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Autor: Betreff: Der "gemeine" Motorschaden.....



Beiträge: 58
Registriert: 1.12.2009
Status: Offline
erstellt am: 27.3.2012 um 19:53 Uhr:
Hallo zusammen,
es gibt was neues. Die Werkstatt hat nach langem zögern mal endlich die 400 Euro überwiesen. Ich hatte ja nach Mercedes Benz in Stuttgart geschrieben. Die sehen keinerlei Veranlassung auf Kulanz. Das wäre ausschließlich Sache der Werkstatt und diese würde ja schon 400 Euro bezahlen.
Ich habe nun mal Akte (Sat1) angeschrieben, mal sehen was die dazu meinen. Ich hab so allmählich die Nase voll. Es kann doch nicht sein das eine Werkstatt den Motor schrottet und der Kunde muss es bezahlen, oder?
Was kann man noch sinnvoll machen? Hat jemand eine Idee?
Rechtstechnisch ist da nicht viel zu machen, sagen mittlerweile schon mehrere Anwälte. Der Werkstatt ist der Schaden nicht zu 100% nach zu weisen. Die berufen sich darauf das der Motor einen Vorschaden hatte.



Beiträge: 2730
Registriert: 15.5.2009
Status: Offline
erstellt am: 28.3.2012 um 18:22 Uhr:
Das glaube ich schlicht nicht, wende Dich mal an einen GUTEN Rechtsanwalt. Du hast den Wagen mit einem lediglich defekten Sensor bei der Werkstatt abgegeben. Diese manipulieren nachweislich am Motor (Einbau, Ausbau, Teilewechsel, etc.), und zerstören diesen bei der Probefahrt oder sogar davor (Du hast nur deren Wort !!!). Es handelt sich nicht um eine Reklamation nach einer protokollierten Übergabe an Dich ohne Schaden, sondern um einen anerkannten Schaden der dem Werkstattpersonal passiert ist.

DIE müssen *beweisen* dass es ein Vorschaden war und nicht nur einfach behaupten, nicht umgekehrt. Man kann jeden Motor durch unsachgemässe Behandlung oder schlicht durch einen Fehler beim Einbau zerstören, einfach nur behaupten das wäre ein Vorschaden gewesen und die Beweisumkehr einzuführen ist ein Unding. Ich behaupte mal dass die Anwälte keine Ahnung hatten. Beweispflichtig ist die Seite, die den Schaden verursacht hat, und das hat die Werkstatt ja nicht einmal bestritten. Wofür gibt es wohl eine Betriebshaftpflicht wenn ein Betrieb immer nur behaupten muss "das war schon!", und schon ist die Beweispflicht umgekehrt ?

Sprich, Du musst beweisen dass der Schaden in der Werkstatt eingetreten ist, und Du den Wagen nicht in dem Zustand abgegeben hast. Das ist für Dich ziemlich einfach, da die Diagnose "Sensor defekt" bei einem Totalschaden sicher nicht möglich gewesen wäre, und die Werkstatt ja auch schon eine Darstellung abgegeben hat, in der zugegeben wird dass der Schaden zumindest mittelbar ihr bei der Probefahrt passiert ist.

Jetzt liegt die Beweispflicht bei der Werkstatt, nachzuweisen dass der Schaden schon vorhanden war, als ihr der Wagen übergeben wurde, und der Gefahrenübergang stattgefunden hat. D.h., die müssen zumindest einen Gutachter auffahren der *nachweist* dass anhand des Schadensbilds erkennbar ist, dass es sich um ein älteres Problem handelt. Einfach nur behaupten das wäre so reicht da nicht. Wenn es kein Gutachten gibt, müssen die eins anfertigen lassen, und da sollte man sich auf einen neutralen Gutachter einigen der nicht zufällig der Schwager vom Werkstattmeister ist.



Beiträge: 2730
Registriert: 15.5.2009
Status: Offline
erstellt am: 28.3.2012 um 18:48 Uhr:
Wenn Du im ADAC bist, einfach hier melden: http://www.adac.de/infotestrat/reparatur-pflege-und-wartung/werkstatt/werks
tatt-maengel/default.aspx?tabid=tab3


Ansonsten wäre das vielleicht ein guter Zeitpunkt sich bei denen anzumelden.



