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 < Voriges Thema  Nächstes Thema > Aufsteigend sortiern Absteigend sortieren
Autor: Betreff: Spurplatten/Fahrwerk identifizieren



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erstellt am: 25.3.2016 um 19:59 Uhr:
Hallöle,

als ich neulich das Rad ab hatte habe ich nach der Kennzeichnung der Feder geguckt und nichts gefunden, wo sind die Federn normalerweise beschriftet?

Da die Spurplatten ja schon nicht mehr am Wagen sind wäre das mal gut zu wissen welche das sind (30er bekommt man ja heute wohl nicht mehr eingetragen? ) Oder hat SCC nur eine Serie für den Roadster in der Größe rausgehauen?




Ob das jetzt noch die Bilsteinfedern sind kann ich so jetzt nicht sagen, schaun wir mal was der TÜV dazu sagt im Zweifelsfall.

[Editiert am 25/3/2016 von Phin]

[Editiert am 25/3/2016 von Phin]

Edit meint, so richtig gleich mit Bildern, ist es besser.

[Editiert am 25/3/2016 von SRCinSE]
 
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erstellt am: 25.3.2016 um 20:24 Uhr:
Zitat:
Da die Spurplatten ja schon nicht mehr am Wagen sind wäre das mal gut zu wissen welche das sind (30er bekommt man ja heute wohl nicht mehr eingetragen? ) Oder hat SCC nur eine Serie für den Roadster in der Größe rausgehauen?

http://i.imgur.com/9Qh4rgI.jpg
http://i.imgur.com/U069sHR.jpg

Ob das jetzt noch die Bilsteinfedern sind kann ich so jetzt nicht sagen, schaun wir mal was der TÜV dazu sagt im Zweifelsfall.

Bei dem Text in der Zulassungsbescheinigung müssen die 30er SCC-Platten hinten und die 20er vorne mit der genannten Kennzeichnung sogar drauf sein, denn wie man auf dem zweiten verlinkten Bild sehen kann, fehlt in der vierten Zeile zwischen dem * und dem M das Wörtchen "auch".

Solange und seit dem die Platten demontiert sind, ist die Betriebserlaubnis des Kleinen bei dem Text in der Zulassungsbescheinigung schlicht erloschen.

Mache die Federn und die Dämpfer sauber, die Beschriftung darauf muss für den HU-Prüfer zu sehen sein.

Jo, auch die Stahlflexe eingetragen und ein CS-File drauf ...

Nordische Grüße
SRBinSE

Edit musste was zwecks Klarstellung abändern. Sorry.
 
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erstellt am: 25.3.2016 um 22:03 Uhr:
Uh wat? Ist das Sternchen nicht die Trennung? Ich finde jetzt gerade im Netz keine Infos wie die Syntax des Bemerkungsfeldes aussieht. Ich lese das so, dass mit den Distanzen keine Schneeketten benutzt werden dürfen?
Das mit dem "auch" wäre zu klären.
 
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erstellt am: 25.3.2016 um 22:25 Uhr:
Jepp, nach dem Thema Leistungsänderung - wie geil ist das denn: Da wird quasi wirklich nur der Hersteller und die Steuergerätekennzeichnung eingetragen - kommen die Distanzen an die Reihe und da "fehlt" in dem Text vorweg das Wort "auch".

Stehen sollte da "*AUCH M. SPURVERBREITERUNG V/H UM 40/60MM DURCH DISTANZRINGE ..." und schon kann man legal wahlweise mit oder ohne Platten unterwegs sein.

Ist aber gut möglich, dass beim Bilstein Platten drauf sein müssen mit einer Mindeststärke - die Fahrwerks-Experten wissen da Genaueres.
 
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erstellt am: 25.3.2016 um 22:56 Uhr:
Heißt, ohne Billsteinfedern/Dämpfer läufts? Weil blaue Bilsteinfedern und Dämpfer sind das definitiv nich:
http://i.imgur.com/q5cnrEd.jpg

20/30mm klingt so unvorteilhaft... ich denke jetzt an Straßendreck oder Änderungen am Radhaus oder ist das unproblematisch? Bedeutet nu wohl ich muss die Gutachten finden...

Da finde ich jetzt kein Argument für ein "auch"?: http://spurverbreiterung.de/certificates/sm1_mccsmart_roadster_t_452_100512
.pdf


So langsam glaub ich der Erstbesitzer war einer hier im Forum und hat die Kiste abgeschossen und die Teile in nen neuen verpflanzt. Dachte nicht vorhandene Hardware macht keinen Ärger im Gegensatz zu nicht eingetragener...
 
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erstellt am: 25.3.2016 um 23:23 Uhr:
Nabend.

