fepi-hewe
Beiträge: 14 Registriert: 25.3.2004 Status: Offline |
erstellt am: 20.7.2005 um 20:30 Uhr: |
HI, ich hab ein gewaltiges Problem.Zunaechst zur Sachlage, mein Roadster hat jetyt ca 75000 km runter gekauft im Dezember 2003 war mehrfach zur behebung der wasserschaeden natuerlich zwecklos, jetzt ist auch noch der turbolader geplatzt!!!!!
Haarrisse und andere kleine probleme natuerlich auch. meine frage waere nun ob ich ihn wandel lassen kann weil eigentlich seh ich es nicht ein das hier permanent was mit dem Auto nicht stimmt ____________________
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irishman
Beiträge: 3645 Registriert: 7.11.2003 Status: Offline |
erstellt am: 20.7.2005 um 20:35 Uhr: |
Wie?
Turbo geplatzt?
Gib mal genauere Infos (über den Turbo, das mit dem Wasser kennt ja fast jeder)
greetz... ____________________ greetz Irishman...
Wer nicht überzeugen kann, sollte wenigstens Verwirrung stiften... |
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fabianpost
Beiträge: 49 Registriert: 6.1.2005 Status: Offline |
erstellt am: 20.7.2005 um 20:44 Uhr: |
wandeln wird sich wohl nicht lohnen bei der laufleistung, kannst ihn wohl eher verkaufen als wandeln, ist aber wohl eher nen rechenspiel
mit dem turbo wat da ging würd mich aber auch interessieren |
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fepi-hewe
Beiträge: 14 Registriert: 25.3.2004 Status: Offline |
erstellt am: 20.7.2005 um 20:45 Uhr: |
zuerst Haarisse am Turbo und eben gerade ein Knall wie als wuerde ich NOS zuenden jetzt faehrt er nur noch mit halber Leistung und der Motor lauft super schnell heiss ____________________
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Heckschleuder
Beiträge: 287 Registriert: 1.4.2004 Status: Offline |
erstellt am: 20.7.2005 um 21:17 Uhr: |
Die Turboschäden sind aber gängiges Problem bei Smart, guckt mal ins smart-forum.de da gibt es zig Beiträge von Usern denen ab ca. 50.000 Kilometer Laufleistung der Turbo kaputt gegangen ist. Daher gilt: Vorher verkloppen ____________________
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BrabusundGay
Beiträge: 175 Registriert: 19.4.2005 Status: Offline |
erstellt am: 20.7.2005 um 21:27 Uhr: |
hm aber eigentlich sollten die turboplatzer ab bj 2003 seltener sein
war deiner gechipt?
ansonsten wandeln geht wohl nicht
aber du müßtest doch noch garantie auf deinem auto haben?
12/03 also bis 12/05
gruß chris ____________________ mein motto:
Ich lebe über meinem Verhältnis aber unter meinem Niveau!
Ich bremse auch für Heteros! |
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fepi-hewe
Beiträge: 14 Registriert: 25.3.2004 Status: Offline |
erstellt am: 20.7.2005 um 21:30 Uhr: |
nichts modifiziert ganz normaler Zustand. ____________________
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Tobias
Beiträge: 1291 Registriert: 2.4.2003 Status: Offline |
erstellt am: 20.7.2005 um 21:43 Uhr: |
Wandlung wird sich lohnen. Vom Kaufpreis werden pro 1000 km 0,67% abgezogen. Der Kaupreis wird mit 4% verzinst.
Das sind z.B. bei einem Kaufpreis von 18000,-¤ und 1,5 Jahren ein Restwert von ca. 10000,- ¤.
18.000,- ¤ Neupreis
- 9.045,- ¤ Nutzung (bei einer Nutzung von 75.000 km)
+ 1.080,-¤ Zinsen (1,5 Jahre)
10035,- ¤ Restwert
Für den Preis bekommt man einen "jungen Gebrauchten" ohne viel Kilometer. Der Gebrauchtwagenpreis für deinen ist auf alle Fälle weniger.
[Editiert am 20/7/2005 von Tobias] ____________________
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fepi-hewe
Beiträge: 14 Registriert: 25.3.2004 Status: Offline |
erstellt am: 21.7.2005 um 07:14 Uhr: |
Danke das ist das was ich hoeren wollt. werden in diese rechnung noch tuning mit reingerechnet wenn alles bei Smart gekauft und drangebaut wurde allso Brabus komplettverspoilerung usw ____________________
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Markuso
Beiträge: 770 Registriert: 1.6.2003 Status: Offline |
erstellt am: 21.7.2005 um 07:32 Uhr: |
Schwer zu sagen, wie fest montiertes Zubehör behandelt wird.
Vielleicht hilft dir das Buch "Reinking/Eggert: Der Autokauf" weiter. Da steht eigentlich alles juristisch interessante zum Thema Wandelung (aka Rückabwicklung des Kaufvertrages) drin. Aber nicht erschrecken, das Buch könnte teuer sein (juristisches Fachbuch).
