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Autor: Betreff: 1. Schritt Kostenübernehem Betsätigung durch Rechtsschutz



Beiträge: 854
Registriert: 14.8.2003
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  erstellt am: 22.11.2004 um 12:00 Uhr:
Hi All
Ihr habt recht - immer nur Meckern hilft nicht.

Schritt 1. Habe soeben die Kostenübernahme Bestätigung vom meiner RechtsschutzVers. bekommen für die Anwaltlich Vertretung bei der Wandlung.

Schritt 2. Termin für Freitag beim Anwalt.

Schritt 3. -- Ich halte Euch auf dem Laufenden

Lars
 
____________________



Beiträge: 4111
Registriert: 15.1.2004
Status: Offline
erstellt am: 22.11.2004 um 17:36 Uhr:
ok, bin gespannt
 
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Beiträge: 1057
Registriert: 14.10.2003
Status: Offline
erstellt am: 22.11.2004 um 18:43 Uhr:
Jetzt wird es ernst!!!!

Ist smart nach den vielen wiederholungsreparaturen nicht von selbst zum Rücktritt vom Kaufvertrag bereit??????
 
____________________



Beiträge: 770
Registriert: 1.6.2003
Status: Offline
erstellt am: 23.11.2004 um 08:59 Uhr:
Zitat:
Jetzt wird es ernst!!!!

Ist smart nach den vielen wiederholungsreparaturen nicht von selbst zum Rücktritt vom Kaufvertrag bereit??????

Ja, das habe ich mich auch gerade gefragt, wenn man hört, wie "problemlos" andere ihre Autos wandeln.

Aber vielleicht gehts auch um die Konditionen bzw. eine Entschädigung, die anwaltlich durchgefochten werden soll.
 
____________________



Beiträge: 1057
Registriert: 14.10.2003
Status: Offline
erstellt am: 23.11.2004 um 12:09 Uhr:
Naja viel zu verhandeln gibts nicht da die sache gesetzlich sehr zu gunsten des Kunden geregelt ist.

0,67 % vom Kaufpreis pro 1000 gefahrene km

der Kaufpreis oder die anzahlung zur finanzierung müssen von smart marktüblich verzinst werden.

Die gefahrenen KM zur Werkstatt dürfen abgezogen werden.

Vielleicht kann man aber über den KM-Satz mit smart verhandeln wenn man eine neubestellung in aussicht stellt.

Viel Braucht man da aber nicht anwaltlich durchzusetzten. Bei dem 3. erfolglosem Rep.-versuch bei einem Mangel kann man vom Vertrag zurücktreten.

Den Begriff Wandlung gibt es nicht mehr.

[Editiert am 23/11/2004 von roadster-of]
 
____________________



Beiträge: 854
Registriert: 14.8.2003
Status: Offline
erstellt am: 23.11.2004 um 12:41 Uhr:
Hi all,
das letzte was mir das SC "freiwillig" für die Rücknahme des Fahrzeugs angeboten hat war mehr als eine Frechheit. Es war der Schwackewert, plus 500 ¤.

Ich habe ich die Schnauze voll, ich rede mit denen nicht mehr. Ich hab ne gute Rechtsschutzversicherug, eine Deckungszusage, und mein Anwalt will auch leben.
Ich habe mich 1 Jahr von smart verarschen lassen - jetzt ist Schluss und wenn es sein muss werde ich 10 cent Einklagen !

Lars
 
____________________



Beiträge: 1057
Registriert: 14.10.2003
Status: Offline
erstellt am: 23.11.2004 um 15:27 Uhr:
Hallo Lars,

hier für dich und alle anderen interessiert ein Link

Vielleicht hilft es was:

http://www.wandlung-mercedes-e-klasse.de/

Ist schon erschreckend wie Dc mit seinen Kunden umgeht.!!!!!!
 
