deezlepower productions
Ich bin ein Pixel Logo by Matze Login Smart by Matze
 Benutzername
 Kennwort
 in Cookie speichern


Registrierung
Ich bin ein Pixel Logo by Matze Hauptmenü Smart by Matze
· Home
· Mein Profil
· Logout

Bereiche
· Forum
· User-Galerie
· Hardware Guide

================
· Regionalforen
· Galerie
· Downloads
· Web-Links
· Nutzungsbestimmungen
· Mitglieder
· Team & Kontakt
· Spende an den Club

================
Ich bin ein Pixel Logo by Matze Wer ist online? Smart by Matze
Aktuell sind hier 984 Besucher und 1 Mitglied online.

Anmeldung


Wir haben 10608 registrierte Mitglieder.
Ich bin ein Pixel Logo by Matze Neueste Posts Smart by Matze
 Herzliche Einladun...
 Lenkgetriebe Axial...
 Smart Roadster bek...
 Freie Smart Werkst...
 Diagnosegerät
 RoadsterTimes 2024...
 Fahrertür Bowdenzu...
 Smartie geht aus
 RADIO-CODE
 FELGEN MIT/ODER OH...
 Verkaufe Roadster
 Teppich hinter den...
 Wieder Roady-Besit...
 Sommerreifen
 Suche 17 Zoll Felgen
 Roadster verliert Öl
 Schalterabdeckung ...
 Suche rechtes Rück...
 Smart Roadster Coupe
 Loses Kabel hängt ...

zum Forum
Ich bin ein Pixel Logo by Matze Themen Smart by Matze
· alle Themen
· Bild / Video
· Presse
· Technik
Ich bin ein Pixel Logo by Matze Inhalte Smart by Matze
· techn. Daten
· Motorpflege


Du bist nicht eingeloggt!

 < Voriges Thema  Nächstes Thema > Aufsteigend sortiern Absteigend sortieren
Autor: Betreff: Bremslichtaufkleber - Erlaubt?!



Beiträge: 245
Registriert: 18.4.2004
Status: Offline
erstellt am: 20.7.2004 um 17:49 Uhr:
Servus Leute!

Habe mal ne kleine Frage...
Habe vorhin als ich unterwegs war im Regen vor mir einen Smart Roadster gesehen, der hatte die 3. Bremsleuchte beklebt mit einem Aufkleber, auf dem beim Bremsen der Schriftzug SMART zu sehen war.

Ist sowas erlaubt?
Das Rote licht hat schon noch gut durchgeleuchtet, aber eben nicht mehr komplett.

Liebe Grüße
 
____________________



Beiträge: 1124
Registriert: 19.3.2004
Status: Offline
  erstellt am: 20.7.2004 um 17:54 Uhr:
Jou, hab ich auch gesehen, aber bei Ebay in einer Versteigerung und da stand auch ganz klar drin NUR FÜR EXPORT, weil, soweit ich weiß hier nix offizell erlaubt
Aber, wo kein Kläger, da kein Richter und solange sie einen nicht kriegen.....
 
____________________



Beiträge: 245
Registriert: 18.4.2004
Status: Offline
erstellt am: 20.7.2004 um 17:56 Uhr:
genau bei eBay hab ich auch gleich geschaut sobald ich zu hause war

Aber bevor ich soetwas kaufe, was ich dann doch nicht anbringen darf wollte ich mal durchfragen, vielleicht weiss es ja jemand
 
____________________

Clubgründer

Beiträge: 878
Registriert: 14.1.2003
Status: Offline
  erstellt am: 20.7.2004 um 21:06 Uhr:
Zitat:
Servus Leute!

Habe mal ne kleine Frage...
Habe vorhin als ich unterwegs war im Regen vor mir einen Smart Roadster gesehen, der hatte die 3. Bremsleuchte beklebt mit einem Aufkleber, auf dem beim Bremsen der Schriftzug SMART zu sehen war.

Ist sowas erlaubt?
Das Rote licht hat schon noch gut durchgeleuchtet, aber eben nicht mehr komplett.

Liebe Grüße
Hallo,

da dürfte der §49a STVZO (An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein...) greifen, wird i.a. als Ordnungswidrigkeit geandet!

