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 < Voriges Thema  Nächstes Thema > Aufsteigend sortiern Absteigend sortieren
Autor: Betreff: Nochmal zum Thema was muss eingetragen werden



Beiträge: 233
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  erstellt am: 18.5.2009 um 09:20 Uhr:
Nachdem ich gleich einen Termin zur Eintragung diverser Dinge habe, noch eine kleine Frage:
Wenn ich für meinen Roadster die Speedies eingetragen habe, die in der Dimension ja auch in den EU Papieren mit drinstehen, muss ich mir dann die Monoblocks VI auch noch eintragen lassen, oder geht es nur einmalig um die Reifen/Felgendimensionen und welche Felge ich dann fahre ist egal?



Beiträge: 9193
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erstellt am: 18.5.2009 um 09:33 Uhr:
Zitat:
Nachdem ich gleich einen Termin zur Eintragung diverser Dinge habe, noch eine kleine Frage:
Wenn ich für meinen Roadster die Speedies eingetragen habe, die in der Dimension ja auch in den EU Papieren mit drinstehen, muss ich mir dann die Monoblocks VI auch noch eintragen lassen, oder geht es nur einmalig um die Reifen/Felgendimensionen und welche Felge ich dann fahre ist egal?
Ich meine es geht nur rein um die Rad/Felgenkombination, aber kann natürlich sein das durch die Eintragung sichergestellt ist, das die Felgen TÜV-Konform sind. Ansonsten könnte man ja nach ner Eintragung Felgen ohne Zulassung montieren, die aber selbe Abmessungen haben.

Speeedys und Monos haben nicht dieselbe ET, oder?



Beiträge: 233
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erstellt am: 18.5.2009 um 09:38 Uhr:
SRC: Hmm gute Frage, muss ich erst prüfen. Die Reifen sind definitive identisch, da ich aber keine Spurplattenfahre hat mich die ET nie interessiert.

* Moderator *
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Beiträge: 5909
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erstellt am: 18.5.2009 um 09:51 Uhr:
Mein Senf:
Nein, die Monos sind im Rahmen der Typprüfung für den WME 452 für alle Roadys freigegeben worden. Blöd ist halt nur, dass sie im Gegensatz zum füheren Brief und Kfz-Schein in den schönen neuen EU-Papieren nicht mehr ausdrücklich erwähnt werden.
Das ändert aber nichts daran, dass sie zu den serienmäßigen Rädern des Roadsters gehören.

Bei den Speedies sieht es anders aus. Die Abmessungen der Felge dürften - wenn auch geringfügig (z.B. ET?!) - abweichend von den Monoblock-Felgen sein. Um damit unterwegs sein zu dürfen, brauchst Du entweder eine ABE dafür oder eben eine Änderungsabnahmeprüfung und einen Eintrag.

Grüße
SRCinSE
 
____________________

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Beiträge: 233
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erstellt am: 18.5.2009 um 09:54 Uhr:
Ja, die Dimensionen der Monos hab ich in den EU Papieren gefunden.
Dann werde ich die Monos nicht eintragen lassen. Bin ja ohnehin shcon aufs Fahrwerk gespannt, ein SC meint eintragen, das andere meint nicht notwendg.

Also geh ich auf Nummer sicher.



Beiträge: 233
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erstellt am: 18.5.2009 um 14:11 Uhr:
Und wieder was gelernt, wenn man 3 Gutachten hat, diese 3Gutachten aber alle ein bestimmtes Fahrzeugsystem betreffen, in meinem Fall die Lenkung, da Lenkrad, Felgen und Fahrwerk eingetragenwerden mussten, so ist eine Einzelabnahme notwendig, da die betroffenen Teile nicht zusammen geprüft wurden. Der einzige Unterschied den ich dabei feststellen konnte war:
1.) Es wird teurer.
2.) Man muss seine Papiere sofort aendern lassen.

Die Brabus Monoblocks VI muss man noch einmaleinzeln eintragen lassen, da Brabusfelgen wohl nicht unter die EU Zulassung von Smart fallen. Sind ja Brabusfelgen und keine Smartfelgen.

Daher die Frage, hat jemand ein Gutachten für die Monos?

* Moderator *
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Beiträge: 5909
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  erstellt am: 18.5.2009 um 16:42 Uhr:
Nein, es gibt kein gesondertes Gutachten für die Brabus Monoblock VI Felgen, weil es typmäßig (§ 20 StVZO) freigegebene Felgen für den WME 452 sind. Wenn Du ihn noch hast, schaue bitte in den alten Brief. Was meinst Du genau mit den "EU-Papieren"?

