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Autor: Betreff: Nebelscheinwerferbenutzung

Unregistriert
  erstellt am: 6.3.2005 um 21:55 Uhr:
Hallo!

Bin heute auf der Autobahrn unterwegs gewesen, allerdings nicht im smart, und hatte die Nebelscheinwerfer vorne eingeschaltet. Es war dunkel, teilweise diesig mit leichtem Niederschlag. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das auch so zulässig!!!

Da setze sich ein smart roadster vor mir und schaltete immer wild mit der Nebelschlußleuchte rum, abwechselnd mit dem Pannenblinker.
Kennzeichen ME- RB ..., genauer will ich das hier nicht posten.

Ich dachte immer, die roadys sind so ne friedliche Gesellschaft.
Na ja, vielleicht ist das ja auch kein Forummitglied.
Falls doch, das Benutzen der Nebelschlußleuchte ist nur bei Nebel mit Sichtbehinderung unter 50 Metern gestattet, was eine Höchstgeschwindigkeit von 50km/h nach sich zieht.

Da wollte mich doch jemand im Verkehr erziehen, der selbst keine Anhnung hat.



Beiträge: 92
Registriert: 19.1.2005
Status: Offline
erstellt am: 6.3.2005 um 22:36 Uhr:
Und du bist dir ganz sicher das DEINE Nebelschlussleuchte NICHT eingeschaltet war?

Sebastian



Beiträge: 233
Registriert: 2.12.2004
Status: Offline
  erstellt am: 6.3.2005 um 22:42 Uhr:

Hi Ano,
ich habe das schonmal gemacht weil einer hinter mir mit Fernlicht oder tierisch hoch eingestellten Scheinwerfern herfuhr. War nicht böse gemeint nur im Roadie stehste da schnell im dunkeln. Der ist halt ziemlich tief und daher wird man schnell geblendet.

grüße

smarti_13
 
____________________
Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar




Beiträge: 228
Registriert: 16.4.2003
Status: Offline
erstellt am: 7.3.2005 um 00:18 Uhr:
Zitat:
Hallo!

Bin heute auf der Autobahrn unterwegs gewesen, allerdings nicht im smart, und hatte die Nebelscheinwerfer vorne eingeschaltet. Es war dunkel, teilweise diesig mit leichtem Niederschlag. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das auch so zulässig!!!

Da setze sich ein smart roadster vor mir und schaltete immer wild mit der Nebelschlußleuchte rum, abwechselnd mit dem Pannenblinker.
Kennzeichen ME- RB ..., genauer will ich das hier nicht posten.

Ich dachte immer, die roadys sind so ne friedliche Gesellschaft.
Na ja, vielleicht ist das ja auch kein Forummitglied.
Falls doch, das Benutzen der Nebelschlußleuchte ist nur bei Nebel mit Sichtbehinderung unter 50 Metern gestattet, was eine Höchstgeschwindigkeit von 50km/h nach sich zieht.

Da wollte mich doch jemand im Verkehr erziehen, der selbst keine Anhnung hat.


Schätze auch Du hattest Deine Nebenschlussleuchte an, offensichtlich ohne es zu wissen.

Harald.
 
____________________




Beiträge: 831
Registriert: 2.4.2003
Status: Offline
erstellt am: 7.3.2005 um 00:45 Uhr:
...oder bist ein einäugiger Blender...
 
____________________

Grüße aus Zürich! Let the road be your guide!

* Moderator *

Beiträge: 2907
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erstellt am: 7.3.2005 um 10:59 Uhr:
Zitat:
Bin heute auf der Autobahrn unterwegs gewesen, allerdings nicht im smart, und hatte die Nebelscheinwerfer vorne eingeschaltet. Es war dunkel, teilweise diesig mit leichtem Niederschlag. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das auch so zulässig!!!

Falsch!

Die Nebelscheinwerfer darfst Du bei schlechter Sicht aufgrund von Nebel, Schnee oder starkem Regen anmachen und zwar anstatt des Abblendlichts.

Mein Stand.

PS:
Ich war es aber trotzdem nicht...


[Editiert am 7/3/2005 von Skeptiker]

Unregistriert
  erstellt am: 7.3.2005 um 11:03 Uhr:
Zitat:
und zwar anstatt des Abblendlichts.

