adema87
Beiträge: 311 Registriert: 30.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 3.10.2009 um 18:39 Uhr: |
hi,
ich bräuchte mal die maße der löcher in den kotflügeln bzw ne info wie ich die seitenblinker ohne viel aufwand raus bekomme.
ich danke |
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skullralle
Beiträge: 1190 Registriert: 29.8.2009 Status: Offline |
erstellt am: 11.10.2009 um 19:06 Uhr: |
Ich will Dir Deinen Umbau auch nicht ausreden,wünsche Dir viel Glück dabei.Oft ist es auch so das ein Prüfer das überhaupt nicht merkt wenn die Seitenblinker fehlen.Wenn es gut gemacht ist.
Gruß Ralle |
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Lindheimer
Beiträge: 1882 Registriert: 6.2.2009 Status: Offline |
erstellt am: 11.10.2009 um 18:13 Uhr: |
Zitat: Stimmt,Seitenblinker sind nicht vorgeschrieben wenn die vorderen Blinker 80° nach außen abstrahlen,dürfte aber beim Roadster nicht der Fall sein.
Für Beleuchtungs und Signaleinrichtungen gelten sowohl nationale Vorschriften der STVZO §§49a-54 und 60 als auch harmonisierte Vorschriften der EU bzw Regelungen der ECE 76/756/EWG und da steht
Fahrtrichtungsanzeiger vorn: Winkel der geometrischen Sichtbarkeit:
nach oben 15°
nach unten 15°
nach außen 80°
nach innen 45°
Gruß Ralle
In meine Augen ist die StVZO ein § nach Ermessen und in meine Augen reicht der Blinker vorne wie auch hinten völlig aus und es steht auch geschrieben, vergewissen sie sich auch beim Abbiegen, überholen usw in jeder hinsicht ( im zweifel nie ... ). Das Reicht, sagt der Richter und desweiteren gibts Fahrzeuge die auch keine Seitliche Blinker haben und genau das Problem mit der ° zahl haben und niemand will was von wissen somit ist das eine ermessens sache auch beim TÜV, auch beim umgebauten Fahrzeugen wie bei meinem.
Wir werden sehen im Mai 2010 ob ich TÜV/AH bekomm, da ich bis dort keine Seitenblinker mehr haben werde.
[Editiert am 11/10/2009 von Lindheimer] |
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skullralle
Beiträge: 1190 Registriert: 29.8.2009 Status: Offline |
erstellt am: 11.10.2009 um 16:54 Uhr: |
Stimmt,Seitenblinker sind nicht vorgeschrieben wenn die vorderen Blinker 80° nach außen abstrahlen,dürfte aber beim Roadster nicht der Fall sein.
Für Beleuchtungs und Signaleinrichtungen gelten sowohl nationale Vorschriften der STVZO §§49a-54 und 60 als auch harmonisierte Vorschriften der EU bzw Regelungen der ECE 76/756/EWG und da steht
Fahrtrichtungsanzeiger vorn: Winkel der geometrischen Sichtbarkeit:
nach oben 15°
nach unten 15°
nach außen 80°
nach innen 45°
Gruß Ralle |
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Lindheimer
Beiträge: 1882 Registriert: 6.2.2009 Status: Offline |
erstellt am: 11.10.2009 um 08:30 Uhr: |
Thema Seitenblinker.
Ab 01.10.1994 gilt die Erkennbarkeit von Blinken an der Seite ( Keine Pflicht ).
Laut §54 StVZO sind nur die Blinker vorne und Hinten Pflicht, kein Wort über Seitenblinker.
Meine Seitenblinker sind noch da, wenn der Umbau soweit fertig ist, sind da keine Blinker und kein Gitter. |
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adema87
Beiträge: 311 Registriert: 30.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 10.10.2009 um 17:47 Uhr: |
moin,
mein kumpel hat auch keine , allerdings bei einem anderem fahrzeug und bei ihm sind die vordreren gut zusehen (von der seite). nach erzählungen kenn ich, dass die blinker an der seite ab einem bestimmten baujahr pflicht sind und auch bei aufrüstung von spiegelblinker müssen die orginalen auch blinken. ich denke, dass keinem prüfer auffallen wird ob der roady serienblinker in den kotis hat, oder in den spiegeln.
bei mir kommt mit sicherheit kein fliegengitter rein |
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oh-gee
Ausgeschlossen
Beiträge: 195 Registriert: 9.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 9.10.2009 um 18:48 Uhr: |
Blinker müssen von der Seite sichtbar sein!
Kommen da Fliegengitter rein? ____________________ cU smarts -Burkhard |
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SRCinSE
* Moderator * * Unterstützer * Beiträge: 5909 Registriert: 14.3.2008 Status: Offline |
erstellt am: 8.10.2009 um 17:30 Uhr: |
Läster zurück: OT! ____________________
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SRCinSE
* Moderator * * Unterstützer * Beiträge: 5909 Registriert: 14.3.2008 Status: Offline |
erstellt am: 8.10.2009 um 17:04 Uhr: |
@Lindi: Ist Dein Roady schon mal ohne die seitlichen Blinker durch die HU gekommen?