Gruß
Werner



Beiträge: 340
Registriert: 6.1.2004
Status: Offline
  erstellt am: 20.7.2004 um 21:39 Uhr:
Thema (oder so ähnlich) hatten wir ja schonmal.
Zusätzlich verringert man so die Sichtbarkeit der Bremsleuchte und erhöht damit das Risiko, dass einer einem hinten drauf knallt!

Kann ja auch nicht gewollt sein!
 
____________________
Ritter (ohne Schwert) Silversmart aka Swartsmart (zum Ritter geschlagen am 28.07.04 durch König Wiki)




Beiträge: 245
Registriert: 18.4.2004
Status: Offline
erstellt am: 20.7.2004 um 21:44 Uhr:
Schade eigentlich...

Sah aber echt gut aus...
Gut, einerseits wegen sicherheit ist es verständlich, ich finds trotzdem blöd
Das Licht war meiner Meinung nach hell genug, aber besser nicht riskieren
 
____________________



Beiträge: 3645
Registriert: 7.11.2003
Status: Offline
erstellt am: 20.7.2004 um 23:45 Uhr:
Also, wenn sowas erlaubt sein würde, hätt ich einen anderen Vorschlag für den Schriftzug:
"BREMS DU IDIOT"
 
____________________
greetz Irishman...


Wer nicht überzeugen kann, sollte wenigstens Verwirrung stiften...



Beiträge: 646
Registriert: 28.3.2004
Status: Offline
  erstellt am: 21.7.2004 um 21:54 Uhr:
@irish: Bis man das lesen kann, hängt Dein Hintermann Dir drauf

Aber im Ernst, hab ich bei Ebay auch gelesen und dem Verkäufer per Mail
genau diese Frage gestellt. Klare Antwort: In Deutschland NICHT zugelassen!
Schade eigentlich, hätte ich mit dem Text *Roadster* ganz witzig gefunden,
Smart steht ja eh schon drauf
 
____________________



Beiträge: 2385
Registriert: 16.4.2003
Status: Online
erstellt am: 21.7.2004 um 22:37 Uhr:
bei allen Neuwagen ist die 3. Bremsleuchte inzwischen vorgeschrieben und darf nicht verändert werden. Mal ganz abgesehen davon würde ich sowas sowieso nicht machen, da eine Bremleuchte einen Bremsreflex beim Hintermann hervorrufen soll und nicht ein :" Oh was ist denn das nettes?".
 
____________________



Beiträge: 434
Registriert: 20.9.2003
Status: Offline
  erstellt am: 21.7.2004 um 23:39 Uhr:
... ordnungswidrigkeit gibt doch nichtmal punkte, also nun
macht euch mal nicht ins hemd ! wers will, der kaufts.

Olli
 
____________________

Grüße aus Sachsen-Anhalt !
http://lgsocken.de



Beiträge: 245
Registriert: 18.4.2004
Status: Offline
erstellt am: 22.7.2004 um 01:09 Uhr:
Muss während meiner Probezeit des Führerscheins trotzdem net sein, irgendwie ne Ordnungswidrigkeit...

Naja schade, kann man nix dran ändern.. Immer diese Gesetze
 
____________________



Beiträge: 2385
Registriert: 16.4.2003
Status: Online
erstellt am: 22.7.2004 um 17:01 Uhr:
Ordnungswidrigkeit hin oder her - wenn du in einen Unfall verwickelt bist und der Hintermann einen guten Anwalt hast, dann hast du die Probleme am Hals. Da würde ich's nicht drauf anlegen.
 
____________________



Beiträge: 245
Registriert: 18.4.2004
Status: Offline
erstellt am: 22.7.2004 um 19:41 Uhr:
Wie i st das dann eigentlich bei älteren Fahrzeugen die noch gar keine 3. Bremsleuchte hatten?

Wenn da einer eine 3. angeschlossen hat, und die dann beklebt?!
Kann keiner meckern, lieber ein bisschen Licht als gar kein Licht
 
____________________

Ausgeschlossen

Beiträge: 3691
Registriert: 29.3.2004
Status: Offline
erstellt am: 22.7.2004 um 19:57 Uhr:
Man ändert die Beleuchtungseinrichtung.
Eine 3te Bremsleuchte zum Nachrüsten muss eine ABE haben...

