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 < Voriges Thema  Nächstes Thema > Aufsteigend sortiern Absteigend sortieren
Autor: Betreff: Brabus Lenke verbaut und nun? :)



Beiträge: 544
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  erstellt am: 20.5.2011 um 23:08 Uhr:
Hi zusammen,
ich habe heuten meinen roady im SC mit verbauter Brabus-Lenke abgeholt.
Soweit so gut, das Lenkrad möchte ich schon jetzt nicht mehr missen...
...ABER

das Lenkrad steht nun leicht schräge. Aussage vom SC war:
Die Spur müsste nachgestellt werden, allerdings ist das Fahrzeug für die Werkstatt zu tief.
Ich müsste die Einstellung in einer moderneren Werkstatt machen lassen in der ein Lasergerät verwendet wird.

Was mir nun allerdings unklar ist:
wenn das Lenkrad getauscht wird und das Lenkrad zuvor gerade war, warum muss ich nun etwas am Fahrwerk ändern um es wieder gerade zu bekommen. Meine Spur und der Sturz wurden doch eigentlich nicht verändert.
Erklärt es einem Leihen bitte, aber ist es nicht wahrscheinlicher, dass das Lenkrad schief aufgeschraubt wurde?

Zudem habe ich eine Frage zu den beiliegenden Dokumenten.
Zettel 1:
blau - Teilegutachten / Eintragung beim geliebten TüV
Zettel 2:
Einbaunachweis einer Fachwerkstatt (in dem Falle mein SC)
Zettel 3:
rot - Hinweisschreiben in dem steht:
Die ABE (ich frage mich welche) ist gültig mit dem Einbaunachweis und muss zum Fahrzeugschein mitgeführt werden (anscheinend ohne Eintragung)
Hat diese ABE jemand von euch und kann sie mir zusenden?

Erstmal vielen Dank

Grüße aus Kiel

Phil
 
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erstellt am: 20.5.2011 um 23:21 Uhr:
atiwe hat die lenke bzw. die nabe nicht ganz der verzahnung des smarts angepasst

wenn vorher ne serienlenke verbaut war ...wird das brabuslenkrad etwas schief stehen ....diesen schiefstand kann man nur über die spur beseitigen
die verzahnung ist zu grob um das auszugleichen
 
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Nur wer keinen Schimmer hat, kann mit blindem Gehorsam glänzen.



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  erstellt am: 20.5.2011 um 23:29 Uhr:
ok erstmal vielen Dank für den Hinweis!
Ich hatte gedacht, dass ich dann im Endeffekt zwar ein gerades Lenkrad hätte, aber eine verstellte Spur.
Wie gesagt ich bin da ein absoluter Laie und konnte es mir nur schwer vorstellen.
Dann werde ich mich nächste Woche mal auf die Suche nach einer Werkstatt mit Lasergerät machen.

Kann noch jemand von euch etwas zu den Dokumenten sagen?

Nachdem ich eben nochmal intensiver in der jhwus gesucht habe fand ich folgendes
http://web.me.com/kaisackmann/jhwus/page5/page41/page47/page360/page360.htm
l

Na ja erst lesen dann fragen

[Editiert am 20/5/2011 von phileck]
 
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  erstellt am: 20.5.2011 um 23:40 Uhr:
... hatte mir jemand damals auch empfohlen. aber ich rate dir die finger davon zulassen, wenn du laie bist. fahr zum boschservice. kostet 45,- euro oder so und du bist auf der sicheren seite.
 
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erstellt am: 20.5.2011 um 23:44 Uhr:
ok, so werde ich das auch machen.
nur wenn man mal so quer liest in anderen posts und foren, ist das beim smart auch wieder speziell
Mal abwarten wie es ausgeht.
Ich frage mich nur noch immer, ob ich nicht auch ein gerades Lenkrad vom SC erwarten kann nach einem solchen Umbau
 
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erstellt am: 21.5.2011 um 00:11 Uhr:
Also, den roten Zettel habe ich für die kleine schwarze Lenke nicht.

Ist auch sinnlos: Der blaue Zettel ist das Teilegutachten i.S.d. § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO. Das schließt aus, dass es für das gleiche Teil auch eine Fahrzeugteile-ABE i.S.d. § 22 StVZO gibt.

