|
Aktuell sind hier 1105 Besucher und 0 Mitglieder online.
Anmeldung
Wir haben 10608 registrierte Mitglieder. |
|
|
|
|
|
Du bist nicht eingeloggt! | | |
|
|
SRCinSE
* Moderator * * Unterstützer * Beiträge: 5909 Registriert: 14.3.2008 Status: Offline |
erstellt am: 16.3.2013 um 00:48 Uhr: |
Zitat: Sorry,
du schreibst Stuss .Die Brabuslenke muss bei der Erstmontage in keinster Weise eingetragen werden.
Es liegt "e i n e" Bescheinigung mit ABE dabei. Hier wird der ornungsgemäße Einbau bestätigt..ABE mitführen... fertig.
Wird die Lenke verkauft oder in ein anderes Fahrzeug eingebaut dann erst muss eine Eintragung nach §21 her.
Me, too: Sorry
Wie kommst Du auf das schmale Brett?
Du bist in diesem Fred der Erste, der was vom Eintragenmüssen der Brabuslenke bei der Erstmontage postet. Wie war das noch mit dem Glashaus und den Steinen?
Wenn eine gebrauchte Brabus-Lenke verkauft und wieder in einen WME452 eingebaut wird (äh, wegen der Auflage aus dem Teilegutachten besser wieder von einer Fachwerkstatt), geht es danach erstmal wieder mit dem Auto zur Änderungsabnahme.
Zitat aus dem Teilegutachten, Seite 2:
Zitat: Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Ich habe das gleiche Teilegutachten Nr. 43TG0391-00 zur Lenke wie Schraube hier liegen und Deine Teile-ABE zur Lenke und die Eintragung nach § 21 entspringt Wunschdenken.
Blöd nur, dass sich nicht alle Wünsche erfüllen.
Zwischen (Änderungs-)Abnahme (vom Sachverständigen, der daraufhin was zu Papier bringt)
und
Eintragung (bei der Straßenverkehrsbehörde: meist wird die Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem zusätzlichen Text einfach neu ausgefertigt)
ist eindeutig zu unterscheiden.
Hat man ein Teilegutachten, reicht in den meisten Fällen die Abnahme und man fährt ab dann auch den Zettel vom Sachverständigen mit zum Spazieren und gut. Eintragen lassen kann man die Änderung, muss man aber nicht und wenn man es macht, muss man dann den Zettel vom Sachverständigen nicht mehr mitnehmen.
Nordische Grüße
SRCinSE ____________________
|
|
Sunshine-Freak
Beiträge: 155 Registriert: 22.5.2011 Status: Offline |
erstellt am: 17.3.2013 um 13:15 Uhr: |
Zitat:
Zitat: Das schreit doch nach einer Sammelbestellung....
@eifelschrat
au ja :-)
Organisier das mal
1.) Remmos (wenn du nen Preis unter 800¤ holst)
[Editiert am 15/3/2013 von remmos]
Bin dabei! Machen wir doch gleich ne Tour um uns in Erlangen das teil auch gleich verbauen zu lassen ^^ |
|
|
|