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Autor: Betreff: Bilstein B14 PSS eintragen + Distanzen?

* Tailor Made *

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  erstellt am: 14.4.2011 um 19:46 Uhr:
Hi,

da ich in der Suche nicht den passenden Thread gefunden habe, poste ich hier mal mein Anliegen.

Der Roady hat nun ein Bilstein B14 PSS verpasst bekommen und steht seit 2008 auf SCC Distanzen VA 30mm / HA 60mm. Die Distanzen wurden vom örtlichen TÜV ohne SCC Sondergutachten in den Fahrzeugschein eingetragen.

Heute war ich nun bei der DEKRA und dem TÜV, um mein Fahrzeug für die anstehende HU kurz begutachten zu lassen (gibt noch nen paar probleme ). Nun sagten beide Prüfer das durch ein Sportfahrwerk die gesamten Fahrwerkskomponenten, also auch Distanzen neu abgenommen werden müssen. Stimmt das wirklich? ...ich meine ich hätte darüber schon mal was gelesen. Bitte noch mal verklickern wie das nun genau ausschaut.

Beide Prüfer meinten außerdem, dass ich meine Distanzen an der HA trotz entsprechenden Gutachten nicht neu eingetragen bekomme, da die Reifen nicht ausreichend abgedeckt wären. Dabei schließen meine Reifen genau mit der Kotflügelkante ab.
Der Prüfer vom TÜV hatte plötzlich aber Erklärungsnot, als ich ihm erzählte, dass die Distanzen in dieser Prüfstelle so eingetragen wurden, mhhhh.

Next problem... wenn das Fahrwerk eingetragen werden soll, muss ich auf so Auffahrrampen rauf, leider passen die aber nicht mehr untern Roady. Gibt es alternativ Lösungen um das Fahrwerk eingetragen zu bekommen?

Die Prüfer hatten nicht wirklich Lust was an meinem Auto zu machen.

Bitte um Hilfe!
Danke.

Gruß Zapfe
 
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2x Smart Roadster-Coupé - ...der beißt nicht, der will nur spielen!



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  erstellt am: 14.4.2011 um 20:25 Uhr:
Hi Zapfe,
warum nur immer so umständlich? In Ilsfeld werden Sie geholfen

Zur Frage:
Mir wurde gesagt, dass bei bereits eingetragenen Federn/Fahrwerk bei neuen Distanzen laut SCC GA nur auf Freiläufigkeit geachtet werden muss.
Wie es anders rum aussieht, kann ich nicht sagen... ach ne, warte. Auch bei neuen, anderen Federn müssen die Distanzen nicht neu abgenommen werden. (Quelle Fismatec)

Gruß, socce
 
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* Tailor Made *

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erstellt am: 14.4.2011 um 20:35 Uhr:
@soccer:

Ich weiß, ich weiß... aber es kann doch einfach nicht sein, dass ich das Zeugs nicht vor Ort hinbekomme.
Fismatec und Vitamin B wäre die letzte möglichkeit. Dafür muss ich aber auch erst wieder einige km fahren.

Danke aber für die Info mit dem Fahrwerk.

Gruß Zapfe
PS: Morgen gehts erstmal zur Achsvermessung, das schiefe Lenkrad ist nervig.
 
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erstellt am: 14.4.2011 um 20:45 Uhr:
Das man beim TÜV immer der Willkür ausgesetzt ist, muss man ja hier nun nicht unbedingt vertiefen.
Aber ich hatte in Ilsfeld zumindest noch keine Probleme mit irgendwelchen Abnahmen.
Insofern ist das meine Wahl, da es einfach stressfrei ist (bis auf die Fahrt, wenn man im Stau steht...)
 
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erstellt am: 14.4.2011 um 20:49 Uhr:
Entweder das was die vorredener vor geschlagen haben

oder

du suchst dir einfach ein anderes TÜV, Dekra KÜS oder sonst was und versuchst es da und fragst schon mal vorher.

Das habe ich mit meiner Spurenverbreitung auch gemacht und war dann bei 7 Stellen und i.wann habe ich einen gefunden der es mir einträgt.

