Anonym
Unregistriert |
erstellt am: 19.8.2005 um 19:49 Uhr: |
Tag auch, Alexchen ohne Passwort mal wieder. Habe bei mobile.de einen SR gefunden, der EZ 04/04 ist, aber Bj. 03. Habe ich dann ab EZ die 2 Jahre Neuwagengarantie oder ab Bj.??
Wünsche einen schönen Abend!!! |
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Pata
Beiträge: 1836 Registriert: 3.12.2003 Status: Offline |
erstellt am: 19.8.2005 um 20:02 Uhr: |
Es müsste ab EZ gelten. Wir hatten deswegen genug Ärger mit einem Kunden, der einen 2 Jahre alten SL gekauft hatte (der jedoch nie zugelassen wurde und nur gestanden hatte)...
Pata ____________________
die schönsten Kurven sind nicht die vom Roadster ;-)
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suj
Beiträge: 4111 Registriert: 15.1.2004 Status: Offline |
erstellt am: 19.8.2005 um 20:04 Uhr: |
das ist klasse
ich hab nen Kumpel der hat ne Spülmaschine so lang unangeschlossen in der Küche stehen gehabt (noch mit Packung drum) bis keine Garantie mehr drauf war nur weil er zu faul war nen Klempner anzurufen ____________________
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metty58
Beiträge: 847 Registriert: 3.8.2005 Status: Offline |
erstellt am: 19.8.2005 um 20:06 Uhr: |
aaaaabend
ich hab da neulich mal was gelesen, aber nagel mich nicht drauf fest.
das war ein bgh urteil und das besagt das es egal ist wie lange ein wagen auf der halde steht.
wichtig ist nur wann die erstzulassung war. das bezieht sich auf den passus der ingebrauchnahme eines konsumgutes.
das heißt erst wenn das ding zum ersten mal in gebrauch genommen wird, also in dem falle zugelassen wird, haßt du die volle garantie
sonst könnte ja jeder seinen kram produzieren , irgendwo abspeichern, und dann beim verkauf sagen schade pech gehabt garantie? mist leider um..... hatte ich schon 3 jahre im schrank liegen..
viele grüsse
metty58
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Pata
Beiträge: 1836 Registriert: 3.12.2003 Status: Offline |
erstellt am: 19.8.2005 um 20:06 Uhr: |
Leider gibt es für Spülmaschinen keine Erstzulassung... da gilt: Kaufdatum!
Pata ____________________
die schönsten Kurven sind nicht die vom Roadster ;-)
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cyberalfa
Beiträge: 365 Registriert: 22.6.2004 Status: Offline |
erstellt am: 19.8.2005 um 20:09 Uhr: |
na offen im regen gefahren, hat schon was von spülmaschine...
[Editiert am 19/8/2005 von cyberalfa] ____________________ Stefan
Das Leben ist zu kurz für ein geschlossenes Dach! |
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Claudi112
Beiträge: 404 Registriert: 6.5.2005 Status: Offline |
erstellt am: 19.8.2005 um 20:24 Uhr: |
Zitat: na offen im regen gefahren, hat schon was von spülmaschine...
[Editiert am 19/8/2005 von cyberalfa]
MACHT ABER TIERISCH SPASS ____________________ |
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bredie
Beiträge: 64 Registriert: 23.4.2005 Status: Offline |
erstellt am: 19.8.2005 um 23:11 Uhr: |
Stimmt, grundsätzlich gilt die EZ. Sollte der Roadster allerdings ein Importfahrzeug sein, dann gilt eine andere Regelung. Die Garantiezeit beginnt mit dem Auslieferungsdatum beim ausländischen Händler. Warum weiß ich auch nicht. |
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RoadyPilot
Beiträge: 268 Registriert: 15.5.2005 Status: Offline |
erstellt am: 20.8.2005 um 00:00 Uhr: |
Auch bei Inländischen beginnt die Garantie am Auslieferungsdatum!!!
Siehe Datum m Serviceheft! ____________________ Roadster mit fast allem was es gibt...
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smartys
Beiträge: 1194 Registriert: 23.2.2005 Status: Offline |
erstellt am: 20.8.2005 um 06:56 Uhr: |
Zitat: na offen im regen gefahren, hat schon was von spülmaschine...
[Editiert am 19/8/2005 von cyberalfa]
Korrekt !!! Kann ich nur bestätigen !!! ____________________
Das schwächere Geschlecht ist das stärkere wegen der Schwäche des stärkeren für das schwächere... |
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