Beiträge: 31
Registriert: 11.3.2012
Status: Offline
erstellt am: 28.3.2012 um 18:53 Uhr:
Zitat:
Das glaube ich schlicht nicht, wende Dich mal an einen GUTEN Rechtsanwalt. Du hast den Wagen mit einem lediglich defekten Sensor bei der Werkstatt abgegeben. Diese manipulieren nachweislich am Motor (Einbau, Ausbau, Teilewechsel, etc.), und zerstören diesen bei der Probefahrt oder sogar davor (Du hast nur deren Wort !!!). Es handelt sich nicht um eine Reklamation nach einer protokollierten Übergabe an Dich ohne Schaden, sondern um einen anerkannten Schaden der dem Werkstattpersonal passiert ist.

DIE müssen *beweisen* dass es ein Vorschaden war und nicht nur einfach behaupten, nicht umgekehrt. Man kann jeden Motor durch unsachgemässe Behandlung oder schlicht durch einen Fehler beim Einbau zerstören, einfach nur behaupten das wäre ein Vorschaden gewesen und die Beweisumkehr einzuführen ist ein Unding. Ich behaupte mal dass die Anwälte keine Ahnung hatten. Beweispflichtig ist die Seite, die den Schaden verursacht hat, und das hat die Werkstatt ja nicht einmal bestritten. Wofür gibt es wohl eine Betriebshaftpflicht wenn ein Betrieb immer nur behaupten muss "das war schon!", und schon ist die Beweispflicht umgekehrt ?

Sprich, Du musst beweisen dass der Schaden in der Werkstatt eingetreten ist, und Du den Wagen nicht in dem Zustand abgegeben hast. Das ist für Dich ziemlich einfach, da die Diagnose "Sensor defekt" bei einem Totalschaden sicher nicht möglich gewesen wäre, und die Werkstatt ja auch schon eine Darstellung abgegeben hat, in der zugegeben wird dass der Schaden zumindest mittelbar ihr bei der Probefahrt passiert ist.

Jetzt liegt die Beweispflicht bei der Werkstatt, nachzuweisen dass der Schaden schon vorhanden war, als ihr der Wagen übergeben wurde, und der Gefahrenübergang stattgefunden hat. D.h., die müssen zumindest einen Gutachter auffahren der *nachweist* dass anhand des Schadensbilds erkennbar ist, dass es sich um ein älteres Problem handelt. Einfach nur behaupten das wäre so reicht da nicht. Wenn es kein Gutachten gibt, müssen die eins anfertigen lassen, und da sollte man sich auf einen neutralen Gutachter einigen der nicht zufällig der Schwager vom Werkstattmeister ist.

Stimmt zu 100%

Steig denen aufs Dach und lass dich nicht für blöd verkaufen, die sind für diese Schäden verantwortlich. Hatte vor kurzem den gleichen Spaß mit einer Werkstatt, da ging es nur um eine abgerissene Radschraube und einer abgerissenen Schraube vom Bremssattel. So ist das hier, wenn Hulk in der Werkstatt ist. Die wollten da auch die Kohle sehen und nach einem Schreiben vom Anwalt haben die dann klein bei gegeben.



Beiträge: 1377
Registriert: 3.10.2007
Status: Offline
  erstellt am: 28.3.2012 um 19:14 Uhr:
Zitat:
müssen die eins anfertigen lassen

aus eigener leitvoller erfahrung frage ich dich mal was passiert wenn die sich da mit dem arsch drauf setzen und einfach nüx unternehmen? recht haben und recht bekommen sind zweierlei. wenn die nämlich auf stur schalten musst du nen anwalt bezahlen, musst du nen teures gutachten in auftrag geben und in letzter konsequenz musst du auch klage einreichen (lassen)- und bis dahin haste so was von viel geld versemmelt und noch nicht mal ansatzweise die gewissheit dass das auch zum erwünschten erfolg führt. da helfen auch klaus`juristische weisheiten (nicht falsch verstehen ;-) ) nicht. da kann man leider nur auf die gnade der werkstatt hoffen...... boaischregmischochjradwiederuff weil ich da wieder an meine nummer denken muss.....
 
