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Autor: Betreff: Mein Besuch beim TüV



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erstellt am: 1.3.2011 um 16:25 Uhr:
Moinsen,

erzähl mal von meinem Besuch beim TüV:

Beim TüV angekommen, der Prüfer schaut in die Papiere... meine Distanzen und die Tieferlegung da gibt es ja diese Bescheinigung des GTÜ-Sachverständigen..denke ich mir so.... für die Winterreifen auf den Rial LeMAns Alufelgen habe ich ja die ABE... kann nix schiefgehen.... denke ich so... und werde (zurecht?) eines besseren belehrt.

Wäre ich nur mit den serienmäßigen Spikellinefelgen zum TüV gefahren, so wäre es wahrscheinlich nicht aufgefallen, mit den Lemans... schaute der Prüfer doch sehr genau in die ABE (bitte trag mich ein bei Veränderungen am Fahrwerk)... nun gut... tragen wir sie doch einfach ein. Nicht einfach... eigentlich gar nicht sagt der Prüfer, weil die ET der Felgen mit den Distanzen über das zulässige Maß (lt. normaler ABE) von 35mm hinausgeht (habe vorne je Achse 20mm und hinten je Achse 30mm SV). Nun habe ich mir die Liste der Felgen angesehen und siehe da... Spikelinefelgen und Lemans Felgen haben jeweils vorn und hinten die identische ET... sollte doch kein Problem sein... Ein Anruf bei spurverbreiterung.de brachte ein wenig Klarheit, es gibt eine ABE bis -55mm Et... das würde doch reichen für die Spikeline und LeMans. Also hat der GTÜ-Prüfer es doch richtig eingetragen... nein...sagt der TüV-Prüfer.... das Gutachten von GTÜ ist nichtig, bei ihrem Fahrzeug ist die ABE erloschen..., Lt SCC Gutachten sind doch die Serienfelgen erlaubt... ja.... wenn sie im Schein eingetragen sind... so der Prüfer... im Schein steht aber nichts... Ganz davon ab... hätte der GTÜ Sachverständige wohl kein Gutachten schreiben dürfen wo es auch um das Festigkeitsgutachten geht..., das eine ist §19.3, das darf der GTÜ rüfer machen... die Einzelabnahme jedoch... die nötig ist... ist wohl eine §19.2 Sache... und dies darf hier im Westen nur der Ingenieur des TüV machen (im Osten die Dekra).

Nun ist es geschehen... ich habe TüV bekommen, ich habe die Felgen eingetragen bekommen..alles läuft rund. Ich habe leider nicht gewußt, das ich das letze halbe Jahr mit erloschener ABE unterwegs war... wie gut, das nichts passiert ist. Auch wenn sich die Geschichte wirr anhört... ich habe den Fehler, der bei mir gelaufen ist verstanden.. wenn ich also irgendwem damit helfen kann, nicht in so eine Falle zu tappen, will ich zufrieden sein.

Gruß Herbert
 
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erstellt am: 1.3.2011 um 18:34 Uhr:
Ja... es ist ja wie es ist... wer kennt sich schon genau mit diesen ganzen Paragraphen aus... und wenn dir ein Prüfer was sagt... glaubst du es... wenn du es nicht besser weißt oder besser gesagt bekommst.

Man gut das nie nich was passier ist...
 
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erstellt am: 1.3.2011 um 18:53 Uhr:
Nein Rainer... das ist nicht das Problem...

soweit ich verstanden habe ist es bis zu einer ET bis -35 eine §19.3 Sache... kann also der Ing von XYZ machen...

in meinem Falle... also 30er Platten... und ET-20 der Felge sind -50... es muss also das Festigkeitsgutschten greifen (das greift bei SCC bis ET-55) und dies ist aber wohl eine § 19.2 Sache.. eine Einzelabnahme mit Eintragung in den Fzg Schein.

Bei einer § 19.3 Sache bekommst du einen Schrieb mit... den du entragen lassen kannst aber nicht musst...

Der zweite Fehler war, das es lt. dem normalen Gutachten von SCC (also bis ET-35) freigegeben ist für alle Serienfelgen, die im Scheinstehen... bei mir im Schein steht aber keine Felge drin...