Zur Abnahme mit dem 19er Gutachten musst Du in Kiel nicht unbedingt in die Segeberger Landstraße fahren, klaro? Neben dem blauen Zettel wollte mein Prüfer nur die Originalrechnung für den Umbau sehen und gut.

Schraube hat doch schon gepostet, warum die Lenke schief aus dem sC kommt ...
 
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erstellt am: 21.5.2011 um 00:20 Uhr:
Er hat geschrieben, warum das Lenkrad schief ist, allerdings hätte ich erwartet, dass es gerade aus dem SC kommt. Bei einer Rechnung von 235¤

Zudem denke ich nicht, dass mein gelber mit den Eibachs sonderlich tief ist.
Ich frage mich, wie sie im selbigen SC coopers roady nach dem Unfall wieder in die Spur bekommen haben, wenn meiner für deren Anlage zu tief ist
Na ja was solls, nun ist die Lenke verbaut und ich such mir ne Werkstatt die mich aufnimmt bezüglich der Spur.
Ich werde mir in Zukunft aber mal überlegen häufiger zur Konkurrenz mit dem Stern auf der anderen Fördeseite zu gehen.
Dort war ich vom bisherigen Service überzeugter, auch wenns da keine Trinkschokolade gibt
 
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erstellt am: 21.5.2011 um 00:27 Uhr:
Zitat:
Zudem denke ich nicht, dass mein gelber mit den Eibachs sonderlich tief ist.
Ich frage mich, wie sie im selbigen SC coopers roady nach dem Unfall wieder in die Spur bekommen haben, wenn meiner für deren Anlage zu tief ist

Huch, die vereimern Dich ja.
Für die Abnahme der Eibachs muss der frisch vertiefte Kleine vermessen werden. Und das geht dort nachweislich auch.



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erstellt am: 21.5.2011 um 00:32 Uhr:
siehste wohl und mir wurde dort aber heute erzählt, das Lenkrad ist nun schief, da man im Hause meine Spur nicht einstellen kann, da zu tief.
Dies solle ich privat bei einer Werkstatt mit Laser machen lassen.
Ich ärgere mich nun, dass diese Arbeit an mir hängen bleibt, wenn ich doch dafür in eine Fachwerkstatt gehe.

Das alte Lenkrad wurde auch erstmal nicht mehr erwähnt. Auf Rückfrage wollte man es mir nicht aushändigen wegen dem Airbag.
Nun muss ich nächste Woche mit nem Kumpel hin, der nen Airbag-Schein hat.

Auf dem roten Zettel steht sogar geschrieben:
-Transport durch Privatpersonen zum Einbauort oder zur Lagerung erlaubt
selbst die Lagerung ist privat erlaubt!!!

[Editiert am 21/5/2011 von phileck]
 
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erstellt am: 21.5.2011 um 00:42 Uhr:
Wird ja immer besser.
Die ausgetauschte Lenke habe ich natürlich mitbekommen und stimmt - auf jenem Karton im Keller ist auch ein roter DinA4-Zettel drauf ...



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erstellt am: 21.5.2011 um 06:06 Uhr:
ähm, gab es nicht mal 2 hersteller der brabus-lenken ? atiwe und ?! bei der einen version brauchte man das nicht extra eintragen lassen.
 
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erstellt am: 21.5.2011 um 09:16 Uhr:
Zitat:
Ist auch sinnlos: Der blaue Zettel ist das Teilegutachten i.S.d. § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO. Das schließt aus, dass es für das gleiche Teil auch eine Fahrzeugteile-ABE i.S.d. § 22 StVZO gibt.

Moin,

wirklich, es erscheint wirklich sinnlos immer wieder das Gegenteil zu behaupten .
Das Teil kommt mit einem Gutachten und einer Einbaubestätigung über das SC. Wenn man diese bestätigung mitführt, braucht es nicht eingetragen zu werden. Bei zweimaligen Besuch des TÜVs mit einzutragenden Änderungen wurde dies geprüft und bestätigt. Man kann es bei einem Besuch im Straßenverkehrsamt eintragen lassen. Wenn es gebraucht eingebaut wird fehlt natürlich diese Bescheinigung und der Eintrag durch die Prüfstätte muss erfolgen.

