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 < Voriges Thema  Nächstes Thema > Aufsteigend sortiern Absteigend sortieren
Autor: Betreff: Wie ist die rechtliche Lage



Beiträge: 4692
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  erstellt am: 26.6.2006 um 14:36 Uhr:
Wer kennt die genaue rechtliche Lage zum Tagfahrlicht in den Skandinavischen Ländern und Österreich? Es geht uns darum zu wissen, ob es reicht wenn wie beim Modul von MDC nur die vorderen Scheinwerfer leuchten oder ob doch auch die Rückfahrleuchten mit an sein müssen. Da mir die Bußgelder in den Ländern zu hoch sind will ich es schon genau wissen. Hab zwar den ADAC auch schon angemailt, jedoch noch keine Antwort erhalten.
Dies spielt auch noch vor dem Hintergrund, dass bei Ebay ein Tagfahrlichtmodul angeboten wird, welches beide anschaltet und erheblich günstiger ist als Papi seins und es wird auch nur zwischen Plus und Lichtschalter geklemmt.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=8077236851&a
mp;ssPageName=STRK:MEWA:IT
 
____________________


http://www.nordkaptour.de.tf/
http://nordkaptour.wordpress.com/



Beiträge: 4692
Registriert: 5.8.2003
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  erstellt am: 27.6.2006 um 10:33 Uhr:
Nach Rücksprache mit dem Fremdenverkehrsverband Norwegens kann ich nun genaue Auskunft geben. In Skandinavien ist es erforderlich, dass auch die Rückleuchten an sind. Vor allem in Norwegen wird das sonst richtig teuer 195.- ¤ kostet fahren ohne Licht!!!!!
 
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Beiträge: 4692
Registriert: 5.8.2003
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  erstellt am: 27.6.2006 um 10:34 Uhr:
MDC versucht jetzt mir eines seiner Module so umzubauen, dass auch die hinteren Lampen brennen.
 
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Beiträge: 1425
Registriert: 15.1.2004
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erstellt am: 27.6.2006 um 13:40 Uhr:
Zitat:
MDC versucht jetzt mir eines seiner Module so umzubauen, dass auch die hinteren Lampen brennen.

Unser Cessy mal wieder
 
____________________



Beiträge: 439
Registriert: 28.8.2005
Status: Offline
erstellt am: 27.6.2006 um 15:32 Uhr:
Zitat:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=8077236851&a
mp;ssPageName=STRK:MEWA:IT

Besonders gut gefällt mir
"Nie wieder nachts das Licht vergessen einzuschalten"


Ich würde es seltsam finden, wenn nur die Scheinwerfer an gehen und die Rückleuchten aus bleiben. Dann müsste man bei jedem Tunnel die Rückleuchten manuell einschalten.
 
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Beiträge: 494
Registriert: 21.9.2003
Status: Offline
erstellt am: 27.6.2006 um 16:30 Uhr:
bei nem tunnel muss das licht sowieso eingeschaltet werden, da man sonst die instrumente nicht ablesen kann.
 
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Gruss
Nitrizek



Beiträge: 1057
Registriert: 14.10.2003
Status: Offline
erstellt am: 27.6.2006 um 20:59 Uhr:
Naja nach norwegen kommt man nicht so oft. (ich weiss ihr geht auf tour dorthin)

Es ist jederzeit möglich ganz normal den Lichtschalter zu drehen und das Licht einzuschalten (z.b. in tunneln, parkhäusern oder wenn es dunkel ist)

Ein sicherheitsplus ist Tagfahrlicht allemal (gerade weil hier des öfteren gepostet wurde das der ein oder andere übesehen wurde!), und mit coming Home eine komfortable sache

Leider sind die gesetzten in den europäischen lädern veraltet. die haben solche mordernen lösungen noch nicht umgesetzt.
 
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Beiträge: 1836
Registriert: 3.12.2003
Status: Offline
erstellt am: 28.6.2006 um 09:10 Uhr:
Hallo Ben!

Letztes oder vorletztes Jahr wurden die ersten Besitzer von Benz's mit dem neuen Kurvenlicht (eine - nur eine - Nebellampe geht beim Lenkraddrehen an) öfters von der Polizei angehalten...

Um auf das Modul zurück zu kommen: Mir wäre auch wichtig, dass auch die Rückleuchten angehen. Denn bei dem Unfall im Dezember 03 hatte mich der ältere Herr nicht gesehen: Ich stand VOR ihm. Und hatte weder Licht noch den Fuß auf der Bremse, so dass hinten nichts leuchtete. Wenn schon Tagfahrlicht, dann vorne UND hinten (auch mit weniger Leistung, meinetwegen).

Cessy: halte mich bitte also auf dem Laufenden! Danke im Voraus!

Pata

[Editiert am 28/6/2006 von Pata]
 
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die schönsten Kurven sind nicht die vom Roadster ;-)



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