____________________

* Moderator *

Beiträge: 2907
Registriert: 9.6.2004
Status: Offline
erstellt am: 23.11.2004 um 15:44 Uhr:
Zitat:
Hallo Lars,

hier für dich und alle anderen interessiert ein Link

Vielleicht hilft es was:

http://www.wandlung-mercedes-e-klasse.de/

Ist schon erschreckend wie Dc mit seinen Kunden umgeht.!!!!!!

Jepp!

Anscheinend "braucht" DaimlerChrisler keine Kunden, oder wie?



Beiträge: 6
Registriert: 15.6.2005
Status: Offline
erstellt am: 6.7.2005 um 17:56 Uhr:
Hallo Lars,

leider geht es mir ähnlich wie dir: Nach mehreren erfolglosen Werkstattbesuchen möchte ich vom Kaufvertrag meines Roadsters zurückzutreten. Da mein SC absolut uneinsichtig ist, werde ich wohl die Hilfes eines Anwalts in Anspruch nehmen müssen. Mich würde daher interessieren, ob du damals erfolgreich warst und wie lange der Rechtsstreit dauerte. Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung....

Bin unter cooler-otto@web.de erreichbar.
Vielen Dank im voraus !!!!!



Beiträge: 115
Registriert: 10.6.2004
Status: Offline
  erstellt am: 6.7.2005 um 19:44 Uhr:
also, ich habe vor nem jahr schonmal eine wandlung mit nem smart gemacht.

ging eigentlich problemlos. hatte vor dem letzten versuch schon angekündigt "wenn's diesmal nicht klappt, werde ich den wagen wandeln".

das hab ich dann gemacht. war gar kein problem. das mit der km-pauschale haben sie so berechnet, ja. aber ansonsten habe ich mein geld komplett wiederbekommen. fand das alles ganz ok so.

eigentlich sollte es da keine allzu großen probleme geben. sofern du nachweisen kannst, dass du ihnen mehrere (3 müssen es glaube ich sein) reparaturversuche zugestanden hast.


viel erfolg.



Beiträge: 6
Registriert: 15.6.2005
Status: Offline
erstellt am: 6.7.2005 um 20:53 Uhr:
Hallo,

genau wie du es berichtest habe ich es auch gemacht, aber nun stellt sich das SC stur! Ich habe denen nach den Reparturen schriftlich mitgeteilt, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete. Es folgten einige Telefonate in denen man mir versprach den Wagen bei der nächsten Reparatur auch zu reparieren und mir einen kostenlosen Leihwagen zu stellen. Aber den Roadster zurücknehmen? So etwas stellen wir uns nicht mehr auf dem Hof, so die unverschämte Aussage vom SC am Telefon.

Daher nun meine Frage ob ihr einen Anwalt eingeschaltet habt und ob es vors Gericht ging.



Beiträge: 115
Registriert: 10.6.2004
Status: Offline
erstellt am: 7.7.2005 um 10:08 Uhr:
guck mal in deinen posteingang.



Beiträge: 4111
Registriert: 15.1.2004
Status: Offline
erstellt am: 7.7.2005 um 10:17 Uhr:
ich weiss nicht ob der Lars hier noch mitliest...
 
____________________



Beiträge: 4608
Registriert: 19.4.2003
Status: Offline
erstellt am: 7.7.2005 um 10:39 Uhr:
... nein also bei uns ging die wandlung auch ohne anwald, war total problemlos damals
 
____________________

info@smart-roadster-ac.de
info@acace.de
http://www.acace.de



Beiträge: 596
Registriert: 20.5.2003
Status: Offline
erstellt am: 7.7.2005 um 11:22 Uhr:
@nina1

Sobald du merkst dass Dein SC nicht 100%tig mitzieht sofort nen Anwalt nehmen. Meist reicht schon ein 'böser' Brief und die Sache läuft auf einmal.

Hab's selbst ohne durchgezogen (würd ich nie mehr machen)!!!!!
 
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