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Autor: Betreff: Frage zu Innenraumbeleuchtung!



Beiträge: 28
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erstellt am: 1.2.2011 um 22:28 Uhr:
Hallo liebe roadster fahrer,

mich stört schon sein langer zeit, dass die innenraumlampe so wenig leuchtkraft besitzt. Gibt es da Alternativen? zb LED? vielleicht sogar in anderen farben? Habe mich auch gefragt, ob man das ganze gleich durch ein blaues lämpchen oder blaue LED ersetzten kann. wobei dann das mit der Leuchtkraft wieder zweitrangig werden würde....

sorry, habe über die suchfunktion leider nichts passendes gefunden.



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erstellt am: 1.2.2011 um 22:42 Uhr:
wie wärs wennste dir ne fußraumbeleuchtung bastelst!? Hab ich auch gemachtund muss sagen es ist kein vergleich zu vorher. Ist auch keine große sache.....
 
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Beiträge: 28
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erstellt am: 2.2.2011 um 01:31 Uhr:
eine Fußraumbeleuchtung ist nicht so meins, außerdem bin ich technisch extrem unbegabt und werde so einen einbau nicht durchführen können.



[Editiert am 2/2/2011 von momo]



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erstellt am: 2.2.2011 um 09:29 Uhr:
Da steckt eine W5W Lampe drin, hol dir bei Ebay folgendes:
- Osram Cool Blue w5w

oder

- Phliiphs Blue Vison W5W

Die haben deutlich mehr Leuchtkraft bei gleicher Wattzahl und subjetiv ist das Licht heller.

@Wieburg:
Zitat:
wie wärs wennste dir ne fußraumbeleuchtung bastelst!? Hab ich auch gemachtund muss sagen es ist kein vergleich zu vorher. Ist auch keine große sache.....

Bin auch gerade dabei, können dann mal im Frühjahr vergleichen......Nur z.Zt. macht es echt keinen Spaß zu basteln...brrrr

[Editiert am 2/2/2011 von Maddin26]
 
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erstellt am: 2.2.2011 um 10:48 Uhr:
@turtur: JA genau das meine ich. möchte einfach die 5W5 Lampe des Innenraums ersetzten.

Ist es eigentlich gesetzlich erlaubt, eine farbige Lampe einzusetzen??



Beiträge: 1377
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erstellt am: 2.2.2011 um 12:04 Uhr:
schnick schnack, ich hab auch keinen schimmer von elektrik und habs trotzdem hinbekommen....nimmste einfach ne normale innenleuchte, passt die in die äußere kunststoffverkleidung im fußraum ein und feddich; unsichtbar u in 30min erledigt. Das ergebnis ist dafür recht ordentlich.
 
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Beiträge: 902
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  erstellt am: 2.2.2011 um 12:36 Uhr:
Wo hast du die dann angeklemmt, dass die mit der Innenraumleuchte synchron an- und ausgeht und ggf. auch dimmt ? An der Innenraumleuchte, sprich, Kabel durch's Armaturenbrett, A-Säulen- und Scheibenrahmenverkleidung ? Oder am Tür-Kabelstrang ?
 
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erstellt am: 2.2.2011 um 13:17 Uhr:
Ich werde an die Innenraumleuchte dran gehen, hier aber die Kabel an der SAM abgreifen (Parallel). Hat den Vorteil, dass dann alles über die Innere Leuchte An-/Aus geht bzw. sich "mit dimmt".
 
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erstellt am: 2.2.2011 um 13:37 Uhr:
Zitat:
Ich werde an die Innenraumleuchte dran gehen, hier aber die Kabel an der SAM abgreifen (Parallel). Hat den Vorteil, dass dann alles über die Innere Leuchte An-/Aus geht bzw. sich "mit dimmt".
Genau an diesem Punkt werde ich scheitern.....ich kann so etwas nicht.
ist es auch illegal wenn die Fußraumbeleuchtung bzw andere leuchtmittel nur beim ein- und aussteigen angehen so wie die innenraumlampe?



