Maddin26
Beiträge: 960 Registriert: 28.9.2009 Status: Offline |
erstellt am: 3.11.2011 um 14:25 Uhr: |
Zitat: Hast du beim Kauf eine Gebrauchtwagen-Garantie unterschrieben? Wirf mal einen Blick in den Vertrag.... falls überhaupt einer besteht.
wie bereits erwähnt, Gang zum Händler und die Sache schildern. Die werden vermutlich Mauern und alle Schuld von sich weisen. Hier wird i.d.R. eine Versicherung im Spiel sein die für solche Fälle einspringt (Gewährleistung). Die werden bestimmt auch alle Schuld von sich weisen, wichtig ist aber das du in Erfung bringst wie diese heißt. Letztlich
Zitat: ......solltest Du eine Rechtschutzversicherung haben, gehst Du am besten direkt zum Anwalt, wenn die kostenlose Reparatur auf Garantie abgelehnt werden sollte. Da das halbe Jahr noch nicht rum ist, stehen die Chancen nicht schlecht.
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Zitat: Wenn man die Steuerkette NICHT macht können weitere Teile folgen..... Warum kommt die Werktstatt zu der Annahme wenn man die Kette macht folgen weitere Teile? Haben die noch mehr festgestellt als nur die Kette?
Beim Steuerkettentausch sollten die Kettenräder auch gleich mit getauscht werden, sonst ist die Kette nach ca. 1000km wieder für die Katz. Dies gilt auch für den Kettenspanner. Die Teile sind günstig, nur die Arbeit ist nicht ohne. ____________________ LINK: Ratschläge zum Smart-Roadster Kauf Hannnoverrrrrrrrrrrrr |
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sporteisbaer
Beiträge: 77 Registriert: 5.10.2011 Status: Offline |
erstellt am: 3.11.2011 um 13:49 Uhr: |
also steuerkettenwechsel mit dem drum und dran hat das smartcenter Daimlerstr. mit ca. 1200,- euro veranschlagt........ ____________________ Wer den Himmel auf Erden sucht, hat im Geographieunterricht geschlafen.
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rekler
Beiträge: 226 Registriert: 6.12.2010 Status: Offline |
erstellt am: 3.11.2011 um 13:34 Uhr: |
Wenn man die Steuerkette NICHT macht können weitere Teile folgen..... Warum kommt die Werktstatt zu der Annahme wenn man die Kette macht folgen weitere Teile? Haben die noch mehr festgestellt als nur die Kette?
Die Steuerkette ist natürlich nicht gerade billig aber garantiert keine 3000¤.... bei normalen Autos zumindestens, vllt ist es beim Smart anders...
Wieviel km hast du denn drauf?
[Editiert am 3/11/2011 von rekler] |
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Bobbycar
Ausgeschlossen
Beiträge: 3002 Registriert: 20.11.2009 Status: Offline |
erstellt am: 3.11.2011 um 13:23 Uhr: |
......solltest Du eine Rechtschutzversicherung haben, gehst Du am besten direkt zum Anwalt, wenn die kostenlose Reparatur auf Garantie abgelehnt werden sollte. Da das halbe Jahr noch nicht rum ist, stehen die Chancen nicht schlecht.
So bekommst Du wenigstens für den ganzen Ärger einen neuen Motor...... ____________________
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RedRoady
Beiträge: 49 Registriert: 22.5.2011 Status: Offline |
erstellt am: 3.11.2011 um 13:22 Uhr: |
Zitat:
Zitat: ABER
ich habe ihn erst im mai dieses jahr gekauft
kann ich da wegen dem sich anbahnenden schaden garantieansprüche geltend machen?
wo hast du ihn gekauft? bei wem?
SL Autohaus in Berlin hat mir den roady verkauft
ist das so wichtig? |
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RedRoady
Beiträge: 49 Registriert: 22.5.2011 Status: Offline |
erstellt am: 3.11.2011 um 13:18 Uhr: |
ich hab ihn vom händler und ein vertrag besteht natürlich auch
die werkstatt sagte es ist die steuerkette aber nur die zu machen wäre sinnlos weil mir innerhalb kurzer zeit weitere motorteile kaputt gehen würden |
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Maddin26
Beiträge: 960 Registriert: 28.9.2009 Status: Offline |
erstellt am: 3.11.2011 um 13:16 Uhr: |
Zitat: ABER
ich habe ihn erst im mai dieses jahr gekauft
kann ich da wegen dem sich anbahnenden schaden garantieansprüche geltend machen?
wo hast du ihn gekauft? bei wem? ____________________ LINK: Ratschläge zum Smart-Roadster Kauf Hannnoverrrrrrrrrrrrr |
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rekler
Beiträge: 226 Registriert: 6.12.2010 Status: Offline |
erstellt am: 3.11.2011 um 13:15 Uhr: |
Hallo,
Was ist es denn genau? Hat die Werkstatt das gesagt?
Hast du beim Kauf eine Gebrauchtwagen-Garantie unterschrieben? Wirf mal einen Blick in den Vertrag.... falls überhaupt einer besteht.
mfg rekler
[Editiert am 3/11/2011 von rekler] |
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sporteisbaer
Beiträge: 77 Registriert: 5.10.2011 Status: Offline |
erstellt am: 3.11.2011 um 13:14 Uhr: |
dasist ja schrecklich....
soweit ich weiß, gilt bei Gewährleistung innerhalb der ersten sechs monate, die Annahme, dass der Schaden zum Verkauf schon bestanden hat und nach sechs Monaten die Beweislastumkehr. Aber das ist geschriebenes Recht. Wir haben es mal mit einem drei Jahre alten Crafter probiert (Rußpartikelfilter nach vier Wochen kaputt) und sind gescheitert bei einem Händler. Bei einem Privatverkäufer haben wir einen anderen Schaden wenigstens Halbe Halbe regulieren können.
Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert... ____________________ Wer den Himmel auf Erden sucht, hat im Geographieunterricht geschlafen.
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