____________________



Beiträge: 2730
Registriert: 15.5.2009
Status: Offline
erstellt am: 28.3.2012 um 19:48 Uhr:
Richtig, um in so einem Fall Recht zu bekommen muss man klagen. Aber man muss nicht selbst per Gutachten beweisen dass kein Vorschaden vorlag, das wäre Beweislastumkehr und ist hier schlicht unzulässig. Sowas gibt es nur NACH einem Gefahrenübergang, wenn man also das Gut angenommen hat und NACHTRÄGLICH feststellt dass was defekt ist und reklamiert. Hier hat aber die Werkstatt SELBST angegeben dass IHR ein Schaden unterlaufen ist, und nur als Schutzbehauptung die Theorie aufgestellt das wäre schon gewesen.

Das muss sie aber erst beweisen wenn Klage eingereicht wird. Vorher ist es alles nur Blabla und "Kulanz". Erst wenn die sich gegenüber einem Richter rechtfertigen müssen, muss das alles dem geschriebenen Gesetz genügen.

Ich würde mich mit dem ADAC in Verbindung setzen und das im Vorfeld mit DEREN Anwälten klären. Man ist nicht der Erste dem sowas passiert. Aber es gibt sicher jede Menge Anwälte die so einen Fall noch nie vor Gericht vertreten haben, und sich also auch nur rudimentär oder gar nicht mit den einschlägigen Entscheidungen auskennen.

Auf gar keinen Fall mit dem Anwalt vorher vereinbaren, dass er es erstmal aussergerichtlich "versucht". Das verdoppelt die Kosten, und wird von vielen Anwälten als Trick eingesetzt um einfach nur eine höhere Vergütung für sich herauszuschlagen. Maximal kann man akzeptieren, dass ein auf genau solche Fälle spezialisierter Fachanwalt einen Brief gegen eine genau definierte Gebühr erstellt, wenn damit keine Einigung erzielt werden kann sofort klagen. Das ist eine vorab über den Streitwert genau festlegbare Gebühr (2x Anwälte + Gericht) die man riskieren muss. Oder auch nicht, aber dann erübrigt sich alles Gerede.

Ich hoffe mal dass man hier vom ADAC ein paar bessere Anwälte vermittelt bekommt. Die Aussagen zur Beweislast regen sogar mich als Nichtjuristen auf. Ich musste mich nur zwangsläufig mal damit beschäftigen, in eigener Sache. Da ging es aber zwei mal um über 70.000 Euro, mit Gerichtskosten in deutlich fünfstelliger Höhe.



Beiträge: 58
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erstellt am: 4.4.2012 um 16:00 Uhr:
Hallo,
also es gibt mal wieder was neues. Ich hatte ja an Mercedes Benz geschrieben. Die haben geantwortet das sie dafür keinerlei Kulanz leisten würden, das der Wagen ja schon 8 Jahre wäre und 65000 km gelaufen hat. Das der Betreib in Solingen etwas zahlt, das wäre eine freiwillige Leistung und sie hätten da keinerlei Einfluß auf die Höhe der Zahlung.
Des weiteren habe ich ja an die KFZ Innung geschrieben. Nun habe ich heute Antwort bekommen, das Mercedes Benz nicht in der Innung ist und die deshalb auch nicht zuständig ist.
So, nun könnte ich noch per Anwaöt was machen, was aber nun nicht sehr aussichtsreich ist, das die aus schon genannten Gründen nicht zahlen werden.
Also hat man als Kunde doch voll die Arschkarte gezogen. So sieht es jedenfalls aus. Akte /Sat1) habe ich auch schon angeschrieben, aber ob das was kommt steht auch in den Sterne, da die sich die interessanten Dinge raus suchen.
Was nun sprach Zeus ;-)



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erstellt am: 5.4.2012 um 17:29 Uhr:
Wie deutlich soll ich das denn noch schreiben ? Die reden sich solange auf "Kulanz" raus, wie DU nur höflich FRAGST ob sie denn bitte bitte doch was zahlen. Solange da keine Klage auf dem Tisch liegt, "müssen" die nichts.