Tja, deutsche Gesetze werden nicht immer verstanden...

 
____________________



Beiträge: 3353
Registriert: 19.7.2003
Status: Offline
  erstellt am: 3.8.2004 um 17:59 Uhr:
Lasst es,habe mir das Teil bei Ebay gekauft und wollte den Aufkleber gerade anbringen,liegt jetzt im Mülleimer,Den bekommt man NIIIIIIEEEEE Glatt ohne Falten und gerade auf das Bremslicht geklebt,schade.
 
____________________
Image Hosted by ImageShack.us



Beiträge: 448
Registriert: 14.6.2003
Status: Offline
erstellt am: 3.8.2004 um 23:39 Uhr:
wär das 6pack noch voll würdest Du nicht so zittern und hättest das Ding glatt aufkleben können!
was wenn ich irgendeine rote Leuchte unter dem Bremslicht montiere und da einen Schriftzug anbringe? rot nach hinten leuchtend sollte erlaubt sein, dadurch nehme ich mir nur etwas sicht... und wahrscheinlich schaut es trotzdem bescheuert aus.

kann ich mir auf die Scheinwerfer ein C[Dreieck] (smart-Emblem) kleben, das den Schein auf der Strasse entsprechend bündelt? Batman durfte das!
 
____________________



Beiträge: 1570
Registriert: 24.8.2003
Status: Offline
  erstellt am: 18.4.2005 um 09:41 Uhr:
wie sieht es denn aus wenn ich den heckgepäckträger mit der bremsleuchte habe?
manche haben dann die originalbremsleuchte sogar deaktiviert. dann dürfte doch in dem fall der aufkleber kein problem sein...oder???
 
____________________

HP: http://www.s-s-n.de/
Mail:mario@s-s-n.de



Beiträge: 2144
Registriert: 6.8.2003
Status: Offline
  erstellt am: 18.4.2005 um 10:38 Uhr:
Hallo Mario,
auch hier hast Du ein Problem, weil eine zuszätzliche Bremsleuchte vom Heckträger, wenn sie abgenommen ist, immer nur so im Original.... also ohne Aufkleber seine Funktion hat.
Wenn die 3.Originalbremsleuchte abgeklemmt ist, also ohne Funktion, nützt Dir der Aufkleber auch nichts!
Wenn Sie funktion, darfste Sie auch nicht bekleben!

So siehts auch mit zusätzlichen Nebellampen oder Fernscheinwerfer aus. Gabs früher in den 70gern mal von Hella, die dicken Fernscheinwerfer mit den weißen Kappen! Wer die Kappen drauf lies und die Fernscheinwerfer an hatte mußte zahlen ich war damals mit 80,- DM dabei

Also nix mit bekleben obwohl ich den Aufkleber auch nicht schlecht finde.

Viele Grüße
 
____________________
s>



Beiträge: 40
Registriert: 22.1.2005
Status: Offline
erstellt am: 18.4.2005 um 17:41 Uhr:
Zitat:
... ordnungswidrigkeit gibt doch nichtmal punkte, also nun
macht euch mal nicht ins hemd ! wers will, der kaufts.

Olli [/quote

*klugscheissmodusan*

da teuscht du dich aber gewaltig !


§ 24 Abs. 1 StVG / § 75 FeV definiert Verkehrsordnungswidrigkeiten. Die Höhe der Geldbußen wird allgemein im § 17 Abs. 1 OWIG (Ordnungswidrigkeiten - Gesetz) bestimmt. Hiernach beträgt eine Geldbuße mindestens EUR 5,00 und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens EUR 1.000,00.


somit sind zum beispiel alle geschwindigkeitsübertetungen owi&#180;s !!!!!!!! vorausetzung ist allerdings immer, dass kein dritter schaden genommen hat. also du nur die regel nicht beachtet hast !


*klugscheissmodusaus*



Beiträge: 1451
Registriert: 4.3.2005
Status: Offline
erstellt am: 19.4.2005 um 12:13 Uhr:
Also, habe einen Aufkleber be Ebay gekauft und hab Ihn auf meinem 42 drauf.

