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 < Voriges Thema  Nächstes Thema > Aufsteigend sortiern Absteigend sortieren
Autor: Betreff: Änderung und Versand eines Lenkrads



Beiträge: 76
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erstellt am: 2.8.2014 um 18:25 Uhr:
Da das Thema wohl sehr interessant zu sein scheint und es in meinem Verkaufs-Angebot viel zu diskutieren gibt, mache ich hier mal einen Thread dazu im richtigen Bereich auf.

Versand: TNT wollte mich zurück rufen. Ist aber nie geschehen. DHL weigert sich. Deshalb ist es ein ziemliches Problem ein Lenkrad nach Vorschriften zu verschicken.

Eintragung Brabus Lenke in einen Brabus: der TÜV war vor Ort und hat die Lenke eingetragen. Anders ist es nicht zulässig, da mein Brabus ab Werk mit einem anderen Lenkrad eingetragen wurde. Ist ein Brabus ab Werk mit einem Brabus Lenkrad raus gegangen, dann muss eine neue Brabus Lenke natürlich nicht eingetragen werden, da sie das ja in den Papieren bereits schon ist.
 
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Beiträge: 305
Registriert: 19.9.2011
Status: Offline
erstellt am: 2.8.2014 um 20:59 Uhr:
Zitat:
Eintragung Brabus Lenke in einen Brabus: der TÜV war vor Ort und hat die Lenke eingetragen. Anders ist es nicht zulässig, da mein Brabus ab Werk mit einem anderen Lenkrad eingetragen wurde. Ist ein Brabus ab Werk mit einem Brabus Lenkrad raus gegangen, dann muss eine neue Brabus Lenke natürlich nicht eingetragen werden, da sie das ja in den Papieren bereits schon ist.

Hallo,
gerne lasse ich mich eines besseren belehren, doch vermute ich, das Brabus-Modelle mit dem kleinen Lenkrad diesbezüglich keine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung haben.
Sondern dass das kleine Lenkrad in dem COC (Certificate of Confirmation, früher Allegemeine Betriebserlaubnis) erfasst ist, wie das ja auch bei verschiedenen Serienfelgen der Fall ist.
Andernfalls müßte ich auch zum TÜV, wenn ich anstelle der bei Auslieferung montierten Spikelines
plötzlich Tracklines fahren möchte, die andere Abmessungen haben.
Ginge ich damit zum TÜV, wäre man dabei sicher sehr hilfsbereit und würde mir das eintragen;-).

Beste Grüße
Dieter
 
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Beiträge: 76
Registriert: 14.3.2013
Status: Offline
erstellt am: 2.8.2014 um 21:32 Uhr:
Zum Thema Felgen kann ich da jetzt leider nichts sagen. Bei der Werkstatt war an dem Tag der TÜV da. Und glaube mir, der trägt nichts ein, was nicht unbedingt sein muss. Das kann ich dir sicher sagen. Es gibt ja immer solche und solche.
Und wenn der die Lenke schon einträgt, dann muss es unbedingt sein.
Falls es bei dir anders läuft/ gelaufen ist, hast du wirklich Glück gehabt.
Ich bin da aber eher auf der sicheren Seite. Ist mir lieber so. Dann brauche ich mir keine Gedanken bei einer Kontrolle oder einem Unfall machen. Und das wegen 40 Euro.
Bei der Lenke ist auch ein Teilegutachten mit dabei. Ich müsste mir mal anschauen, was da drauf steht.

Richtig, die Brabus, die mit der kleinen Lenke ausgeliefert wurden haben dies nicht im Schein stehen. Allerdings kann man m.E. nach anhand der Fahrzeuggestell-Nummer raus finden, welche Lenke org. ist.
Und wie gesagt, für mich war das keine Diskussion wert, wegen 40 Euro.
 
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Beiträge: 305
Registriert: 19.9.2011
Status: Offline
erstellt am: 2.8.2014 um 21:46 Uhr:
In einem sind wir uns einig: Schaden kann es gewiss nicht, wenn's extra begutachtet wurde;-).
 
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Beiträge: 5909
Registriert: 14.3.2008
Status: Offline
erstellt am: 2.8.2014 um 22:24 Uhr:
Zitat:
Sondern dass das kleine Lenkrad in dem COC (Certificate of Confirmation, früher Allegemeine Betriebserlaubnis) erfasst ist, wie das ja auch bei verschiedenen Serienfelgen der Fall ist.

Oh no:

Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (engl. COC) wird vom Inhaber der Fahrzeug-EG-Typgenehmigung ausgestellt, damit man für das eingeführte Fahrzeug die Daten für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung (früher: Fahrzeug-Brief) vorlegen kann.

Ohne COC werden also Zulassungspapierchen in Deutschland nur über eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO erstellt.

Die Brabus-Lenke wird von der Firma Atiwe hergestellt und mit Teilegutachten im Sinne von § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a StVZO ausgeliefert.
Ist ein ziemlich sicherer Hinweis dafür, dass diese Lenke im Gegensatz zu den vielen Serienfelgen nicht Bestandteil der Fahrzeug-EG-Typgenehmigung und damit auch nicht des COCs war.

Spannende Frage für mich ist, ob man noch während der Produktionszeit des Kleinen einen neuen WME452X37 (= Brabus) gleich mit noch während der Endmontage eingebauter Brabuslenke bestellen konnte oder ob das kleine schwarze Ding immer erst nachträglich eingebaut werden musste.



Edit meint, ich solle hinsichtlich des Versands und der Lagerung von Airbag-Lenken noch diesen PDF-Download-Link zu einem einschlägigen Merkblatt hier einstellen.

Nach den Angaben in Abschnitt 4 ist es gar nicht logisch, dass man als unkundiger Privatmensch nach dem Lenken-Austausch die ausgebaute Lenke wieder mit bekommt, um sie mit nach Hause zu nehmen.
Abschnitt 5 dagegen beruhigt in dieser Hinsicht.

Nordische Grüße
SRCinSE


[Editiert am 2/8/2014 von SRCinSE]
 
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