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erstellt am: 2.2.2011 um 13:58 Uhr:
also ich versuche es mal in einfachen worten:
Alle Leuchtmittel am Auto haben eine E-Prüfnummer, auch die von mir empfohlenen Phillips und Osram leuchtet W5W. Diese darfst du verbauen und es gibt keinerlei Probleme. Interessanter wird es, wenn du LEDs im Innenraum verbaust und den Prüfer klarmache willst das diese auch so eine Straßenzulassung hat. Andersfarbige Leuchtmittel, sprich in Rot, blau sind mir nicht bekannt das diese "legal" sind. Ab hier wird man Probleme bekommen. Übrigens sind die Cool Blue von Osram äußerlich blau, leuchten dennoch in Weiß (wird gerne verkauft als "Xenon Look") und die sind OK.

Wenn du jetzt Gehäuse einbaust die eine E-Prüfnummer haben, dann ist alles Ok. Jedoch ist nach meinen Kenntnisstand hier eine rechtliche Grauzone. Weil du aus einen Fremdenfabrikat verbaust und diese aber nicht auf dein Fabrikat zugelassen ist. So die theorie, i.d.R. wird dir aber keiner die Dinger demontieren und einzeln prüfen ob das alles harmoniert. Es sollten die gleichen Leuchtmittel verwendet werde und dann ist die Welt i.O.

Jedoch muss deine Innenbeleuchtung, egal was es ist beim schließen der Tür ausgehen. Es sei den du schaltest dir Leich bewusst über den Schalter im Innenraum (der von smart ab werk) zu. Leuchten diese Teile aber permanent wie z.B. Unterbodenbeleuchtung, dann bekommst du ärger mit der gün-weißen Fraktion oder den Pürfer. Dat ist verboten.

Liebe Leut korrigiert mich, wenn ich da falsch aufgeklärt bin.

EDIT: lauter Rechtchreibfheeler, sorry bin auf ALBEIT!

[Editiert am 2/2/2011 von Maddin26]
 
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erstellt am: 2.2.2011 um 14:58 Uhr:
Sorry, aber da hat dir jemand Blödsinn erzählt. Im Innenraum kannst du an Beleuchtung verbasteln was du willst, das interessiert keinen, solange das Licht nicht nach außen wirkt. Das heißt, im Innenraum kannst du auch einen 500Watt-Baustrahler als Beleuchtung nutzen, wenn dir das gefällt, nur solche Sachen wie beleuchtete Namensschilder an der Scheibe oder Weihnachtsbäume sind verboten. In meinem VW Caddy hatte ich hinten Halogen-Einbaustrahler verbaut, das weder TÜV noch Polizei interessiert. Der TÜV-Mensch hat mir nur eine Broschüre mitgegeben, in der stand was erlaubt und verboten ist. Wenn es dich interessiert, die kann man auch auf der Seite vom TÜV runterladen.
 
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erstellt am: 2.2.2011 um 15:34 Uhr:
@BluesBrother1973: Broschüre gerne! Link?

In einem Punkt bin ich mir sicher.
Innenraumbeleuchtung = Einstiegsbeleuchtung werden nur weiße Leuchten mit E-Zulassung als Einstiegsbeleuchtung akzeptiert, nur bei offener Tür, alles andere macht Ärger, da Du nicht nachweisen kannst, dass Du durch diese Beleuchtung nicht abgelenkt wirst. Gell!
 
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erstellt am: 2.2.2011 um 15:43 Uhr:
Zitat:
@BluesBrother1973: Broschüre gerne! Link?

Zu faul zum suchen? Hier ist der Link: http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/tools_services/tuev_sued_tipps_koste
nlos_zum_download

Es gibt noch eine andere Broschüre, die ich irgendwo auf der Platte gespeichert habe, wenn ich die finde, dann pose ich sie auch noch.

