eBay Xenon selbst ohne Reinigungsanlage eingetragen, weil ja auf dem Steuergerät ein E-Prüfzeichen war und der Fahrer einen Stapel Papiere vorgelegt hat von wegen CE Zeichen und E-Nummer, ...

Der Prüfer hat dann das Xenon eingetragen, weil er entweder zu blöd war oder einfach nur dumm/faul.

Das Schöne ist, dass so einen Eintragung das Papier nicht wert ist, auf dem sie ausgestellt wurde. Erste Polizeikontrolle mit einem fähigen Polizisten und der wird dem Fahrer eine Strafe aufbrummen. Dann geht es mit dem Hinweis H7 Scheinwerfergehäuse mit nicht zulässigem Xenon-Brenner auf H7 Fassung erneut zum TÜV und der wird dann einen Teufel tun und den Fehler wiederholen.


lowmega - 20.8.2013 um 14:06

seh ich uch so, never ever bekommt man das legal eingetragen, und wenn es einer einträgt fleigst spätestens bei ner neuen oder nachprüfung bei nem anderen prüfer auf!

was mich auch irgendwie "stört". warum brauchen die leds nen kühlelüfter!? und warum sollte man sich dann sowas einbauen, wenns (illegales) xnon ohne lüfter, passgenau für die fassung, sprich plug n play für n abbel und ei gibt!?


DerFalk - 20.8.2013 um 14:58

Weil man mit billig China-Schrott und einen (vielleicht) illegalen Aufdruck reich werden kann?

Ich gehe davon aus das im Einkauf die Dinger max. 10-20 Euro kosten... Die ganzen LEDs und das drumherum ist in meinen Augen eine riesen Geldmacherei, wenn man mal überlegt das die einzelteile dafür CENT Artikel sind...

[Editiert am 20/8/2013 von DerFalk]


ChrisB - 20.8.2013 um 18:13

Wer richtig hell haben möchte, der soll sich das zulegen. Zwar auch nicht legal, aber billiger und man kann sie auch zum Wandern benutzen und beim Fahrradfahren im Wald bei Nacht ist das Teil der ultimative Kracher.

ebay Artikel 230977588711
http://www.ebay.de/itm/LED-Fahrrad-Lampe-Stirnlampe-Kopflampe-HeadLamp-5-X-
CREE-XM-L-T6-6400LM-LD186-/230977588711?pt=Fahrrad_Schuhe&hash=item35c7
564de7


Die Lampe hat echte !! 50 Watt !! und knapp 5000 Lumen. Ich habe so eine Lampe mit 10 Watt und die ist schon heller als ein Auto mit Halogenlicht. Da wird die Nacht zum Tag, und das wirklich wörtlich.


Doddi - 20.8.2013 um 18:37

wer unbedingt led braucht hier billiger und passt

http://www.ebay.de/itm/2-Stuck-H7-Hauptscheinwerfer-CREE-CHIP-LED-Xenon-SUP
ERHELL-Powerchip-/380689859184?pt=DE_Autoteile&hash=item58a2e24270


Dude - 20.8.2013 um 20:45

50 Watt? Mit welcher Batterie soll man das denn als Kopflampe benutzen? Die Leute haben Ideen... Hauptsache ein Blöder steht auf und kauft's.


Tomor008 - 20.8.2013 um 21:16

Steht doch dabei:

Input Voltage: AC100-240v (World voltage)


Haegar28 - 21.8.2013 um 04:41

Dann aber bitte richtig lesen:

LED indication for Power On / Charging / Full charge

Input Voltage: AC100-240v (World voltage)

Ausserdem gehört zum Lieferumfang ein Akku, allerdings steht nicht dabei welche
technischen Daten dieser hat und wie lange man die LED damit betreiben kann.

Für sog. "Night-Rides" bei Mountain Bike (24h)Rennen sind solche Lampen absolut
üblich und dabei werden bis zu zwei Stück am Rad und eine am Helm verbaut.
Die Akkus finden dann am Rad ihren Platz.


