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Autor: Betreff: Strafen für Nichteintragung?



Beiträge: 35
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Status: Offline
erstellt am: 27.5.2010 um 15:21 Uhr:
hallo, ich wollte mal fragen was im schlimmsten fall passieren kann wenn ich
mit meine smart duchs ländle fahre und die brabus spoiler und lenkrad und pedale nicht
eingetragen hab? gibt das nur geldstrafen oder legen die mir die karre still?
ich kenn mich damit nicht aus und bisher hat der Tüv auch nichts gesagt?
wurde alles nachträglich eingebaut.



Beiträge: 1882
Registriert: 6.2.2009
Status: Offline
erstellt am: 27.5.2010 um 15:29 Uhr:
Kommt darauf an obs von Brabus ist oder von einem Tuner.

Sollte es von einem Tuner sein, gibts dafür ein Gutachten und das was im Gutachten steht ist Pflicht.


Um welche teile geht es genau ??



[Editiert am 27/5/2010 von Lindheimer]
 
____________________



Beiträge: 35
Registriert: 15.4.2009
Status: Offline
erstellt am: 27.5.2010 um 15:33 Uhr:
ja wie schon beschrieben,
alles Brabus: Lenkrad mit schaltwippen, Front und Heckspoiler und
die geschraubten Pedale.



Beiträge: 113
Registriert: 7.4.2009
Status: Offline
erstellt am: 27.5.2010 um 15:37 Uhr:
Du solltest Dir lieber Gedanken machen, was passieren kann wenn Du einen Unfall verschuldest.


Gerade Lenkrad und Pedale müssen eingetragen werden. Im schllimmsten Fall zahlt Deine Versicherung nicht. Das ist ein gefundenes Fressen für die.

Und wenn Du jemanden zum Krüppel fährt kannst Du den Rest Deines Lebens Unterhalt zahlen und Bus fahren...

Also ab zum TÜV mir Dir!!!
 
____________________



Beiträge: 398
Registriert: 24.4.2009
Status: Offline
erstellt am: 27.5.2010 um 15:56 Uhr:
Die Abnahme vom Lenkrad hat bei mir 36 Euro gekostet. Das ist billiger als die meisten Strafzettel...

Gruß Jens
 
____________________
smart Roadster - Die Antwort auf das Leben, das Universum und alles!

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Beiträge: 5909
Registriert: 14.3.2008
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erstellt am: 27.5.2010 um 21:37 Uhr:
Keine Ahnung, wie die Rennleitung entscheidet, wenn an Ort und Stelle soweit feststeht, dass die Betriebserlaubnis des Kleinen erloschen ist.

Und bei einem Unfall? Vgl. lucky ...

Das Wagnis lohnt sich einfach nicht.



Beiträge: 160
Registriert: 7.4.2009
Status: Offline
erstellt am: 27.5.2010 um 21:55 Uhr:
hi,

wenn die polizei vom fach ist, dann sind die kennzeichen weg!

auto muss vorgeführt werden und das is teuer. hinzu kommt noch die strafe bzw. abschleppkosten.

lohnt sich also nicht.

eintragen und gut is

lg



Beiträge: 181
Registriert: 2.11.2009
Status: Offline
erstellt am: 27.5.2010 um 23:35 Uhr:
Zitat:
hi,

wenn die polizei vom fach ist, dann sind die kennzeichen weg!

Episode aus dem LKW-Alltag:

Fähre Puttgarden - Roedby, vor mir ein Scania, irrer Sound -> Dänen-Rohr am Auspuff verbaut (Bypass, um den Auspuff mit integriertem Partikel-Filter zu umgehen - ergo, Krümmer mit nem Stück Rohr zu den Side-Pipes)
Auf der Fähre kamen wir ins Gespräch, Er: Irrer Sound,wa ?! Ich: Und, schon mal in eine Kontrolle gekommen? Ein Kollege von mir hatte das auch, als er noch Arbeit hatte ...
Fuhr nen Berg hoch - Überholverbot - er in der Schlange, die Rennleitung auf der Kuppe sah die Karavane vorbeiziehen - hörte den Scania mit Verwunderung und wurde aufmerksam. Die Shackos in den Toni-Wagen und hinterher - der nächste Parkplatz war seiner ... Einer der Beiden Trachten-Jungs nen Kniefall am Auspuff gemacht um zu sehen ob er durchgerostet ist - und, das Dingens entdeckt - Blick in den Fahrzeugschein - Euro 5 - Frage an den Trucker: Wo steht der Umbau der Abgas-Anlage? Der Kollege: ÄHM ... darauf der Amtsmann das Schweizer Messer aus der Tasche geholt und die Steuer-Plakette säuberlich entfernt ... der Andere der Beiden Beamten startete derweil eine Hochrechnung der gelaufenen Kilometer und der entrichteten Maut (Euro 5 sind so um die 30 Cent/km - aber bei Euro 0 ??? - da kam eine schöne Differenz bei raus, der LKW stillgelegt und der Chef sprang im Karree ...