Zitat:
In einem Punkt bin ich mir sicher.
Innenraumbeleuchtung = Einstiegsbeleuchtung werden nur weiße Leuchten mit E-Zulassung als Einstiegsbeleuchtung akzeptiert, nur bei offener Tür, alles andere macht Ärger, da Du nicht nachweisen kannst, dass Du durch diese Beleuchtung nicht abgelenkt wirst. Gell!

Wenn du dir da so sicher bist, dann kannst du das sicherlich durch den Entsprechenden Punkt in der StVZO belegen.
 
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erstellt am: 2.2.2011 um 15:51 Uhr:
Blues jetzt nimmst du es ganz genau!

"dann kannst du das sicherlich durch den Entsprechenden Punkt in der StVZO belegen."
Nööö, habe ich die Lust dazu? Du kannst es mir glauben oder lassen. Ansonsten: "TÜV".

Kein Vorwurf an dich, aber die Broschüre ist schlank gehalten:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1288093658982230700446/tipp_pkw_bele
uchtung_v2.pdf


EDIT: Das habe ich noch gefunden, aber im Grunde gleich aufgebaut:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987060334403050730/1_104.PDF

[Editiert am 2/2/2011 von Maddin26]
 
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erstellt am: 2.2.2011 um 17:01 Uhr:
Zitat:
An der Innenraumleuchte, sprich, Kabel durch's Armaturenbrett, /quote]

jepp!!! indem zusammenhang hab ich die teile auch gleich "beledert".

hier die (VW) leuchte, macht echt viel aus im dunkeln.

danke, keine ahnung was ich da schon wieder vergessen habe

[Editiert am 2/2/2011 von vonWiegburg]
 
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erstellt am: 2.2.2011 um 17:05 Uhr:


Dein Foto Wiegburg. So habe ich das auch umgesetzt, muss es noch Verkabeln.
Ich werde nachher den TÜV aufsuchen und mal fragen, was die zu der Innenraumbeleuchtung sagen "jetzt will es wissen"


[Editiert am 2/2/2011 von Maddin26]
 
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erstellt am: 4.2.2011 um 17:01 Uhr:
Also der Tüv sagt:

Zitat:
Im Innenraum kannst du an Beleuchtung verbasteln was du willst, das interessiert keinen, solange das Licht nicht nach außen wirkt. Das heißt, im Innenraum kannst du auch einen 500Watt-Baustrahler als Beleuchtung nutzen, wenn dir das gefällt
Richtig: mit anderen Worten es darf andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

Zitat:
nur solche Sachen wie beleuchtete Namensschilder an der Scheibe oder Weihnachtsbäume sind verboten.
Richtig: Tüv/Freunde in Grün machen Ärger, da Du nicht nachweisen kannst, dass Du durch diese Beleuchtung nicht abgelenkt wirst.

Zitat:
In meinem VW Caddy hatte ich hinten Halogen-Einbaustrahler verbaut, das weder TÜV noch Polizei interessiert.
Zitat:
Innenraumbeleuchtung = Einstiegsbeleuchtung werden nur weiße Leuchten mit E-Zulassung
Richtig: wird der Motor angeschaltet, dann muss die Innenraumbeleuchtung sich abschalten, d.h. so wie die Innenraumleuchte in jeden SR/SRC ihren Dienst verrichtet.
Man muss hier noch einen weiteren Fall betrachten. Ist das Fahrzeug unterwegs und eure Freundin/Sitznachbar schaltet die Innenraumleuchte zu, dann darf nur die obere leuchte angehen (so deren Aussage).

Anmerkung: Wer aufmerksam mitgelesen hat, merkt eine Ungereimtheit aber da bin auch überfragt bzw. keine Lust noch mehr Energie in die Sache reinzustecken.
gruss
 
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erstellt am: 4.2.2011 um 22:23 Uhr:
Uff, das ist Hart.....

