FuchZ
Beiträge: 10 Registriert: 22.6.2009 Status: Offline |
erstellt am: 22.7.2010 um 09:28 Uhr: |
Hallo,
Man war ich lange nicht mehr hier bin inzwischen Vater und da bleibt weniger Zeit für meinen Roady, der musste jetzt zum Tüv, dem Doktor ist aufgefallen das ich Spurverbreiterungen draufhabe die nicht eingetragen sind.
Ok das ich welche habe wusste ich,...
Nun ich suche jetzt eine ABE für die "NR" 50498000 va1034 - 1
Das steht auf den Dingern drauf
Kann mir jemand einen Tip geben? |
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SRCinSE
* Moderator * * Unterstützer * Beiträge: 5909 Registriert: 14.3.2008 Status: Offline |
erstellt am: 22.7.2010 um 10:21 Uhr: |
Zitat: ....bin inzwischen Vater und da bleibt ...
Glückwunsch!
Gegenfrage zu Deiner Frage: Weißt Du, von welchem Hersteller die Spurplatten sind? SCC, Eibach ....?
Läuft vermutlich auch auf ein Teilegutachten hinaus, eine Allgemeine Betriebs Erlaubnis ist bei Platten eher selten.
Nordische Grüße
SRCinSE ____________________
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blackmatzek
Beiträge: 902 Registriert: 9.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 22.7.2010 um 11:25 Uhr: |
SCC, Eibach oder H&R sind es IMO nicht, die haben andere Artikelnummern, die ja in der Regel eingeprägt werden ...
VA 1034-1 wäre eine Spurverbreiterung von GTS-Suspension, allerdings ist die zugehörige Artikel-Nr. 0600 1034 ?!? Na, vielleicht bringt dich das zumindest auf die richtige Spur ... toitoi.
p.s.: Glückwunsch zum Nachwuchs !! Damit fängt ein ganz neues Leben an ... ____________________
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SRCinSE
* Moderator * * Unterstützer * Beiträge: 5909 Registriert: 14.3.2008 Status: Offline |
erstellt am: 22.7.2010 um 12:03 Uhr: |
Zitat: SCC, Eibach oder H&R sind es IMO nicht, die haben andere Artikelnummern, die ja in der Regel eingeprägt werden ...
Jepp, stimmt. Kann man auf den Homepages nachlesen.
Zitat: VA 1034-1 wäre eine Spurverbreiterung von GTS-Suspension, allerdings ist die zugehörige Artikel-Nr. 0600 1034 ?!?
Für die recht stattliche 40mm Variante der Platte. Die 30mm Version hat die Artikelnummer 0600 2034.
Ganz sicher, dass 'NR' eingeprägt ist? |
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SRCinSE
* Moderator * * Unterstützer * Beiträge: 5909 Registriert: 14.3.2008 Status: Offline |
erstellt am: 22.7.2010 um 20:59 Uhr: |
Zitat: Kann mir jemand einen Tip geben?
Einen habe ich noch.
Die Platten müssen nicht unbedingt in die Zulassungbescheinigung Teil 1 eingetragen sein, wenn es zu den Distanzen ein Teilegutachten (im Sinne des § 19 Abs.3 Nr. 4 Buchst. a StVZO) gibt und der Kleine auch nicht tiefer ist bzw. das Fahrwerk sonst im normalen Serienzustand ist.
Als Abschluss der Abnahme erstellt der Gutachter bei dieser Abnahmeart ein Gutachten, das man falten und in dieser Mappe für Bedienungsanleitung, Serviceheft & Co stecken kann.
Wenn Du das Gutachten (mit Logo vom Tüv, KÜS, Dekra oder GTÜ oder, oder ...) an Bord hast und vorzeigen kannst, ist auch ohne Eintragung alles gut. Lesestelle: § 19 Abs. 4 S.1 und 2 StVZO.
Mein Tipp daher: Schau mal in diese Mappe, ob da nicht so ein Papierchen drin ist, das durch seine Existenz Deinen Problem sofort löst. Der Aufwand hält sich in Grenzen.
Nordische Grüße
SRCinSE ____________________
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