...muss man dann wohl die Birnen fürs Abblendlicht vorher rausdrehen....



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  erstellt am: 7.3.2005 um 11:10 Uhr:
Zitat:
...und zwar anstatt des Abblendlichts.
[Editiert am 7/3/2005 von Skeptiker]

sorry skeptiker,
das ist der größte blödsinn den ich bisher dazu gehört habe
 
____________________

HP: http://www.s-s-n.de/
Mail:mario@s-s-n.de

* Moderator *

Beiträge: 2907
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erstellt am: 7.3.2005 um 11:32 Uhr:
Zitat:
Zitat:
und zwar anstatt des Abblendlichts.

...muss man dann wohl die Birnen fürs Abblendlicht vorher rausdrehen....

Dann ist es eine Fehlkontruktion...

Nebelscheinwerfer sind eigentlich dazu da das Abblendlicht zu ersetzen, wenn es aufgrund von z.B. Nebel durch das Abblendlicht zu einer Eigenblendung käme, insofern macht es einfach keinen Sinn wenn es zusammen mit dem Abblendlicht an ist...

* Moderator *

Beiträge: 2907
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erstellt am: 7.3.2005 um 11:34 Uhr:
Zitat:
Zitat:
...und zwar anstatt des Abblendlichts.
[Editiert am 7/3/2005 von Skeptiker]

sorry skeptiker,
das ist der größte blödsinn den ich bisher dazu gehört habe

Wenn Du meinst...

So habe Ich es damals (TM) in der Fahrschule gelernt, die Begründung dazu findest Du in meinem Vorgängerposting...

Aber ich lasse mich gerne belehren, nur wären Begründungen dazu nicht schlecht...

* Moderator *

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erstellt am: 7.3.2005 um 11:41 Uhr:
Mal eben nachrecherchiert:

Also, Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht ist eine Kann- Reglung!

Hier mal der entsprechende Abschnitt aus der STVO
(§17):
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.

So blödsinnig war es wohl doch nicht, wenn auch nicht 100%ig richtig...

Okay?

[Editiert am 7/3/2005 von Skeptiker]



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  erstellt am: 7.3.2005 um 14:08 Uhr:
Zitat:
Mal eben nachrecherchiert:

Also, Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht ist eine Kann- Reglung!

Hier mal der entsprechende Abschnitt aus der STVO
(§17):
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.

So blödsinnig war es wohl doch nicht, wenn auch nicht 100%ig richtig...

Okay?

[Editiert am 7/3/2005 von Skeptiker]

und wo hat der roady die begrenzungsleuchten???
 
____________________

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* Moderator *

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erstellt am: 7.3.2005 um 14:21 Uhr:
Zitat:
und wo hat der roady die begrenzungsleuchten???

Mal abgesehen davon, das es beim Ursprungsposter *eben nicht* um einen smart ging:
Wo leuchtet es denn bei Dir, wenn Du Standlicht (=Begrenzungsleuchten) an hast?

Eben da!



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  erstellt am: 7.3.2005 um 14:24 Uhr:
RUHE jetzt hier im Karton, verdummicht noch eins!!!
Da kommt so ein Ano, regt sich auf über das Verhalten eines Roadyfahrers und jetzt
kriegen wir uns hier wohlmöglich noch wegen so einem in die Haare.....

Dat is jetz nich euer ernst, odder???
*SkeptiundMariomalkräftigwachrüttelundzurVernunftbring*
 
____________________

* Moderator *

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erstellt am: 7.3.2005 um 14:27 Uhr:
Zitat:
RUHE jetzt hier im Karton, verdummicht noch eins!!!
*SkeptiundMariomalkräftigwachrüttelundzurVernunftbring*

s. PN



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  erstellt am: 7.3.2005 um 14:33 Uhr:
Zitat:
s. PN
... und du bitte meine Antwort dazu!!!
Himmeldonnerwetter!!! Sind wir hier jetzt im Kindergarten, oder wie???
Ich schein mich hier nicht klar ausgedrückt zu haben, also kriegt euch doch von mir aus weiter in die Haare, wenn ihr das braucht......



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erstellt am: 7.3.2005 um 15:00 Uhr:
Regt's euch über jeden Golf4-Tag-NUR-Nebelscheinwerfer-Fahrer so auf? Seid lieb zueinander

Ich selbst benutze die Nebelscheinwerfer meist Nachts auf der Landstrasse, da man damit die engen Kurven um einiges besser ausleuchtet, oder beim einparken Nachts. SO, haut mich!
 