Aber die haben sich für einen Prozess schon in eine schlechte Lage gebracht, wenn sie Dir _schriftlich_ gegeben haben dass der Schaden auf _ihrem_ Gelände in _ihrer_ Obhut entstanden ist, und Du auch die Diagnose "KW-Sensor defekt" schriftlich hast. Das hiesse dann, Vorschaden war auch durch Fachleute beim Zerlegen des Motors keiner ersichtlich und wurde nicht dokumentiert, NACH dem Zusammenbau ist ein Schaden aufgetreten und ein Mechaniker hat sich "gewundert" dass da ein Bauteil rumgelegen hat was nicht fest war. Dieser Schaden ist bei der Probefahrt durch deren Mechaniker VOR der Übergabe des Fahrzeugs an Dich entstanden. Übermässiger Verschleiss durch Tuning oder dergleichen ist durch Motorenfachleute sofort erkennbar, wenn die den Motor für den Tausch des KWS zerlegt haben.

Wie auch immer, ein simpler Fehler beim Zusammenbau des Motors durch deren Personal ist hier absolut nicht auszuschliessen, und positiv jetzt nicht mehr feststellbar. Das kann nicht zu Deinen Lasten gehen, da Du den Wagen nicht in Empfang genommen und nicht quittiert hast dass das Fahrzeug in Ordnung war. Ich kann mir nicht vorstellen dass bei einem derartig klaren Fall ein Richter entscheidet dass Hörensagen und Schutzbehauptung der Werkstatt ausreicht, um Dir diesen Schaden aufzudrücken.

Zum letzten Mal, setze Dich über den ADAC mit einem _richtigen_ Fachanwalt in Verbindung, und schildere dem den Fall auch mal vollständig, und nicht halb. Diagnose KWS defekt, Motor von der Werkstatt zerlegt, keine Beanstandung von Defekten oder Verschleiss, Werkstatt setzt Motor zusammen und zerstört diesen bei der Probefahrt VOR der Übergabe an den Auftraggeber und gibt Dir das sogar schriftlich. Das ist ziemlich eindeutig.

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erstellt am: 5.4.2012 um 17:51 Uhr:
wer den ot sensor ersetzt sieht noch nicht mal 10 % vom motorraum ...geschweige sein innenleben

eis in der gehäuseentluftung wird zum motortod geführt haben

ein mechaniker kann nicht jedes einzelne bauteil kontrollieren wenn er ne probefahrt macht
wenn man die wasserpumpe tauscht kontrolliert man nicht vor der probefahrt die vorderen radschrauben
die gehäuseentlüftung ist nicht einfach zu prüfen und war nicht sinn des werksattbesuchs

sehr ärgerlich ...auch für die werkstatt unangenehm
ich denke die gleiche situation wäre beim selbstfahren genau so eingetreten

plötzlichen ölmangel wegen nichtfunktionierender entlüftung gabs letzten winter (wie immer) genug

edit: logisch dass ein leistungsgesteigerter roadster eher probleme mit einer defekten tle bekommt...auch ohne frost

[Editiert am 5/4/2012 von schraubelocka]
 
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erstellt am: 6.4.2012 um 12:19 Uhr:
Habe ich gestern auch schon erfahren dass für den Tausch der Motor nicht zerlegt wird.

Trotzdem, nur weil es irgendein zufälliges Ereignis gewesen sein "könnte", ist eine Werkstatt nicht plötzlich aus Gewährleistung und Betriebshaftung entlassen.

http://www.verkehrsrechtsforum.de/verkehrsrecht/stichpunkte/r/reparaturbesc
haedigungbei.html


Der Knackpunkt ist in diesem Fall, dass eine Fahrlässigkeit vorliegen muss. Das könnte schwierig festzustellen sein, da vermutlich die Beweise für einen Werkstattfehler schon elegant beseitigt wurden. Ob aber gerade deshalb der Betrieb nachweisen muss dass er nicht fahrlässig gehandelt hat und kein Fehler vorlag (Gutachten, siehe Deckel liegt rum ???), oder der Auftraggeber, kann nur ein wirklich spezialisierter Fachanwalt sagen. Auch Gerichte widersprechen sich schon mal extrem.