ChrisB - 21.8.2013 um 06:16

i.d.R. ist da ein LiPo Akkupack dabei mit 8,2V und 4400mAh manche haben auch 6400mAh oder noch mehr

Bei 10W Modus hält mein kleiner Akkupack ca. 3,5-4h. und im reduzierten Modus mit 5W 7-8h.

Bei 50W und starkem Akku sind also durchaus bei max. Helligkeit 1,5h drin.


Dude - 21.8.2013 um 06:35

Also eher nichts für den Alltagsgebrauch. Aber wenn man sich schon dran gewöhnt hat, das Handy ein- bis zweimal am Tag aufzuladen macht das vielleicht auch keinen Unterschied mehr.


3022484000 - 21.8.2013 um 07:07

Zitat:
Wer richtig hell haben möchte, der soll sich das zulegen. Zwar auch nicht legal, aber billiger und man kann sie auch zum Wandern benutzen und beim Fahrradfahren im Wald bei Nacht ist das Teil der ultimative Kracher.

ebay Artikel 230977588711
http://www.ebay.de/itm/LED-Fahrrad-Lampe-Stirnlampe-Kopflampe-HeadLamp-5-X-
CREE-XM-L-T6-6400LM-LD186-/230977588711?pt=Fahrrad_Schuhe&hash=item35c7
564de7
Die Lampe hat echte !! 50 Watt !! und knapp 5000 Lumen. Ich habe so eine Lampe mit 10 Watt und die ist schon heller als ein Auto mit Halogenlicht. Da wird die Nacht zum Tag, und das wirklich wörtlich.
Ich kenne die, ein Kollege hat diese zum Mountainbiken im Wald wenn es im Herbst oder Winter früh finster wird.
Ist wirklich genial, mit voller Helligkeit leuchtet die je nach Akku auch zwischen 1,5 bis 2 Stunden, wobei man ja auch die Helligkeit reduzieren kann.

SL DANIEL...

seh grad stand ja schon oben

[Editiert am 21/8/2013 von 3022484000]


Bobbycar - 28.8.2013 um 06:55

Heute werde ich nochmal anrufen.....


Cobold - 28.8.2013 um 07:14

Zitat:
Heute werde ich nochmal anrufen.....
Ja mach mal, bevor die Leute sich noch Stirnlampen an den Roadster basteln


Huge - 22.9.2013 um 08:11

Zitat:
Heute werde ich nochmal anrufen.....

und?
das Thema gestorben?

VG Huge


Bobbycar - 22.9.2013 um 11:27

....leider ja!!!
Der Kleine muss nun erst mal umfangreich repariert werden, damit ich wieder fahren kann!!
( siehe: Nebelwand.......)


Düsentrieb - 22.9.2013 um 12:02

Zitat:
wer unbedingt led braucht hier billiger und passt

http://www.ebay.de/itm/2-Stuck-H7-Hauptscheinwerfer-CREE-CHIP-LED-Xenon-SUP
ERHELL-Powerchip-/380689859184?pt=DE_Autoteile&hash=item58a2e24270

denke aber dein BC wird ständig "lampe defekt" anzeigen. so war es zumindest bei meinen LED´s. diese gibt es allerdings jetzt auch mit eingebauten chip der dieses problem behebt. die obigen lampen haben den leider nicht eingebaut.

mfg


roadsterfrosch - 22.9.2013 um 17:50

Hey Düse,
das Angebot war wohl sooo billig, dass es von Ebay wieder entfernt wurde.


DerFalk - 23.9.2013 um 05:51

Wieso entfernt? Man muß den Link nur ordentlich nutzen

http://www.ebay.de/itm/2-Stuck-H7-Hauptscheinwerfer-CREE-CHIP-LED-Xenon-SUP
ERHELL-Powerchip-/380689859184?pt=DE_Autoteile&hash=item58a2e24270


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