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anzo0608
Unregistriert |
erstellt am: 4.8.2010 um 09:29 Uhr: |
Hallo,
die International InSurance Coooperation ist in finanzielle Schieflage geraten und die Geschäfte werden bereits vom Verwalter abgewickelt. Makler, Bund der Versicherten und ADAC...raten Kunden von dem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen (an neue Vers. denken), denn bei Zahlungsunfähigkeit eines Versicherers, bleibt ein Kunde auf eigenen Kaskoschäden sitzen. in dem Fall das man durch einen ICC-Versicherten, als Verkehrsteilnehmer geschädigt wird, springt dagegen der Garantiefonds der Verkehrsopferhilfe e. V. ein (Kfz-Haftpflicht).
Weitere Infos findet Ihr u.a.: http://www.bundderversicherten.de/news/525/Ineas-verhoehnt-Kunden- und http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Unfallabwicklung/konkurs_ineas/default.as
p?ComponentID=296286&SourcePageID=10144 .
Liebe Grüsse
Andrea ____________________
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