Jetzt weis ich natürlich nicht wie es bei dir aussieht und wieviel auswahl du hast !

aber das würde ich dir vorschlagen.

PS: Fragen kostet ja nix ^^(meistens)

MFG

Marcel
 
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erstellt am: 14.4.2011 um 21:02 Uhr:
Also nach dem ich diese Infos habe, werde ich morgen erstmal noch ein wenig rumtelefonieren und wenn es wirklich nicht anders geht, Vitamin B in anspruch nehmen.

So habe ich mich heute jedenfalls beim TÜV gefühlt:
http://www.youtube.com/watch?v=0BxsNp6SbS8&feature=related



Gruß Zapfe
 
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erstellt am: 14.4.2011 um 21:03 Uhr:
Ich kann es nicht fassen ....

Zitat:
Nun sagten beide Prüfer das durch ein Sportfahrwerk die gesamten Fahrwerkskomponenten, also auch Distanzen neu abgenommen werden müssen. Stimmt das wirklich? ...ich meine ich hätte darüber schon mal was gelesen.

Die Kombi-Fahrwerksänderung 'tiefer und breiter' macht eine sogenannte Einzelabnahme im Sinne der §§ 19 Abs. 2 S. 2 und S. 4 i.V.m. 21 Abs. 1 StVZO nötig, damit Du von der zuständigen Zulassungsbehörde wieder eine Betriebserlaubnis für Dein kleines Auto bekommen kannst. Sie wird Dir erteilt, in dem man Dir eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I mit den geänderten Daten ausstellt. Ohne Gutachten vom TÜV, dessen Text sie quasi nur rüberkopieren, wird es dort nix.

Zitat:
Beide Prüfer meinten außerdem, dass ich meine Distanzen an der HA trotz entsprechenden Gutachten nicht neu eingetragen bekomme, da die Reifen nicht ausreichend abgedeckt wären. Dabei schließen meine Reifen genau mit der Kotflügelkante ab.
Der Prüfer vom TÜV hatte plötzlich aber Erklärungsnot, als ich ihm erzählte, dass die Distanzen in dieser Prüfstelle so eingetragen wurden, mhhhh.

Lese doch 'einfach' nochmal den Fred 'Legal breiter, die 27te' ...

Zitat:
Next problem... wenn das Fahrwerk eingetragen werden soll, muss ich auf so Auffahrrampen rauf, leider passen die aber nicht mehr untern Roady. Gibt es alternativ Lösungen um das Fahrwerk eingetragen zu bekommen?

Gewindefahrwerk ist nicht gerade mein Thema: Kannst Du es nicht 'hochdrehen', so dass der Kleine zur Prüfung ganz viel Bodenfreiheit hat ('SUV')?

Warum fragst Du die Sachverständigen vom TÜV eigentlich nicht, bevor Du bastelst? Wie oft muss dieser Tipp - und nicht nur von mir - hier noch gepostet werden?

Resignierte Grüße
SRCinSE



[Editiert am 15/4/2011 von SRCinSE]
 
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erstellt am: 14.4.2011 um 21:38 Uhr:
Zitat:
Warum fragst Du die Sachverständigen vom TÜV eigentlich nicht, bevor Du bastelt? Wie oft muss dieser Tipp - und nicht nur von mir - hier noch gepostet werden?

Resignierte Grüße
SRCinSE

Danke für deinen ausführlichen Post.

Warum ich das nicht gemacht habe? Weil ich davon ausgegangen bin, dass die auch irgendwelche alternativen Test's für tiefergelegte Fahrzeuge anbieten.

Basteln??? Das Bilstein B14 PSS ist auf die maximal mögliche tieferlegung gemäß Gutachten eingestellt. Die Prüfer wollen mir aber nur den Prüf-ist-Zustand des Fahrwerks eintragen, daher nichts mit hoch bzw. wieder runterdrehen.
Wenn ich da andere Roadster mit Fahrwerk sehe, ist meiner noch richtig "human" eingestellt.

Zumindest hab ich vorher gefragt, bevor ich bezahlt habe.

