Thema: mit der eVB zur Zulassungsstelle

Tim_L - 18.7.2017 um 15:26

Hi Leute,

ich habe einen Neuen und mich plagt folgende Frage. Ich würde ihn gerne so schnell es geht anmelden und habe von meiner Versicherung schon die eVB bekommen. Darf ich mit dieser jetzt zur Zulassungsstelle fahren, wenn ich den direkten Weg dahin nehme? Oder geht unter gestempelten Nummerschildern nichts?

Gruß Tim


irishman - 18.7.2017 um 16:07

google mal nach "Darf man mit der eVB zur Zulassungsstelle"


Bobbycar - 18.7.2017 um 17:27

Ich glaube ja, 100%ig sicher bin ich mir aber nicht.....


SmartRoadsterCoupe - 18.7.2017 um 18:52

Wenn man schon nicht googlen will, wieso fragt man nicht einfach direkt seine Versicherung?


murphy - 18.7.2017 um 20:34

"ich habe einen Neuen"

schlechte Vorstellung hier im Club.


Doddi - 18.7.2017 um 22:38

Ich sage jetzt mal Nein du hast ja noch kein Kennzeichen.
Du kannst aber mit einem abgemeldeten Kennzeichen noch heim fahren.


SmartRoadsterCoupe - 19.7.2017 um 04:48

Ohhhhh, hab nicht mal gesehen das es ein Neuling ist.

Erstmal herzlich willkommen
Natürlich ist es schön wenn der Neue ein Smart Roadster ist, jedoch hätten wir von einem Neuling eine kleine Vorstellung "erwartet" wenn die eigentliche Frage noch nicht mal eine spezifische Roadsterfrage ist. Auch mögen wir ein bisschen Eigenregie, also googlen, Ansprechpartner fragen bevor man mit einer Frage reinplatzt

Viel Spaß mit der kleinen Flunder


Dude - 19.7.2017 um 06:48

Neue Roadster? Wo muss ich mich anstellen???


SmartRoadsterCoupe - 19.7.2017 um 07:09

Zitat:
Dude hat geschrieben: Wo muss ich mich anstellen???
Hinten!


Doddi - 19.7.2017 um 10:25

Hinten anstellen geht nicht, da steht schon einer.


Tim_L - 20.7.2017 um 08:07

Ich habe das tatsächlich vohrer schon mal gegoogelt und keine klare Antwort gefunden. Auf der Seite meiner Autoversicherung steht folgendes:

"Gesetzlich zulässig sind gemäß „Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" nur Fahrten, die folgende Punkte erfüllen:
Fahrt mit einem von der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde zugeteilten und gültig gestempelten, amtlichen Kennzeichen (FZV § 3 (1)).
Ein dazugehörendes, ordnungsgemäß montiertes Kennzeichenschild (FZV § 10 (5)).
Einem dazu bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz (FZV § 3 (1))."

Wer alles lesen möchte: https://www.cosmosdirekt.de/autoversicherung/
Ich beziehe mich auf den Artikel unter "eVB Nummer anfordern"

Trotz all dem sagen viele im Internet, dass es ok ist, solange man direkt und ohne Umwege zur ZS fährt. Ich wollte nur wissen, was ihr davon haltet und ob es ein Risiko darstellt. Die Versicherung müsste nämlich meiner Meinung nach schon greifen.

@SmartRoadsterCoupe & murphy
Tut mir sehr Leid. Ihr habt natürlich recht. Ich platze hier einfach so rein ohne richtig Hallo gesagt zu haben. Ich werde das sofort nachholen und mich in einem anderen Thread vorstellen. Mehr zu meinem Auto also dort


schirm01 - 24.7.2017 um 11:08

Auf der Zulassung in Gießen reicht die eVB von der Versicherung.
Du darfst aber nicht ohne Schilder hin fahren das gibt mecker.
Nimm den Brief deinen Ausweis und die eVB und fahr mit einem Angemeldeten Fahrzeug zur Zulassungstelle.
Da bekommste dann die Schilder und kannst wieder heim. Mach die Schilder an den kleinen und fahr wieder zur Zulassung zur Kontrolle der Fahrgestellnummer und um die Anmeldung abzuschliessen.

Ist scheiße kompliziert aber so isses nun mal.
Gruß Patrick


L0B0 - 24.7.2017 um 11:45

Moin,

Es ist erlaubt mit eVB und (entstempelten) Kennzeichen zur Zulassungsstelle zu fahren WENN die Kennzeichen am Fahrzeug bleiben, also keine Umschreibung von Ausserhalb. Die Kennzeichen müssen vorher und hinterher die gleichen sein.

So ist es zumindest bei uns im Kreis Soest, habe ich mir so bestätigen lassen und auch durchgeführt.

Gruß, Jörg


SoEinenWillIchAuch - 24.7.2017 um 14:45

Ein kurzer Anruf beim zuständigen Straßenverkehrsamt wär auch eine Option.


roadie1949 - 24.7.2017 um 15:48


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