Nach einem Jahr hat mich dann mal ne Streife angehalten.
Die waren sich selber nicht ganz sicher ob es erlaubt ist.
Der eine meinte : Nein, Mängelkarte, 10 Euro
Der andere meinte : Weiss ich nicht genau

Fazit : Verwarnung

Hab den Aufkleber immernoch drauf.
Hab den für meinen Roadi schon bestellt, mehr als 10 Euro kostet mich der Gag dann nicht. Ausser ich büsse noch den Aufkleber ein.
Dann hab ich halt Pech gehabt, aber die Optik ist echt scharf...
 
____________________
Grüße Christian



I never go out, without my dragon....



Beiträge: 15
Registriert: 19.4.2005
Status: Offline
erstellt am: 21.4.2005 um 00:19 Uhr:
Es gab mal ein Urteil zu einem Autofahrer (Modell is hier ja Schnuppe und weiß ich auch nicht mehr) der hatte einen Teddybären auf der Heckablage dessen Augen immer beim Bremsen rot aufleuchteten. Wie schon bemerkt wurde - Eingriff in die Beleuchtungseinrichtung und damit in die STVZO. Der Mann wurde auch verwarnt hat nicht bezahlt und geklagt. Der Richter legte das meines Wissens als mehr oder minder gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr aus. (Ähnlich der Rundumkennleuchten der Fahrzeuge mit hoheitlichen Aufgaben nur nicht ganz so krass - geht aber in die Richtung) Fakt ist bei diesem Teddy wenn der Fahrer bremst gafft der Hintermann erstmal auf das Stoffvieh und denkt sich "ach wie drollig"... Der Bremsreflex geht hier unter...

Wenn ein Unfall damit passiert hat man unter Umständen ganz schön gelitten und wenn man Pech hat zahlt keine Versicherung. Gehen wir vom schlimmsten aus und jemand wird bei nem Auffahrunfall schwer verletzt hat man dann ein echtes Thema.. Wer das übertrieben findet... Ich arbeite seit einigen Jahren im Rettungsdienst und kann euch garantieren dass es bei solchen Auffahrunfällen auch ab und an ganz schön bös ausgeht... Braucht nur nen Mopedfahrer hintendraufzufahren.

Und mal ehrlich wer von euch will denn allen ernstes dass jemand in den schönen Roady hintenrein knallt?

Achja wenn einer das Ding weils halt ne geile Optik hat doch unbedingt draufkleben möchte - ich empfehle so nen Schaber wie für die Ceran-Kochfelder - denn den sollte man schleunigst abschaben wenns geknallt hat *g*

Grüße Hellstone



Beiträge: 954
Registriert: 30.4.2004
Status: Offline
  erstellt am: 22.4.2005 um 20:21 Uhr:
Finde die Dinger auch echt blöd !
 
____________________
>
http://www.sacki-online.de



Beiträge: 114
Registriert: 13.9.2004
Status: Offline
  erstellt am: 22.4.2005 um 20:53 Uhr:
Tja, immer diese Vorschriften...

Hatte früher mal ein Mofa und hatte neben dem Scheinwerfer in Lenkerhöhe noch zusätzlich rechts und links etwas tiefer einen weiteren Scheinwerfer montiert. Das war nicht erlaubt, weil man mein Mofa sonst mit dem Dreilicht-Spitzen-Signal einer Lokomotive hätte verwechseln können...
Damals war übrigens eine 3. Bremsleuchte ebenfalls nicht erlaubt. Entweder 2 oder aber 4. Und da hatte man auch so argumentiert, dass vor lauter Staunen über ein 3. Bremslicht der Bremsreflex verzögert wird. Heute hat's jeder.
Oder denkt nur an den Ärger mit getönten Rückleuchten, früher undenkbar. Heute durchaus möglich.

Ich wette in 10 Jahren darf man sein Bremslicht bekleben, wenn genug leuchtende Fläche übrigbleibt. Zur Not: Bremsleuchten im Kenwood-Design.

Na ja: *Schpässleg'macht*
Ich find die Dinger auch blöd
 
____________________
------------------------------------------------
Ich verabscheu' mich



Hosted @ Falkenseer.NET
0.2772861 - 22 queries