Grund für die Anerkennung der Wandelung ist zunächst mal eher nicht ein einziger auftretender Schaden oder Mangel, der mit einer Reparatur zur Zufriedenheit behoben wurde. Erst nach wiederholter, erfolgloser Nachbesserung eines erheblichen Mangels (z. B. Wassereinbruch) hat man das Recht. Es zählt aber auch, wenn das Auto andauernd (also sehr häufig) außerplanmäßig aus verschiedenen Gründen in die Werkstatt muss (sog. Montagsauto, wobei ich der Meinung bin, dass die meisten Roadster und Coupés montags gebaut wurden).
@Tobias: Hat bei dir alles geklappt? Auch mit der Verzinsung?
[Editiert am 21/7/2005 von Markuso] ____________________ |
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smart217
Beiträge: 316 Registriert: 25.12.2004 Status: Offline |
erstellt am: 21.7.2005 um 07:57 Uhr: |
Hallo,
ansich dürfte der Lader nicht mehr fliegen.
Hatte vorher einen Smart Fortwo Cabrio Bj.2000 und habe in 65000km 3 Turbolader verbraucht. Alle wurden sie getauscht wegen Rissen im Abgaskrümmer und da es Abgaskrümmer und Turbolader nur als Einheit gibt wird auch der Lader mitgetauscht.
Es ist die Frage ob Du wusstest das vorher schon Risse da waren.
Dann kann es ein Folgeschaden sein. Weil du nichts gegen die Risse gemacht hast.
Und wie Smart dir das auslegt ist fraglich.
Man hat übrigens den Abgaskrümmer 2003 konstruktiv geändert, uns zusätzlich ein Blech am Auto angeschraubt. Das Problem damals war, dass der Krümmer heiss war und dann kaltes Wasser von unten gegen den Krümmer gespritzt ist. Da der ein Gußteil ist hat er Spannungen bekommen und ist gerissen.
Gruß
[Editiert am 21/7/2005 von smart217] ____________________
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irishman
Beiträge: 3645 Registriert: 7.11.2003 Status: Offline |
erstellt am: 21.7.2005 um 08:58 Uhr: |
Zitat: Schwer zu sagen, wie fest montiertes Zubehör behandelt wird.
Kam gerade per Mail:
BGH: Bei Pkw-Mängeln Geld zurück für Zusatzausstattung
20.07.2005
Wer einen Neuwagen mit Zusatzausstattung ausrüstet und den Kauf dann wegen Mängeln rückgängig macht, kann die Kosten vom Händler zurückverlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Ein Bauunternehmer hatte einen Firmenwagen gekauft und ihn anschließend mit Fußmatten, Schmutzfängern, Leichtmetallfelgen, Breitreifen, Tempomat, Autotelefon und Navigationssystem ausgestattet. Dafür wendete er 5.080 Euro auf. Die Überführung schlug mit 487 Euro zu Buche.
Weil das Fahrzeug zahlreiche Mängel aufwies, die sich nicht beheben ließen, einigten sich die Beteiligten auf eine Rückabwicklung des Geschäfts. Der Unternehmer verlangte daraufhin rund 5.500 Euro.
Die Richter gaben ihm im Wesentlichen Recht, reduzierten den Anspruch allerdings – auch bei den Überführungskosten – um rund 20 Prozent, weil der Käufer den Pkw bereits ein Jahr lang genutzt hatte. Nach einer Mitteilung des Gerichts sind Aufwendungen für ein Auto, das sich später als mangelhaft erweist und deshalb zurückgegeben wird, in der Regel als "vergeblich" anzusehen. Deshalb kann der Käufer diese Kosten auf den Verkäufer abwälzen. Die Richter sahen es auch als unerheblich an, ob mit der Zusatzausstattung kommerzielle Zwecke verfolgt werden oder nicht. (AZ: VIII ZR 275/04 vom 20. Juli 2005) (pg)
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Wer nicht überzeugen kann, sollte wenigstens Verwirrung stiften... |
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cessybaers
Beiträge: 4692 Registriert: 5.8.2003 Status: Offline |
erstellt am: 21.7.2005 um 10:05 Uhr: |
Sehr interessant, werd ich gleich mal in meine Urteilssammlung kopieren, man weiß j anie wann man mal was braucht ____________________
http://www.nordkaptour.de.tf/
http://nordkaptour.wordpress.com/ |
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Tobias
Beiträge: 1291 Registriert: 2.4.2003 Status: Offline |
erstellt am: 21.7.2005 um 17:26 Uhr: |
Zitat: @Tobias: Hat bei dir alles geklappt? Auch mit der Verzinsung?
Ich bin noch nicht einen Schritt weiter. Das liegt aber nicht an Smart, sondern am SC Salzburg.
Ich berichte wenn der Vorgang abgeschlossen ist.
[Editiert am 21/7/2005 von Tobias] ____________________
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Tobias
Beiträge: 1291 Registriert: 2.4.2003 Status: Offline |
erstellt am: 21.7.2005 um 17:49 Uhr: |
Zitat:
Zitat: @Tobias: Hat bei dir alles geklappt? Auch mit der Verzinsung?
Ich bin noch nicht einen Schritt weiter. Das liegt aber nicht an Smart, sondern am SC Salzburg.
Ich berichte wenn der Vorgang abgeschlossen ist.
Nun bin ich einen Schritt weiter. Ich habe für Dienstag einen Termin beim Anwalt.
Nur soviel, Finger weg von:
europemobile
M&R Automobilhandel und Mietwagen GmbH
Feldkirchen/Ainring ____________________
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