Aber dieser Fall läuft sowieso darauf raus das Geld in den Kamin zu schreiben, weil es ja so schwierig ist beim ADAC anzurufen und sich einen Anwalt vermitteln zu lassen. Erstberatung kostet übrigens ca. 120 Euro.



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erstellt am: 6.4.2012 um 16:51 Uhr:
Hallo,
also um es mal klar zu stellen, ich war bei einem Anwalt für Haftungsangelegenheiten. Der hat solche Sachen schon öfter gemacht. Der sagt, da nichts schriflich von der werkstatt vorliegt, wird das wohl eine Nullnummer werden. Die Werkstatt hat nicht geschrieben das der Wassertankdeckel auf dem Motor gelegen hat. Sie hat nicht geschrieben das sie den motor auseinander genommen haben. Was auch übrigens nicht haben. sie haben lediglich den fehler weg gedrückt, laut Aussage der Werkstatt. der Anwalt sagt das evt noch etwas Kohle gibt, aber dafür mal erst ne Klage eingereicht werden müsste und ob das dann noch lihne in Anbetracht der Kosten, wäre fraglich.

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erstellt am: 6.4.2012 um 17:38 Uhr:
die ganze sache verlief schon merkwürdig und schinbar nicht mit genug sorgfalt

aber einen zusammenhang des ot-sensortauschs und des schadens kann ich nicht erkennen
auf was wolltest du klagen ?
man müsste doch konkrete vorstellungen haben was die werkstatt falsch gemacht haben soll

zuerst wurde eine diagnose gemacht...dabei hilft die stardiagnose wenig ...der ot-sensor hinterlässt keine fehlermeldungen im speicher
aus erfahrung weiß man dass der ot sensor ein plötzliches ausgehen bewirkt
sie werden zum sensorwechsel die drosselklappe demontiert haben ...eventuell noch den ladeluftkühler (wobei ich denke das sie ohne den llk ausbau klarkommen)
da wird nicht viel gemacht und die karre ist nach kurzer zeit fertig zur probefahrt

diese war leider vorzeitig beendet

such dir nen guten anbieter für einen "neuen" motor und der roady bringt dich in den sommer

auch ohne diesen ärgerlichen werkstattaufenthalt wäre der motor wahrscheinlich verstorben

[Editiert am 6/4/2012 von schraubelocka]
 
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erstellt am: 8.4.2012 um 13:13 Uhr:
Hallo,
wie sagst du so schön "die karre" ist schon längst wieder einsatzbereit. Der neue Motor ist doch schon drin. das waren doch die 3800,- ¤ incl Kupplung.
Das Klagen wird nicht viel bringen, da ich es ihnen nicht zu 100% nachweisen kann, leider.



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erstellt am: 8.4.2012 um 18:24 Uhr:
Den neuen Motor wenigstens für das Doppelte vom normalen Kurs gleich beim gleichen Verbrecher gekauft ? Ich meine, wenn man schon beschissen wird, dann bitte doppelt und gleich richtig.

Ich halte das hier für einen krassen Fall von selbst vorgenommener Beweislastumkehr, aber da der alte Motor vermutlich schon vernichtet ist, lässt sich das nicht mehr ändern. Gleich ADAC wäre richtig gewesen.



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erstellt am: 10.4.2012 um 15:40 Uhr:
hallo,
falls es gelesen wurde, ist der Motor nicht bei Mercedes eingebaut wordem, den dann wäre ich nicht mit 3800,¤ incl Kupplung ausgekommen, oder?
Wie du das hälst ist dein problem, aber wie gesagt den anwalt den ich konsultiert habe ist in Haftungsangelegenheiten schon recht gut und es ist wie gesagt keine klare Sache, das sagt überigens selbst der ADAC, bei dem ich im November den Werkstatttest geamcht habe.
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