deezlepower productions
Ich bin ein Pixel Logo by Matze Login Smart by Matze
 Benutzername
 Kennwort
 in Cookie speichern


Registrierung
Ich bin ein Pixel Logo by Matze Hauptmenü Smart by Matze
· Home
· Mein Profil
· Logout

Bereiche
· Forum
· User-Galerie
· Hardware Guide

================
· Regionalforen
· Galerie
· Downloads
· Web-Links
· Nutzungsbestimmungen
· Mitglieder
· Team & Kontakt
· Spende an den Club

================
Ich bin ein Pixel Logo by Matze Wer ist online? Smart by Matze
Aktuell sind hier 769 Besucher und 1 Mitglied online.

Anmeldung


Wir haben 10605 registrierte Mitglieder.
Ich bin ein Pixel Logo by Matze Neueste Posts Smart by Matze
 Fahrertür Bowdenzu...
 Smartie geht aus
 RADIO-CODE
 FELGEN MIT/ODER OH...
 Verkaufe Roadster
 Herzliche Einladun...
 Teppich hinter den...
 Wieder Roady-Besit...
 Sommerreifen
 Diagnosegerät
 Smart Roadster bek...
 Suche 17 Zoll Felgen
 Roadster verliert Öl
 Schalterabdeckung ...
 Suche rechtes Rück...
 Smart Roadster Coupe
 Loses Kabel hängt ...
 (B) Roadster Coupé...
 rechter mechanisch...
 Der Neue aus Witte...

zum Forum
Ich bin ein Pixel Logo by Matze Themen Smart by Matze
· alle Themen
· Bild / Video
· Presse
· Technik
Ich bin ein Pixel Logo by Matze Inhalte Smart by Matze
· techn. Daten
· Motorpflege


Du bist nicht eingeloggt!

 < Voriges Thema  Nächstes Thema > Aufsteigend sortiern Absteigend sortieren
Autor: Betreff: Kennzeichenbefestigung vorne nach §60 StVZO



Beiträge: 35
Registriert: 2.5.2006
Status: Offline
  erstellt am: 2.7.2006 um 20:19 Uhr:
Nachdem ich gestern mal wieder Zeit hatte an meiner Flunder zu basteln, habe ich festgestellt, dass mein vorderes Kennzeichen zu tief montiert ist.
Gemäß §60 StVZO muß die Unterkannte des vorderen Kennzeichens mindestens 20 cm vom Boden entfernt sein.
Nachdem meiner jetzt tiefer ist, komm ich auf max. 16 cm, eher 15 cm. Montiere ich jetzt mein Kennzeichen entsprechend höher, ist der halbe Kühlergrill abgedeckt.
Genial währe ja ein Klebekennzeichen auf der Fronthaube, soweit ich bis jetzt jetzt aber in Erfahrung bringen konnte, gibt es die aber nur mit Sondergenehmigung.
Kennt einer von euch eine praktikable (und optisch ansprechende) Lösung?
 
____________________


+++++++++++++ proud member of "Vollgasfraktion" +++++++++++++



Beiträge: 4111
Registriert: 15.1.2004
Status: Offline
erstellt am: 3.7.2006 um 07:26 Uhr:
ja, ignorieren, bis sich einer beschwert.
 
____________________



Beiträge: 2143
Registriert: 21.4.2004
Status: Offline
  erstellt am: 3.7.2006 um 09:20 Uhr:
Guten Morgen


ich war gerade beim Tüv der hat dies auch bemängelt trotzdem bleibt dies so .....................

Ich häng mir das doch nicht vor den Kühler............
 
____________________



Beiträge: 622
Registriert: 9.6.2003
Status: Offline
  erstellt am: 3.7.2006 um 09:32 Uhr:
Moin,

bei mir sind es auch so 16cm, ignorieren halte ich auch für die einzige möglichkeit
und das wenn das Kennzeichen den halben Kühler verdeckt sieht das richtig sch.... aus
 
____________________



Beiträge: 411
Registriert: 12.8.2005
Status: Offline
erstellt am: 3.7.2006 um 09:52 Uhr:
Mein Hängt auch nur noch 15,5 cm über dem Boden,der TÜV Sagte solange da nix abreisst ist Ok,man sollte die Pferde doch im Stall lassen,fand das voll Ok

So mag ich die TÜV Leute
 
____________________


Hosted @ Falkenseer.NET
0.1415770 - 22 queries