Ingmann
Beiträge: 271 Registriert: 21.11.2003 Status: Offline |
erstellt am: 18.5.2011 um 00:18 Uhr: |
nabend,
ich hab da am montag auf dienstreise was intressantes auf der Autobahn gesehen :
http://cid-05ea31b9e2fa1791.photos.live.com/self.aspx/Smart%20unterwegs/Mei
n%20Film.wmv
Hoffe der Link tut für alle.
Jetzt die spannende Frage... würde das auch mit dem roadster funktionieren und beim deutschen tüv durchkommen ?
nen zweites loch in die frontmaske mit ner zweiten abdeckung wäre ja machbar.
hat das alu crashelement auch auf beiden seiten eine verschraubung für die abschleppöse ? weis ich so gerade aussem kopf nicht mehr.
Und wie würde man das lenkrad blockieren für dauerhaften geradeauslauf ?
gruß
ingo |
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Bueller
Beiträge: 244 Registriert: 16.3.2010 Status: Offline |
erstellt am: 18.5.2011 um 01:36 Uhr: |
..............funktionieren? viell. aber beim deutschen TÜV ?????
niemals !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! kann ich mir zumindest nicht vorstellen ! ____________________ Roady fahren ist wie Moped fahren , nur dass die Sozia NEBEN Dir sitzt! |
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Redstar
Beiträge: 546 Registriert: 13.3.2004 Status: Offline |
erstellt am: 18.5.2011 um 02:40 Uhr: |
Der Roadster hat kein Lenkradschloss, somit hat sich die Nummer erledigt. ____________________ Das Leben ist viel zu kurz um schlecht gelaunt zu sein |
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Ryker
Beiträge: 1263 Registriert: 10.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 18.5.2011 um 06:43 Uhr: |
hmm, der fortwo hat aber auch kein lenkradschloss. also wie haben die das gelöst ? mit ner lenkradkralle vielleicht ? aber auch diese lösung dürfte dem tüv wohl nicht reichen. so grundsätzlich find ich die idee aber garnicht verkehrt. ____________________
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Redstar
Beiträge: 546 Registriert: 13.3.2004 Status: Offline |
erstellt am: 18.5.2011 um 12:52 Uhr: |
@Ryker. Stimmt, jetzt wo Du es Schreibst....Grübel ____________________ Das Leben ist viel zu kurz um schlecht gelaunt zu sein |
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roadie1949
Beiträge: 1272 Registriert: 17.9.2007 Status: Offline |
erstellt am: 18.5.2011 um 13:40 Uhr: |
Hmmm,in Deutschland wäre es auch möglich wenn der Fahrer im Besitz der Klasse 2 (ce) da
vier Achsen.
Ich denke mal beim Tüv wäre eine teure Einzelabnahme fällig.
Wie die das Technisch gelöst haben entzieht sich meiner Kenntnis,aber in NL ist es mit
Klasse 3 erlaubt und nicht unüblich. ____________________ Gruß Holger
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Axel_G
Beiträge: 13 Registriert: 27.11.2009 Status: Offline |
erstellt am: 18.5.2011 um 15:42 Uhr: |
Der darf kein Lenkradschloss haben. Die Lenkung läuft frei und läuft dann einfach mit, die Räder haben ja einen Nachlauf. In einer Kurve wird das Auto eben zur Seite gezogen. Rückwärtsfahren geht aber nicht.
In Deutschland ist das nicht erlaubt.
Gruss
Axel |
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roadie1949
Beiträge: 1272 Registriert: 17.9.2007 Status: Offline |
erstellt am: 18.5.2011 um 21:54 Uhr: |
Zitat: In Deutschland ist das nicht erlaubt.
ich kenne mich im Paragrafendschungel nicht so gut aus,aber es scheint wie immer eine
Ausnahme zugeben
Zitat: Schleppen ist das Mitführen eines betriebsfähigen oder betriebsunfähigen Kraftfahrzeuges auf dessen eigenen Rädern hinter einem anderen Kfz, sofern es sich nicht um ein Abschleppen handelt. Grundsätzlich dürfen zwar Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kfz bestimmt sind, nicht als Anhänger betrieben werden, die Verwaltungsbehörde kann jedoch Ausnahmen genehmigen. Näheres regelt § 33 StVZO. Unterschieden wird in vom Straßenverkehrsamt genehmigtes und in ungenehmigtes Schleppen. Beim genehmigten Schleppen ist eine Ausnahmegenehmigung gem. § 33 Abs. 1 StVZO des zuständigen Straßenverkehrsamtes mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen.
Zitat: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§33 Schleppen von Fahrzeugen
(1) Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. Die Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden) können in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen.