Beim Umschreiben vom alten auf den neuen Brief habe ich von der Kfz-Zulassung eine schön amtlich gesiegelte Bescheinigung bekommen, welche Reifen/Radkombination neben den 15' Zöllern auch für den Roady freigegeben sind. Darin enthalten sind "natürlich" alle serienmäßig lieferbaren Räder, also auch Trackies, Spikes, Monos und Runlines. Hast Du so eine Bescheinigung nicht?

Gleichzeitg Änderungen am Lenkrad, Felgen und Fahrwerk?
Dazu kurzerhand von mir ein Eigenzitat aus jenem "Strafen"-Thread:

Zitat:
@jogimuc
Dazu meine Mayo:

Wirklich witzig finde ich das nicht, denn wenn Du mehere Sachen gleichzeitig an Deinem Roady änderst, die im Zusammenhang miteinander stehen (z.B. Distanzen und Federn verändern das Serienfahrwerk), gehört er nicht mehr zu den "genehmigten Typen" im Sinne des § 21 Abs.1 S.1 StVZO.

Der Sachverständige hat Dir nach Prüfung hoffentlich ein Gutachten im Sinne des § 21 Abs.1 S.2 und 3 StVZO erstellt, mit dem Du gute Chancen hast, bei der Zulassungsbehörde (überhaupt wieder ) eine Betriebserlaubnis für Dein Auto zu bekommen. Der Antrag lohnt sich, denke ich ....

Dann hast Du bei der Prüfung nämlich das bekommen, was man so umgangssprachlich "Einzelabnahme" nennt.
Wenn Du so willst, ist der Kleine überstrenggenommen nach der Einzelabnahme vom Typ her kein echter WME452 mehr. Und auch dessen Betriebserlaubnis ist ab Änderung für das geänderte Fahrzeug Geschichte (§ 19 Abs.2 S.2 StVZO).

Bleibt es dagegen bei einer Änderung, die prüfungsmäßig mit einem Teilegutachten im Sinne des § 19 Abs.3 Nr4 StVZO "über die Abnahmeprüfungsbühne" gegangen ist, kann man sich mit der Änderung der Zulassungsbescheinigung I Zeit lassen und solange weiter mit dem "Zettelkram" rumfahren, weil der Kleine seine Betriebserlaubnis dann noch hat.

Für die Einzelabnahme solltest Du zumindest doppelt so hohe Prüfgebühren einkalkulieren wie für die einfache Änderungsabnahme per Teilegutachten.
Die Spikelinefelgen, auf denen mein QP z.Z. steht, stammen vom Hersteller "Borbet" und sind trotzdem genauso "Smartfelgen" wie die Monos ....

Toi, toi, toi ....

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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erstellt am: 18.5.2009 um 16:56 Uhr:
SRC: Mein Roadster hat noch nie alte Fahrzeugpapiere gesehen, daher weiss ich schlicht nicht was a drin stand. Ich meine die EWG Übereinstimmungsbescheinigung. Gut dass ich die heute dabei hatte.



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erstellt am: 18.5.2009 um 16:57 Uhr:
Also im alten Brief stehen die Brabus Dinger von der Grösse und Bereifung her drin.
Ebenso in der EU Dingsdagenehmigung die es "normalerweise" zu jedem Roadie dazu gibt.
 
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erstellt am: 18.5.2009 um 17:08 Uhr:
2Eck: Von den Dimensionen her ja, der TÜV prüfer meinte aber explizit auf nachfragen, dass die EU Bescheinigung nicht für Brabusfelgen gilt. Ich hab extra drauf hingewiesen, dass die Monos Serienfelgen sind.

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erstellt am: 18.5.2009 um 17:16 Uhr:
Zitat:
Ich meine die EWG Übereinstimmungsbescheinigung. Gut dass ich die heute dabei hatte.

Uuups, Dein Roady hat keine deutsche Erstzulassung? Egal, er ist als Hambacher ja auch ein gebürtiger Franzose ...
Du hast eine PN.

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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erstellt am: 18.5.2009 um 17:30 Uhr:
Naja mittlerwiele schon, aber halt die neuen Papiere und in denen steht ja nichts drin.
Hast ne PN.

Vermutlich in ich nur an einen sehr genauen Prüfer geraten.



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erstellt am: 18.5.2009 um 20:35 Uhr:
Zitat:
Vermutlich in ich nur an einen sehr genauen Prüfer geraten.

glaub ich nicht.
als ich letzte woche meine distanzen eintragen lassen wollte, hatte ich im nu eine diskussion am hals, dass ich die runlines (gleiche größe wie monos beim xclusive) eintragen lassen müsste.
das alles kommt wohl daher, dass in der tüv-datenbank allgemein für den roadster 45/60/74kw jeweils nur die 185er vermerkt sind. so hat es mir auf jedenfall mein prüfer erklärt.
da ich die eu-bescheinigung natürlich auch nicht dabei hatte, habe ich ihm immer nur darauf verweisen können, dass ich ab werk schon diese felgengröße mit den monos montiert hatte und es also "serie" ist.
irgendwann meinte er dann, es währe ales in ordnung. hat mir die diestanzen für die runlines eingetragen und wollte nichts mehr...
 
