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Autor: Betreff: Sonntagslangeweile...



Beiträge: 1836
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erstellt am: 16.5.2004 um 08:31 Uhr:
Hallo!


Anscheinend hat unsere Polizei Sonntags morgen langeweile, haben die Jungs doch nichts besseres zu tun, als mir, wie ich von der Nachtschicht nach Hause komme, nach einer Kreuzung mit Blaulicht hinterherzufahren und mich anzuhalten. Ich (hatte zwar schnell bei Grün gasgegeben, jedoch keinen Kavalierstart geliefert...): "Habe ich was falsch gemacht?" - als die Frage nach Führi und KFZ-Schein kam. "Ja, Standlicht und Nebelscheinwerfer. Darf nicht sein".

Strafzettel gab's jedoch keinen, die Jungs waren dann doch nett und lachten. Aber wieder was gelernt: Ablend- und Nebellicht, ja, Standlicht und Nebelscheinwerfer nein. Na dann!

Pata
 
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die schönsten Kurven sind nicht die vom Roadster ;-)




Beiträge: 319
Registriert: 20.12.2003
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erstellt am: 16.5.2004 um 10:25 Uhr:
gehörst du also auch zu dieser Gruppe von Menschen die durch die Sädte düsen und Standlicht und Nebelscheinwerfer anhaben, nur um auch alle Lichter anzuhaben.....tztztztz


so nicht mein Lieber
 
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schwarzes Brabus Coupe,Navi, Softtop+Hardtop,Leder,Bordcomputer und alles was die Liste sonst so her gibt, sogar einen Feuerlöscher hat er



Beiträge: 1226
Registriert: 14.8.2003
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erstellt am: 16.5.2004 um 10:26 Uhr:
Wow, würde gerne wissen, wie sie beim Roadster das Standlicht erkennen können, wenn gleichzetig die Nebelscheinwerfer an sind. oder hast du das neue Modell?

Allerdings blendet Abblendlicht im Nebel doch extrem. Ich fahre weiterhin mit Standlicht zu den Nebelscheinwerfern.

Ciao, Thomas
 
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Beiträge: 1011
Registriert: 29.12.2003
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  erstellt am: 16.5.2004 um 11:12 Uhr:
Ich finde es seltsam, dass das überhaupt geht, kann mich erinnern, dass selbst bei meinem 1981 Scirocco über ein Relais gesteuert war, dass die Nebelscheinwerfer nur gehen wenn das Abblendlöicht an ist, und die zusätzlichen Fernscheinwerfer nur wenn das Fernlicht an ist...

Über Elektronik sollte sowas ja noch einfacher zu regeln sein...

... freuen wir uns einfach über mehr Entscheidungssfeiheit beim Autofahren
 
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~ Der schönste Weg zwischen zwei Punkten ist eine Kurve ~



Beiträge: 4111
Registriert: 15.1.2004
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erstellt am: 16.5.2004 um 11:44 Uhr:
aber die Nebelleuchten "darf" man doch auch eigentlich nur bei Nebel benutzen, oder?

Egal, ich hab ja keine, nur Atrappen
 
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Beiträge: 1011
Registriert: 29.12.2003
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erstellt am: 16.5.2004 um 12:03 Uhr:
Zitat:
aber die Nebelleuchten "darf" man doch auch eigentlich nur bei Nebel benutzen, oder?

Egal, ich hab ja keine, nur Atrappen

Das gilt eventuell nur für die Nebelschlußleuchte...
nur bei Sichtweite unter 50m und Höchsgeschwindigkeit 50km/h

Was die Zusatzscheinwerfer vorne angeht ? Kann uns da mal jemand aufklären, dessen Theorieprüfung noch nicht so lange her ist
 
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~ Der schönste Weg zwischen zwei Punkten ist eine Kurve ~



Beiträge: 85
Registriert: 13.4.2004
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  erstellt am: 16.5.2004 um 13:05 Uhr:
tja... soooo ewig is meine theorie noch nich her (knapp ein jahr) aber ich kann mich auch nicht daran erinnern so was mal explizit gelernt zu haben.... tja... trotzdem null fehler...
 
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Beiträge: 1226
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erstellt am: 16.5.2004 um 16:31 Uhr:
Ich meine mich erinnern zu können, dass Nebelscheinwerfer "bei Nebel und starlem Regen" benutzt werden dürfen. Ziemlich ungenaue Definition...