Gut, das sagt im Zweifelsfall natürlich auch nicht sehr viel .... ____________________
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skullralle
Beiträge: 1190 Registriert: 29.8.2009 Status: Offline |
erstellt am: 8.10.2009 um 16:17 Uhr: |
der Golf 2 hatte aber glaube ich auch keine seitlichen Blinker, der Roadster schon die dann ja nachträglich entfernt werden und das ist glaube ich so nicht zulässig.Aber wir werden sehen,vielleicht ist ja noch ein schlauer hier unter den Nutzern.
Gruß Ralle |
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SRCinSE
* Moderator * * Unterstützer * Beiträge: 5909 Registriert: 14.3.2008 Status: Offline |
erstellt am: 8.10.2009 um 16:11 Uhr: |
Zitat: ich glaube nicht das es zulässig ist ohne seitliche Blinker, weil man die voderen Blinker von der Seite nicht sehen kann.
Hmm, kann schon sein.
§ 54 Abs.4 Nr.1 StVZO pur gelesen steht aber erstmal nicht entgegen, denn der Kleine ist ja keine 4 Meter lang. Klick: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__54.html
Z.B. beim Golf II konnte man die vorderen "Fahrtrichtungsanzeiger" auch nicht von der Seite sehen.
Nordische Grüße
SRCinSE ____________________
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skullralle
Beiträge: 1190 Registriert: 29.8.2009 Status: Offline |
erstellt am: 8.10.2009 um 15:52 Uhr: |
ich glaube nicht das es zulässig ist ohne seitliche Blinker, weil man die voderen Blinker von der Seite nicht sehen kann.Werde mich aber noch mal bei einem Herrn der Dekra erkundigen.
Gruß Ralle |
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cessybaers
Beiträge: 4692 Registriert: 5.8.2003 Status: Offline |
erstellt am: 8.10.2009 um 08:11 Uhr: |
Zitat: Richtig, habe keine Seitenblinker mehr und am Spiegel sowieso nicht. Laut StVZO braucht man keine Seitenblinker, es steht auch so in der StVZO das vorne und hinten Pflicht sind aber kein wort von der Seite.
[Editiert am 7/10/2009 von Lindheimer]
Dienen aber eben auch Deiner Sicherheit, dass evtl. Querverkehr oder wenn Du ausparken willst der rückwärtige Verkehr auch sofort sieht, was Du vorhast. Nicht umsonst haben die Hersteller aller Marken sich sowas einfallen lassen. ____________________
http://www.nordkaptour.de.tf/
http://nordkaptour.wordpress.com/ |
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Lindheimer
Beiträge: 1882 Registriert: 6.2.2009 Status: Offline |
erstellt am: 7.10.2009 um 21:47 Uhr: |
Zitat: moin,
haste garkeine blinker, oder in den spiegeln?
sind deine löcher zu, oder wie?
Grüße
Richtig, habe keine Seitenblinker mehr und am Spiegel sowieso nicht. Laut StVZO braucht man keine Seitenblinker, es steht auch so in der StVZO das vorne und hinten Pflicht sind aber kein wort von der Seite.
[Editiert am 7/10/2009 von Lindheimer] |
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adema87
Beiträge: 311 Registriert: 30.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 7.10.2009 um 17:50 Uhr: |
moin,
haste garkeine blinker, oder in den spiegeln?
sind deine löcher zu, oder wie?
Grüße |
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Lindheimer
Beiträge: 1882 Registriert: 6.2.2009 Status: Offline |
erstellt am: 6.10.2009 um 21:59 Uhr: |
Die von der A Klasse passen alle an den Smart 452.
Mach doch die Seitliche Blinker weg wie Ich. |
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adema87
Beiträge: 311 Registriert: 30.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 4.10.2009 um 13:36 Uhr: |
nö will keine anderen blinker, aber ich will auch noch nicht verraten was ich vorhabe |
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m.haardt
Beiträge: 102 Registriert: 7.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 3.10.2009 um 22:23 Uhr: |
Was hast Du vor, Blinker eines anderen Autos einzubauen? Ich frage mich schon länger, welche außer von der A-Klasse noch passen würden. Corsa und Fiesta haben auch ovale Blinker, aber ich habe noch nicht nachgemessen, ob die die gleiche Größe haben.
Michael |
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adema87
Beiträge: 311 Registriert: 30.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 3.10.2009 um 19:15 Uhr: |
moin,
einwandfrei
aber einfache wäre es noch wenn jemand die maße hat dann brauch ich die teile nich ab machen *faul bin* |
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