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Autor: Betreff: Mal wieder: Distanzen kontra TÜV



Beiträge: 47
Registriert: 7.4.2009
Status: Offline
erstellt am: 23.5.2009 um 06:50 Uhr:
guten Morgen zusammen,

ich komm mal wieder mit dem beliebten Thema "wie bekomme ich meine 30mm Scheiben an der HA mit Spikelines eingetragen"-Thematik.

Habe mir gestern das Bilstein B14 und SCC-Scheiben (20VA/30HA) einbauen lassen, und wollte das auch direkt eintragen lassen. FIN-bezogene Bescheinigung von SCC liegt auch vor, darum hab ich mir eigentlich keinen Kopf gemacht.
Aber denkste, nix ist mit Eintragung Der gute TÜV-Mensch will das erst eintragen, wenn ich ihm das passende Gutachten, auf welches sich die Festigkeitsbescheinigung bezieht, auch mitbringe. Dieses kann ich aber leider auf der SCC-Seite nicht finden (das FEstigkeitsgutachten auf deren Seite hat ne andere Nummer). Die Nummer auf die in der Bescheinigung verwiesen wird reicht ihm nicht, damit könne er nix anfangen.

Nun meine Frage(n):
- hat jemand das betreffende Gutachten und könnte mir das zukommen lassen
- oder hatte ich einfach "Pech" mit dem Prüfer und ein anderer trägts womöglich nur mit der Bescheinigung ein?

Vielen Dank schonmal im Voraus,
Carsten



Beiträge: 9193
Registriert: 8.4.2009
Status: Offline
erstellt am: 23.5.2009 um 09:12 Uhr:
Das habe ich mich auch schon mla gefragt wie das eigentlich läuft.
Denn der teure SCC-Wisch sagt ja nur auch das es sich auf das Festigkeitsgutachten bezieht, aber wie das aussieht weiss kein Mensch

* Moderator *
* Unterstützer *

Beiträge: 5909
Registriert: 14.3.2008
Status: Offline
erstellt am: 23.5.2009 um 09:14 Uhr:
Moin, Carsten,

mein Senf:

Hmm - tja, bei einer Einzelabnahme nach § 21 StVZO kann man sowas schon mal erleben.

Scheint aber auch ein ganz penibler Prüfer zu sein, der sich Dein Auto angesehen hat, denn ich kann mir kaum vorstellen, dass es obligatorisch ist, dass sich Prüfer auch noch das Gutachten vorgelegen lassen, auf das sich das Achsfestigkeitsgutachten bezieht. So ein Detail könnte er im Rahmen der Prüfung aus Service-Gründen z.B. ja auch selbst telefonisch in Erfahrung bringen .....

Entweder wendest Du dich in Sachen "Gutachten" an SCC oder - mein Favorit -
erstmal doch noch an einen anderen Prüfer ....

Und zwar erstmal "nur" theoretisch auf dem Papier und noch ohne Auto die Dinge vorbesprechen und dann erst den Kleinen zur eigentlichen Änderungsabnahmeprüfung vorführen.
Dabei nicht das Ziel aus den Augen verlieren: Der Prüfer soll Dir ein Gutachten erstellen, das Voraussetzung ist, damit Dein Antrag auf (Wieder-)Erteilung einer Betriebserlaubnis für Deinen Roady als Einzelfahrzeug von der Straßenverkehrsaufsicht auch bewilligt werden kann.
Toi, toi, toi ...

Grüße
Oliver
 
____________________

</font



Beiträge: 47
Registriert: 7.4.2009
Status: Offline
erstellt am: 23.5.2009 um 20:58 Uhr:
Hi Oli,

ja, Prüfer war den Tag auch direkt sowieso in der Werkstatt, und hat sich das Auto angeschaut, als es noch auf der Bühne stand *g*

Werd mal sehen, daß ich nen Termin beim TÜV direkt mache die Tage...



Beiträge: 59
Registriert: 22.4.2009
Status: Offline
erstellt am: 23.5.2009 um 22:33 Uhr:
also ich habe meine nur per Festigkeitsgutachten eingetragen bekommen. Hab aber Hi 35 drauf! Des Festigkeitsgutachten wurden genau auf meine fahrgestell Nr geschrieben. So verdienen die sich ihr geld zusätzlich noch dazu :-(
mfg ElSmarti

* Moderator *
* Unterstützer *

Beiträge: 5909
Registriert: 14.3.2008
Status: Offline
  erstellt am: 23.5.2009 um 23:26 Uhr:
Zitat:
also ich habe meine nur per Festigkeitsgutachten eingetragen bekommen. Hab aber Hi 35 drauf!

Du hast aber auch nicht gleichtzeitig ein anderes Fahrwerk auf dem Prüfstand gehabt, oder?
Nur die Distanzen abnehmen lassen als einzige Änderung, läuft unter § 19 StVZO - das ist sozusagen die "kleine" Abnahmeprüfung.
Bei einem Einzelabnahme-Vorhaben nach § 21 StVZO dagegen - wie bei P2oldi - schauen viele Prüfer noch viel genauer hin.
Und nicht nur dann kann man Pech haben, dass während der Prüfung nach Sachen gefragt wird, die man kaum erwartet hat.

Heißt: Auch bei Deiner Prüfung hätte der Prüfer durchaus auf die Idee kommen können, unangenehmerweise das Gutachten von Dir zu fordern, auf das sich das fahrzeugspezifische Festigkeitsgutachten mit der Fahrgestellnummer Deines Roadys bezieht .
Kann der Prüfer machen, muss er aber nicht. Und genau an der Stelle hat P2oldi sein Problemchen.

Nordische Grüße
SRCinSE
 
____________________

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Beiträge: 513
Registriert: 17.4.2006
Status: Offline
erstellt am: 23.5.2009 um 23:51 Uhr:
Ist das Gutachten nicht unter der angegebenen Gutachtennummer für die TÜV Prüfer im Computer nachschalgbar ?
 
____________________
http://www.smart-roadster-forum.de

* Moderator *

Beiträge: 1734
Registriert: 5.1.2008
Status: Offline
erstellt am: 24.5.2009 um 13:39 Uhr:
Zitat:
Ist das Gutachten nicht unter der angegebenen Gutachtennummer für die TÜV Prüfer im Computer nachschalgbar ?
Das Kann der TÜV durchaus, das würde ja aber Arbeit bedeuten und sowas überlässt man dann gerne dem Kunden, der soll lieber die richtigen Papiere beischleppen..
Mfg

* Moderator *
* Unterstützer *

Beiträge: 5909
Registriert: 14.3.2008
Status: Offline
  erstellt am: 24.5.2009 um 14:00 Uhr:
Mir ist das irgendwie unheimlich, dass sich ausgerechnet das hier bei uns wieder auszubreiten scheint:
Diese mächtige ........ Service-Wüste
 
____________________

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Ausgeschlossen

Beiträge: 3691
Registriert: 29.3.2004
Status: Offline
erstellt am: 24.5.2009 um 14:16 Uhr:
Zitat:
Mir ist das irgendwie unheimlich, dass sich ausgerechnet das hier bei uns wieder auszubreiten scheint:
Diese mächtige ........ Service-Wüste

Mein TÜV macht das.

Wenn die Verbraucher mal endlich aus ihrer Lethargie aufwachen würden und denen, die ihnen solchen Service zu verkaufen versuchen auf die Finger hauen- dann erst ändert sich das.
Blöderweise ist der einzelne Verbraucher zu bequem dazu. Und nur die Masse machts.
 
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