Ergo - ohne TÜV gehts nicht - mal abgesehen, das manches nicht mit dem TÜV zu machen ist, aber das was machbar ist, sollte schon drinstehen... erspart manchen Ärger emotional und vor allem finaziell ...

Kann mich also meinen Vorrednern in Punkto Unfall, Vorführung zwecks Wiederinbetriebnahme und Folgekosten / Tickets nur anschliessen...

... ehrlich fährt am längsten - und vor allem ruhig ...

[Editiert am 27/5/2010 von TimsDad]
 
____________________
Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Wahnsinniger... (Zitat Walter Röhrl)



Beiträge: 969
Registriert: 7.4.2009
Status: Offline
erstellt am: 28.5.2010 um 07:33 Uhr:
Moin.Wenn die Rennleitung das an deinem Fahrzeug feststellt gibt das erst mal 150Euro Bußgeld und 3 Punkte,weiß aber nicht genau ob das für jeden Mängel einzelnd gild.
Dann gibt das auch gleich einen Termin zum wieder vorstellen,wenn bis dahin nicht alles eingetragen oder rückgebaut ist,wird das Fahrzeug stillgelegt.
 
____________________
Gruß Macke

Ausgeschlossen

Beiträge: 3002
Registriert: 20.11.2009
Status: Offline
erstellt am: 28.5.2010 um 07:54 Uhr:
klärt mich bitte auf: alle beschriebenen teile sind doch an einem brabus serienmäßig verbaut. braucht man dann überhaupt eine eintragung dafür?



Beiträge: 290
Registriert: 24.4.2005
Status: Offline
erstellt am: 28.5.2010 um 08:06 Uhr:
Wenn sie ab Werk bereits verbaut sind, dann stehen sie auch in der EWG Übereinstimmungsertklärung drin und der Büddel kann sich die Unterlagen Online ansehen und prüfen. Im Fahrzeugschein stehen die Teile aber normalerweise dann nicht drin, weshalb viele meinen, ein nachträglicher Einbau muss nicht eingetragen werden, weil sie ja ab Werk auch nicht drin stehen. Das ist aber ein Irrtum. Wie gesagt sind diese Teile dann für genau diese Fahrzeug (Fahrgestellnummer) in den EWG Papieren eingetragen. Ein Büddel kann als genau feststellen, ob ein Brabusteil (sofern überhaupt erforderlich) eingetragen ist oder nicht.

Wenn die nachträglich angebaut wurden zählt nur, was im Gutachten drinsteht.

Also
* Eintragung sofort
* Eintragung bei nächster Beschäftigung mit den Papieren (An-/Ummelden, ...) und bis dahin Mitführpflicht des Gutachtens
* Eintragungsfrei, aber Gutachten/ABE muss im Auto mitgeführt werden



Beiträge: 549
Registriert: 15.6.2003
Status: Offline
erstellt am: 28.5.2010 um 12:37 Uhr:
Zitat:
Kommt darauf an obs von Brabus ist oder von einem Tuner.

[Editiert am 27/5/2010 von Lindheimer]

Oh, ist Brabus Gott?

Es ist egal vom wem es kommt!
 
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Viele Grüsse Thomas
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BITTE KEINE PN SCHREIBEN, DA ICH ZU SELTEN ONLINE BIN, EINFACH NE MAIL SCHICKEN!!

WER SPÄTER BREMST IST LÄNGER SCHNELL !!

Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe

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Beiträge: 5909
Registriert: 14.3.2008
Status: Offline
erstellt am: 28.5.2010 um 17:41 Uhr:
Zitat:
Im schllimmsten Fall zahlt Deine Versicherung nicht. Das ist ein gefundenes Fressen für die.

Einen Haftpflichtschaden wird der Versicherer immer so weit regulieren. Der Geschädigte geht grundsätzlich nicht leer aus, weil es nicht sein Problem ist, dass sich der Versicherte vertragswidrig verhalten hat.
Allerdings wird der Versicherer bei entsprechendem Anlass auch immer prüfen, ob er wenigstens anteilig Aufwendungsersatz dadurch halten kann, den Versicherten in Regress zu nehmen.