Gruß Herbert
 
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erstellt am: 1.3.2011 um 18:58 Uhr:
Ich kann es zwar gerade nicht wiederfinden, aber irgendwo hier im Forum habe ich schon mal gepostet, dass die Reichweite des Tatbestands von § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO hier von Vielen offenbar leider unterschätzt wird.
Und die Rechtsfolge dieser Vorschrift möchte kaum jemand für sein Auto haben.

Bleibt zu hoffen, dass nie etwas Ernsthaftes passiert, wenn man mit dem Kleinen, für den wegen einer Änderung im Sinne der benannten Vorschrift ungünstigerweise akut die Betriebserlaubnis erloschen ist, unterwegs ist.

Wie Dein Fall zeigt (gleiche ET der Felgen, aber eine davon ist keine 'Serienfelge' und die Auflagen der Felgen-ABE sind nicht alle eingehalten), ist man bei dieser Rechtsfrage ganz schnell im Bereich Haarspalterei, ohne dabei ein ernsthaftes, technisches Hintergrundproblem zu haben.

Aber Du hast jetzt Deine Abnahme nach §§ 21 i.V.m. 19 Abs. 2 StVZO für Deine Änderung (eine andere als eine der Serienfelgen mit GesamtET über -35mm hinten), eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und gut ist es.

Zusatz besonders für Socce: Teil II war wegen dieser Art der Änderung von der Zulassungsstelle nicht auch zu berichtigen. Vergleiche § 13 FZV.

Nordische Grüße
SRCinSE


[Editiert am 5/3/2011 von SRCinSE]
 
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erstellt am: 1.3.2011 um 19:55 Uhr:
Jo äh... *stotter* bestimmt hast du Recht...

widersprechen muss ih dir jedoch nochmal... auch mit der Serienfelge ist die BE erloschen, weil die ET -35 überschritten hat...

Gruß Herbert
 
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erstellt am: 1.3.2011 um 20:01 Uhr:
gelöscht

[Editiert am 1/3/2011 von nicmare]
 
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erstellt am: 1.3.2011 um 21:51 Uhr:
Zitat:
Sorry, hatte zuerst gelesen das es sich um die Kombination 'Tiefer&Breiter' handelt.

Jepp, wegen zu schnellem Lesen war ich auch von dieser Kombiänderung ausgegangen und Edit musste bei meinem Post deswegen auch noch mal ran.

Zitat:
Und: Die Felgen stehen nicht nehr in den EG-Zulassungsbescheinigungen Teil I und II drin, sondern in der fahrzeugbezogenen EG-Übereinstimmungsbescheinigung (wird vom SC ausgestellt)

Gut, die Quelle zu wissen. Danke.
Ich hatte mein QP noch mit dem alten Brief gekauft. Beim Zulassen mussten es daher die neuen EU-Papierchen sein und dazu habe ich dann noch eine 'amtliche' Aufstellung der übrigen Serienräder (Felgen mit Decken) bekommen, denn es wird nur eine Räderversion übernommen . 'Schön' mit Dienstsiegel. Der Zettel fährt jetzt immer mit.

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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erstellt am: 1.3.2011 um 22:03 Uhr:
Ja... aber in der Bescheinigung von SCC steht:

Die Distanzringe dürfen sowohl für Serienräder als auch für Sonderräder verwendet werden, wobei folgedes zu beachten ist:

-Serienräder müssen bereits in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein
-Sonderräder unterliegen nachstehenden Bedingungen:
-Ein Teilegutachten/ABE ist vorzulegen
- (...)
Quelle...Gutachten Smart Roadster / TüV Austria

Also... die Serienräder müssen in den Papieren eingetragen sein... sind sie nicht und somit entfällt es...

Gruß Herbert
 
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erstellt am: 1.3.2011 um 22:09 Uhr:
und ausserdem überschreitest du die ET von -35 und bist auf das Festigkeitsgutachten angewiesen...
 
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.

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erstellt am: 1.3.2011 um 22:14 Uhr:
Zitat:
JAlso... die Serienräder müssen in den Papieren eingetragen sein... sind sie nicht und somit entfällt es...