Gruß Zapfe
 
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erstellt am: 15.4.2011 um 08:24 Uhr:
Zitat:
Basteln???

Jo, Basteln = Änderungen am Fahrzeug, die die bisherige Betriebserlaubnis des Kleinen, die er vom Hersteller mitbekommen hat, zunächst zum Erlöschen bringen.

Zitat:
Das Bilstein B14 PSS ist auf die maximal mögliche tieferlegung gemäß Gutachten eingestellt. Die Prüfer wollen mir aber nur den Prüf-ist-Zustand des Fahrwerks eintragen, daher nichts mit hoch bzw. wieder runterdrehen.
Wenn ich da andere Roadster mit Fahrwerk sehe, ist meiner noch richtig "human" eingestellt.

Zumindest hab ich vorher gefragt, bevor ich bezahlt habe.

Wie gesagt - nicht wirklich mein Thema:
Der springende Punkt beim Gewindefahrwerk ist doch, dass es eben höhenverstellbar - also variabel - ist. Wie es gerade genau eingestellt ist (im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und laut Gutachten dazu), ist abnahmeentscheidend? Wenn ja, lohnt dann überhaupt der Aufwand, ein Gewindefahrwerk zu verbauen?

Dass man eventuell öfter zum Vermessen fahren muss, gut, aber ansonsten muss ich das zum Glück nicht verstehen ...

Du hast das Fahrwerk demnach also beim TÜV gekauft

[Editiert am 15/4/2011 von SRCinSE]



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erstellt am: 15.4.2011 um 12:22 Uhr:
Ausserdem hat das nichts mit Vitamin B zu tun, sondern mit dem Sachverstand einiger Prüfer.

[Editiert am 15/4/2011 von TheWildFrog]
 
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erstellt am: 15.4.2011 um 12:33 Uhr:
...und es geht natürlich um die Geschäftigkeit der beiden Prüforganisationen.

@Oliver:
Das habe ich den Prüfern auch gesagt. Wofür baue ich ein Gewindefahrwerk ins Auto ein, wenn dann nur die derzeitige tieferlegung eingetragen wird?! Antwort: Das muss halt so gemacht werden, damit ich das Fahrwerk nicht zu tief drehe. Verstellbereich?! Davon wollte er nichts hören.

Das meine Distanzen nicht noch mal eingetragen werden müssen, weiß ich mittlerweile und sehe mich nun doch gezwungen, die ganzen Sachen außerhalb von Pforzheim machen zu lassen.

Gruß Zapfe
 
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erstellt am: 15.4.2011 um 12:36 Uhr:
@Zapfe: Wie ist denn der Ist-Zustand im Gutachten vom B14 beschrieben, bzw. wie muss gemessen werden?

Bei meinem KW-Gewindefahrwerk wurde vom Hersteller auch eine Voreinstellung passend zum Fahrzeug vorgenommen. Diese Einstellung passte aber nach dem Einbau nicht zu den min/max Werten im Gutachten, sodass ich es (gerade für die TÜV-Prüfung) verstellen musste.

Im KW Gutachten werden Werte in mm, gemessen vom Radmittelpunkt zur Unterkante Kotflügel, angegeben. Kleine Messungenauigkeiten sind in der Realität vorprogrammiert.

Obwohl ich bei den diversen Abnahmen bei diesem TÜV seine Genauigkeit schätze, wurde dieses nicht überprüft, sondern Belastungstest inkl. Verwindung des Fahrzeugs bei maximaler Eintauchtiefe zweier Räder durchgeführt. Auf Nachfrage wurde mit der in der Realität vorhandenen Fertigungstoleranzen, (Zwei identische Fahrzeuge sind nicht auf den mm gleich hoch), mit unterschiedlicher Beladung, Betankung und Ausstattung argumentiert.

Fahren darf ich jetzt jede Höhe laut Gutachten. Wobei das in der Praxis ziemlicher Schwachsinn ist: Man stellt es auf die minimale Höhe ein, steigt mit Freundin ein fährt zur Tanke, tankt erst mal 25kg Sprit rein und fährt dann die Kiste Wasser zum grillen holen -- klar ist das KW so hart, dass es jetzt keinen mm tiefer ist ...

