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 < Voriges Thema  Nächstes Thema > Aufsteigend sortiern Absteigend sortieren
Autor: Betreff: Minderung wg. Undichtigkeit



Beiträge: 1
Registriert: 12.4.2004
Status: Offline
erstellt am: 12.4.2004 um 20:08 Uhr:
Hallo Leute,
selbst die 2. Nachbesserung hat nichts gebracht. Ein Wassertest direkt beim SC bei der Abholung nach der Reparatur hat die Leute bei Smart blass werden lassen. Es lief wie immer rein !!
Jetzt sollen als letzte Konsequenz die Dachholme ersetzt werden !?!?
Hat jemand schon Erfahrung mit Kaufpreisminderung, Nachlieferung oder Rücktritt vom Kaufvertrag nach § 437 ff. diesbezüglich ?
Wäre die ganze Schreiberei nicht, könnten wir unsern Roadster richtig genießen.
Es ist einfach zum k......

Gruß aus dem Bergischen Land

[Editiert am 12/4/2004 von wuppernixe]

Ausgeschlossen

Beiträge: 1359
Registriert: 4.5.2003
Status: Offline
erstellt am: 12.4.2004 um 20:18 Uhr:
hihihohohaha - nur 2 versuche! ich hab schon 5 hinter mir und...er scheint dicht zu sein! grundsätzlich kannst du jetzt aber nach 2 misslungenen nachbesserungen den rechtsweg beschreiten. such mal hier im forum nach "wandelung", da gibts reichlich infos.



Beiträge: 58
Registriert: 31.8.2003
Status: Offline
erstellt am: 12.4.2004 um 20:55 Uhr:
..also ich glaube, dass es drei Versuchen bedarf die nicht erfolgreich sind, dann kannste wandeln. Hab ich auch so gemacht...jetzt hab ich einen neuen Roadster...mal sehen, bisher ohne nennenswerte Probleme...

Gruß RR
 
____________________



Beiträge: 37
Registriert: 31.1.2004
Status: Offline
erstellt am: 13.4.2004 um 10:57 Uhr:
Hi wuppernixe,

grundsätzlich genügen zwei gescheiterte Nachbesserungsversuche um vom Vertrag zurückzutreten. Bei mir hat es geklappt. Allerdings hatte ich einen "Montags"-2003er Roady. Ich hatte so ziemlich jeden Mangel der hier beschrieben war.

Anrechnen lassen muß man sich die gefahrenen Kilometer.

Hier lohnt sich der Weg zu einem Anwalt.

Ich selbst müßte demnächst meinen neuen Roady bekommen.

Gruss


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