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erstellt am: 18.5.2009 um 21:09 Uhr:
Zitat:
da ich die eu-bescheinigung natürlich auch nicht dabei hatte, habe ich ihm immer nur darauf verweisen können, dass ich ab werk schon diese felgengröße mit den monos montiert hatte und es also "serie" ist.
irgendwann meinte er dann, es währe ales in ordnung. hat mir die diestanzen für die runlines eingetragen und wollte nichts mehr...

Meine Rede: Monos und Runlines sind für den WME452 schon typmäßig freigegeben.
Jede Vorstellung bei den Prüfern mutiert so zum Qualitäts-Check der Prüfarbeit, wobei man dann logischerweise erstmal in der defensiven "Bringschuld-Situation" ist.

Angesichts der mageren Angaben in den schönen "neuen" EU-Papieren werden wir selbst mit den allermeisten serienmäßigen Smartfelgen bei Prüfungen noch viel Spaß haben.

Komisch - für meine 16'-Zoll Spikes mit den 205er Decken (Zustand, Profiltiefe?!?) hat sich der Prüfer bei der HU vor zwei Wochen gar nicht wirklich interessiert .....

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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erstellt am: 18.5.2009 um 21:37 Uhr:
Ja, die leidigen neuen EU Papiere.
90% aller Raodies ist laut den Dingern flasch bereift.
Hatte mal gefragt ob es möglich ist die Rad/Reifenkombinationen aus dem alten Brief, den ich noch habe, eintragen zu lassen.
Nur mit Gutachten so die Antwort.
Gutachten? Für Serienfelgen?
Hier wiehrt der Amtsschimmel ... leider.
Der alte Brief gilt auch nicht
Die anderen Radgrössen könnten ja ausgetragen worden sein .... ja klar ... und zwar bei erstellung der neuen Papiere!
 
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erstellt am: 18.5.2009 um 21:44 Uhr:
SRCinSe: Deine Argumentation ist richtig, die Runlines sind in den EU Papieren korrekt vermerkt, nur leider sind die Monos nicht von Smart, sondern von Brabus. Daher fallen diese nicht unter die EU Dokumente, da die Monos nicht von Smart sind. Angenommen meine Speedies haetten die gleichen Maße wie die Monos, dann wären die ja auch durch die EU Papiere eintragungsfrei. Die müssen aber definitive eingetragen werden.

Wir müssen die S******* Bürokratie wieder ausbaden, da unseren versicherungen jeder grund recht ist im Falle eines Falles nicht zahlen zu müssen

Mal auf die Suche nach irgendwas schriftlichen zum Thema Monoblocks machen.

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  erstellt am: 18.5.2009 um 21:51 Uhr:
@2eck: Hier oben im Norden wiehert der Amtsschimmel offenbar einen entscheidenden Tick anders :

Zitat:
Beim Umschreiben vom alten auf den neuen Brief habe ich von der Kfz-Zulassung eine schön amtlich gesiegelte Bescheinigung bekommen, welche Reifen/Radkombination neben den 15' Zöllern auch für den Roady freigegeben sind. Darin enthalten sind "natürlich" alle serienmäßig lieferbaren Räder, also auch Trackies, Spikes, Monos und Runlines. Hast Du so eine Bescheinigung nicht?

Warum soll das woanders in der Republik nicht möglich sein?

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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erstellt am: 18.5.2009 um 22:17 Uhr:
Zitat:
... nur leider sind die Monos nicht von Smart, sondern von Brabus. Daher fallen diese nicht unter die EU Dokumente, da die Monos nicht von Smart sind.
......
Mal auf die Suche nach irgendwas schriftlichen zum Thema Monoblocks machen.

Nein, ich glaube - wie gesagt - nicht, dass Du zu den Monos extra etwas finden wirst.
Für den Smart Roadster Brabus waren es eben die serienmäßigen Felgen (vgl. auch den obigen Post vom Surfer) und glücklicherweise war auch diese Version des Roadys "nur" ein Typ WME452 (EG-Typgenehmigung e1*2001/116*0224*00), so dass sie ohne Weiteres auch auf allen anderen Roadys gefahren werden dürfen.
Schade, dass Du den alten Brief für Dein Auto nicht hast.

Mit den Speedies sieht es dagegen anders aus, denn die waren bei der Typgenehmigung nicht mit dabei. Selbst, wenn Sie exakt die gleichen Abmessungen wie die Monos haben oder hätten.

Blöd, dass Du offenbar an einen übergenauen, aber insoweit unwissenden Prüfer geraten bist.

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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