teslamo01
Regionalforenmoderator Franken Beiträge: 1027 Registriert: 9.10.2006 Status: Offline |
erstellt am: 28.11.2010 um 10:36 Uhr: |
Kleiner Artikle den ich vom Board geklaut habe aber hier auch zugänglich machen will.
Auch wenn ich die Alterung und Mindestprofiltiefe selber für zu Konservativ halte.
http://www.smart-roadster-board.ch/index.php?page=Thread&threadID=3326
[Editiert am 28/11/2010 von teslamo01] ____________________
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KalleR
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Beiträge: 3715 Registriert: 8.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 28.11.2010 um 11:54 Uhr: |
Moin,
dem kann man nur beipflichten....bis auf das Verfallsdatum.
Bis zu einem Alter von 5 Jahren gelten alle Reifen noch als Neureifen (Gesetzsprechung).
Es kommt auf die Qualität und den Silikat-Anteil an.
Ich fahre zur Zeit vorne 04 und hinten 09 Winterbrückensteine und kann keinen Haftungsunterschied ausmachen.
Bei Eis, Schnee und Schneematsch müssen Winterreifen in D aufgezogen sein, sonst gibts jetzt Ärger. Die 4mm Regel gilt in D blöderweise nicht und kommt nur durch die Hintertür "geeignet" zum Tragen. Dummerweise gibt es weiterhin keine gültige Norm.
Also gilt s.o. weiterhin, wer verantwortungsvoll fährt, sollte gut zu Recht kommen........zum Opfer werden kann man leider trotzdem.
Deshalb wünsche ich euch allen einen schönen unfallfreien Winter
Kalle |
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KalleR
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Beiträge: 3715 Registriert: 8.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 28.11.2010 um 12:10 Uhr: |
Zitat: Auch sollten ALLE die bei sonem Wetter fahren dieser Pflicht unterliegen, nicht nur PKW sondern auch Busse und LKW.
Genau, die Umrüstquote bei PKW ist nahe bei 80%. Für die Großen gelten lasche Regeln...und die wirklich harten Unfälle und Verkehrsblockaden werden eben von den "Großen" verursacht.
Lobbyploitik, was ist das
Gruß Kalle |
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SRCinSE
* Moderator * * Unterstützer * Beiträge: 5909 Registriert: 14.3.2008 Status: Offline |
erstellt am: 17.12.2010 um 13:19 Uhr: |
Nachtrag Wochen später nach dem letzten Post:
Wie man hier nachlesen kann, gilt die Plicht, Reifen im Sinne der Definition aus § 2 Abs. 3a StVO F. 2010 bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zu verwenden, für Fahrzeuge aller Art.
Auch für einspurige Fahrzeuge. Solche Reifen sind für Motorräder aber nicht erhältlich.
Man gut, dass nicht viele Mopedeigner Lust haben, das Bike bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.
Wenigstens an der Stelle ist der Verordnungstext aber wirklich einigermaßen sinnbefreit.
Nordische Grüße
SRCinSE ____________________
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