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Autor: Betreff: Brabus Lenkrad TÜV Gutachten



Beiträge: 321
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erstellt am: 11.6.2015 um 23:15 Uhr:
Zitat:
weil der Prüfer ein Fan von Absatz 4 Satz 2 und nicht gut gelaunt ist - bei einem anderen Prüfer geht es auch ohne diese Auflage und man ist stattdessen immer mit dem Änderungsabnahmezettel unterwegs.

Kurios...im Gutachten für z.B. die Brabus Pedalauflagen steht direkt drin das der Ordnungsgemäße Anbau von einer amtlich anerkannten Prüfstelle bestätigt werden muss. Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere aber zurückgestellt ist, ergo eine typische 19.3 er Abnahme. Kann sich ein Prüfer über die Angaben im Gutachten hinweksetzten? (Kombiabnahme mal ausgenommen, also das aus mehreren 19.3 dann eine 21er wird).

Es sieht aber so aus als wenn sich eh div. Dinge ändern.
Meine MDC Türen stehen nur in der Zulassungsbescheinigung II (§21 Abnahme) Im Brief ist nichts eingetragen.
Als ich den Kollegen von der Zulassungsstelle darauf hingewiesen hab das er da was vergessen hat einzutragen bekam ich zu hören das dies neu sei. Im Brief wird nichts mehr eingetragen weder 19.3 noch 21. Es zählt nur noch was im Computer steht, aus diesen Angaben wird die Zulassungsbescheinigung II erstellt. Hää...?
Na dann will ich mal hoffen das dehnen nie die Rechner oder Datenbanken abstürzen, sonst fahr ich plötzlich mit vielen nicht eingetragenen Sachen rum...kopfkartz.
 
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  erstellt am: 11.6.2015 um 23:08 Uhr:
jo; ich schon!!!
 
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  erstellt am: 11.6.2015 um 23:05 Uhr:
Och, wieso, Du hast sie jetzt ja auch als PDF-Datei ...

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  erstellt am: 11.6.2015 um 22:59 Uhr:
Also wer die ABE §22(=allgemeine Betriebserlaubnis) braucht wendet sich am besten per email mit Nennung der KBA-Nr.(und vielleicht einem freundlichen Anschreiben- schließlich wollt Ihr ja was für umme!) an:

Mirko Keuser

Verkauf / Sales


r.d.i. Deutschland GmbH

Gahlenfeldstraße 36

58313 Herdecke/Ruhr

Telefon: +49(0) 2330 - 805 - 152

Telefax: +49(0) 2330 - 805 - 150

E-mail: mirco.keuser@raid-rdi.com

Hompage: www.tuning-rdi.de


Der war auch am Telefon sehr nett und hat mir die ABE innerhalb von 10 min. per mail als pdf zugeschickt. Wie er reagiert wenn er plötzlich mit Anfragen überschwemmt wird kann ich natürlich nicht in meiner Glaskugel sehen.
 
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erstellt am: 11.6.2015 um 22:31 Uhr:
Zitat:
Gibt es da regionale Unterschiede?
Ja, sogar prüferabhängig.

Zitat:
Dummfrag?!

Nein.

Du schreibst an der Stelle "Zettel", an der ich "Abnahmebestätigung" schreiben würde ...

Nein, ganz locker nebenbei zu lesen ist er eher nicht, der Absatz 4 von § 19 StVZO, aber da müssen wir nu' durch:

(4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen

1.
des Absatzes 3 Nummer 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und
2.
des Absatzes 3 Nummer 3 und 4 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I, das Anhängerverzeichnis nach § 11 Absatz 1 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder ein nach § 4 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mitzuführender oder aufzubewahrender Nachweis einen entsprechenden Eintrag einschließlich zu beachtender Beschränkungen oder Auflagen enthält; anstelle der zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen kann auch ein Vermerk enthalten sein, dass diese in einer mitzuführenden Erlaubnis, Genehmigung oder einem mitzuführenden Nachweis aufgeführt sind. Die Pflicht zur Mitteilung von Änderungen nach § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung bleibt unberührt.


Äh, Brabus-Lenke änderungsabgenommen ist ein Fall von Absatz 3 Nummer 4 und eine denkbare Auflage wäre z.B. die Vorgabe, beim Amt die Lenke in die Zulassungsbescheinigung eintragen zu lassen, weil der Prüfer ein Fan von Absatz 4 Satz 2 und nicht gut gelaunt ist - bei einem anderen Prüfer geht es auch ohne diese Auflage und man ist stattdessen immer mit dem Änderungsabnahmezettel unterwegs.

Ist einem das mit der Zettelei irgendwann zu blöd, lässt man es sich freiwillig eintragen.

Nordische Grüße
SRBinSE
 
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erstellt am: 11.6.2015 um 21:25 Uhr:
Verwirrt bin??? In der Anzeige steht doch:

Zur Eintragung bei TÜV, Dekra, etc.. (bzw. zur Typisierung in Österreich) des ATIWE Lenkrades Typ 3 AB 340L mit einem Durchmesser von 340mm

Für weitere Informationen zu ABE, Gutachten, Teilegutachten und Einzelabnahmen wenden
Sie sich bitte telefonisch an die TÜV Hotline.

