|
Aktuell sind hier 1441 Besucher und 2 Mitglieder online.
Anmeldung
Wir haben 10615 registrierte Mitglieder. |
|
|
|
|
|
Du bist nicht eingeloggt! | | |
|
|
wallower
Beiträge: 344 Registriert: 9.2.2005 Status: Offline |
erstellt am: 16.6.2005 um 10:24 Uhr: |
Hi Ihr,
komme gerade vom TÜV Nord. Ich stellte dort heute morgen meinen Roadster mit Spurverbreiterungen vor.
HA: 2 x 30mm
VA: 2 x 20mm
System B (Scheibe wird mit eigenen Muttern fest montiert und Rad wird mit vorhandenen Schrauben an Scheibe geschraubt) in Verbindung mit Brabus Monoblock VI Felgen. Wie konnte es anders sein, als das diese Rad/Reifen Kombi nicht im Gutachten nach 19/3 enthalten war. Der TÜV-Ing. erklärte mir die Problematik ohne dabei belehrend oder arrogant zu wirken und fing an zu messen und zu schauen. Letztendlich nickte er es ab und schrieb das Gutachten. Alles im allen empfand ich die Begutachtung als kompetent und lehrreich.
Die Scheiben sind einmal von SCC ( http://www.spurverbreiterung.de) und von fk-automotive ( http://www.fk-automotive.com/).
Bei der Auswahl hat mich der K&K Reifenservice ( http://www.kktuning.de/) in Hamburg (da wo auch digitec ansässig ist) beraten. Nach ausführlichen Erklärungen, haben sie mir die Scheiben auch bestellt.
Insgesamt habe ich jetzt ¤235,- für die Spurverbreiterungen bezahlt und noch einmal ¤46,20 beim TÜV.
Fazit: Durch die Felgen/Spurverbreiterung Kombi wurde es beim TÜV noch einmal spannend, ansonsten nette Fachgespräche bei K&K und ein entspannender Einbau.
Gruß
wallower |
|
|
|
|
|
|
|
|