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 < Voriges Thema  Nächstes Thema > Aufsteigend sortiern Absteigend sortieren
Autor: Betreff: roady stand über 2,5 Jahre still



Beiträge: 5
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erstellt am: 18.10.2010 um 11:30 Uhr:
Lieber roadster-club,
ein Freund von mir hat vor etwas über einem halben Jahr ein "verlassenes" smart roadster coupe gefunden, es ordnungsgemäß gemeldet und nun ist die Frist abgelaufen, in der der Eigentümer es hätte abholen können. Das Auto stand über 2 Jahre auf einem Dorfparkplatz und schon bei der Augenscheinnahme durch das Ordnungsamt war die Batterie leer. Der Wagen ist folglich seit mindestens 2,5Jahren nicht mehr gelaufen.
Jetzt wollte ich mal fragen, was ist zu beachten damit man das gute Stück nicht mit dem ersten anlassen kaputt macht?

Gruß, McMartin



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erstellt am: 18.10.2010 um 11:39 Uhr:
Was hat der an km drauf ??
Auch dazu hat jeder seine meinung.

In deinem fall musst du alle vier Felgen mit Neuen Reifen beziehen lassen + auswuchten.
Zündkerzen müssen getauscht werden + die Zündkabel. Neuer Luftfilter verbauen. Eine neue Autobatterie wäre sehr hilfreich, da die alte eventuell eine Zelle kaputt sein könnte. Steuergerät auf Fehlerprüfen lassen mit einem Laptop ob überhaupt welche drauf sind.

Der Ölwechsel könnte probleme bereiten, wie ich das machen würde.
Öl absaugen so wie es jetzt ist Kalt, raus saugen. Neues Öl zugeben und Motor Starten und etwas laufen lassen ca 5 - 10 min ohne gas zu geben. Motor abschalten und Öl absaugen, neuer Ölfilter mit Dichtung rein und Neues Öl hinzufügen.





[Editiert am 18/10/2010 von Lindheimer]
 
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erstellt am: 18.10.2010 um 12:21 Uhr:
Erst mal muß nen Schlüssel her welcher dann auch angelernt werden muß, wegen der Wegfahrsperre. neue Batterie ist ja klar.

Zudem würde ich erst mal versuchen den Motor von Hand durchzudrehen, vielelicht geht das gar nicht weil die Lichtmaschine festgerostet ist. Ansonsten erst mal nen Ölwechsel, Kerzen raus und gucken ob die Brennräume trocken sind oder ob sicdh Kondenswasser gebildet hat und Rost angesetzt hat. Luftfilter sollte auch nen neuer rein. Neue Reifen kann man sich ja erst mal schenken, solange man nicht weiss ob die Kiste überhaupt läuft.
 
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erstellt am: 18.10.2010 um 13:10 Uhr:
Ähämm,

erstes Anlassen. Womit?
Da muss doch zuerst einmal ein neues Schließsystem her und das vom SC angelernt werden.
Auch wäre es sinnig, den Eigentümer erst einmal festzustellen, bevor man etwas investiert. Vielleicht ist das Gerät geklaut...und der Besitzer, jetzt warscheinlich die Versicherung, weiß gar nichts von dem jetzigen Aufenthalt. Noch kann man in zivilisierten Länder kein Eigentum an Diebesgut erwerben.

Seltsam....beginnend schon bei der Schilderung des Sachverhaltes.

Gruß Kalle

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erstellt am: 18.10.2010 um 13:34 Uhr:
Der Kleine stand auf dem Dorfplatz?
Vorsicht vor verbotener Eigenmacht. Dadurch erlangter Besitz ist fehlerhaft ...
Wie hat das Ordnungsamt überhaupt festgestellt, dass die Batterie bereits ausgedient hat?