SRCinSE, bereitet dir das eigentlich Freude, immer die gleiche Fehlinformation zu verbreiten?

Gruß Kalle

[Editiert am 21/5/2011 von KalleR]

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erstellt am: 21.5.2011 um 11:33 Uhr:
Moin Micha,

das mit den Motorradbescheinigungen ist so i.O., denn die haben noch die Markenbindung nicht aufgehoben....sonne Bescheinigung ist sehr oft nötig, da die die Profile nur als Modegag wechseln...
Wenn das SC schon nicht die Spur einstellt...ein Drehen der Spustangen rechts und links um den gleichen Betrag in die gleiche Richtung sorgt für Geradeausstellung ohne an der Einstellung irgendwas zu verändern.

Gruß Kalle



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erstellt am: 21.5.2011 um 11:41 Uhr:
Danke für eure Beiträge.
Also es scheint wirklich ABE und Gutachten zu geben.
Daher bin ich noch auf der Suche nach der ABE. In meinem Gutachten (blauer Zettel) steht, wie SRCinSE schreibt, dass eine 19 er Abs. 3 Änderungsabnahme durchgeführt werden muss. Zusätzlich habe ich dann nurnoch die Einbaubescheinigung vom SC.
Wenn ich nachher zu Hause bin, kann ich das blaue Papierchen mal einscannen.

@Kalle
Würdest du die ABE evtl.auch mal einscannen? Das wäre super.
@Kurvenfan
Du hast Recht, mich hat gestern wohl auch das Gesamtpaket gestern einfach gestört...immerhin ist es auch eine Menge Geld die man bezahlt und da erwartet man dann irgendwie gewissen Service. Heute sehe ich das schon entspannter
 
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erstellt am: 21.5.2011 um 12:18 Uhr:
Zitat:
Ich frage mich, wie sie im selbigen SC coopers roady nach dem Unfall wieder in die Spur bekommen haben, wenn meiner für deren Anlage zu tief ist

das SC gar nicht. :-), man wollte mir aber nicht verraten wo sie meinen Kleinen hingebracht haben, denn meiner paßt definitiv nicht auf deren Bühne.. siehe neue Bodenplatten..

lg cooper
 
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...schön blau isser, oder ?



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erstellt am: 21.5.2011 um 12:24 Uhr:
Na ja das werde ich jetzt auch irgendwo erledigen lassen und dann ist das Thema für mich auch erledigt Vielleicht hat man aus deiner Bodenplatte auch nur gelernt und jeder nicht Serien roady wird nun abgewiesen
 
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erstellt am: 21.5.2011 um 14:01 Uhr:
das ist doch da gar nicht passiert..

lg cooper

[Editiert am 21/5/2011 von cooper]
 
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...schön blau isser, oder ?

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erstellt am: 21.5.2011 um 14:35 Uhr:
Zitat:
SRCinSE, bereitet dir das eigentlich Freude, immer die gleiche Fehlinformation zu verbreiten?

Kannst Du mir bitte mal an Hand des Inhalts der genannten Vorschriften aufzeigen, welche Fehlinformation ich immer gleich verbreite? Wenn das wirklich so ist, wäre das nicht gut und Freude würde mir das auch garantiert nicht bereiten.

Nur so am Rande: Nach § 22 Abs. 1 S. 3 StVZO kann die Wirksamkeit einer Fahrzeugteil-ABE (wenn es denn überhaupt eine zur Lenke gibt) davon abhängig gemacht werden, dass der Ein- oder Anbau abgenommen worden ist.
Wo in einem solchen Fall einer Fahrzeugteil-ABE in rechtlicher Hinsicht der wesentliche Unterschied zur Abnahme mit Teilegutachten i.S.d. § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO liegt? Keine Ahnung!

Und dass eine Lenke mit Teilegutachten und mit Fahrzeugteil-ABE einschließlich Abnahme-Auflage daherkommt - äh, ja, kannst natürlich auch haben.
Wäre aus meiner Sicht aber grober Schwachsinn und bei meiner Lenke war so eine Fahrzeugteil-ABE defintiv nicht mit dabei.