Bei Mercedes ist es auch so geregelt, dass du mindestens Standlicht anhaben musst, um Nebelscheinwerfer anzuschalten; ist ja ein Knopf. Da sollte es ja auch einfach zu regeln sein, es bei Standlicht einfach unmöglich zu machen, Nebelscheinwerfer anzumachen.

Allerdings kann ich aus dem oben von mir genannten Grund gut verstehen, dass Automobilhersteller es dem Fahrer erlauben, auch ohne Abblendlicht die nebelscheinwerfer anzuschalten ? eben weil dieses den Nebel anleuchtet und somit blendet.

Ciao, Thomas
 
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Beiträge: 267
Registriert: 4.11.2003
Status: Offline
erstellt am: 16.5.2004 um 17:19 Uhr:
Thomas hat recht, bei starkem Regen und bei Nebel darf man die Nebenscheinwerfer an machen! Bei mir isches jetzt aber auch schon so gut wie 1 1/4 Jahr her.

Ciao lilli
 
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Beiträge: 1836
Registriert: 3.12.2003
Status: Offline
erstellt am: 16.5.2004 um 17:23 Uhr:
>> gehörst du also auch zu dieser Gruppe von Menschen die durch die Sädte düsen und Standlicht und Nebelscheinwerfer anhaben, nur um auch alle Lichter anzuhaben.....tztztztz


Um Licht anzuhaben, ja, nachdem ich wie mehrmals erwähnt schon einmal übersehen wurde. Dass mich die grünen Jungs gesehen haben, bestätigt, dass ich nicht mehr übersehen werde

Ich denke aber, die wollten einfach einen frisch gewaschenen, glänzenden Roady von der Nähe sehen - Vielleicht fahre ich weiter hin so und hoffe, dass ich diesen beiden nicht wieder begegne....

Mich stört eben das Ablendlicht etwas, ich fand das mit den Nebelscheinwerfern ein guter Kompromiss für's nicht vorhandene Tagfahr-Licht anhaben...

@tgenter: Im Roady kannst Du auch nur die Nebelscheinwerfer anhaben, wenn das Standlicht an ist. Der Einschlatknopf in der Konsole bleibt ohne Standlicht "tot". Zu der anderen Frage: ich habe die alten (weiter unten angesetzten Standlichter), der junge Mann muss also gute Augen haben. Es war aber auch schon hell, da ist Nebelscheinwerfer und Standlicht nebeneinander gut zu erkennen.

@suj: AFAIK gibt es die strenge Regelung nur für die Nebelschlußleuchte, da diese ohne Nebel die Hintermänner (und -frauen) wirklich starkt belästigt. Für die Nebelscheinwerfer ist (war) mir keine Einschränkung bekannt. Also, wer ist hier Fahrschullehrer oder kennt einen, der in der StVO nachschauen kann???

Pata


[Editiert am 16/5/2004 von Pata]

Ich hasse dieses [ quote ] (drei mal editieren musste...) --- bleib bei meinen eigenen quotation marks...

[Editiert am 16/5/2004 von Pata]
 
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Beiträge: 1836
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erstellt am: 16.5.2004 um 17:39 Uhr:
Hallo Pata, alter Junge!

>> einen, der in der StVO nachschauen kann???

Wozu haben wir das Internet?

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php

Da steht:

<cite>(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.</cite>

Daher sind die Nebelscheinwerfer nur mit dem Standlicht, und nicht mit dem Ablendlicht gekoppelt. Hmm, war es heute morgen neblig - in meinem Kopf?

Pata

[Editiert am 16/5/2004 von Pata]
 
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erstellt am: 16.5.2004 um 18:05 Uhr:
 
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erstellt am: 16.5.2004 um 18:30 Uhr:
2 pata!

ich wurde bisher, mit dem roady, noch nicht kontrolliert, ,

2x bin ich allerdings bei der ampel neben "ihnen" gestanden, und..........sie haben nur freundlich zu mir "geschaut" ( man könnte fast sagen: gelächelt )

lg eva
 
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erstellt am: 16.5.2004 um 18:34 Uhr:
von Frauen am roadster-Steuer erwarten die wohl nicht, dass sie mutwillig mit Nebellicht durch die Gegend düsen
 
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... kann bei mir momentan nicht passieren
hab eine birne vom scheinwerfer kaputt... wenn man schon mal zum nürburgring fährt .. war bestimmt der sandige parkplatz schult
 
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