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erstellt am: 18.10.2010 um 14:02 Uhr:
...und woher weiß man, dass er da schon 2 Jahre stand, wenn er doch erst vor einem halben Jahr "entdeckt" wurde? Fragen über Fragen

Auf jeden Fall geht ohne passenden (neuen) Schlüssel und Batterie gar nichts. Wo war noch gleich die mechanische Heckklappenentriegelung

Gruß Jens
 
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smart Roadster - Die Antwort auf das Leben, das Universum und alles!

* Roadster-Messi *

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erstellt am: 18.10.2010 um 14:08 Uhr:
...ich hab noch zwei Ufos (Schlüssel) zu verkaufen - inkl. Bart und Zylinder für Zündschloss
und Tür, sowie Handschuhfach
 
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...3xQP / 4 x Roadster / 2 x 450 / 5 x Calibra + diverse Andere



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erstellt am: 18.10.2010 um 15:19 Uhr:
Lass mich raten, 950¤
 
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erstellt am: 18.10.2010 um 15:20 Uhr:
999,-¤
 
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erstellt am: 18.10.2010 um 22:42 Uhr:
Ich danke für die ersten Tips.

Also ich bin juristisch sehr fit, mache den ganzen Tag quasi nichts anderes und gerade wegen des genauen Vorgehens verzögert sich die Sache auch so. Also juristische Sorgen können beiseite bleiben, das hat seine Richtigkeit.



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erstellt am: 19.10.2010 um 09:26 Uhr:
Hallo McMartin,

ich finde das Thema interessant. Klär uns doch mal auf. Also: Ich finde ein Auto das augenscheinlich nicht mehr benutzt wird und melde es dem Ordnungsamt. Und dann? Was passiert dann?

neugierige Grüße
wallower

* Roadster-Messi *

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erstellt am: 19.10.2010 um 09:50 Uhr:
Normalerweise kommen dann doch diese orangefarbenen Sticker mit einem Datum dran, oder?
 
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erstellt am: 19.10.2010 um 10:09 Uhr:
Zitat:
Normalerweise kommen dann doch diese orangefarbenen Sticker mit einem Datum dran, oder?

Jepp, das Ordnungsamt hat damit ein Auge darauf, dass die Umwelt nicht gefährdet wird (Sämtliche Flüssigkeiten, Batterie u.s.w.) ....



Beiträge: 778
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erstellt am: 19.10.2010 um 11:49 Uhr:
wie ist das zu verstehen?? da "findet" jemand ein auto was längere zeit auf dem parkplatz im"dorf" steht, meldet das und nach ner gewissen zeit gehört es dem finder wenn sich der besitzer nicht meldet?? der besitzer müsste ja anhand der fin ausfindig gemacht werden können.
ich dachte immer das es dann so wäre das das auto bei einer versteigerung verkauft würde, wie beschlagnahmte fahrzeuge oder so...



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erstellt am: 19.10.2010 um 12:43 Uhr:
Bin ich hier der einzige, der diese Story für vollkommen unglaubwürdig hält?

.

Beiträge: 3715
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erstellt am: 19.10.2010 um 12:45 Uhr:
Nöh



Beiträge: 1882
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erstellt am: 19.10.2010 um 13:26 Uhr:
Eigentlich ist das ja egal, wie wo, was.

Laut BGB müssen Fahrzeuge wo abgemeltet sind und wo auf einer Öffentliche Strasse, Parkplatz dem Ordnungsamt übergeben werden bzw Informiert werden. Die kommen und schauen ums Fahrzeug rum, öffnen dürfen die das aber nicht. Es kommt ein Abschleppwagen der diesen wagen zu einer Verwahrstelle bringt. Fahrzeug wird in der Zeitung auschgeschrieben, meldet sich da keiner drauf wird 1 Jahr gewartet. Kommt nach diesem Jahr keiner, wird der Wagen versteigert so wie aufgefunden, da die kosten vom Abschleppwagen und der Stellplatz geld kostet. Das wird durch den Verkauf wieder bezahlt. Ist die Zahlung höher geht das Geld was über dessen betrag ist an die Gemeinde.