"20/30mm klingt so unvorteilhaft" ...stimmt die VA mit je 25mm und die HA mit je 35mm sind eigentlich schöner ... inzwischen aber kaum noch eintragungsfähig ->





In Verbindung mit den Eibachfedern gut fahrbar.

Gruß
Mark
 
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Nur wer keinen Schimmer hat, kann mit blindem Gehorsam glänzen.

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erstellt am: 25.3.2016 um 23:26 Uhr:
Zitat:
Heißt, ohne Billsteinfedern/Dämpfer läufts? Weil blaue Bilsteinfedern und Dämpfer sind das definitiv nich:
http://i.imgur.com/q5cnrEd.jpg

Tja, dass Du 'ne ziemliche Bastelbude gekauft hast, wurde hier schon an anderer Stelle festgestellt.

Zitat:
20/30mm klingt so unvorteilhaft... ich denke jetzt an Straßendreck oder Änderungen am Radhaus oder ist das unproblematisch? Bedeutet nu wohl ich muss die Gutachten finden...

Wenn das Fotos von Deiner Zulassungsbescheinigung sind:
Nein, die Platten sind bereits eingetragen.

Wenn Du daran was ändern willst unter Beibehaltung von Platten, ja, dann brauchst Du passende Teilegutachten. Austragen hin zum Serienzustand geht auch ohne.

Zitat:
Da finde ich jetzt kein Argument für ein "auch"?: http://spurverbreiterung.de/certificates/sm1_mccsmart_roadster_t_452_100512
.pdf


Doch, doch, siehe Beispieltext auf Seite 7 des Gutachtens, das hinten mit Spikes nur 15er Platten durchwinkt.
Vorweg das "AUCH" ...

Zitat:
So langsam glaub ich der Erstbesitzer war einer hier im Forum und hat die Kiste abgeschossen und die Teile in nen neuen verpflanzt. Dachte nicht vorhandene Hardware macht keinen Ärger im Gegensatz zu nicht eingetragener...

Wie gepostet: Austragen lassen, was zwar eingetragen, aber tatsächlich nicht mehr vorhanden ist.

Abweichungen hinsichtlich der verbauten Teile zwischen Ist-Zustand und Text der Zulassungsbescheinigung
bedeuten spätestens bei der nächsten HU Ärger. Synchron ist mittel- und langfristig deutlich besser.

Nordische Grüße
SRBinSE
 
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erstellt am: 25.3.2016 um 23:33 Uhr:
Wie oft musst du den Wagen waschen? Beim Corsa B ist das eine Seuche, da ist der Radkasten schmaler als das Rad und dieses verteilt den Siff über die komplette Seite... wer sowas gebaut hat...

Nunja, wenns nich sein muss brauch ich erstmal kein Bilsteinfahrwerk... das eingetragene liegt ja auch so im Preis von einem Turbo, hat also keine Priorität....
 
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erstellt am: 26.3.2016 um 00:24 Uhr:
Zitat:
Wie oft musst du den Wagen waschen?

Och, den Kleinen nicht sehr oft. Momentan ist er noch ziemlich winterschlafverstaubt.
Ist für mich ein Schönwetterauto, das Wasser vom Fliegenabwaschen und Felgenreinigen nach der Ausfahrt und sonst kaum kennt ...



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erstellt am: 26.3.2016 um 00:38 Uhr:
Hm okay Kollege meinte jetzt wiederum dass der Eintrag wurscht sei.... wtf...

Kann der TÜV einem die Butze stilllegen wenn die spitzkriegen dass evtl. die ABE erloschen ist? Sherrifs geben einem ja eine Mängelkarte... glaub ich fahr mit dem Corsa dahin?

BTW. wer/was ist http://1.1.1.4/bmi ? Hab extra hardverlinkt weil die Bilder größer sind.
 
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erstellt am: 26.3.2016 um 20:15 Uhr:
okay häng ich mich auch mal rein hier

folgendes bei mir, hab folgendes an schuhen auf dem kleinen

Brabus Felgen Monoblock V1 Smart Roadster Coupe
VA 7 x 17 ET 20 (für Bereifung 205/40 R17) 1.7 Bar
HA 8 x 17 ET -15 (für Bereifung 225/35 R17) 1.8 Bar

würd ihn gerne etwas breiter auf den achsen stellen und auch tiefer, 1 satz spurverbreiterungen mit 30 mm pro achse hab ich, wollte eigentlich die für vorn und für hinten 40 mm nehmen, überlege nun aber ob ich hinten die 30 mm und vorn 20 mm mach.

tiefer soll er auch etwas, was wäre da zu empfehlen? 25 sollten es denke aber schon sein, von mir aus auch bis 40 mm .
der kleine hat jetzt knapp 110000 gelaufen und denke die dämpfer haben auch langsam ihren dienst getan, brauch das aber nicht bretthart, etwas komfort darfs ruhig sein

frage 1 : hat evtl jmd noch spurverbreiterungen mit 40 mm oder 20 mm je achse abzugeben?

frage2: was ist da fahrwerkstechnisch zu empfehlen und wo bekommt man das für einen vernünftigen preis her?
(federn , dämpfer einzeln bzw als fahrwerk)

gruss roadi
 
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erstellt am: 26.3.2016 um 20:31 Uhr:
Stelle die gleiche Frage bitte in diesem Fred (klick).