Eigentlich reicht es ja, wenn das kleine Auto auch nach dem Basteln noch eine gültige (Typen-)ABE hat. Zuviel verschiedene ABEs sind nicht immer gut.

@phileck: Auf dem blauen Zettel - ist hier momentan für mich gerade nicht in Reichweite - ist an der Stelle 'Welche Unterlagen sind bei der Abnahme vorzulegen' auch von einer ABE die Rede. Das kann ich an der Stelle auch nicht wirklich nachvollziehen.

Bin gespannt, ob diese Lenken-ABE, nach der Du fragst, hier irgendwie doch noch auftaucht.

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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erstellt am: 21.5.2011 um 17:18 Uhr:
Ähämm und hallo phileck ,

das Lenkrad SOLR-Typ 3 AB 340 L hat die KBA Nummer 70 2555 und eine( E1) 030183 Zulassung für die aufgeführten Fahrzeuge, kann aber als nachträgliche Ausstatattungsvariante im COC natürlich vorher nicht aufgeführt sein.

Du liest auf dem blauen Zettel unter "0" " oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden."....Betonung auf "oder".

Du findest auf dem weißen Zettel die Aufforderung dieses ausgefüllte Formblatt direkt dem Hersteller zuzusenden und folgenden Satz:

"Muss an die ABE/ECE geheftet und im Fahrzeug mitgeführt werden."

Das Teilegutachten ist durch die erteilte KBA-Nummer und die "E"-Prüfung keine ABE, muss sie in diesem Sinne auch nicht sein.. Die festgelegte Auflage ist die zugehörige weiße Einbaubescheinigung.
Durch die reichliche Verwendung von vorhandenen Textbausteinen hat der gute Herr Gerlach IMHO jede Menge Verwirrung gestiftet.
Das weiße Formblatt funktioniert leider nur bei der Erstmontage.

phileck ,
mit beiden Bescheinigungen müsstest du direkt zum StVA gehen und entsprechend eine Eintragung vornehmen lassen können....werde ich demnächst auch mal machen.

Gruß Kalle

Edith meinte, zwei Prüfingenieure haben unabhängig voneinader bestätigt, dass eine Prüfung nach §19,3 nicht notwendig ist.




[Editiert am 21/5/2011 von KalleR]

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  erstellt am: 21.5.2011 um 23:16 Uhr:
Zitat:
phileck ,
mit beiden Bescheinigungen müsstest du direkt zum StVA gehen und entsprechend eine Eintragung vornehmen lassen können....

Ja, Phil, mach' das mal. Versuch macht klug.

Ich habe mir den blauen Zettel heute auch noch mal in Ruhe angeguckt und muss Kalle Recht geben: Ja, es gibt offenbar für dieses Sonderlenkrad eine Fahrzeugteil-ABE, allerdings ist der 452 in der Fahrzeugzuordnung dieser ABE 'noch nicht aufgeführt'.
Daher macht es als Roady-Fahrer tatsächlich nicht wirklich Sinn, danach zu fragen.

Wenn Du möchtest, Phil, gebe ich Dir dazu gerne eine Kopie eines Änderungsnachweiseses vom 2.7.2009 mit, mit dem bestätigt wurde, dass jene Brabus-Lenke, die Kalle sehr exakt beschrieben hat, in meinem QP ordnungsgemäß angebaut worden ist. 31 Euronen haben für diese § 19 Abs. 3 Abnahme den Besitzer gewechselt und in einem Kästchen unten auf dem Änderungsnachweis steht exakt der Text, den sie im Straßenverkehrsamt Bad Segeberg wortwörtlich abgeschrieben haben.
Bekomme bitte für uns hier heraus, wie sie das in der Saarbrückenstraße in Kiel auch ohne diesen Text hinbekommen. Meine Prognose: Der Textvorschlag auf dem blauen Zettel (Blatt 6) wird denen nicht ausreichen und sie schicken Dich deswegen zur Abnahmeprüfung.
Wäre aber doch auch gut, wenn ich mich in dem Detail irre und sie es entgegen meiner Prognose doch können.

