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Autor: Betreff: lappen weg :/



Beiträge: 3025
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  erstellt am: 12.1.2006 um 14:29 Uhr:
hi!

tja. da war ich wohl ein wenig zu schnell bzw. habe mich durch einen dicken mercedes provozieren lassen. 154km/h statt erlaubten 100km/h (oder 120km/h, kein ahnung). b54 steinfurt-münster. auf jeden fall ist der lappen für 4 wochen weg.

habt ihr erfahrungen wie das mit "ich zahl euch was, dafür ..."? vor 12 jahren hatte ich ihn das letzte mal weg. ich hatte damals den führerschein gerade 3 monate. da bot man mir das am telefon unter der hand an. zum glück habe ich eine fahrgemeinschaft und die firma will demnächst nach essen ziehen, so dass ich prima mit dem zug fahren kann. aber kann sich noch hinziehen. aber das könnte man ja per anwalt schieben ...

trost: die beamten meinten, dass eine kopie des videos kein problem wäre und sie hatten, laut deren aussage, schwierigkeiten mir zu folgen

lehre: man sollte sich die personen in den autos die man überholt schon besser angucken. weiß doch jeder: zwei wohlleibige herren in einem dickeren schlitten lassen auf einen kamerawagen schließen. vorallem wenn sie einem 15 minuten lang verfolgen ... ich trottel!

ga

video

[Editiert am 16/4/2006 von andreas]
 
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Beiträge: 436
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  erstellt am: 12.1.2006 um 14:42 Uhr:
Wann war denn das?

Bin gestern auch die Strecke gefahren,
hab ich wohl Massel gehabt.

Hab ich noch nicht gehört, das auf der Strecke Videowagen
eingesetzt werden.
 
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Beiträge: 847
Registriert: 3.8.2005
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  erstellt am: 12.1.2006 um 14:46 Uhr:
hallo münsteraner

erinnerst du dich noch an den thread radarfallenfotos vom roady.
ja ich bin der irre von der autobahn,der den reiskocher abgehängt hat.
auch 53 zu schnell. das gibt 4 wochen fahrverbot usw.
ich war sogar auf dem amt und hab mit der sachbearbeiterin gesprochen. mit was mehr zahlen war nichts.
ich bin rentner und zu 80% schwerbehindert. ich hab der netten dame eine kopie meines schwerbehinderten - ausweiss gemacht,und mal gefragt ob man nicht auf das fahrverbot wegen schwerb. verzichten könne,da ich in 25 jahren noch keinen punkt eingefahren hatte.
als antwort auf mein bitten als schwerbeh. rentner und ich wiederhole noch einmal das wort rentner, kam jetzt ein brief mit der aufforderung, mir von meinem arbeitgeber bestätigen zu lassen, das ich auf das fahrzeug angewiesen bin!
ich glaub mit der netten dame werde ich nicht mehr diskutieren.
die ist etwas unter meinem viveau
aber ich denke mal , die 4 wochen ohne auto bekommt man auch um.
irgendwie wird es schon gehen.


greetz aus düsseldorf
 
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carpe diem




Beiträge: 167
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erstellt am: 12.1.2006 um 14:48 Uhr:
Hallo Andreas,
wenn sich einer mit Führerscheinentzug auskennt, dann mein Thomas. Könnten eigentlich auch schon ein Familienalbum mit seinen Blitzfotos anlegen
Wenn du deinen Bescheid bekommst, Einspruch erheben und mitteilen, das dein Job in Gefahr ist, wenn du keinen Führerschein hast. Bei dir, da das letzte Mal 12 Jahre her ist, wirst du dafür über 200,- zahlen müssen und gut ist. Wieviel nun genau, weiß ich bei unserer MEnge garnicht mehr. Laß dir notfalls ne Bescheinigung vom AG geben, wenn sie die verlangen sollten.
Viel Glück.

[Editiert am 12/1/2006 von KerstinL]
 
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  erstellt am: 12.1.2006 um 14:54 Uhr:
Höhö! Gute Tipps!

Werd ich sicher auch irgendwann mal brauchen!
 
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erstellt am: 12.1.2006 um 15:02 Uhr:
Zitat:
Werd ich sicher auch irgendwann mal brauchen!
ICh auch bald, wenns so weiter geht. Seid 15 Jahren IMMER Vorschriftsmäßig gefahrn.
Gestern nun auf dem Nachhauseweg musste ich mir mindestens 5 mal anhören....fahre nicht so schnell, das ist ne Ortschaft.
Merkt man bei dem Auto gar nicht.
 
