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Autor: Betreff: Fehlende Radabdeckung HA



Beiträge: 472
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erstellt am: 9.4.2013 um 15:54 Uhr:
Hallo zusammen,

wurde heute vom TÜV wieder nach hause geschickt. Begründung fehlende Radabdeckung auf der HA.

Monoblock
Distanzen 20/20
Tiefer 25/25

Gibt es auch von smart passende für den Roadster? glaube kaum das es offizielle gibt.
Habe an die von dem SLK gedacht. Sind dezent, nur ob die passen..?!

Wäre sehr dankbar für eure Tipps/Hilfen..

Viele Grüße
Basti

[Editiert am 9/4/2013 von Raute123]
 
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.

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erstellt am: 9.4.2013 um 16:15 Uhr:
Hallo Basti,
vom alten 42 gibt es preiswerte hintere Abdeckungen, die auch auf den Roadster passen.
Ohne Gewähr:

Aufsatzteil links C0014440V001C22A00
Aufsatzteil rechts C0014447V001C22A00
+ Klipse

Gruß Kalle



Beiträge: 472
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erstellt am: 9.4.2013 um 16:20 Uhr:
Zitat:
Hallo Basti,
vom alten 42 gibt es preiswerte hintere Abdeckungen, die auch auf den Roadster passen.
Ohne Gewähr:

Aufsatzteil links C0014440V001C22A00
Aufsatzteil rechts C0014447V001C22A00
+ Klipse

Gruß Kalle

Hallo Kalle,

vielen Dank für den Tipp. Werde mir morgen welche im SC vom alten 42er holen und mal schauen ob das gut geht.
 
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Beiträge: 1762
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erstellt am: 10.4.2013 um 19:24 Uhr:
schei** DÜV- Prüfer sag ich mal, denn hier im Club fahren etliche mit Felgen der gleichen Einpresstiefe mit 20 / 30 mm eingetragen rum..
Mein TÜV Prüfer hätte mir sogar, allerdings mit den kleinen Kugelverbreiterungen sogar 17 x 10 Zoll auf der Hinterachse eingetragen und da standen die Felgenräder 30 mm über, das Reifenprofil, das entscheidend ist, allerdings nicht (Bereifung 245)
lg cooper
 
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...schön blau isser, oder ?

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erstellt am: 11.4.2013 um 09:07 Uhr:
Zitat:
wurde heute vom TÜV wieder nach hause geschickt. Begründung fehlende Radabdeckung auf der HA.

Monoblock
Distanzen 20/20
Tiefer 25/25




Beiträge: 472
Registriert: 16.9.2011
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erstellt am: 11.4.2013 um 10:11 Uhr:
Er hat auch eine Art Schablone an die Felge gelegt und zeigte mir welcher Bereich abgedeckt werden muss.

Ist glaube ich einfach nur persönliches Pech ..
 
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erstellt am: 11.4.2013 um 11:45 Uhr:
Zitat:
Er hat auch eine Art Schablone an die Felge gelegt und zeigte mir welcher Bereich abgedeckt werden muss.

Von der Seite von oben (stehend) betrachtet: Im oberen oder eher unteren Bereich des Rades?

Zitat:
Ist glaube ich einfach nur persönliches Pech ..

Irgendwie ja,

Aber mal im Ernst:
Ist doch noch gar nicht so lange her, dass Du mit dem Kleinen wegen der Kombinations-Fahrwerksänderung 'tiefer&breiter' zur oft sogenannten Einzelabnahme warst, infolge derer der Sachverständige ein Gutachten zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde erstellt hat.

Ich zitiere in diesem Zusammenhang wirlich nur eine Vorschrift im Wortlaut.
Also, § 21 Abs. 1 S. 6 erster Halbsatz StVZO lautet:

In dem Gutachten bescheinigt die oder der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass sie oder er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug gemäß § 19 Absatz 1 vorschriftsmäßig ist.

Wenn Du es noch hast: Schau Dir den Wortlaut des Gutachtens an!