Gruß
wallower
 
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erstellt am: 15.4.2011 um 13:35 Uhr:
Der wilde Frosch und wallower haben es bereits auf den Punkt gebracht - und die Idee zur Lösung des Problems hast Du ja schon, Thorsten:

Du brauchst jetzt einen TÜV-Sachverständigen, der auch in Sachen Gewindefahrwerk wirklich Sachverstand hat.

Nee, bereits eingetragene Distanzen tauchen auch in dem Gutachtentext zur Vorlage und Abschrift bei der Zulassungsbehörde erneut wieder auf - die Kombination tiefer&breiter ist im Rahmen der Prüfung insgesamt auf dem Prüfstand und nicht nur der 'neue' Tiefer-Teil isoliert.

Und in dem Zusammenhang kann man vielleicht auch darauf achten, dass (Eigenzitat)
Zitat:
Die Behörde schreibt den Zusatztext 1:1 von dem Abnahmegutachten ab.

Habe ich einen Spaß gehabt:

Ich hatte den Kleinen zuerst nur verbreitert. Weil ich keine Lust auf die Zettelwirtschaft hatte und § 19 Abs. 4 S. 2 StVZO nicht nur lesen, sondern auch verstehen kann und konnte, habe ich mir die Distanzen 'freiwillig' eintragen lassen ( = neue Zulassungsbescheinigung ausstellen lassen). Von 'Bei nächster Gelegenheit ...' oder so stand auf dem Abnahmegutachten aber nichts.

Monate später war dann tiefer fällig und mit dem Einzelabnahmegutachten am gleichen Tag noch zur Zulassungsbehörde. Hilfe: Die schreiben wirklich nur 1:1 ab und in diesem Fall einfach nur dazu.

Erst den Abteilungsleiter konnte ich davon überzeugen, dass die Version der Zulassungsbescheinigung, in der die gleichen Distanzen jetzt zweimal eingetragen sind, grober Unfug ist, weil mein Auto auf gar keinen Fall mehr als insgesamt 4 Distanzen bekommen hat.
Der Wortlaut des einen Prüfers, was die genaue Bezeichnung der Distanzen angeht, wich nämlich minimal von dem ab, was der zweite Prüfer geschrieben hatte. Also kann man das bisher schon Eingetragene nicht einfach mal so weglassen.

Ich habe da erst das Weite gesucht, als ich die Version hatte, mit der ich heute noch unterwegs bin.
Die Distanzen, die drauf sind mit den Federn, die verbaut sind. Jeweils 4 Stück und sonst nichts weiter.

Jo, das kann spannend werden. Toi, toi, toi ...

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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erstellt am: 15.4.2011 um 14:26 Uhr:
Ganz spannend wird so etwas bei einem Tippfehlers des Tüff'lers.
Das wieder raus zu bekommen ist extrem ätzend.
Jedenfalsl so das man nciht mindestens 3 mal zahlen muss nur weil jemand eine 4 statt einer 1 auf der Tastatur getroffen hat.
 
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erstellt am: 15.4.2011 um 15:38 Uhr:
Nur mal am Rande. Mein Prüfer hat den Verstellbereich aus dem Gutachten eingetragen. Meine Fahrzeughöhe ist von 117cm bis 118 cm. Das ist im Sinne eines Gewinde Fahrwerks.
Der Prüfer meinte auch, wenn ich die Brabus Felgen drauf schraube und die benötigten Distanzscheiben, muss ich alles neu eintragen... hätte ich das gewusst hätte ich gleich welche besorgt.

Grüßr
 
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erstellt am: 15.4.2011 um 15:48 Uhr:
@oliver:
Werkstatt ist schon gefunden.

@wallower:
Wie schon erwähnt, ist der Roadster auf die maximale tiefe ausn Bilstein Gutachten eingestellt.
Die lautet wie folgt:

"260mm bezogen auf Oberkante Federteller bis Mitte Befestigungsschraube des Federbeines."

Gruß Zapfe
PS: TÜV und DEKRA in Pforzheim werden meinen Roady nicht mehr wiedersehen.
 
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