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erstellt am: 12.1.2006 um 15:09 Uhr:
Hallo Andreas,
hallo KerstinL,
wenn Du Widerspruch einlegst, kommt es zu einer Verhandlung. Das, was Kerstin gemeint, aber nicht ganz richtig geschrieben hat ist, dass Du immer die Möglichkeit hast, Dich mit der Überwachungsbehörde über das Strafmaß im Rahmen der Möglichkeiten zu verständigen. Um den Lappen zu behalten, wirst Du denen schon nachweisen müssen, dass ein Führerscheinentzug (übrigens 1 Monat, nicht 4 Wochen, also wenn, dann im Februar abgeben ;-)) ) Deine Existenz bedroht. Wenn die Behörde dem folgt, "darfst" Du mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu ca. einem Monatsgehalt rechnen. Wenn Du
weitere Fragen hast, schick mir ne PM
LG
Udo
 
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erstellt am: 12.1.2006 um 15:11 Uhr:
hi!

das war gerade so gegen 12:00 uhr herum. danke für die tipps! habe gerade direkt den anwalt angerufen. er nimmt sich der sache an. mal sehen. zur not halt nach hinten schieben. das wäre ja schon einmal ok ...
fotos habe ich leider auch zuviele (12 stück oder so). aber ein video fehlt mir noch

ga

ps. das die auf der strecke fahren wusste ich auch nicht. hatte EL-Kennzeichen und war so ein mercedes schlachtschiff. der fahrer sah wie einbetoniert drin aus ...
 
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erstellt am: 12.1.2006 um 15:15 Uhr:
Waren damals übrigens auch beim Anwalt. Kam aber zu keiner Verhandlung. Die gaben sich damit zufrieden, Thomas zahlte und ok wars. Geht aber auch nur 1x sowas, meinte unser Anwalt. Beim 2. Mal hatten wir oder thomas 3 Monate Zeit den Führerschien abzugeben. Wir hatten dann eh Urlaub und die übrige Zeit fuhr ich ihn oder er machte Bürotag zuhause. Beim 3. Mal musste er ihn SOFORT abgeben. Und beim 4. Mal musste er zur Nachschulung ohne Punkteabbau...eine Ordnungsmaßnahme, die teuer ist

[Editiert am 12/1/2006 von KerstinL]
 
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  erstellt am: 12.1.2006 um 15:27 Uhr:
... mein anwalt klärt gerade ob meine verkehrsrechtschutz das abdeckt (also die anwaltsgebühren). mal schauen ich halte euch auf den laufenden!

aber generell: ich bin nicht jemand der gleich klagt. ausserdem finde ich die strafe und alles weitere gerechtfertigt. das ist völlig ok. dafür sind die schilder da, auch wenn sie manchmal nur wegem dem abkasssieren dort stehen, was mich dann schon ankotzt. aber im prinzip ist es mein pech und fertig. halt dumm gelaufen ...

ga
 
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erstellt am: 12.1.2006 um 15:30 Uhr:
so sag ichs ja auch...

ich war zu schnell....also was solls
 
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* Moderator *

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erstellt am: 12.1.2006 um 15:33 Uhr:
Zitat:
Höhö! Gute Tipps!

Werd ich sicher auch irgendwann mal brauchen!

Jau, das könnte gut sein...
 
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Leben bedeutet Veränderung -
ob man will oder nicht.



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  erstellt am: 12.1.2006 um 15:34 Uhr:
@metty58: "radarfallenfotos vom roady" hihi - der war von mir
 
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  erstellt am: 12.1.2006 um 15:37 Uhr:
wissen wir wissen wir
 
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  erstellt am: 12.1.2006 um 15:42 Uhr:
[schwacher Trost-Modus on]

Alle die oft wegen verschiedener Mängel in das SC müssen - sollen das mal mit anderen Augen betrachten:
... solang der Roadster in der Werkstatt steht, kann sowas nicht passieren ...

[schwacher Trost-Modus off]
 
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  erstellt am: 12.1.2006 um 15:50 Uhr:
 
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  erstellt am: 12.1.2006 um 15:55 Uhr:
... werkstatt: da habe ich aber immer panik das die mit meinen getunten rumgurken :/

mein anwalt schrieb gerade: "Nach Auskunft der Sachbearbeiterin besteht grundsätzlich für derartige Sachverhalte Rechtsschutz.". d.h. er braucht jetzt eine vollmacht und alles geht seinen gang. abwarten. die strafe muss ich auf jeden fall latzen ...

ga
 
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  erstellt am: 12.1.2006 um 15:59 Uhr:
du hast vergessen, du bekommst noch punkte
 
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  erstellt am: 12.1.2006 um 16:06 Uhr:
Stimmt, um Punkte und Geldstrafe kommst du nicht herum, lediglich das Fahrverbot kannst du ummünzen (im wahrsten Sinne des Wortes) wenn dein Anwalt eine gute Begründung hat. Viel Glück
 
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erstellt am: 12.1.2006 um 16:07 Uhr:
es wäre aber gut zu wissen ob die erlaubte höchgeschw. nun 100 oder 120 war.
wenn man davon ausgeht das die sagen die haben 154 gemessen, dann kommt da noch ne toleranz runter.
und bei erlaubten 120 wäre an ein fahrverbot wohl nicht zu denken.
auch bei 1oo minus einer tolleranz abzüglich von 54 zu schnell ,kannste vielleicht auch noch mit nem blauen auge davonkommen.
lass dir das doch mal ven einem bußgeldrechner im net berechnen.
die dinger sind ziemlich genau.
ich interessier mich grade dafür, wen wunderts...


greetz
 
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erstellt am: 12.1.2006 um 16:10 Uhr:
... ich meine 154km/h war schon abzüglich der toleranz. ich bin ja zwischendurch sogar 170 oder so gefahren (aber zu kurz). aber mal sehen. bis der bescheid kommt, gehen noch einige tage rum. bzgl. punkte: soweit ich weiß habe ich keine mehr, also von daher tun die auch nicht weh - nicht wirklich

@madmax und alle: thx!
 