Solltest Du nach der Eintragung nichts mehr weiter am Fahrwerk des Kleinen verändert haben, äh, pinkelt der HU-Sachverständige mit der Forderung nach zusätzlicher Radabdeckung seinem Kollegen, der das Gutachten erstellt hat, - zu Deinem Nachteil - quasi an's Bein.

Sozusagen Gutachterstreit auf dem Rücken der Kunden - ganz toll!

Gut, die HU soll nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa StVZO erfolgen, aber Fahrzeuge in einem Zustand, der es erlaubt, eine Betriebserlaubnis dafür neu zu erteilen, kommen logischerweise auch problemlos durch die HU, sonst sähe es mit der Neuerteilung der BE ja auch eher nicht so gut aus.

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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erstellt am: 11.4.2013 um 13:00 Uhr:
War davor nicht beim TÜV. Habe nur mit dem Prüfer vorher kurz gesprochen, ob die Kombination eingetragen werden kann. Er sagte damals, theoretisch sieht das gut aus, nur die Sichtprüfung muss man abwarten.

Toll jetzt bin ich wohl der einzige der mit der Radabdeckung rumfahren darf.

Die durchsichtige Schablone hat er an die Felge angelegt. Auf der Felge sind zwei blaue Streifen die den Bereich anzeigen. War einfach nur entsetzt und verwundert. Habe bis dato noch nie was davon gehört.
 
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erstellt am: 11.4.2013 um 14:05 Uhr:
Zitat:
Die durchsichtige Schablone hat er an die Felge angelegt. Auf der Felge sind zwei blaue Streifen die den Bereich anzeigen. War einfach nur entsetzt und verwundert. Habe bis dato noch nie was davon gehört.

Nö, im Zusammenhang mit der Änderungsabnahme ich auch nicht.

Kann mich aber an Gespräche auf Treffen erinnern mit dem Thema 'Untenrum nach hinten sind die Hinterräder eines Kleinen mit bereits korrigiertem Radstand eher nicht so gut abgedeckt - gut, dass das trotzdem bereits so abgenommen worden ist ...'

Äh, vielleicht erstmal zurück an den Start und nächste Station des TÜVs in der Hoffnung, dass es keinen Infoaustausch bezüglich der Kunden und ihren Fahrzeugen zwischen den Stationen gibt?

LG
SRCinSE



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erstellt am: 11.4.2013 um 14:31 Uhr:
"Nehmen Sie doch so Teile vom Ford Fiesta" - Nach dem Spruch war ich erstmal kurzzeitig bedient.

Muss mal sehen wie die Radabdeckungen vom alten 42er auf dem Roady aussehen. Vielleicht sieht es ja aus.. was ich nicht glaube.
Sind das die Radabdeckungen vom alten 42er?
Bild/ Quelle: http://members.aon.at/moema/2nd_tiefer9-600.JPG

Die Teile vom SLK sollen wohl auch passen
Bild/ Quelle: http://bayer.cx/Smart/Forum/451_Flaps800.jpg
Teilenummer: B66470128
Preis: 49,- ¤

Als ich sagte, das ich noch nie solche Radabdeckungen am dem Roadster gesehen habe, meinte er nur, aber ab jetzt. Denn die sollen verstärkt darauf achten. Glaube da macht eine andere TÜV Station kein Sinn.

[Editiert am 11/4/2013 von Raute123]
 
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erstellt am: 11.4.2013 um 15:04 Uhr:
Ja das sind die Abdeckungen vom 42..
Hier die finde ich auch cool..
http://www.ebay.de/itm/Universal-Kotflugelverbreiterung-2x-1-5m-2-5cm-SAARL
AND-4x4-Angebote-Shop-/140951447651?pt=DE_Autoteile&hash=item20d15c6863

Es gibt aber noch andere:
http://www.ebay.de/itm/H-R-Radabdeckung-Kotflugelverbreiterung-Radlauf-Leis
te-fur-Spurverbreiterungen-/110892429615?pt=DE_Autoteile&fits=Make%3ASm
art&hash=item19d1b4312f

lg
 
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erstellt am: 11.4.2013 um 15:11 Uhr:
Und die vom alten 42 werden nur mit Klipsen montiert? werde sie mir holen und gut ist.