Sorry Herbert,

wenn sie in dem alten entwerteten Brief Daten identisch mit der EG-Übereinstimmungserklärung COC stehen, dann sind das die "Papiere".
Ansonsten fahren hier fast alle ohn Zulassung herum

Gruß Kalle

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erstellt am: 2.3.2011 um 09:54 Uhr:
In dem Zusammenhang vielleicht mal einen Link in ganz spezielles Fachforum (klick).
Ergebnis nach meinem Verständnis: Die EG(W?)-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) dient ursprüglich lediglich der Erstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) und muss daher nicht ständig mitgeführt werden.

Der Hersteller hat für unseren Kleinen als gebürtigen Franzosen eine EG-Typen-Betriebserlaubnis im Sinne des § 20 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 StVZO anstelle einer Typen-Betriebserlaubnis im Sinne des § 20 Abs. 1 S. 1 StVZO (also nach deutschem Recht) bekommen.
Die COC sollte eigentlich nach EU-Recht dem Fahrzeug immer beiligen. Für die Erstellung und Aushändigung Geld zu verlangen, fände ich - sagen wir mal - nicht wirklich nett.

Dass die COC nicht bei jedem WME452 dabei ist, ist vermutlich einfach nur dem Umstand geschuldet, dass die meisten Autos noch mit den alten Papierchen (Schein und Brief nach bundesdeutschem Recht) erstzugelassen wurden und darin sind bekanntlich sämtliche Räder, die freigegeben sind (= Serienräder), aufgeführt.
Und beim Wechsel von den alten auf die neueren Papierchen - wenn der Kleine z.B. einen neuen Eigner bekommen hat und wieder zugelassen werden soll - kommt es 'irgendwie' nicht gleich auch zur Erstausstellung der fahrzeugspezifischen COC, weil Aufmerksamkeit und Interesse in der Situation ganz woanders sind.

Links zum gelegentlichen Nachlesen: http://www.aucotras.de/?menueId=7&submenueId=10
und http://www.eurofahrzeugservice.de/kauf/index.html

Nordische Grüße
SRCinSE

[Editiert am 2/3/2011 von SRCinSE]
 
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erstellt am: 2.3.2011 um 10:28 Uhr:
ich habe nun eben mal nur den Beitrag von SRCinSE überflogen und ich gehöre zu der Fraktion ohne COC und neuem Schein/Brief
Bin ich nun verpflichtet mir diese COC zu besorgen?

Fahre zur Zeit auch 205 und im Schein stehen nur 195

Die Aussage auf der Zulassungsstelle: wenn sie angehalten werden kann die Polizei einsehen welche Serienbereifung zugelassen ist, daher können sie alles fahren was orginal smart ist ohne etwas mitführen zu müssen. Ich frage mich wo sehen die das?
 
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erstellt am: 2.3.2011 um 12:21 Uhr:
die können das quasi " online " abfragen! Ich hab aber auch zusätzlich ne Kopie vom alten Brief im Fahrzeug liegen, in dem alle möglichen Rad/Reifen Kombinationen eingetragen sind!
 
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erstellt am: 2.3.2011 um 12:31 Uhr:
Dein gelber Wickeltisch ist doch bereits fahrwerksoptimiert (= tiefer & breiter als original laut EG-Typen-Betriebserlaubnis).
Bei der wegen dieser Kombiänderung am Fahrwerk notwendigen sogenannten Einzelabnahme nach §§ 21 i.V.m. 19 Abs. 2 StVZO wollte der abnehmende Prüfer doch auch keine COC zu Deinem Auto sehen, oder? Er hat auch ohne das Gutachten geschrieben mit dem Text, den Du jetzt in dem neu ausgestellten Teil I der Zulassungsbescheinigung (früher: Schein) wiederfindest, oder?


