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Autor: Betreff: Heckspoiler ohne ABE/Gutachten



Beiträge: 11
Registriert: 12.4.2009
Status: Offline
erstellt am: 4.10.2009 um 14:55 Uhr:
Das Problem was ich da sehe ist, dass beim Anbringen vom Heckspoiler die Abmaße des Fahrzeugs entsprechend verändert werden. Das hat automatisch zur Folge, dass die Betriebserlaubnis erlischt. Es fällt unter die 3 Regelbeispiele bei denen die BE erlischt. Wenn Du Glück hast bekommst Du nur ne so genannte Mängelmeldung, die Dir dann je nach Gesetzeshüter 3- 14 Tage Zeit lässt die Mängel zu beheben und das durch TüV o.ä. bestätigen zu lassen --> natürlich kostenpflichtig.
Alternativ wäre eine Anzeige wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis, Untersagung der Weiterfahrt vor Ort und bei Fahranfängern ne Mitteilung an die Führerscheinstelle möglich.
Das wäre allerdings noch nicht der worst case.
Der würde eintreten, wenn Du Unfallbeteiligter bist, Deine Versicherung das Fahrzeug untersuchen lassen würde und feststellen würde, dass die BE erloschen ist...
Die Zahlungswilligkeit Deiner Versicherung kannst Du Dir in dem Falle bestimmt vorstelllen...
Also lieber mit dem Teilegutachten bzw. mit dem Spoiler zur Einzelabnahme bei TüV pp.
Das ist im Fall der Fälle die günstigste Alternative

LG Marian
 
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* Moderator *
* Unterstützer *

Beiträge: 5909
Registriert: 14.3.2008
Status: Offline
  erstellt am: 4.10.2009 um 13:44 Uhr:
Zitat:
Du fährst streng genommen ohne gültige Zulassung rum, ...

Stimmt, die braucht man auch gar nicht mehr, wenn wegen der Änderung des Hecks die Betriebserlaubnis des Kleinen erloschen ist und das Auto deswegen prinzpiell im öffentlichen Straßenverkehr - auch mangels Versicherungsschutzes - nichts mehr zu suchen hat.

Wie Segelflieger schon postete, kann die Betriebserlaubnis aber unter den Voraussetzungen des § 22 StVZO wieder hergestellt werden. Vorher abklären ist echt `ne gute Idee.

Nordische Grüße
SRCinSE
 
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</font



Beiträge: 196
Registriert: 27.1.2005
Status: Offline
erstellt am: 3.10.2009 um 19:22 Uhr:
JAA Moment

Wenn dann bau ich den sowieso verkehrt rum dran....

Was sieht die StVO als Strafe vor, wenn ich abhebe und OBEN rum statt links überhole

PS: Wie heißen die Dinger überhaupt beim Heckspoiler?
Ich hab die jetzt einfach mal Winglets getauft, aber keine Ahnung obs da nicht einen Namen gibt

[Editiert am 3/10/2009 von Segelflieger]
 
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mehr Ladedruck als Reifendruck...



Beiträge: 398
Registriert: 24.4.2009
Status: Offline
erstellt am: 2.10.2009 um 18:12 Uhr:
Zitat:
Sowas würde mir (in meinem jugenlichen Leichtsinn) gefallen:

@Segelflieger: Bei deinem Nick hätte ich jetzt aber etwas ganz anderes erwartet
 
____________________
smart Roadster - Die Antwort auf das Leben, das Universum und alles!



Beiträge: 196
Registriert: 27.1.2005
Status: Offline
erstellt am: 2.10.2009 um 17:36 Uhr:
Muss nicht teuer werden.

Bei vielen ist halt nur ein Materialgutachten dabei.

Da musst du VORHER einfach bei der TÜV- / DEKRA- / GTÜ- / ??? Stelle deiner Wahl nachfragen, schon eine Auswahl von Ausdrucken mitnehmen, fragen was geht und was die Eintragung ca. kostet.

