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Autor: Betreff: TRAURIGKEITS THREAD



Beiträge: 728
Registriert: 2.7.2003
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  erstellt am: 13.5.2004 um 14:43 Uhr:
Hi @all

Mein SC hat mir bescheid gesagt, das die Finanzierung komplett ist und Sie jetzt den Fahrzeugbrief per post von Brabus holen. Allerdings darf ich, selbst, wenn dieser hier ist erst in zwei Wochen mein Baby abholen, WEIL es wohl eine zwei Wochen Rücktrittsrecht auf den Kaufvertrag gibt und ich in der Zeit ja das Auto verheizen könnte und dann einfach ohne Angaben von Gründen wieder vom Kaufvertrag zurücktretten könnte, (DAS IST DER GRÖßTE SCHWACHSINN; DEN ICH SEIT LANGEM GEHÖRT HABE!!! ) Und als Schutzmaßnahme müsste ich so lange warten. Komisch beim ersten Roady hatte ich diese Wartezeit auch nicht. Muss ich das verstehen?!?

Aufjedenfall bin ich jetzt traurig

H.S.
 
____________________



Beiträge: 1836
Registriert: 3.12.2003
Status: Offline
erstellt am: 13.5.2004 um 14:48 Uhr:
Mit Ihrer heutigen Unterschrift haben sie eine Waschmaschine gekauft. Allerdings bekommen Sie das Gerät erst nach Ablauf der 2 Wochen Rücktrittsrecht, denn Sie könnten sonst in der Zeit die Maschine verheizen, Ihre gesamte Wäsche sowie die Ihrer Verwandten, Freunden, Bekannten und Nachbarn waschen und anschließend einfach so zurücktreten. Nein, nein lieber Kunde - OHNE UNS...



Pata

[Editiert am 13/5/2004 von Pata]
 
____________________


die schönsten Kurven sind nicht die vom Roadster ;-)




Beiträge: 3353
Registriert: 19.7.2003
Status: Offline
  erstellt am: 13.5.2004 um 14:48 Uhr:
TRÖÖÖÖST Und inner zwischenzeit kannst dein Jetzigen so richtig Verheizen
 
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Beiträge: 894
Registriert: 6.5.2003
Status: Offline
  erstellt am: 13.5.2004 um 14:52 Uhr:
DAS iss ja'n Ding
Hab noch nie so eine Begründung gehört - haben die denn Recht damit???
Ich finde, dass ist sehr gemein! Tröööööööst Starsky
 
____________________



Beiträge: 1836
Registriert: 3.12.2003
Status: Offline
erstellt am: 13.5.2004 um 14:54 Uhr:
Natürlich haben die auch bei einer Wandlung kein Recht damit. An HS' Stelle würde ich sofort smart anrufen und mich über das SC beschweren, aber wie!

Pata
 
____________________


die schönsten Kurven sind nicht die vom Roadster ;-)




Beiträge: 766
Registriert: 30.3.2004
Status: Offline
erstellt am: 13.5.2004 um 14:57 Uhr:
Langsam habe ich den Verdacht, es lesen zuuuu viele SC-Mitarbeiter unser Forum.
Die kriegen langsam auch einen anne Waffel.
Aber unser Waffelniveau werden sie niiiiieeeee erreichen.
Klopf auf den Putz und hol Dir Deine Rennsemmel
Traurige Grüße
Udo
 
____________________

Freiheit für die Leberwurst, weg mit den Dosen


Ausgeschlossen

Beiträge: 1359
Registriert: 4.5.2003
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erstellt am: 13.5.2004 um 15:01 Uhr:
Zitat:
Hi @all

Mein SC hat mir bescheid gesagt, das die Finanzierung komplett ist und Sie jetzt den Fahrzeugbrief per post von Brabus holen. Allerdings darf ich, selbst, wenn dieser hier ist erst in zwei Wochen mein Baby abholen, WEIL es wohl eine zwei Wochen Rücktrittsrecht auf den Kaufvertrag gibt und ich in der Zeit ja das Auto verheizen könnte und dann einfach ohne Angaben von Gründen wieder vom Kaufvertrag zurücktretten könnte, (DAS IST DER GRÖßTE SCHWACHSINN; DEN ICH SEIT LANGEM GEHÖRT HABE!!! ) Und als Schutzmaßnahme müsste ich so lange warten. Komisch beim ersten Roady hatte ich diese Wartezeit auch nicht. Muss ich das verstehen?!?

