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 < Voriges Thema  Nächstes Thema > Aufsteigend sortiern Absteigend sortieren
Autor: Betreff: mit der eVB zur Zulassungsstelle



Beiträge: 5
Registriert: 13.6.2017
Status: Offline
erstellt am: 18.7.2017 um 17:26 Uhr:
Hi Leute,

ich habe einen Neuen und mich plagt folgende Frage. Ich würde ihn gerne so schnell es geht anmelden und habe von meiner Versicherung schon die eVB bekommen. Darf ich mit dieser jetzt zur Zulassungsstelle fahren, wenn ich den direkten Weg dahin nehme? Oder geht unter gestempelten Nummerschildern nichts?

Gruß Tim



Beiträge: 3645
Registriert: 7.11.2003
Status: Offline
erstellt am: 18.7.2017 um 18:07 Uhr:
google mal nach "Darf man mit der eVB zur Zulassungsstelle"
 
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greetz Irishman...


Wer nicht überzeugen kann, sollte wenigstens Verwirrung stiften...

Ausgeschlossen

Beiträge: 3002
Registriert: 20.11.2009
Status: Offline
erstellt am: 18.7.2017 um 19:27 Uhr:
Ich glaube ja, 100%ig sicher bin ich mir aber nicht.....
 
____________________



Beiträge: 9200
Registriert: 8.4.2009
Status: Offline
erstellt am: 18.7.2017 um 20:52 Uhr:
Wenn man schon nicht googlen will, wieso fragt man nicht einfach direkt seine Versicherung?
 
____________________



Beiträge: 935
Registriert: 8.4.2009
Status: Offline
  erstellt am: 18.7.2017 um 22:34 Uhr:
"ich habe einen Neuen"

schlechte Vorstellung hier im Club.
 
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Wenn nicht jetzt...wann dann !?

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Beiträge: 1577
Registriert: 27.4.2011
Status: Offline
erstellt am: 19.7.2017 um 00:38 Uhr:
Ich sage jetzt mal Nein du hast ja noch kein Kennzeichen.
Du kannst aber mit einem abgemeldeten Kennzeichen noch heim fahren.
 
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Läßt Du Dich mit dem Roadster ein, ändert sich nicht der Roadster,der Roadster ändert Dich. Hier gibts Knöppe fürs KI



Beiträge: 9200
Registriert: 8.4.2009
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erstellt am: 19.7.2017 um 06:48 Uhr:
Ohhhhh, hab nicht mal gesehen das es ein Neuling ist.

Erstmal herzlich willkommen
Natürlich ist es schön wenn der Neue ein Smart Roadster ist, jedoch hätten wir von einem Neuling eine kleine Vorstellung "erwartet" wenn die eigentliche Frage noch nicht mal eine spezifische Roadsterfrage ist. Auch mögen wir ein bisschen Eigenregie, also googlen, Ansprechpartner fragen bevor man mit einer Frage reinplatzt

Viel Spaß mit der kleinen Flunder
 
____________________



Beiträge: 4358
Registriert: 17.12.2009
Status: Offline
erstellt am: 19.7.2017 um 08:48 Uhr:
Neue Roadster? Wo muss ich mich anstellen???
 
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Wir sind nicht auf dieser Welt, um perfekt zu sein.



Beiträge: 9200
Registriert: 8.4.2009
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erstellt am: 19.7.2017 um 09:09 Uhr:
Zitat:
Dude hat geschrieben: Wo muss ich mich anstellen???
Hinten!
 
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1000 Gummipunkte

Beiträge: 1577
Registriert: 27.4.2011
Status: Offline
erstellt am: 19.7.2017 um 12:25 Uhr:
Hinten anstellen geht nicht, da steht schon einer.
 
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Beiträge: 5
Registriert: 13.6.2017
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erstellt am: 20.7.2017 um 10:07 Uhr:
Ich habe das tatsächlich vohrer schon mal gegoogelt und keine klare Antwort gefunden. Auf der Seite meiner Autoversicherung steht folgendes:

"Gesetzlich zulässig sind gemäß &#8222;Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" nur Fahrten, die folgende Punkte erfüllen:
Fahrt mit einem von der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde zugeteilten und gültig gestempelten, amtlichen Kennzeichen (FZV § 3 (1)).
Ein dazugehörendes, ordnungsgemäß montiertes Kennzeichenschild (FZV § 10 (5)).
Einem dazu bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz (FZV § 3 (1))."

Wer alles lesen möchte: https://www.cosmosdirekt.de/autoversicherung/
Ich beziehe mich auf den Artikel unter "eVB Nummer anfordern"

Trotz all dem sagen viele im Internet, dass es ok ist, solange man direkt und ohne Umwege zur ZS fährt. Ich wollte nur wissen, was ihr davon haltet und ob es ein Risiko darstellt. Die Versicherung müsste nämlich meiner Meinung nach schon greifen.

@SmartRoadsterCoupe & murphy
Tut mir sehr Leid. Ihr habt natürlich recht. Ich platze hier einfach so rein ohne richtig Hallo gesagt zu haben. Ich werde das sofort nachholen und mich in einem anderen Thread vorstellen. Mehr zu meinem Auto also dort



Beiträge: 10
Registriert: 5.3.2014
Status: Offline
erstellt am: 24.7.2017 um 13:08 Uhr:
Auf der Zulassung in Gießen reicht die eVB von der Versicherung.
Du darfst aber nicht ohne Schilder hin fahren das gibt mecker.
Nimm den Brief deinen Ausweis und die eVB und fahr mit einem Angemeldeten Fahrzeug zur Zulassungstelle.
Da bekommste dann die Schilder und kannst wieder heim. Mach die Schilder an den kleinen und fahr wieder zur Zulassung zur Kontrolle der Fahrgestellnummer und um die Anmeldung abzuschliessen.

Ist scheiße kompliziert aber so isses nun mal.
Gruß Patrick

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Beiträge: 681
Registriert: 9.2.2016
Status: Offline
erstellt am: 24.7.2017 um 13:45 Uhr:
Moin,

Es ist erlaubt mit eVB und (entstempelten) Kennzeichen zur Zulassungsstelle zu fahren WENN die Kennzeichen am Fahrzeug bleiben, also keine Umschreibung von Ausserhalb. Die Kennzeichen müssen vorher und hinterher die gleichen sein.

So ist es zumindest bei uns im Kreis Soest, habe ich mir so bestätigen lassen und auch durchgeführt.

Gruß, Jörg
 
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Wer driftet braucht kein Kurvenlicht

Ausgeschlossen

Beiträge: 417
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Status: Offline
erstellt am: 24.7.2017 um 16:45 Uhr:
Ein kurzer Anruf beim zuständigen Straßenverkehrsamt wär auch eine Option.
 
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Es gibt zwei mögliche Ausbremser!
Sonntagsfahrer und Kurven!
Variante Zwei scheidet bei mir aus!



Beiträge: 1281
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Status: Offline
erstellt am: 24.7.2017 um 17:48 Uhr:
 
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Gruß Holger
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