Nur am Rande: Verfahrensmäßig bekommt man mit der Neuausstellung von Teil I der Zulassungsbescheingung mit (neu!) dem Text aus dem Gutachten auch wieder die wegen der Änderung bereits erloschene Betriebserlaubnis für den Kleinen zurück. Aber eben nicht mehr nach der ursprünglichen EG-Typen-Betriebserlaubnis, sondern für ein Einzelfahrzeug (vgl. Überschrift und Wortlaut von § 21 Abs. 1 StVZO).
Bei einer Abnahme mit Teilegutachten nach § 19 Abs. 3 StVZO dagegen bleibt es verfahrensmäßig bei der bisherigen EG-Typen-Betriebserlaubnis für den Kleinen.


Die Sachverständigen und die Polizei haben, was den Inhalt der COC angeht, ein Smartfon oder können sich sonst irgendwie geeignet schlau machen. Habe keine Ahnung, wie da der Infofluss genau läuft, scheint aber ohne Nachteil für uns zu klappen. Ist offenkundig eine Begleiterscheinung der 'schönen' neuen EU-Papierchen - früher war doch alles irgendwie besser.

Bleibt zu hoffen, dass sich wenigstens auch die Worte 'mit allen Serienrädern' oder so ähnlich im Eintragungstext laut Gutachten (und damit auch im Teil I) wiederfinden. War und ist im Fall meines QPs jedenfalls so.

Wenn Du Dir die COC zu Deinem Auto besorgst, berichte bitte hier doch mal, wie das gelaufen ist. Ist aber offenbar kein Muss.

Herberts Rial-Felgen tauchen in der COC zu seinem Roady nicht auf. Deswegen leider das ganze Tam-tam, dass es nicht gegeben hätte, wenn er dort mit Spikes (Serienfelge) aufgeschlagen wäre.

Mittelholsteinische Grüße
SRCinSE

[Editiert am 5/3/2011 von SRCinSE]
 
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erstellt am: 2.3.2011 um 12:40 Uhr:
Ich bin bisher nur tiefer nicht breiter, aber nun schlauer
Das steht mir zur neuen Saison bevor
 
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erstellt am: 2.3.2011 um 13:02 Uhr:
Mein Kleiner ist bislang nur breiter (eingetragen).
Ich wollte jetzt zum Frühling auch tiefer, aber wenn ich das hier
so alles lese, vergeht mir echt alles
Ich fahre im Sommer eben auch Spikes und im Winter Rial und das
verdoppelt dann ja wohl den Aufwand erheblich.
 
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  erstellt am: 2.3.2011 um 13:05 Uhr:
Quatsch!! runter mit dem Ding!!
 
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erstellt am: 2.3.2011 um 13:13 Uhr:
Wo ist das Problem?

Ich habe beim TÜV weder nen COC noch nen Brief mitgenommen. Lediglich der Schein und habe mittlerweile 2 verschiedene Kombinationen an Felgen mit unterschiedlichen Spurplatten eingetragen in Verbindung mit Tieferlegung.
 
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erstellt am: 2.3.2011 um 13:25 Uhr:
Zitat:
Ich fahre im Sommer eben auch Spikes und im Winter Rial und das
verdoppelt dann ja wohl den Aufwand erheblich.

Nö, wieso das denn? Kann mich meinen Vorpostern nur anschließen:

Du müsstest bei der einen Abnahme nach §§ 21 i.V.m. 19 Abs. 2 StVZO - nötig wegen der Kombiänderung tiefer & breiter - eben gleich darauf achten, dass neben allen Serienfelgen auch die Rials mit eingetragen werden und gut.

Passt dann schon und hat kaum Einfluss auf die Höhe der Prüfgebühren.

Mittelholsteinische Grüße
SRCinSE
 
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erstellt am: 2.3.2011 um 15:07 Uhr:
Ja so ist es...es hat nicht mit irgendwelchen Papieren zutun oder ob da Serienräder irgendwo stehen, sondern es ist eine

Einzelabnahme, $ 19.2 es wird mit den Rädern in den Schein dann eingetragen.

Gruß Herbert
 
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erstellt am: 2.3.2011 um 15:48 Uhr:
Soweit schon klar.
Aber so wie ich meinen Wald- und Wiesenprüfer kenne, will der die jeweilige
Kombination auch am Fahrzeug SEHEN. D.H. zweimal vorführen!!
Oder liege ich da jetzt auch falsch?
 