Habe das kürzlich bei Kabel 1 geshen, alles andere ist nicht Rechtens und zählt als unterschlagung in sachen KFZ.




[Editiert am 19/10/2010 von Lindheimer]
 
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erstellt am: 19.10.2010 um 23:32 Uhr:
Also, erstmal möchte ich versichern, dass ich hier keine Lügengeschichten verbreite.

Um den scheinbar maßgeblich durch kabel1 geschulten Teilnehmerkreis dieses Freds ein wenig juristisch zu informieren möchte ich folgendes feststellen.

Verbotene Eigenmacht,
ist in § 858 I BGB legal definiert. D.h. der Gesetzgeber hat die Definition in das Gesetz geschrieben.

"Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht)."

Eine solche liegt folglich nicht vor wenn das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet.

In dem Fall meines Freundes wurde das Auto unverschlossen mit abgelaufenen TÜV und einem nicht EU Kennzeichen vorgefunden. Das Fahrzeug wurde Nachweislich seit über einem Jahr (tatsächlich noch länger) nicht bewegt. Es ist also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Sache, der roady, verloren ist.
Juristisch gesehen ist eine Sache dann verloren, wenn sie nicht herrenlos, aber besitzlos ist. Grundsätzlich hat der roady also noch einen Eigentümer, solange sich der Verlierer noch für einen solchen hält, jedoch seine Herrschaftsmacht nicht ausüben kann, z.B. er weiß nicht wo sein roady ist.
Der smart hat ein Kennzeichen, folglich ist grundsätzlich mal irgendwo in dem nicht EU Land ein Eigentümer gewesen, dieser hat seinen roady aber seit Jahren nicht betreut.

Der Fund ist im BGB in §§ 965 ff geregelt.
Gemäß §965 II Satz 1 hat der Finder in unserem Fall die Pflicht den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.
In unserem Fall ist das dadurch geschehen, dass das Ordnungsamt benachrichtigt worden ist.

Wo der roady in den letzten 6 Monaten gelagert worden ist, ist weiter unerheblich, es kann sowohl beim Finder (§966 I BGB) geschehen, als auch durch die Behörde besorgt werden (§967 Var.1 und Var2. BGB).

So und jetzt zum spannenden Teil dem Eigentumserwerb. Dieser wird in § 973 I 1 BGB geregelt.

"Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat."

Es konnte kein Eigentümer ermittelt werden, demnach findet § 973 I 1 BGB Anwendung.
Der Finder ist somit zunächst einmal Eigentümer. Sollte sich der wahre Eigentümer jetzt melden so hat er die Frist der Verjährung lang Zeit den roady nach den bereicherungsrechtlichen Vorschriften zurückzuerlangen.

Bei Kabel 1 ist wahrscheinlich ein Fall des § 976 I BGB eingetreten, dafür muss der Finder der zuständigen Behörde gegenüber auf das Recht zum Erwerb (hat nichts mit kaufen zu tun) des Eigentums an der Sache verzichten.

Mir ging es eigentlich gar nicht um diese ganze Story, die zu einer lebhaften Diskussion mutierte, sondern darum, dass der roady nicht durch eine ahnungslose Behandlung zum Totalschaden wird. Ich habe leider keine Ahnung von der Technik der roadster, mag sie jedoch sehr gerne. Manchmal denke ich mir, ich hätte was anderes lernen sollen.

Danke für die technischen Tips!!!



