Thema: Kennzeichenbefestigung vorne nach §60 StVZO

joern_lg - 2.7.2006 um 18:19

Nachdem ich gestern mal wieder Zeit hatte an meiner Flunder zu basteln, habe ich festgestellt, dass mein vorderes Kennzeichen zu tief montiert ist.
Gemäß §60 StVZO muß die Unterkannte des vorderen Kennzeichens mindestens 20 cm vom Boden entfernt sein.
Nachdem meiner jetzt tiefer ist, komm ich auf max. 16 cm, eher 15 cm. Montiere ich jetzt mein Kennzeichen entsprechend höher, ist der halbe Kühlergrill abgedeckt.
Genial währe ja ein Klebekennzeichen auf der Fronthaube, soweit ich bis jetzt jetzt aber in Erfahrung bringen konnte, gibt es die aber nur mit Sondergenehmigung.
Kennt einer von euch eine praktikable (und optisch ansprechende) Lösung?


suj - 3.7.2006 um 05:26

ja, ignorieren, bis sich einer beschwert.


Ergie - 3.7.2006 um 07:20

Guten Morgen


ich war gerade beim Tüv der hat dies auch bemängelt trotzdem bleibt dies so .....................

Ich häng mir das doch nicht vor den Kühler............


Snoopy - 3.7.2006 um 07:32

Moin,

bei mir sind es auch so 16cm, ignorieren halte ich auch für die einzige möglichkeit
und das wenn das Kennzeichen den halben Kühler verdeckt sieht das richtig sch.... aus


Vairesul - 3.7.2006 um 07:52

Mein Hängt auch nur noch 15,5 cm über dem Boden,der TÜV Sagte solange da nix abreisst ist Ok,man sollte die Pferde doch im Stall lassen,fand das voll Ok

So mag ich die TÜV Leute


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