Allein in dieser Hinsicht mit der Rechtsabteilung des eigenen Haftpflichtversicheres zu tun zu bekommen, ist auch schon eine Strafe, oder? Und das ist bei einem Unfall nur ein Aspekt unter vielen ...

Die bestandene und auch bezahlte Abnahmeprüfung ist im Vergleich die kleinere Kröte, die es deswegen bevorzugt zu schlucken gilt

@ChrisB: Das Mitführen der ABE (§ 22 StVZO) oder des Teilegutachtens (§ 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a StVZO) i.V.m. Prüfungsabnahmegutachten reicht (vgl. § 19 Abs. 4 S. 1 StVZO) normalerweise aus, ohne sich eine Zulassungsbescheinigung Teil I neu ausfertigen lassen zu müssen. Lässt man es sich dagegen eintragen, muss nicht mehr so viel Papier mit an Bord sein (vgl. § 19 Abs. 4 S. 2 StVZO).

'Nur', wenn im Rahmen der Änderungsabnahmeprüfung ein Gutachten im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 2 bis 4 StVZO erstellt wird, geht es damit im Hinblick auf § 21 Abs. 1 S. 1 StVZO unverzüglich zur Zulassungsstelle. Mitführen des Gutachtens reicht in diesem Fall der sogenannten Einzelabnahme nicht aus. Steht dann aber auch drauf. Typisches Beispiel für so eine Änderung: Kombination aus Tiefer & Breiter.

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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</font



Beiträge: 332
Registriert: 29.4.2010
Status: Offline
erstellt am: 28.5.2010 um 17:51 Uhr:
Zitat:
Wenn sie ab Werk bereits verbaut sind, dann stehen sie auch in der EWG Übereinstimmungsertklärung drin und der Büddel kann sich die Unterlagen Online ansehen und prüfen. Im Fahrzeugschein stehen die Teile aber normalerweise dann nicht drin, weshalb viele meinen, ein nachträglicher Einbau muss nicht eingetragen werden, weil sie ja ab Werk auch nicht drin stehen. Das ist aber ein Irrtum. Wie gesagt sind diese Teile dann für genau diese Fahrzeug (Fahrgestellnummer) in den EWG Papieren eingetragen. Ein Büddel kann als genau feststellen, ob ein Brabusteil (sofern überhaupt erforderlich) eingetragen ist oder nicht.

Sicher? Ich hatte bei meinem VW Caddy auch ein Lenkrad vom Golf Cabrio drin und der TÜV-Prüfer sowie auch seine Kollegen waren der Meinung das ich das Lenkrad nicht eintragen lassen müsste weil es ein original VW-Teil wäre.
 
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It's not the destination, it's the journey!



Beiträge: 398
Registriert: 24.4.2009
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erstellt am: 28.5.2010 um 18:24 Uhr:
Zitat:
...weil es ein original VW-Teil wäre.

Nun ist aber das Brabus Lenkrad leider kein Original smart-Teil...

Ansonsten würde Brabus sicher auch nicht die ganzen Papiere mitliefern.

Gruß Jens
 
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smart Roadster - Die Antwort auf das Leben, das Universum und alles!



Beiträge: 122
Registriert: 12.4.2008
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erstellt am: 28.5.2010 um 19:06 Uhr:
Den brabus sepoiler mußt du nicht eintragen dafür gibt es eine ABE die du mitführen mußt.

die Pedale müssen eingetragen werden mit der einbaubestätigung must du zum TÜv.

Das Lenkrad muß eingetragen werden!


Du sollest dir gut überlegen was du da machst!

deine frage beantwortet sich von selbst!!!!!!!!!!!!!



Beiträge: 74
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erstellt am: 28.5.2010 um 23:01 Uhr:
und was hat der Brabus Auspuff?

Eintragungsfrei, aber Gutachten/ABE muss im Auto mitgeführt werden?
 
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erstellt am: 29.5.2010 um 12:15 Uhr:
@EQ33

den Auspuff hab ich und würde ihn auf jeden Fall eintragen (da wird doch gleich kontrolliert). Und vergiss nicht, um den Brabus Auspuff zu montieren mußtest Du ja bestimmt auch das Heckteil des Smarts auch umbauen (also auch gleich mit eintragen).

Hab ich zumindest so gemacht :-)

Gruß, feuerstein
 
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~~~ too fast to drive to young to die ~~~

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Beiträge: 74
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erstellt am: 30.5.2010 um 02:00 Uhr:
was wird denn nun beim Brabuspott mitgeliefert?
Ein Teilegutachten oder ne ABE?

Und das Heck eintragen? Ich denke das ist eintragungsfrei?
Na was nun?
 
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