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Autor: Betreff: ABE, Eintragung und Co

Regionalforenmoderator
Franken

Beiträge: 1027
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Status: Offline
erstellt am: 20.1.2013 um 08:06 Uhr:
Nachdem immer mal wieder die Diskussionen über ABE & Co. aufkommen,
eröffne ich hier mal einen "leit Thread".

Im Netz bin ich auf zwei Interessante Seiten gestoßen die ich euch wärmstens ans Herz legen möchte

Da dürfe so zeimlich alles beantwortet werden

Wie sieht es mit der Versicherung aus:
http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/versicherung/content_02_
03.html


Rechtliches aus sicht der Behörden:
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/chip_tuning_02.php?output=text

ABE&Co Info Brschüre von der DEKRA:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&frm=1&sou
rce=web&cd=7&ved=0CHAQFjAG&url=http%3A%2F%2Fwww.dekra.de%2Fc%2F
document_library%2Fget_file%3FfolderId%3D259292%26name%3DDLFE-4314.pdf&
ei=coX7UI33A46Hswbs8oHYDQ&usg=AFQjCNEkghiZB6UhRtBt8YqWaGg-2Lrh8w&si
g2=UyM1TRmWVzdvwt6EfWiakw
 
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Beiträge: 3715
Registriert: 8.4.2009
Status: Offline
erstellt am: 20.1.2013 um 08:36 Uhr:
Moin,
ich habe über Weihnachten zugenommen und das noch nicht wieder runter.
Muss ich das jetzt eintragen lassen? .
Nett, setze das doch in den Downloadbereich, dann muss man bei Bedarf nicht so viel suchen.
Gruß Kalle



Beiträge: 716
Registriert: 26.5.2009
Status: Offline
erstellt am: 20.1.2013 um 11:30 Uhr:
Ist doch super. Ich hab ein File von 2eck drauf (sind auch nicht mehr als 50% mehr leistung), meine Versicherung ist über einem Tuning von ca. 115PS informiert.

Edit hat da was weg gemacht was hier nicht hin gehört

[Editiert am 20/1/2013 von mezzo]
 
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Beiträge: 826
Registriert: 23.8.2012
Status: Offline
erstellt am: 20.1.2013 um 11:52 Uhr:
Zitat:
Ist doch super. Ich hab ein File von 2eck drauf (sind auch nicht mehr als 50% mehr leistung), meine Versicherung ist über einem Tuning von ca. 115PS informiert.

du liest wohl auch nur das, was du lesen willst?

wie wärs, wenn du mal weiterliest:
"Die Betriebserlaubnis kann in Folge einer Chip-Tuningmaßnahme nach § 19 Absatz 2, Satz 2 Nr. 3 StVZO erlöschen, wenn durch die Änderung das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Die Leistungssteigerung kann beim Chip-Tuning im wesentlichen nur durch eine erhöhte Kraftstoffzufuhr und Kraftstoffverbrennung im Motor oder durch eine auf Grund der Tuningmaßnahme mögliche, höhere Drehzahl des Motors erreicht werden. Als Folge der Änderung liegt daher regelmäßig eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens i.S.d. § 19 Absatz 2, Satz 2 Nr. 2 StVZO vor mit der weiteren Folge, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. In dem Beispielsfall ist daher von einem Erlöschen der Betriebserlaubnis des GTI wegen einer Verschlechterung des Abgas- und/ oder Geräuschverhaltens i.S.d. § 19 Absatz 2, Satz 2 Nr. 3 StVZO auszugehen. Gemäß § 19 Absatz 2, Satz 3 StVZO gilt für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis § 21 StVZO entsprechend. Eine neue Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge kann nach § 21 StVZO nur nach einer mit erheblichen Kosten verbundenen (Voll-) Begutachtung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erfolgen. Im Ergebnis ist im Beispielsfall, ebenso wie beim sonstigen, typischen Bastler-Eingriff, davon auszugehen, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs als Folge der Chip-Tuningmaßnahme erloschen ist und auch nicht nach erfolgter Vollbegutachtung gemäß § 21 StVZO neu entsteht.