Was ich bis jetzt herausgefunden hab: (Ist aber so eine Sache, weil jeder von den Herrn Prüf-Ing.s was anderes erzählt...)
Die "Winglets" dürfen nicht über den Deckel rausstehen und zwischen Deckel und "Winglets" darf nicht zu viel Abstand sein.

Des weiteren darf an keiner Stelle ein Rundungsradius von 2,5 mm unterschritten werden.

Richtige Alu-Heckflügel sind seit dem 14.07.2004 leider ein "erheblicher Mangel", aber sonst kann man fast alles eintragen


Ohne Eintragung würde ich eher nicht rumfahren, weil das fast jeder erkennt, dass der dort nicht original ist, auch wenn man vorher nur flüchtig ein paar Roadsters gesehen hat.

PS: Nicht "Einzelabnahme" sondern "Betriebserlaubnis ohne allgemeine Bauartgenehmigung" nach § 22 bzw. §22a StVZO

Da steht der ganze Rotz wies auch ohne 19/3, ABE und E-Nummer läuft.

PPS: Ich schreibe selber immer "eintragen" meine aber natürlich nicht eintragen im Sinne von in die Zulassungsbescheinigung Teil I von der Zulassungsstelle reindrucken lassen, sondern ein Dokument über die ordnungsgemäße Abnahme der Änderung am KFZ vom TÜV erhalten.
(Auf dem dann drauf steht ob die Änderung "unverzüglich" oder "bei nächster Gelegenheit" [= gar nicht] einzutragen ist)

Ihr merkt, ich bin grad dran eine extrem-übertriebene-Fußgänger-Tötende-Fritten-Theke irgendwie halbwegs legal fahrbar zu machen^^

Sowas würde mir (in meinem jugenlichen Leichtsinn) gefallen:



[Editiert am 2/10/2009 von Segelflieger]
 
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Status: Offline
erstellt am: 1.10.2009 um 17:55 Uhr:
ohne zulassung bedeutet möglicherweise sogar noch ohne versicherung. das wird ganz blöde enden, wenns mal dumm läuft. las die finger von solchen sachen. oder halt einzelabnahme, ob das sinn macht, liegt dann wohl an dem verbauten teil.

wenn dir das dezente nich liegt, was is mit dem brabus-spoiler, der is ja etwas größer.

[Editiert am 1/10/2009 von Ryker]
 
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Beiträge: 155
Registriert: 27.8.2009
Status: Offline
erstellt am: 1.10.2009 um 16:44 Uhr:
Okay dann lass ich das lieber vorerst, einzelabnahmen können bzw sind ja schweine teuer, wahrscheinlich mehr als der Spoiler selber kosten würde...Aber für den Roadster gibts leider nur wenige schöne Spoiler, nur diese seeehr dezenten kanten für die Kofferraumklappe.

Felix
 
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Wer ist TÜFF?



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erstellt am: 1.10.2009 um 16:35 Uhr:
Du fährst streng genommen ohne gültige Zulassung rum,
was die Polizei dann davon macht hängt von deren Lust, Ahung und Willen ab.

Kann ne Verwarnung sein, Wiedervoführung oder vielleicht auch Schlimmeres.



Beiträge: 155
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Status: Offline
erstellt am: 1.10.2009 um 16:28 Uhr:
Ja logisch, das sagen die ja bei den meisten sachen, zum wohle des Staates..Aber ob das Punkte oder etwas in der Richtung gibt, hab nähmlich schon 4 Jahre Probezeit und bin nicht scharf drauf mich komplett vom Lappen geschweigedenn von meinem Roadster zu trennen ;P
 
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Wer ist TÜFF?



Beiträge: 1263
Registriert: 10.4.2009
Status: Offline
erstellt am: 1.10.2009 um 16:22 Uhr:
öhm, flexx, du willst da jetzt nich wirklich ne antwort drauf oder ?

was sagen die wohl, wenn sie das feststellen ?
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