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erstellt am: 2.3.2011 um 16:14 Uhr:
@Herbert
Ist wegen dieser Kombiänderung eine Abnahme nach §§ 21 i.V.m. 19 Abs. 2 StVZO (sogenannte Einzelabnahme) mit - aus Sicht der Prüfer - höherem Aufwand als bei der Abnahme mit Teilegutachten nach § 19 Abs. 3 StVZO. Und darf auch nur vom TÜV (bzw. in den jüngeren Bundesländern: von der Dekra) überhaupt gemacht werden.

Guckst und liest Du dazu z.B. hier weiter: http://www.smart-roadster-club.de/modules.php?op=modload&name=XForum&am
p;file=viewthread&tid=22428


Für die 21 i.V.m. 19 (2) Abnahme habe ich allerdings 'nur' 78,85 EUR bezahlt.
150 Steinchen ist je echt heftig.

Vor dem Basteln schon mal das Änderungsvorhaben mit dem Prüfer absprechen, der die Abnahme dann auch tatsächlich macht, könnte eventuell einen angenehmen Einfluss auf die Gebührenhöhe haben. Dabei gleich einen Termin vereinbaren, statt, wenn es soweit ist, ein Überfallkomando a la 'Abnahme jetzt, oder was?' zu starten. Vielleicht gibt es sogar den einen oder anderen Tipp.

@joe: Kannst Du z.B. schon im Vorwege klären, ob Du wegen der verschiedenen Felgen ernsthaft zweimal vorführen musst.
Hielte ich nicht für verhältnismäßig, weil 'die äußeren Abmessungen' der beteiligten Felgen kaum voneinander abweichen. Fahr mit den Spikes (hinten recht heftige ET -20mm und trotzdem Serienfelge) und der ABE von den Rials (oder einem Hinterrad davon im Original ...) hin und dann sollte das eigentlich gehen.

Äh, B2T

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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erstellt am: 2.3.2011 um 16:25 Uhr:
@ Joe... ja... es macht Sinn wie SRCin SE es schreibt vorher mit den Prüfern zu sprechen., ich mußte auch nur einen Satz Felgen zeigen und nicht beide.

@ SRCinSe 150 Euro.. ja ist viel, aber nicht zu ändern, ob die Gebührentabelle einheitlich ist vermag ich nicht zu sagen, ich fürchte fast nicht.
Das §19.2 wie du beschreibst nur mit TüV bzw. Dekra (im Osten) abnehmen darf habe ich auch schon geschrieben.

@KalleR das mit den Serienrädern ist ein Punkt, auf dem der Tüvprüfer rumgeritten ist, sicher hätte man ihn davon abbekommen, eben weil es diese anderen Papiere gibt. Ich glaube aber, das wie bei mir, der ein oder andere tatsächlich ohne BE unterwegs ist... und zwar ohne das er es weiß... so wie bei mir im letzten halben Jahr. Deshlab hatte ich auch hier geschrieben.

Gruß Herbert
 
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erstellt am: 2.3.2011 um 23:27 Uhr:
Nee, es gibt für so eine Abnahmeprüfung bestimmt keine Tabelle. Die Höhe orientiert sich an dem Aufwand (= ist 'Frei Schnauze' des Prüfers).

Gerade deswegen finde ich 150 Öcken - äh, diese Summe stammt übrigens aus diesem (klick) Fred - für die Abnahme von Nicht-smart-Felgen auf einem bereits etwas breiteren und tieferen Kleinen unverhältnismäßig hoch im Vergleich mit der Abnahme eines Fahrwerks mit allen Serienrädern, das gleichzeitig in Richtung tiefer und breiter geändert wurde, für unter 80 EUR.

Fast doppelt so teuer ist gemessen an dem, welchen Aufwand der Prüfer bei der einen und bei der anderen Abnahme hat, für mich nicht nachvollziehbar.
War aber vielleicht auch 'nur' der 'Ha - erwischt mit erloschener BE' - Zuschlag oder so ....

Nordische Grüße
SRCinSE

[Editiert am 2/3/2011 von SRCinSE]
 
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