Ein "ordnungsgemäßer Eingriff" liegt etwa bei Bausätzen vor, die aus einer Mehrzahl von Teilen bestehen und neben einem modifizierten Chip weitere Bauteile wie Auspuffanlage u.ä. enthalten, um die Eigenschaften des Fahrzeugs insgesamt an die gesteigerte Motorleistung anzupassen. Solche Bausätze werden in Serie gefertigt und im Handel angeboten. Für die in Tuningbausätzen enthaltenen Chips für das Motortuning kann ein Teilegutachten i.S.d. § 19 Absatz 3 Nr. 4 StVZO i.V.m. Anlage XIX zur StVZO eingeholt werden. Sofern ein solches Teilegutachten für den im Rahmen einer Chip-Tuningmaßnahme einzubauenden Chip vorliegt, erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht, wenn der im Gutachten angegebene Verwendungszweck eingehalten wird und unverzüglich eine Abnahme des Ein- oder Anbaus gem. § 19 Absatz 3 Nr. 4 lit. c) StVZO erfolgt. Gemäß § 19 Absatz 4 Nr. 2 StVZO ist das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Sofern diese rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden, ist die Chip-Tuningmaßnahme in Gestalt des ordnungsgemäßen Eingriffs unter zulassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht problematisch.

Hat dein 2eck File ein Teilegutachten? Nein? Dann ist deine Betriebserlaubnis erloschen und auch durch ein Vollgutachten nicht wiederherzustellen.
 
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erstellt am: 20.1.2013 um 12:07 Uhr:
Zitat:
Hat dein 2eck File ein Teilegutachten? Nein? Dann ist deine Betriebserlaubnis erloschen und auch durch ein Vollgutachten nicht wiederherzustellen.

Sorry,
das ist Quatsch. Es geht bei entsprechendem Finanzeinsatz natürlich doch. Die Kosten liegen je nach Aufwand zwischen 1000¤ und 12 000¤, soviel verlangt z.B. der TÜV Essen je nach Aufwand für ein Leistungs- und Abgasgutachten nach ECE.
Gruß Kalle



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erstellt am: 20.1.2013 um 12:26 Uhr:
Wenn wir mal unterstellen, dass der Inhalt des Links richtig ist (und davon geht mezzo bei seiner Folgerung ja auch aus), muss ich annehmen, dass die Aussage bzgl. Vollgutachten auch richtig ist. Wenn diese Aussage falsch sein sollte, müsste der restliche Inhalt auch hinterfragt werden.
 
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erstellt am: 20.1.2013 um 12:26 Uhr:
@KalleR: So eine Anfrage habe ich beim TÜV Essen mal gestellt in Bezug auf einen Sportauspuff aus Edelstahl...Die Summe lag eher im oberen Bereich der von Dir angegebenen Spanne! :
Darum habe ich davon natürlich Abstand genommen!
 
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smart-roadster - was denn sonst?
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erstellt am: 20.1.2013 um 12:36 Uhr:
Son 2 l in nen alten Polo oder Corsa zu implementieren ist mittlerweile ziemlich preiswert, da haben die viel Erfahrung. Wenn die das Auto noch nicht kennen ist der Meßaufwand und damit natürlich auch der Kostenrahmen ungleich höher. Das Alter spielt wegen der geltenden Regeln bei der Erstzulassung natürlich auch eine Rolle.........äh....nicht vom Fahrer ...sonderm vom Auto.
Für Sportfahrer gibts da noch den neuen DMSB-Wagenpass, der macht vieles möglich......aber damit muss man natürlich verhungern, Brötchenkaufenfahren ist damit nicht erlaubt.
Gruß Kalle

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erstellt am: 20.1.2013 um 13:24 Uhr:
Aus einem Fred im Jahr 2011:
Zitat:
Ich kann es zwar gerade nicht wiederfinden, aber irgendwo hier im Forum habe ich schon mal gepostet, dass die Reichweite des Tatbestands von § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO hier von Vielen offenbar leider unterschätzt wird.
Und die Rechtsfolge dieser Vorschrift möchte kaum jemand für sein Auto haben.

Bleibt zu hoffen, dass nie etwas Ernsthaftes passiert, wenn man mit dem Kleinen, für den wegen einer Änderung im Sinne der benannten Vorschrift ungünstigerweise akut die Betriebserlaubnis erloschen ist, unterwegs ist.



Klugsch..ß-Modus on:

@Piano: Wortwörtliche Textwiedergabe ohne Quellenangabe? Ist ja aber zum Glück keine Doktorarbeit.
Ob Software überhaupt ein Teil im Sinne von § 19 Abs. 3 StVZO sein kann, das sich ein- oder anbauen lässt?