So universelle zum kleben und schrauben... ne danke

[Editiert am 11/4/2013 von Raute123]
 
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erstellt am: 11.4.2013 um 15:20 Uhr:
..ja, allerdings würde ich sie noch mit 2-3 Punkten (Silikon) zusätzlich sichern, die sitzen sicht sonderlich fest.
lg
 
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erstellt am: 11.4.2013 um 15:24 Uhr:
Danke Dir für den Tipp. Werde ich machen

[Editiert am 11/4/2013 von Raute123]
 
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erstellt am: 11.4.2013 um 16:07 Uhr:
Zitat:
"Nehmen Sie doch so Teile vom Ford Fiesta" - Nach dem Spruch war ich erstmal kurzzeitig bedient.

....

Als ich sagte, das ich noch nie solche Radabdeckungen am dem Roadster gesehen habe, meinte er nur, aber ab jetzt. Denn die sollen verstärkt darauf achten. Glaube da macht eine andere TÜV Station kein Sinn.

Jepp.
Und das sind aber wirklich bad news.



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erstellt am: 16.4.2013 um 14:01 Uhr:
So Radabdeckungen sind gekauft. Kosten mit 6 Klipse 28¤.

Hoffe der Prüfer nickt das ganze jetzt ab.

Viele Grüße
Basti

[Editiert am 17/4/2013 von Raute123]
 
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erstellt am: 25.4.2013 um 13:21 Uhr:
Gute Nachricht, die Eibach Federn 25/25 und SSC Distanzen 20/20 wurden heute abgenommen. Mehr Spielraum hätte ich auch nicht mehr gehabt lt. Prüfer.
Schlechte Nachricht, habe nun vorne und hinten die oben genannten Radabdeckung. Sieht aber nicht schlecht aus m.M.n.

Hätte ich mich für 40/40 Federn entschieden, wären diese aufgrund fehlender Freigänigkeit nicht abgenommen worden, also in Verbindung mit den Monoblock. Glück gehabt.

Der Prüfer sagte mir, das in der Vergangenheit viel negativ abgelaufen ist bei den Prüfstellen, und deswegen sind die Prüfer sehr genau geworden. Glückwunsch an alle die ihre Sachen ohne RA eingetragen bekommen haben.

Viele Grüße
Basti
 
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erstellt am: 25.4.2013 um 14:02 Uhr:
Klar ist es in der letzten Zeit immer schwiedriger geworden, gerade wenn es sich um Einzelabnahnen etc. handelt.
Bei vorhandenem "Papier" sind diese Sonderwünsche/ Auflagen jedoch nicht ganz verständlich, das könnte man schon fast als Willkür und Gängelei auslegen.. wenn so etwas abzusehen ist, sollte man lieber rechtzeitig die Prüfstelle wechseln.
Velerorts ist das einfach nur eine Mischung aus Unwissen, Unlust und stellenweise Unfähigkeit!
Nicht zu vergessen die Angst vor der eigennen Courage und den Vorgaben von "oben"..
lg
 
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erstellt am: 25.4.2013 um 14:14 Uhr:
Da gebe ich dir vollkommen Recht. Der Prüfer war schon sehr fit in dem was er gemacht hat. So fit, das er die RA in die Papiere geschrieben und dann anschließend noch Fotos gemacht hat.

[Editiert am 25/4/2013 von Raute123]
 
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erstellt am: 25.4.2013 um 14:32 Uhr:
..Fotos sind heute (fast) schon Standard, allerdings kenne ich das sonst nur bei Einzelabnahme gem. §19 (2) i.V.m § 21 StVZO, dagegen ist ja auch grundsätzlich nichts einzuwenden, man sichert sich eben ab.
Äh Tippfehler, sollte natürlich (2) sein..
lg

[Editiert am 25/4/2013 von M.D.W.74]
 
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erstellt am: 25.4.2013 um 15:11 Uhr:
War auch eine 19.3 Einzelabnahme die gemacht wurde.