(2) Werden Ausnahmen nach Absatz 1 genehmigt, so gelten folgende Sondervorschriften:
Das schleppende Fahrzeug darf jeweils nur ein Fahrzeug mitführen. Dabei muß das geschleppte Fahrzeug durch eine Person gelenkt werden, die die beim Betrieb des Fahrzeugs als Kraftfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Satz 2 gilt nicht, wenn die beiden Fahrzeuge durch eine Einrichtung verbunden sind, die ein sicheres Lenken auch des geschleppten Fahrzeugs gewährleistet, und die Anhängelast nicht mehr als die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch in keinem Fall mehr als 750 kg beträgt.
Das geschleppte Fahrzeug unterliegt nicht den Vorschriften über das Zulassungsverfahren.
Das geschleppte Fahrzeug bildet mit dem ziehenden Fahrzeug keinen Zug im Sinne des § 32.
Bezüglich der §§ 41, 53, 54, 55 und 56 gilt das geschleppte Fahrzeug als Kraftfahrzeug.
§ 43 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 4 Satz 1 ist nicht anzuwenden.
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t dürfen nur mit Hilfe einer Abschleppstange mitgeführt werden.
Die für die Verwendung als Kraftfahrzeug vorgeschriebenen oder für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen dürfen am geschleppten Fahrzeug angebracht sein. Soweit sie für Anhänger nicht vorgeschrieben sind, brauchen sie nicht betriebsfertig zu sein.
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aber vllt kann einer der sich damit auskennt,das hier mal erklären würde mich
interessieren. ____________________ Gruß Holger
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Ryker
Beiträge: 1263 Registriert: 10.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 19.5.2011 um 07:02 Uhr: |
ins deutsche übersetzt, würde ich sagen, daß man sich eine ausnahmegenehmigung holen kann. wie im video, wohnmobil-auto. letztendlich kommt es darauf an, wie man es technisch löst, das niemand im geschleppten fahrzeug sitzen muss um zu lenken. wenn man nun hierfür was gebaut hat, kriegst ne sondergenehmigung und darfst so fahren. is die frage, was man alles am zu schleppenden fahrzeug verändern muss. ____________________
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Axel_G
Beiträge: 13 Registriert: 27.11.2009 Status: Offline |
erstellt am: 19.5.2011 um 16:23 Uhr: |
Das "Schleppen" war wohl mal gedacht, um grosse LKW zu bewegen, die nicht auf einen Anhänger passen, damit man die doch mal in die Werkstatt oder einen anderen Stellplatz bewegen kann. Dafür gibt es dann auch eine Sondergenehmigung, weil es eben nicht anders geht.
Hatte das mal mit dem Strassenverkehrsamt geklärt, weil ich auf diese Regelung auch gestossen war.
Ansonsten den Kleinen halt auf einen Anhänger stellen.
Gruss
Axel |
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andreas
Beiträge: 3025 Registriert: 2.4.2003 Status: Offline |
erstellt am: 14.6.2011 um 16:41 Uhr: |
... habs drüben in Kanada neulich auch des öfteren gesehen. Schon heftig, aber scheint ja zu funktionieren. Ein Abschlepper hat mir mal erzählt, dass er Smarts immer nur huckepack nimmt, weil ihm mal einer im Kreisverkehr hops gegangen ist. Da hat sich das Lenkrad quer gestellt ... ____________________ Lotus Exige S2 - bitte keine PMs! Siehe Homepage! |
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dirtyharry
Beiträge: 292 Registriert: 2.3.2012 Status: Offline |
erstellt am: 3.3.2012 um 19:33 Uhr: |
Zitat: nabend,
ich hab da am montag auf dienstreise was intressantes auf der Autobahn gesehen :
http://cid-05ea31b9e2fa1791.photos.live.com/self.aspx/Smart%20unterwegs/Mei
n%20Film.wmv
Hoffe der Link tut für alle.
Jetzt die spannende Frage... würde das auch mit dem roadster funktionieren und beim deutschen tüv durchkommen ?
nen zweites loch in die frontmaske mit ner zweiten abdeckung wäre ja machbar.
hat das alu crashelement auch auf beiden seiten eine verschraubung für die abschleppöse ? weis ich so gerade aussem kopf nicht mehr.
Und wie würde man das lenkrad blockieren für dauerhaften geradeauslauf ?
gruß
ingo
Hi,
bin beim stöbern im forum, als neuer halt, auf diese sache gestoßen.
früher, also vor ca. 50 jahren fuhr mein vater autorennen. viele der fahrer haben für kleines geld an ihren wagen geschraubt. das ging dann soweit, bis man damit nicht mehr auf der straße normal fahren konnte. nun hatte ja nicht wie heute jeder einen zugwagen und anhänger oder 40 tonnen mobil.
also wurde der rennwagen einfach mit so einer dreieckstange in schlepp genommen. lenkrad ist natürlich lose.
gruß dirtyharry ____________________ Losgelöst
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Mein Roadster unter folgendem link
https://www.dropbox.com/sh/0wsv106emxcm1h5/AAB__bge-S7HPLByaXG1_Pzma
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