Anonym
Unregistriert |
erstellt am: 19.7.2006 um 10:31 Uhr: |
Lieber Herr F. aus B. (Zauberzwackel)
Soweit ich weiß, verbietet es der zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber abgeschlossene Arbeitsvertrag dienstlich zur Verfügung gestellte Medien privat zu mißbrauchen.
Bitte tanzen sie sofort an.
Hochachtungsvoll, Bernd Stromberg (auch aus GL)
Du weißt schon...ist doch nicht originär...
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killerbarbie
* Moderatorin * Beiträge: 1084 Registriert: 13.2.2005 Status: Offline |
erstellt am: 19.7.2006 um 11:45 Uhr: |
...war halt günstiger...
frank ist eben ein richtiger sparfuchs!
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Kurvenfan
Ausgeschlossen
Beiträge: 3691 Registriert: 29.3.2004 Status: Offline |
erstellt am: 19.7.2006 um 11:53 Uhr: |
@ Anonym
Den Roadsterclub zu besuchen ist Mißbrauch?
Das dient der Aufrechterhaltung der inneren Moral und ist somit einer gesunden Einstellung zur Arbeit und daher auch zur Erlangung eines positiven Arbeitsergebnisses nicht nur zuträglich sondern sogar extrem behilflich.
Eigentlich müsste das Besuchen dieser Seiten Pflicht sein!!
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Anonym
Unregistriert |
erstellt am: 19.7.2006 um 12:49 Uhr: |
...auf den Arbeitgeber wird geschissen..........denn wie Herr Stromberg weiss, scheisst der auch auf uns
F. aus B. |
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F. aus B.
Beiträge: 541 Registriert: 20.9.2004 Status: Offline |
erstellt am: 19.7.2006 um 15:54 Uhr: |
...kann mich da meinem Vorredner, der sich als meine Person ausgibt, nicht ganz anschließen.....wer viel arbeitet, darf auch oft Pause machen....
Gruesse von Frank ____________________
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