@all: Jepp, sehe ich auch so wie Kalle.
Wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr das 'eigene' File wirklich abnimmt und damit sozusagen auch die Verantwortung für die Funktionalität dieser Software übernimmt, erstellt er ein Gutachten im Sinne der Sätze 2 bis 5 des Absatzes 1 von § 21 StVZO und dann ist die Erteilung einer 'Betreibserlaubnis für ein Einzelfahrzeug' nach § 21 Absatz 1 Satz 1 StVZO nur noch Formsache.

Dass das kein günstiges Vergnügen wird - äh, wenn es überhaupt gelingt, so einen Sachverständigen zu finden -, kann man z.B. am Umfang der Dokumentationspflicht nach § 21 Abs. 2 StVZO festmachen.

Wie der Verfasser des Textes aus dem Verkehrsportal darauf kommt, dass die Betriebserlaubnis auch nach erfolgter Vollbegutachtung nicht wieder neu entstehen kann, ist mir auch schleierhaft. Er stellt diese Behauptung auf - ganz beiläufig - begründet sie aber nicht weiter.
Sicherlich: So einen Sachverständigen muss man erstmal finden ....

Klugsch..ß-Modus off

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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erstellt am: 20.1.2013 um 13:54 Uhr:
Moin,
in NRW ist der TÜV Essen dafür zuständig, am "Firmensitz" in Köln solls auch gehen. Entsprechende Ansprechpartner sind eigentlich immer auf der MotorShow oder TechnoClassica zu finden.

Gruß Kalle



Beiträge: 826
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erstellt am: 20.1.2013 um 16:16 Uhr:
Zitat:
@Piano: Wortwörtliche Textwiedergabe ohne Quellenangabe? Ist ja aber zum Glück keine Doktorarbeit.

Ich hab ja nur aus o.g. Links zitiert... *mit den Augen roll*
 
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erstellt am: 20.1.2013 um 22:26 Uhr:
Mal ne frage zu der dekra broschüre...

Auf seite 54 geht es um sportluftfilter....die brauchen Ein teilegutachten bzw einzelabnahme.....und dann berichtigugng der fahrzeugpapiere.....

Äh...stimmt das? Wie sieht es mit einem k&n und ähnlichen aus?????



Beiträge: 716
Registriert: 26.5.2009
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erstellt am: 20.1.2013 um 23:37 Uhr:
@Piano:
hab sogar noch weiter gelesen..... Es gibt soger 3 Punkte in Flensburg und 50¤ Busgeld wenn ich damit erwischt werde..... gibts es für abgelaufen TÜV aber auch und da ist der Versicherungsschutz auch vorhanden wenn nicht erhebliche Mängel am Fahrzeug vorliegen.

........ wie gesagt, das Tuning ist bei der Versicherung angegeben und bestand des Vertrages..... ob das jetzt für die Versicherung eingetragen sein muss oder nicht kann ich nicht sagen. Das es im Straßenverkehr nicht zugelassen ist, ist mir schon klar, ist so vieles andere aber auch nicht.

[Editiert am 20/1/2013 von mezzo]
 
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erstellt am: 20.1.2013 um 23:51 Uhr:
@Merlin
Diese tolle "Broschüre" ist.. äh.. sehr dürftig, um es einmal vorsichtig zu sagen.
Es sind dort sicherlich diese offenen Filter gemeint, bei denen die Luftfilterkästen i.d.R entfernt werden und nicht die bekannten Austauschfilter, welche dem Original ähnlich sind..
lg

[Editiert am 20/1/2013 von M.D.W.74]
 
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erstellt am: 21.1.2013 um 10:31 Uhr:
@Merlin:
Jepp, sehe ich auch so wie M.D.W.74:

Es ist sicherlich zwischen Sportluftfiltern (offene Bauform für das Ziel 'mehr möglichen Luftdurchsatz') auf der einen
und
Luftfiltereinsätzen in einen vorhanden Luftfilter
auf der anderen Seite zu unterscheiden.

Zitat:
Mal ne frage zu der dekra broschüre...

Auf seite 54 geht es um sportluftfilter....

Ohne den Inhalt genau zu kennen, kann man lediglich ahnen, was mit dem Begriff 'Sportluftfilter' auf Seite 54 der Broschüre gemeint ist.

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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