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's gemacht.



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  erstellt am: 7.3.2005 um 15:08 Uhr:
Zitat:
RUHE jetzt hier im Karton, verdummicht noch eins!!!
Da kommt so ein Ano, regt sich auf über das Verhalten eines Roadyfahrers und jetzt
kriegen wir uns hier wohlmöglich noch wegen so einem in die Haare.....

Dat is jetz nich euer ernst, odder???
*SkeptiundMariomalkräftigwachrüttelundzurVernunftbring*

häh???*verwirrtschaut
wer hat sich denn hier gestritten???
also mein post war keineswegs angreifend gemeint und ich habe auch skeptikers posts nicht so verstanden
da müssen erst ein paar notorische links- und mittelspurfahrer oder nebelschlußleuchtenmißbraucher kommen das ich mich aufrege
 
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  erstellt am: 7.3.2005 um 15:13 Uhr:
Zitat:
Zitat:
und wo hat der roady die begrenzungsleuchten???

Mal abgesehen davon, das es beim Ursprungsposter *eben nicht* um einen smart ging:
Wo leuchtet es denn bei Dir, wenn Du Standlicht (=Begrenzungsleuchten) an hast?

Eben da!


der ausdruck "begrenzungsleuchten" war mir für das standlicht bisher nicht geläufig.
da es aber nicht nur ums sehen, sondern auch ums gesehen werden geht, halte ich es durchaus für sinnvoll auch das abblendlicht einzuschalten wenn die sicht schon so schlecht ist das ich nebelleuchten brauche.
das abblendlicht leuchtet doch einen ganz anderen bereich aus.
 
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  erstellt am: 7.3.2005 um 15:19 Uhr:
Zitat:
also mein post war keineswegs angreifend gemeint und ich habe auch skeptikers posts nicht so verstanden
@Skepti Mein Reden!!!!!



Beiträge: 2563
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  erstellt am: 7.3.2005 um 15:30 Uhr:
Zitat:
Ich dachte immer, die roadys sind so ne friedliche Gesellschaft.

Wovon träumst Du denn?
Wenn wir friedlich wären hätten wir keine überteuerten Plastikflundern, in die man kaum reinkommt, würden nicht tunen, daß die Heide wackelt und nicht dauernd davon reden wie geil es ist ,den roadster um die Kurven zu hauen.

Wenn Du Harmonie suchst, geh ins Bulli-Forum. Da sind zugekiffte 68-er, die von Ihrer Zeit mit dem bemahlten VW-Bus träumen und die Welt friedlich in die Arme schließen wollen.
 
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Grüße vom Nordmann




Beiträge: 1570
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  erstellt am: 7.3.2005 um 15:38 Uhr:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
und zwar anstatt des Abblendlichts.

...muss man dann wohl die Birnen fürs Abblendlicht vorher rausdrehen....

Dann ist es eine Fehlkontruktion...

Nebelscheinwerfer sind eigentlich dazu da das Abblendlicht zu ersetzen, wenn es aufgrund von z.B. Nebel durch das Abblendlicht zu einer Eigenblendung käme, insofern macht es einfach keinen Sinn wenn es zusammen mit dem Abblendlicht an ist...

lieber skeptiker,
hier verwechselst du anscheinend das abblendlicht mit dem fernlicht.
zu einer "eigenblendung" kommt es nur wenn du das fernlicht im nebel benutzt.
 
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erstellt am: 7.3.2005 um 19:41 Uhr:
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2 a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Unregistriert
erstellt am: 7.3.2005 um 19:42 Uhr:
UPS vergessen anzumelden



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erstellt am: 7.3.2005 um 19:42 Uhr:
Nu aber
 
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Das Leben ist viel zu kurz um schlecht gelaunt zu sein



Beiträge: 447
Registriert: 10.7.2004
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  erstellt am: 7.3.2005 um 21:34 Uhr:
Zitat:
Wovon träumst Du denn?
Wenn wir friedlich wären hätten wir keine überteuerten Plastikflundern, in die man kaum reinkommt, würden nicht tunen, daß die Heide wackelt und nicht dauernd davon reden wie geil es ist ,den roadster um die Kurven zu hauen.