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http://www.bussgeldkataloge.de/

 
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erstellt am: 12.1.2006 um 16:14 Uhr:
Als ich zu schnell war hab ich einspruch eingelegt und wollte erstmal bestätigt haben ob

A Das Blitzgerät Geeicht ist... (Die meisten sind nicht geeicht)
B die Person die das Gerät bedient über eine ausreichende Qualifikation verfügt
C Das Blitzgerät nach Herstellervorgaben aufgestellt war
D ob das Blitzgerät überhaut für eine Messung zugelassen ist (manche städte schreiben Strafzettel aufgrund von geräten die nur zur GEschwindigkeitsdokumentation gedacht sind

habe nie wieder was davon gehört. HEHE

PS mei vorfall war in der stad od das auf der Autobahn auch fust weis ich nicht...
 
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erstellt am: 12.1.2006 um 18:15 Uhr:
A Es war Video ! Die Geräte sind mit Sicherheit geeicht.
B. Richtig, werden aber lizenziert sein.
C. War, wenn ich richtig verstanden habe, ein mobiles Verfolgungsgerät.
D. Mit Sicherheit !!!
Ansonsten wohl Glück gehabt, weil Verfolgungsverjährung eingetreten war, nicht wegen der Fragen.
Amsonsten Andreas, lass Deinen Anwalt mal machen oder "dealen".
LG
Udo


Zitat:
Als ich zu schnell war hab ich einspruch eingelegt und wollte erstmal bestätigt haben ob

A Das Blitzgerät Geeicht ist... (Die meisten sind nicht geeicht)
B die Person die das Gerät bedient über eine ausreichende Qualifikation verfügt
C Das Blitzgerät nach Herstellervorgaben aufgestellt war
D ob das Blitzgerät überhaut für eine Messung zugelassen ist (manche städte schreiben Strafzettel aufgrund von geräten die nur zur GEschwindigkeitsdokumentation gedacht sind

habe nie wieder was davon gehört. HEHE

PS mei vorfall war in der stad od das auf der Autobahn auch fust weis ich nicht...
 
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erstellt am: 13.1.2006 um 15:14 Uhr:
Zitat:
habe mich durch einen dicken mercedes provozieren lassen.

Wie, der wollte dir nicht in den Kofferraum fahren???
 
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  erstellt am: 13.1.2006 um 15:44 Uhr:
Tja, da hat dich wohl ein ProViDa-Wagen gefilmt.

Das läuft meist so, dass sie dir eine bestimmte Strecke folgen, dabei schon filmen, dass man auch sieht, wie du z. B. an einem 100er-Schild vorbei fährst. Dann drückt ein Messbeamter auf einen Knopf und löst die Messung aus. Die läuft z. B. über 300m. Hierbei wird die Zeit und der Weg gemessen. Daraus ergibt sich die für diese Strecke durchschnittliche Geschwindigkeit des MESSWAGENS. Es muss gewährleistet sein, dass das Messfahrzeug nicht weiter aufschließt (Abbildung deines Autos wird größer), da ansonsten die Geschwindigkeit des Messfahrzeugs größer als deine war.
Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h wird ein Verkehrsfehler von 5% abgezogen, wobei die Werte immer Zugunsten des Betroffenen gerundet werden. Die vorgeworfene Geschwindigkeit ist in aller Regel der Nettowert, also bereits abzüglich der Toleranz.
Nicht verzagen - SV fragen..!

Btw.: Das Geräte nicht gültig geeicht sind, ist in aller Regel Unsinn!
 
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  erstellt am: 13.1.2006 um 17:04 Uhr:
SV??? schweinezüchterverein? sexualversicherer? smartVorum?

hmm ...
 
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erstellt am: 13.1.2006 um 17:05 Uhr:
Sachverständiger...
 
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  erstellt am: 6.2.2006 um 22:06 Uhr:
Was macht die Lage an der"Lappen"-Front?????

Neuigkeiten?
 
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  erstellt am: 6.2.2006 um 22:17 Uhr:
ne noch nicht, ich warte noch. wird aber bald kommen denke ich mal

ich hoffe nur das man sich eventuell den monat aussuchen darf oder kann wo man den lappen weggeben muss.??????

hat da einer einen plan von?

greetz aus düsseldorf
 
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