@KalleR:
Stimmt, was war mit Herrn Dipl.-Ing. Gerlach am 17.6.2004 nur los? Die ganzen Autos, die im Abschnitt I des Teilegutachtens (Blatt 3) genannt sind, gab es zu dem Zeitpunkt doch schon. Vielleicht war es in der Domstadt zu warm an dem Tag oder so ...

Recht spannende Frage: 'oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!' deute ich allerdings anders als Du.
Denn die 'festgelegte Auflagen' siehst Du lediglich in dem Zusammenhang mit dem weißen Zettel 'Einbaubestätigung' der Firma atiwe. Ich sehe sie dagegen in Abschnitt IV des Teilegutachtens (blauer Zettel), Blatt 4 und 5.

Den Durchschlag des weißen Zettels fahre ich nicht spazieren, weil ich nicht über den Zettel verfüge, an den er angeheftet werden soll ... Und die Erstschrift des weißen Zettels zu der Lenke in meinem Auto, die im Text auf dem weißen Zettel als Kopie bezeichnet wird, ist auch noch nicht in Herdecke / Ruhr.

Der weiße Zettel ist nach meiner Auffassung eine Auflage aus einer Fahrzeugteil-ABE für jenes Sonderlenkrad, allerdings ist der 452 in der Fahrzeugzuordnung dieser ABE 'noch nicht aufgeführt' und der Zettel kann deswegen im Ergebnis vernachlässigt werden. Genauso wie die Auflage (Blatt 5 unten), bei der Änderungsabnahme die 'Allgemeine Betriebserlaubnis für den jeweiligen Sonderlenkradtyp' vorzulegen. Wenigstens diesen Nachweis einzufordern, hätte sich Herr Gerlach echt schenken können. Kriegst ja 'nen Knoten im Kopf: Was es nicht gibt, kann man auch nicht mitbringen. Weswegen wurde überhaupt das Teilegutachten erstellt? Hallo - huhu.

Die ABE zu den Stahlflexbremsleitungen meines QPs ist dagegen an Bord. Mit erfüllter Auflage in Form der Bestätigung, von einer Fachwerkstatt verbaut worden zu sein - sonst gilt diese Fahrzeugteil-ABE ja nicht und da wäre ich jetzt am 2. Mai bei der HU ganz schön in Erklärungsnot gekommen.

Genau, wäre der Roady von der Fahrzeugteil-ABE der Lenke erfasst und der ausgefertigte Durchschlag des weißen Zettels angeheftet (= Auflage erfüllt), würde das nur für diese eine Lenken-Montage gelten.
Wegen der Abnahmeprüfung und der Eintragung der Lenke in die Fahrzeugpapiere ist das aber egal.
Bei dem Einbau nach dem Gebrauchtkauf der Lenke in einen anderen WME542 geht es sowieso wieder zur Abnahmeprüfung, weil es auf Dauer besser ist, schon bald auch nach dieser Fahrzeugänderung wieder mit Betriebserlaubnis für den Kleinen unterwegs zu sein.

3 Juristen, 4 Meinungen versus insgesamt 3 Sachverständige, 2 Meinungen - geht doch noch.

Welche Fehlinformation habe ich außerdem noch verbreitet? Bei mir läuft das Programm 'Lebenslanges Lernen' schon länger - na, ja - einigermaßen erfolgreich.

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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erstellt am: 21.5.2011 um 23:56 Uhr:
Moin,

auf meinem blauen Papier ist der 452 in allen Versionen incl. Brabus aufgeführt.
Es stammt vom 17. Juni 2004.

Gruß Kalle

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erstellt am: 22.5.2011 um 00:04 Uhr:
Auf meinem blauen Zettel ist das genau so ...

Der Brabus wird doch nicht etwa erst nach dem 17.6.2004 vorgestellt worden sein, oder?

Edit meint: Auf der einen Seite sind 4 Blätter kleinkopiert abgebildet und auf der Rückseite 3 Blätter.
Das ganze Teilegutachten hat in einer DinA4-Version also 7 Seiten.

[Editiert am 22/5/2011 von SRCinSE]


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