mira
Beiträge: 25 Registriert: 17.6.2006 Status: Offline |
erstellt am: 14.12.2009 um 23:49 Uhr: |
Hallo zusammen,
Ich brauche für unsere Steuer den tatsächlichen Wert des Smart Roadsters, da er aus der kleinen Firma meines Mannes nun in unseren Privatbesitz übergehen soll. Damit er dann aus dem Betriebsvermögen herausgenommen wird brauche ich einen Preis. Wie berechnet er sich bei einem Smart Roadster Erstzulassung 2006 Bj 2005, 6o KW,
ca. 19 000 km gelaufen. Brauche ich dazu die Ergebnisse aus de Schwacke Liste, die meines Wissens nach kostenpflichtig ist oder kann ich dort durchschnittliche Preise von mobile.de angeben ?
Wer hat damit schon Erfahrung gemacht.
Würde mich über Infos dazu freuen.
Danke mira. |
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Maddin26
Beiträge: 960 Registriert: 28.9.2009 Status: Offline |
erstellt am: 15.12.2009 um 00:08 Uhr: |
Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Also hier kannst du den DAT-Wert/"Schwacke Liste" ermitteln, aber willst du einen persönlichen Wert ermittelt haben dann kostet es.
http://dat.de/fzgwerte/index.php?jsessionid=11B66BD7253D62B08A396A3DB5B5946
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Mfg ____________________ LINK: Ratschläge zum Smart-Roadster Kauf Hannnoverrrrrrrrrrrrr |
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SmartRoadsterCoupe
Beiträge: 9193 Registriert: 8.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 15.12.2009 um 08:29 Uhr: |
Zitat: oder kann ich dort durchschnittliche Preise von mobile.de angeben ?
Das sind Wunschpreise und keine Verkaufspreise, oder woher willst Du wissen das der Wagen wirklich für die dort überzogenen Preise verkauft wird? Drr Automarkt ist am Boden |
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SRCinSE
* Moderator * * Unterstützer * Beiträge: 5909 Registriert: 14.3.2008 Status: Offline |
erstellt am: 15.12.2009 um 10:22 Uhr: |
Mein Senf:
Statt auf die Durchschnittspreise bei mobile, autoscout24 und Co, auf die durchschnittlich in den letzten zwölf Monaten für Roadys erzielte Buchtpreise oder auf DAT- oder Schwackeliste abzustellen, sollte das deutsche Steuerrecht so seine eigenen Bewertungsvorgaben für solch ein Entnahmevorhaben haben, denke ich mal.
Habe da nicht wirklich einen Plan, aber das kleine Auto müsste doch eigentlich schon im Zuge der bisherigen Gewinnermittlung steuerlich bewertet (Stichwort: 'Abschreibung') worden sein, oder?
Gehe deshalb davon aus, dass die Frage nur von einer oder einem einschlägig Steuerkundigen ernsthaft beantwortet werden kann.
Nordische Grüße
SRCinSE ____________________
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skullralle
Beiträge: 1190 Registriert: 29.8.2009 Status: Offline |
erstellt am: 15.12.2009 um 15:30 Uhr: |
Ich denke ein Anruf beim zuständigen Finanzamt schafft klarheit.
Gruß Ralle ____________________
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mira
Beiträge: 25 Registriert: 17.6.2006 Status: Offline |
erstellt am: 15.12.2009 um 23:42 Uhr: |
Danke für die Antworten, werde mich nächste Woche mit dem Steuerberater treffen und die DAT Bewertung in Höhe von 7800.- Euro mitnehmen.
Schöne Feiertage noch allerseits.
mira |
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Irukanji
Beiträge: 4 Registriert: 7.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 19.12.2009 um 01:54 Uhr: |
da ich sowas gleich mehrfach letztes jahr erledigt habe (umfirmierung einzelfirma-gmbh&co kg).... geh zum fachhändler deines vertrauens und lass dir eine bewertung geben. ein paar kleinere gefundene defekte kann er ja mit reinrechnen
meine 5 jahre alte s-klasse war wegen defekter zylinderkopfdichtung nur noch 7900¤ wert... zufälligerweise hatte sich der gute mann da verguggt ^^ |
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Kai
Beiträge: 645 Registriert: 25.4.2003 Status: Offline |
erstellt am: 19.12.2009 um 02:09 Uhr: |
Wenn er im Betriebsvermögen der Firma lief, dann gibt es doch eine jährliche Abschreibungsliste mit den Buchwerten, oder?
Da ist dann nix mit Schätzen, sondern mit dem Anschaffungspreis abzüglich der angesetzten Abschreibung.
Korrigiere mich aber gerne, wenn dein Steuerberater mehr dazu sagen kann. ____________________ http://www.smart-roadster-club.de/index.php?module=photoshare&func=viewimag
e&iid=1746 |
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happysmarty
Beiträge: 90 Registriert: 25.9.2007 Status: Offline |
erstellt am: 19.12.2009 um 17:04 Uhr: |
Je nach Abschreibungsmethode ist bei Kfz der Buchwert nach 6 Jahren nur noch bei 1 Euro. Da träumt jeder Gewerbetreibende von, die Anlagegüter zu diesem Preis dann ins Prvatvermögen übernehmen zu können.
Mein Tip: setz ihn in Ebay, ab 1 Euro, hoher Mindestpreis, dann wirst Du ein realistisches Ergebnis haben, das auch vom Finanzamt akzeptiert wird. Evtl. sogar 2 x einstellen. Der Mindestpreis wird nicht erreicht und Du kannst den Roady für ein paar Euro mehr übernehmen.
Konz würde noch schreiben: vergiss nicht, für die Fotos die schönen Stahlfelgen mit Winterreifen zu montieren, gewaschen muss der Wagen auch nicht sein, der Schmutz, Kratzer und Brandlöcher im Innenraum müssen gut erkennbar sein. Alle Kratzer, Beulen u. ä. willst Du als ehrlicher Verkäufer auch erwähnen, Unfälle, Motortickern, Kupplungsrutschen und Elektrikprobleme, wie auch den total nasse Teppich der üblicherweise undichten Roadster müssen erwähnt werden, schließlich willst Du nach Verkauf keinen Ärger, da Du ja als gewerblicher Verkäufer dafür haften musst und das teurer als der erzielte Kaufpreis werden kann. |
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bernihexe
Beiträge: 2144 Registriert: 6.8.2003 Status: Offline |
erstellt am: 20.12.2009 um 14:29 Uhr: |
Hallo Mira,
nach meiner Info muss ein Prozentwert vom Restwert bei Entnahme aus dem Firmenvermögen versteuert werden. Bei einer Veräußerung ist das ja kein Problem...... durch den Kaufvertrag der dann als Nachweis dient.
Ansonsten einfach mal hochrechnen wenns vom FA nicht gefordert wird? ob sich ein Aufwand von Gutachten etc. überhaupt lohnt
Liebe Grüße ____________________
s> |
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