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 < Voriges Thema  Nächstes Thema > Aufsteigend sortiern Absteigend sortieren
Autor: Betreff: Anmeldungen von Kolonnenfahrten

* Regio MOD *
* Mitteldeutschland *

Beiträge: 488
Registriert: 2.5.2010
Status: Offline
erstellt am: 3.1.2011 um 15:46 Uhr:
Hallo zusammen,

kann mir bitte jemand sagen ab wieviel Fahrzeuge mal eine Kolonnenfahrt anmelden muss und wieviel das Kostet? Ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich? Ich finde dazu keine Informationen die mir wirklich weiterhelfen.
Vielen Dank für eure Mühe!

[Editiert am 3/1/2011 von Hallunke]
 
____________________
LG,
Hallunke



Beiträge: 444
Registriert: 25.3.2008
Status: Offline
erstellt am: 3.1.2011 um 16:07 Uhr:
@ Hallunke
schau mal hier Wikipedia nach,
vielleicht hilft dir das weiter, antje.
 
____________________
Beurteile die Menschen nicht nach ihren Tugenden
sondern nach ihren Lastern.
Tugenden können vorgetäuscht sein;
Laster dagegen sind echt.




Beiträge: 544
Registriert: 4.1.2010
Status: Offline
erstellt am: 3.1.2011 um 19:30 Uhr:
ansonsten kontaktiere mal die Sandra aus dem smart Club SH,
ich glaube sie hat schon reichlich Erfahrungen gesammelt
http://www.smart-club-sh.eu/Kontakt.html
 
____________________
Spritmonitor.de<



Beiträge: 159
Registriert: 23.6.2010
Status: Offline
erstellt am: 3.1.2011 um 19:32 Uhr:
Uuupppps, da hat jemand aus dem Erlebnis des letzten Jahres gelernt :-)

Ruf die Zuständigen Straßenverkehrs Überwachung (Ordnungsamt) an, kriegst du aus dem nahe gelegen Polizei Revier raus, wer zuständig ist

* Regio MOD *
* Mitteldeutschland *

Beiträge: 488
Registriert: 2.5.2010
Status: Offline
erstellt am: 3.1.2011 um 21:31 Uhr:
Danke für Eure Antworten! Ich werde mal telefonieren und mal schauen was die Rennleitung sagt... ich wollte mich nur nicht gleich outen, wenn ich mich dann doch dazu entscheide es nicht anzumelden...
 
____________________
LG,
Hallunke



Beiträge: 39
Registriert: 16.8.2003
Status: Offline
erstellt am: 3.1.2011 um 23:01 Uhr:
Roha ist ganz nah dran

Das nennt sich "übermäßige Straßenbenutzung" und muss vom Straßenverkehrsamt genehmigt werden.
Evtl. gibt es dann Auflagen.
Blöd ist dann nur, dass du den genauen Verlauf des Events mitteilen musst. Also schon aufwändig.

Ich hoffe, ich konnte helfen

lg

wuff
 
____________________

* Regio MOD *
* Mitteldeutschland *

Beiträge: 488
Registriert: 2.5.2010
Status: Offline
erstellt am: 3.1.2011 um 23:08 Uhr:
Danke wuff, genau das waren bzw sind meine Bedenken! Ich dächte mal gehört zu haben, dass die Geldauflagen sehr hoch sind.

PS: Dir auch ein gesundes neues Jahr.
 
____________________
LG,
Hallunke



Beiträge: 807
Registriert: 22.6.2004
Status: Offline
  erstellt am: 4.1.2011 um 08:36 Uhr:
Hallo Antje,

das weitere Problem ist, das du bei jeder kreisfreien Stadt, bzw. Landkreis die Genehmigung einholen mußt der durchfahren werden soll.
Ich hatte mich mit 2 Freunden unterhalten (beide bei der Verkehrspolizei), die sagten mir, dass solange keine Behinderung der Straßenverkehrs und keine Verletzung der STVO vorliegt, werden sie nicht eingreifen. Was nicht geht ist Kreuzungen zu blockieren damit die Kollone durchfahren kann, aber das haben wir eh bei unseren Touren in der Vorabbestrechung untersagt
 
____________________

* Moderator *
* Unterstützer *

Beiträge: 5909
Registriert: 14.3.2008
Status: Offline
erstellt am: 4.1.2011 um 10:00 Uhr:
Stimmt. Habe mich mal ein bisschen umgesehen und eingelesen.

Klugschei.er-Modus on:

Für eine 'übermäßige Straßenbenutzung' braucht der Veranstalter nach § 29 Abs. 2 S. 1 StVO eine Erlaubnis.
Satz 2 hat folgenden Wortlaut: Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. .

Ohne Erlaubnis ist die übermäßige Straßenbenutzung ordnungswidrig im Sinne des § 49 Abs. 2 Nr. 6 StVO (dem Grunde nach also Ticket denkbar).

Die Erlaubnis bekommt man von der im Sinne der §§ 44 Abs. 3, 46 Abs. 3 StVO zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Da es hier in S-H keine Regierungsbezirke gibt - Ganz S-H wäre ja nur ein Einziger - würde ich mich als Veranstalter erstmal an die Straßenverkehrsbehörde auf Kreisebene (S-H.: 11 Kreise, 4 kreisfreie Städte) wenden.

Klugschei.er-Modus off.

Aber man kann sich bei der zuständigen Stelle ja wenigstens mal erkundigen ...

Nordische Grüße
SRCinSE
 
____________________

</font



Beiträge: 646
Registriert: 28.3.2004
Status: Offline
  erstellt am: 4.1.2011 um 13:38 Uhr:
Man sollte ja auch keine schlafenden Hunde wecken
Ich weiß ja nicht, in welchen Größenverhältniss Du was vorhast,
aber in über 6 Jahren Roadster fahren und div. Touren hab ich davon nicht
eine offiziell angemeldet (die Auflagen und auch Einschränkungen
wären mir zu umständlich gewesen). Und alle Polizisten, die wir
dann unterwegs oder auch bei unseren Stopps getroffen haben,
waren immer sehr nett und interessiert, aber gemeckert hat keiner ......
Wie gesagt, schlafende Hunde sind die gemütlichsten
Sabine
 
____________________



Beiträge: 141
Registriert: 4.2.2008
Status: Offline
  erstellt am: 4.1.2011 um 16:52 Uhr:
Nicht vergessen !
Alle fahren "alleine" zu Ihrem "privaten Vergnügen" und haben sich nur rein zufällig getroffen.

...oder möchtest du für alle Haften ?


grüße Stefan
 
____________________
...just kickin´ up dust

http://www.tinkerstyle.de



Beiträge: 1882
Registriert: 6.2.2009
Status: Offline
erstellt am: 5.1.2011 um 18:46 Uhr:
Sowas brauchst du nicht anmelden, einfach machen. Bei einer Hochzeit zB. fährt man ja auch in einer Kolonne und das nicht unter 15 Fahrzeuge und da meldet auch keiner was oder das See Treffen in Österreich da sind an die 100 Fahrzeuge die das aus D. anfahren.
Wir haben sowas noch nie gemacht und werden das auch nicht, warum auch.
 
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