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erstellt am: 19.10.2010 um 23:34 Uhr:
@ Lindheimer

Kabel 1 ist sicherlich keine Rechtsberatungsstelle, und das Zurücklassen, Überlassen, bzw. "besitzlos" werden, ist deutlich facettenreicher, als in der von Dir genannten Fernsehsendung dargestellt. Auch zu manch sonstiger Antwort ist zu sagen, daß der TO eigentlich alles Wichtige korrekt geschrieben hat. Anderes Bsp. : Wenn bei mir vor der Haustür an einem Laternenpfahl ein Fahrrad angekettet ist, kann ich es erst mal nicht finden. Durch Beobachtung, Zeugen, Benachrichtigung etc. kann ich es nach einer "angemessenen" Zeit dem Ordnungsamt melden. In dem Moment gelte ich als "Finder". Womöglich weiß ich sogar, wem das Fahrrad gehört, und das OA fordet ihn mehrfach zur Beseitigung auf. Er ignoriert das, bzw, bekundet sein Desinteresse. Auch dann bin ich "Finder"... ...wenn ich natürlich auch den Anspruch geltend mache. Nach Ablauf der Frist gehört die Sache mir, egal ob gefundene Armbanduhr, angekettetes Fahrrad, oder KFZ. in den meisten Fällen werden die meldenden Bürger sich hüten, ein Fahrrad oder KFZ als Fundsache zu deklarieren, denn oft kämen ja nur noch Entsorgungskosten hinzu. Eine Versteigerung (nicht zwingend) findet dann nur bei "herrenlosen" Fundsachen statt, auf die auch der Finder keinen Anspruch erhebt. Das ist nur eine Facette. Wieder anders verhält es sich, wenn der Gegenstand auf Privatbesitz zurück gelassen wurde, abermals anders, wenn eine Gefährdung vom Gegenstand ausgeht, etc. .

Gruß, René



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erstellt am: 19.10.2010 um 23:43 Uhr:
Also wie ich das jetzt alles verstehe ist dein Freund jetzt der offizielle Eigentümer?!
dann ist die diskutirerei über irgendwelche Paragrafen doch überflüssig.

[Editiert am 19/10/2010 von mezzo]
 
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erstellt am: 19.10.2010 um 23:45 Uhr:
Ja



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das ist ja genial muss ich mir auf jedenfall merken sollte ich irgendwo über längerezeit ein auto oder irgendwas sehen das sich nicht bewegt meld ich das sofort

.

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Moin,
wenn er dann außer Eigentümer dann auch noch Besitzer ist, steht der Inbetriebnahme nichts im Weg.
Da würde ich s.o. einige Arbeiten empfehlen, die man sinniger Weise in einem SC machen läßt.

- Besorgen eines COC-Dokumentes zur Zulassung ...
- Wechsel der Batterien und Anlernen neuer Schließeinheit/Schlüssel .......
- Wechsel aller Betriebsflüssigkeiten, Motor, Getriebe, Bremse, Ansteuerung ABS-Hydraulik geht auch nur mit dem SAM, Klimaanlage
- Austauschen der vordern Bremsscheiben und Beläge mit Teilen aus dem 451 incl. Reinigen der hinteren Bremse eventuell auchTausch der Bremszylinder

Jetzt kann man nur noch hoffen, das das Verdeck dicht war...sonst steht Schimmelentfernung und ein neues Innenleben an.

Viel Erfolg damit!

Gruß Kalle

Edith meint: Neue Reifen müssen natürlich auch unbedingt her.


[Editiert am 20/10/2010 von KalleR]



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erstellt am: 20.10.2010 um 11:36 Uhr:
Naja, wenn er jetzt "Besitzer" ist wird der rechtmässige Eigentümer sich wohl erst melden wenn das Fahrzeug innerhalb der Verjährungsfrist durch den Finder wieder voll fahrbereit gemacht wurde *g*

Zitat:
Es konnte kein Eigentümer ermittelt werden, demnach findet § 973 I 1 BGB Anwendung.
Der Finder ist somit zunächst einmal Eigentümer. Sollte sich der wahre Eigentümer jetzt melden so hat er die Frist der Verjährung lang Zeit den roady nach den bereicherungsrechtlichen Vorschriften zurückzuerlangen.
 
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erstellt am: 26.11.2010 um 18:14 Uhr:
Offenbar nicht (klick) ...

Geht es Dir mehr um das Technische oder um das ....
Zu Letzterem kommt wohl kaum noch was.


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