Hier ist sie ziemlich OT, denn Deine Fahrwerkshardware scheinst Du ja einigermaßen zu kennen.
 
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erstellt am: 8.4.2016 um 09:25 Uhr:
Kleiner Nachtrag: war die Tage bei der DEKRA (wo ich auch zwecks HU immer hinfahre), der Prüfingenieur meinte aus dem Fahrzeugschein geht nicht hervor das irgendwas von dem eingebaut werden muss. Alles gut soweit. Er meinte nur ich solle doch mal den Frontblinker Fahrerseite wechseln wegen dem Riss im Glas.... gnah.

Kann man zufällig das Glas von einem anderen Blinker tauschen? Ein Teileverwerter hat einen auf Halde, aber nur mit kaputter Nebelfassung. Oder passt die Nebel-Blende vom eingebauten irgendwie in den Ersatz?
 
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erstellt am: 8.4.2016 um 09:38 Uhr:
Zitat:
Phin hat geschrieben: ... der Prüfingenieur meinte aus dem Fahrzeugschein geht nicht hervor das irgendwas von dem eingebaut werden muss. Alles gut soweit. ...

Ganz, wie Du meinst ...

Zitat:
Kann man zufällig das Glas von einem anderen Blinker tauschen? Ein Teileverwerter hat einen auf Halde, aber nur mit kaputter Nebelfassung. Oder passt die Nebel-Blende vom eingebauten irgendwie in den Ersatz?

Diese Frage ist in diesem Thread OT und die Anwort drauf lässt sich in diesem Forum finden ...
 
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erstellt am: 8.4.2016 um 09:56 Uhr:
Zitat:
SRCinSE hat geschrieben:

Ganz, wie Du meinst ...

Wie der Mensch von der Dekra meint. Ich geb das nur wieder.

Zitat:
Diese Frage ist in diesem Thread OT und die Anwort drauf lässt sich in diesem Forum finden ...

Das ist mir jetzt eher egal, spätestens seit dem sich hier bestimmte Leute da nie dran halten brauchen wie es scheint. Also was soll das in meinen selbst eröffneten Themen? Albern.
 
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  erstellt am: 18.4.2016 um 08:52 Uhr:
Sieht man sich Eintragungstext auf dem Bild im Start-Post zu diesem Thread genau an, sollen ja Distanzringe (Dicke 20/30mm) des Herstellers SCC drauf sein.
Die mit Kennung 13.267 sind die 20mm System 4 für vorne.

Was die 30er Platten hinten angeht: Der Text ist offenbar unvollständig, denn nach dem "/" steht da nur "13" und lässt ".269" für 30mm System 4 von SCC schlicht ganz vermissen.
Immerhin steht vorweg: "Spurverbreiterung v/h um 40/60 mm durch Distanzringe (Dicke 20/30mm), Herst. SCC" und insoweit sollte es keine ernsthaften Probleme geben.

Was wohl genau in dem Gutachten im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 3 StVZO gestanden hat, von dem die Leutchen im Straßenverkehrsamt den Text für die neu ausgefertigte Zulassungsbescheinigung Teil I eins zu eins (?) abgetippt haben?

Wortlaut von § 21 Abs. 1 S. 3 bis 5 StVZO:
Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist. Dem Gutachten ist eine Anlage beizufügen, in der die technischen Vorschriften angegeben sind, auf deren Grundlage dem Fahrzeug eine Betriebserlaubnis erteilt werden kann. In den Fällen des § 19 Absatz 2 sind in dieser Anlage zusätzlich die Änderungen darzustellen, die zum Erlöschen der früheren Betriebserlaubnis geführt haben.

Bezüglich der Kennung offensichtlich unvollständiger Eintragungstext:
Das kann ja noch lustig werden mit Deiner "Bastelbude", Phin.

Nordische Grüße
SRBinSE
 
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erstellt am: 18.4.2016 um 10:57 Uhr:
Im Moment ist ja nix drin/dran
Ich hab SCC schon geschrieben ob die mir sagen können was da wohl eingetragen wurde. Aber die sind schon recht teuer, also in neu. Der Satz für hinten liegt so bei 130¤ wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
 
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