Sorry, ich hab davon absolut keine Ahnung! Aber mir hat man nach dem Einbau einen Zettel und eine rechnung über den ordnungsgemäßen Einbau mit dem Hinweis gegeben, dass das Lenkrad eingetragen werden muss.

Gibt es da regionale Unterschiede? Dummfrag?!

VG Bernd
 
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  erstellt am: 11.6.2015 um 20:59 Uhr:
...vorher wars ein Teilegutachten §19 aus 2005; jetzt gibt es ein Nachtragsgutachten §22 von 2011- also ABE
 
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erstellt am: 11.6.2015 um 20:24 Uhr:
Bei meiner in 2009 mir neu gelieferten, kleinen schwarzen Bombe war ein Teilegutachten im Sinne von § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a StVZO mit dabei.
Wichtig für die Abnahmeprüfung im Sinne von § 19 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. c StVZO scheint auch zu sein, dass auf der Lenke der Aufkleber mit der KBA-Nummer mit drauf ist.

Dass es für die sogenannte Brabus-Lenke außerdem auch eine Fahrzeugteile-ABE im Sinne von § 22 StVZO gibt, wäre mir neu.

Für andere Lenken mag das sein.

Nordische Grüße
SRBinSE
 
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erstellt am: 11.6.2015 um 20:12 Uhr:
Habe meine Brabuslenke ebenfalls eintragen lassen. War etwas kurios weil mich der Prüfer wie einen Lehrling neben sich gesetzt hat und dann sind wir das Gutachten Seite für Seite durch und er hat mich immer wieder gefragt wie es denn nun weiter geht

Wichtig ist die Bezeichnung der Nabe passend zum Lenkrad und die Einhaltung der Auflagen.

Lenkrad hatte bei mir Bezeichnung 3AB 340L und Nabe kann die Bezeichnung 300 bzw. 301 haben.

Viele Grüße,
Markus

* Roadster-Messi *

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erstellt am: 11.6.2015 um 18:26 Uhr:
Als ich letztens beim TüV war, wollte ich die Lenke auch eintragen, der Prüfer meinte das wäre
gem. meines Gutachtens nicht notwendig. Ich habe dann auf Eintragung bestanden, einfach damit
die Sache auch in Zukunft diskussionsfrei bleibt beim TüV.

Es gibt wohl unterschiedliche Gutachten zur Brabus Lenke!
 
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...3xQP / 4 x Roadster / 2 x 450 / 5 x Calibra + diverse Andere



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Registriert: 22.2.2006
Status: Offline
  erstellt am: 11.6.2015 um 16:46 Uhr:
... restliche Mängel
Waren die denn vorher nicht ersichtlich
Im Allgemeinen weiß man doch was am eigenen Wagen nicht i.O. ist
Ich mach' generell 'nen persönlichen Vorabcheck und lasse bzw. repariere selbst, bevor ich zum TÜV fahre
 
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Registriert: 7.7.2013
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erstellt am: 11.6.2015 um 15:23 Uhr:
Vielen Dank für eure Antworten. Ich hab nun dank der KBA Nummer ein Teile-Gutachten gefunden, wobei ich es schon sehr seltsam finde, dass es dort keine ABE geben soll. Deshalb habe ich gleichzeitig eine Mail an Atiwe geschrieben.

Mit dem TÜV Prüfer reden werde ich auf jeden Fall auch noch, aber leider war dies ja nicht der einzige Mangel. Kümmere mich jetzt erst mal um die Behebung der restlichen Mängel.
 
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Beiträge: 9193
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erstellt am: 11.6.2015 um 15:18 Uhr:
Gib mal in Google 70255 gutachten ein

6ter Eintrag das PDF



Beiträge: 2385
Registriert: 16.4.2003
Status: Offline
erstellt am: 11.6.2015 um 14:54 Uhr:
Also ich hab meine Brabus-Lenke eintragen lassen. Meines Wissens gab's da ein Teilegutachten, ist aber schon ne Ecke her... Die Unterlagen liegen im Wagen müsste direkt heute Abend mal schauen.
 
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Registriert: 13.4.2014
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erstellt am: 11.6.2015 um 14:51 Uhr:
... da gibts 'ne ABE dafür; d.h. muß nicht eingetragen werden:

...bekommst Du hier http://www.tunershop.de/ABE_Atiwe_Lenkrad_340mm_Typ_3_AB_340L_KBA_70255_x25
00_2530_2566x_p250638.html
für 25 Euronen oder direkt bei ATIWE für umme per mail

Mein Tüvler hat mir das sogar ausgedruckt mit der KBA-Nr(siehe link!)

An Deiner Stelle würde ich nochmal mit dem Prüfer reden und ihn auf das Vorhandensein einer ABE hinweisen. Wenn er nicht zu faul ist schaut er sich das an seinem PC an und gut ist.

[Editiert am 11/6/2015 von Mitleser]
 
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