Aufjedenfall bin ich jetzt traurig

H.S.

sorry, aber denen würde ich 2 wochen lang auf den hof kacken



Beiträge: 2508
Registriert: 11.6.2003
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erstellt am: 13.5.2004 um 15:18 Uhr:
Zitat:
Langsam habe ich den Verdacht, es lesen zuuuu viele SC-Mitarbeiter unser Forum.
Die kriegen langsam auch einen anne Waffel.
Aber unser Waffelniveau werden sie niiiiieeeee erreichen.
Klopf auf den Putz und hol Dir Deine Rennsemmel
Traurige Grüße
Udo

*prust*
Die Befürchtung hab ich allerdings auch - Oh Gott - was machen wir bloß wenn beides aufeinenantrifft?
sC Mitarbeiter mit eigenem Roady und dann noch Clubmitglied
Das ist eine brandgefährliche Mischung für die Öffentlichkeit!!!!
Das muss man doch mal nach Aussen tragen sowas!
Die Bevölkerung sollte gewarnt werden!!!
 
____________________
*Bitte denken Sie jetzt nicht an eine Fledermaus*



Beiträge: 2508
Registriert: 11.6.2003
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erstellt am: 13.5.2004 um 15:21 Uhr:
sorry, aber denen würde ich 2 wochen lang auf den hof kacken



Ne aber mal ehrlich - da würden sich einige auch Ihre Notdurft aufsparen!!!
Wo gibbet den sowas?
So ein Rücktrittsrecht macht doch nur dann Sinn wenn ich weiß wovon ich zurücktreten will! Und das kann ich erst wissen wenn ich es unterm Hintern - Entschuldigung - in den Händen halte!!
Sowas ich doch Rechtswidrig, oder täusch ich mich da?
 
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*Bitte denken Sie jetzt nicht an eine Fledermaus*



Beiträge: 728
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  erstellt am: 13.5.2004 um 15:27 Uhr:
EVE mein Liebling,

ich weiss nicht ob es rechtswiedrig ist oder nicht. Aber ehrlich gesagt WILL ICH GAR KEIN RADAU machen jetzt, weil wenn ich ehrlich bin, hat sich mein SC-Typie "extrem" für mich und die Wandlung eingesetzt und sich wirklich den allerwertesten aufgerissen, damit das alles klappt. Und da möchte ich jetzt einfach kein Streit oder Stress mehr provozieren. Ich weiss, das ich Ihn bekomme und das ist schon mal das wichtigste. Wenn man mal bedenkt, das ich am Anfang im Leben nicht damit gerechnet hätte, das die Wandlung überhaupt klappen könnte und jetzt bekomme ich sogar ein 2365768686 %tig besseres und edleres Auto als mein jetziges und die Finanzierung ist nicht mal höher geworden weil der Typ sich wirklich weit beim Chef ausm Fenster gelehnt hat, ne ne dann bin ich lieber dankbar und froh und warte einfach lieber die zwei Wochen.

...Auch wenn es schwer fällt

H.S.

p.s.: Aber danke für euer aller Mitgefühl *zurtränengerührtsei*
 
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Beiträge: 3353
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  erstellt am: 13.5.2004 um 15:31 Uhr:
Dann hör auf zu Flennen
 
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Beiträge: 518
Registriert: 5.9.2003
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erstellt am: 13.5.2004 um 15:40 Uhr:
Wenn dir während deinem gesetzlichen Rücktrittsrecht die Übergabe der Ware damit verweigert wird dass du ja von deinem gesetzlichen Recht gebrauch machen könntest beginnt dein 2 wöchiges Rücktrittsrecht nach meinem dafürhalten frühestens bei der Warenübergabe, alles andere wäre rechtsmissbräuchlich.

Die nächste Steigerung dieses Schwachsinns wäre es dann dass du dein Fahrzeug frühestens nach Ablauf der Garantiezeit abholen darfst, nicht dass du es noch vorher benutzt und womöglich ein Garantiefall eintritt ...

[Editiert am 13/5/2004 von Onkelsuul]
 
____________________

Nach 20 Min. laufen erzeugt der Körper Glückshormone -- Bei mir klappt das auch nach 5 Bier im sitzen



Beiträge: 2508
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erstellt am: 13.5.2004 um 15:50 Uhr:
Exaktamente - Onkelchen.

Aber ich kann H.S. auch verstehen - ich halte es da mal abgewandelt mit Dieter Nuhr - wenn man etwas unbedingt haben will - einfach mal die Fresse halten!


Obwohl - Richtig ist die Vorgehensweise eindeutig nicht!