Zitat:
NEIN! DAS WIRD MIT 3 MONATEN ROADSTER ABGEBEN UND STATT DESSEN MX-5 ODER TIGRA FAHREN BESTRAFT!!!






Nein, is es nicht!

[Editiert am 2/2/2011 von tufftuff ]
 
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Hat sich der TÜV-Mensch auch zum Prüfzeichen geäußert?
 
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Leute ist das richtig das die Lampen der Innenraumbeleuchtung, Standlichter, Kennzeichenbeleuchtung und Seitenblinker die selben sind ??

Dann müssten die ja passen oder ??


http://cgi.ebay.de/PHILIPS-2x-BlueVision-BLUE-VISION-12V-5W-STANDLICHT-W5W-
/390207897267?pt=Autoteile_Zubeh%C3%B6r&hash=item5ada33feb3
 
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Jau,das tun die wohl...
 
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Vom Typ her ja, die Seitenblinker sind zusätzlich gefärbt.
 
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  erstellt am: 26.2.2011 um 13:15 Uhr:
@Momo
gut dass Du das mal aufgreifst.Habe seit langem eine LED in der originalen Innenbeleuchtung verbaut.Du ersetzt einfach die originale Glassockellampe gegen eine LED Glassockellampe.Ich hab das Teil im D&W Shop gekauft.In der Farbe blau.Sieht gut aus,ist aber schummrig.Ausserdem zieht die LED auch abgeschaltet Strom,ist aber kaum messbar,nur sehen kannst Du das.Das hast Du in 3 Minuten erledigt.
Viel Spass



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erstellt am: 26.2.2011 um 14:08 Uhr:
Ich kann ja da ohne Probleme auch eine LED-Innenraumlampe einbauen, die frage die ich mir stelle ist:

Muss die Lampe für die Innenraumbeleuchtung ein E-Prüfzeichen haben ???
oder kann ich egal welches Licht da einbauen, damit man kein ärger bekommt
 
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erstellt am: 26.2.2011 um 14:29 Uhr:
Die Innenraumleuchte wird vom SAM elektronisch von der Masse getrennt...bei LED geht die Spannung aber nicht ganz hoch bis 12V,sondern es bleibt eine Restspannung von a. 7V,sodass an der LED noch 5V anliegen!Sie glimmt deshalb leicht,im Dunkeln sichtbar,aber nicht störend.
Der Strom liegt dabei im µA-Bereich.
 
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erstellt am: 26.2.2011 um 15:23 Uhr:
Wo kreift ihr denn die Stromversorgung am SAM ab? Oder wenn das ganze Masse gesteuert ist, wo ist dieser masseounkt am SAM??



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erstellt am: 26.2.2011 um 16:02 Uhr:
thema abonniert
 
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sondern nach ihren Lastern.
Tugenden können vorgetäuscht sein;
Laster dagegen sind echt.




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erstellt am: 26.2.2011 um 17:12 Uhr:
Der Massepunkt liegt im SAM...der Transistor macht nicht ganz dicht,daher die Restspannung!
 
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erstellt am: 23.11.2012 um 22:18 Uhr:
hallo!

ich grabe den alten thread mal wieder aus

haben die, die im Fußraum eine weitere Beleuchtung verbaut haben, mal Bilder bei Dunkelheit und eingeschalteter Beleuchtung? Hätte auch gerne leichtes Licht während der Fahrt im Fußraum (möchte keine Sonnenbrille brauchen, aber etwas wäre nicht schlecht)
 
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Das Handtuch immer mit an Bord! Ich liebe diese Scheisskarre!



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erstellt am: 8.1.2013 um 22:53 Uhr:
hallo zusammen,
ich hoffe es ist ist okay, wenn ich den beitrag wieder ausgrabe..

ist das korrekt, dass ich die innenbeleuchtung nicht in eine LED tauschen kann, da diese aufgrund des SAM dann immer strom zieht?

wenn ja, kann man nicht einfach ein relai davor klennen?
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