Bin einfach nur froh jetzt das Ergebnis und kein Stress mehr zu haben.

Nun hat er eine fantastische Straßenlage. Empfehle das tiefer und breiter machen nicht nur aus optischen Gründen.
 
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erstellt am: 25.4.2013 um 15:34 Uhr:
Zitat:
War auch eine 19.3 Einzelabnahme die gemacht wurde.

Nein.

Klugsch..ß-Modus on:
Selbst wenn man sowohl für die Platten als auch für die Federn jeweils ein Teilegutachten hat, wird es keine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO.

Sonst könnte man sich bezüglich der Abnahme dieser Kombinationsfahrwerksänderung ja auch die Sachverständigenorganisation, zu der man fährt, frei aussuchen.

Die Abnahme nach §§ 19 Abs. 2 i.V.m. 21 StVZO gibt es aber nur beim TÜV (im Osten bei der DEKRA) und mit dem entsprechenden Gutachten von dort geht es in jedem Fall zur zuständigen Straßenverkehrsbehörde, eine neue Zulassungsbescheinigung ausstellen zu lassen. Der Text aus dem Gutachten wird dort wortwörtlich in die Bescheinigung übernommen. Sobald man das neue grüne Ding in der Hand hat, hat der geänderte Kleine konkludent auch wieder eine Betriebserlaubnis.

Der Sachverständige kann die nicht erteilen, 'nur' das Gutachten machen, ohne das man die Betriebserlaubnis für den geänderten Kleinen eben nicht wiederbekommt.

Oder anders ausgedrückt: Die Abnahme ist schon mal gut, die Eintragung ist aber das eigentlich Wichtige.

Klugsch..ß-Modus off

Jo, mal sehen, ob das Thema 'Radabdeckung' nächsten Monat bei der HU überhaupt zur Sprache kommt ...

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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erstellt am: 27.4.2013 um 07:36 Uhr:
Ich war ja letzten Montag beim TÜV und hab mein neues Lenkrad abnehmen lassen. Der Prüfer hat sich dabei die Kombi aus Lenke/ Bilstein-FW/ Monos und Distanzen (20/25) angeschaut. Dabei hat er gebrummt "vorne haben Sie eigentlich zu wenig Radabdeckung, aber das ist ja schon eingetragen, also machma des so". Ich höre also raus, wenn ich ihm die neu vorgeführt hätte, hätte er das nicht abgenommen.
Ich hatte vielleicht auch das Glück, dass der Vorbesitzer in der Ruhrgebietecke wohnt, wo die TÜV-Jungs von den Ruhrprolls noch ganz andere Dinge vorgeführt bekommen
 
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erstellt am: 27.4.2013 um 08:25 Uhr:
Gucken die denn alle "schief", oder was!?
Einer der toleranteren Prüfstellen die ich kenne, hat ihren Sitz in Bayern.
g
 
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erstellt am: 27.4.2013 um 09:19 Uhr:
@Piano

Wäre schon eine Nummer gewesen, wenn er da Aufstand gemacht hätte

Hoffe das niemand Probleme bekommt, gerade die, die es erstmals eintragen müssen.

Schönes Wochenende
Basti
 
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erstellt am: 27.4.2013 um 10:16 Uhr:
Zitat:
Gucken die denn alle "schief", oder was!?

Nö, grundsätzlich ist das schon so, von vorn gesehen.
 
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erstellt am: 27.4.2013 um 10:27 Uhr:
Von oben betrachtet ist alles super, nur die runde nach innen gehende Karosserieform, von vorne und hinten betrachtet, ist nicht ganz ideal zum verbreitern gemacht.
 
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erstellt am: 27.4.2013 um 17:20 Uhr:
und das ist genau die "Ermessensentscheidung" unserer lieben Freunde vom TÙFF :-)

LG cooper
 
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