[Editiert am 13/5/2004 von SmartEve]
 
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*Bitte denken Sie jetzt nicht an eine Fledermaus*



Beiträge: 854
Registriert: 14.8.2003
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erstellt am: 13.5.2004 um 15:57 Uhr:
Zitat:
Wenn dir während deinem gesetzlichen Rücktrittsrecht die Übergabe der Ware damit verweigert wird dass du ja von deinem gesetzlichen Recht gebrauch machen könntest beginnt dein 2 wöchiges Rücktrittsrecht nach meinem dafürhalten frühestens bei der Warenübergabe, alles andere wäre rechtsmissbräuchlich.

Die nächste Steigerung dieses Schwachsinns wäre es dann dass du dein Fahrzeug frühestens nach Ablauf der Garantiezeit abholen darfst, nicht dass du es noch vorher benutzt und womöglich ein Garantiefall eintritt ...

[Editiert am 13/5/2004 von Onkelsuul]

Starsky - spricht für Dich das du wartest wenn die so nett waren, aber onkelsuul hat recht. Das Rücktrittsrecht beginnt mit dem Wagnisübergang. Spricht wenn du die Ware hast. Die 2 Wochen sind ärgerlich, aber vom kaufvertrag kannst du dann noch immer zurücktreten.
Ich lass das nochmal vom meinem Winkeladvokatenkumpel prüfen, bin mir aber recht sicher, weil ich sowas ähnliches (vordatierten Kaufvertrag) schon mal hatte ..

Lars
 
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Beiträge: 1425
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erstellt am: 13.5.2004 um 16:01 Uhr:
AGB §6 Wiederrufsrecht.
Der Verbraucher kann die erhaltene Ware gem. §13 BGB ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 2 Wochen zurückgeben. Die Frist beginnt mit erhalt der Ware....
..... die Ware muss im original Zustand zurückgegeben werden....

Die könnten mir mal den Schuh aufblasen. Ab ins SC mit dem Gesetzbuch unter den Armen.
Das ist ja wohl ein oberschwachsinn was die verzapfen!!!!!!

Gruss Martin

[Editiert am 13/5/2004 von MC-Marty]

[Editiert am 13/5/2004 von MC-Marty]
 
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Beiträge: 3645
Registriert: 7.11.2003
Status: Offline
erstellt am: 13.5.2004 um 16:18 Uhr:
Was sagen denn unsere Fachmänner (Esquirefish und Pharagraphen-Roadie) dazu???
 
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greetz Irishman...


Wer nicht überzeugen kann, sollte wenigstens Verwirrung stiften...



Beiträge: 4608
Registriert: 19.4.2003
Status: Offline
  erstellt am: 13.5.2004 um 22:08 Uhr:
hey HS

was muss ich da höhren oder lesen, wie zum beispiel hier bei diesem SC

schön zitiert nicht von wem ist das ???

also HS marty hat recht
erst bei erhalt der Ware beginnt das 14 tägige Rückgaberecht, das gilt ebenso auch für die finanzierung, die erst anfängt zu laufen, wenn die übergabe stattfindet
 
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info@smart-roadster-ac.de
info@acace.de
http://www.acace.de



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  erstellt am: 13.5.2004 um 22:42 Uhr:
Ich verteidige ja ungern (und selten) ein SC, aber den Finanzierungsvertrga machst Du doch der Dailmler-Chrysler-Bank, oder ?? Da hat das SC doch gar keinen Einfluss
drauf, d.h. wenn die Bank ihr o.k. gibt für die Finanzierung, bekommt das SC
das Geld von der Bank und Du schuldest es der Bank, den Vetrag schließt du ja
auch mit der DC-Bank. Die haben diese Klausel im Vertrag, hab ich auch, aber
warum kann und darf dir das SC das Auto verweigern, für das es schon das
Geld bekommen hat ??? Würd ich nochmal nachhaken, event. direkt bei der
DC-Bank ! Macht ja irgenwie keinen Sinn.....
 
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  erstellt am: 14.5.2004 um 00:07 Uhr:
Alles hat auch immer ein Gutes.
So hält wenigstens die Vorfreude und die Garantie länger.
Die Vorfreude soll doch angeblich die schönste Freude sein.

Kopf hoch und freuen.

Dieter
 
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Beiträge: 37
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erstellt am: 14.5.2004 um 10:42 Uhr:
Hi,

die Problematik ist, daß es sich dabei um ein verbundenes Geschäft handelt. Ich gehe davon aus, daß die Finanzierung im SC vorgenommen wurde. Hinsichtlich dieser Finanzierung hat der Kunde ein 14-tägiges Widerrufsrecht, beginnend ab Finanzierungsantrag. Macht er von diesem Recht Gebrauch, wird auch automatisch der damit zusammenhängende Kaufvertrag davon erfasst.

Darum geben auch Banken bei Darlehen das Geld erst nach Ablauf dieser Frist heraus.

Gruss

Bernd


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