Wenn Du Harmonie suchst, geh ins Bulli-Forum. Da sind zugekiffte 68-er, die von Ihrer Zeit mit dem bemahlten VW-Bus träumen und die Welt friedlich in die Arme schließen wollen.



Das ist der coolste Beitrag den ich zu diesem lichtumstrittenen Thema hier gelesen habe

Blender hin, Blender her, unsere Roadys sind ziemlich niedrig, da werden wir eben viel schneller und stärker geblendet als z.B. ein VW-Bus Fahrer

Wenn mich einer von hinten blendet dann klapp ich mir ganz einfach den Innenspiegel um und gut ist
oder Sonnenbrille aufsetzten und cool ist
oder noch besser, einfach Gas geben und davonfahren
das wäre die geilste Lösung

ne weitere Möglichkeit:
Jalousien an der Heckscheibe anbringen...

ihr seht mann/frau kann viel machen

blendfreie Grüsse,
Brabusboy
 
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Beiträge: 228
Registriert: 16.4.2003
Status: Offline
  erstellt am: 7.3.2005 um 22:24 Uhr:
Zitat:
Zitat:
Ich dachte immer, die roadys sind so ne friedliche Gesellschaft.

Wovon träumst Du denn?
Wenn wir friedlich wären hätten wir keine überteuerten Plastikflundern, in die man kaum reinkommt, würden nicht tunen, daß die Heide wackelt und nicht dauernd davon reden wie geil es ist ,den roadster um die Kurven zu hauen.

Wenn Du Harmonie suchst, geh ins Bulli-Forum. Da sind zugekiffte 68-er, die von Ihrer Zeit mit dem bemahlten VW-Bus träumen und die Welt friedlich in die Arme schließen wollen.



Wunderbar! Endlich mal ein realer Beitrag!

Harald.
 
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Beiträge: 1226
Registriert: 14.8.2003
Status: Offline
erstellt am: 9.3.2005 um 10:50 Uhr:
Zitat:
Zitat:
Ich dachte immer, die roadys sind so ne friedliche Gesellschaft.

Wovon träumst Du denn?
Wenn wir friedlich wären hätten wir keine überteuerten Plastikflundern, in die man kaum reinkommt, würden nicht tunen, daß die Heide wackelt und nicht dauernd davon reden wie geil es ist ,den roadster um die Kurven zu hauen.

Wenn Du Harmonie suchst, geh ins Bulli-Forum. Da sind zugekiffte 68-er, die von Ihrer Zeit mit dem bemahlten VW-Bus träumen und die Welt friedlich in die Arme schließen wollen.
 
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Beiträge: 1600
Registriert: 30.3.2004
Status: Offline
erstellt am: 12.3.2005 um 17:15 Uhr:
Zitat:
Hallo!

Bin heute auf der Autobahrn unterwegs .... Da setze sich ein smart roadster vor mir und schaltete immer wild mit der Nebelschlußleuchte rum, abwechselnd mit dem Pannenblinker.
Kennzeichen ME- RB ..., genauer will ich das hier nicht posten....

wenn ihr alle richtig gelesen hättet, dann wäre euch aufgefallen daß unser lieber ano-poster von einem smart überholt wurde um auf irgendwelche falsche lichterführung aufmerksam zu machen also ist es doch sch... egal was für lichter vorne an waren.. er kann nur von hinten geblendet ham - also durch die nebelschlußleuchte

mfg jochen

..der übrigens den thread sehr amüsiert gelesen hat
 
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Beiträge: 233
Registriert: 2.12.2004
Status: Offline
  erstellt am: 13.3.2005 um 15:31 Uhr:
@jochen74
nix für ungut aber Du hast nicht richtig gelesen oder ich verstehe dich nicht
Wenn ich jemanden überhole (soll mal vorkommen) und der tierisch blendet (falsch eingestellte scheinis, Fernlicht nicht aus usw.) mache ich die Nebelschlussleuchte an und aus um denjenigen darauf aufmerksam zu machen. Hatte erst gestern so ein Arschloch mit vier Ringen hinter mir der meinte ich solle abends auf der Landstrasse nicht überholen und alles aufblendete was er hatte. Da stehste kurzzeitig voll im dunkeln. Am liebsten hätte ich den aus dem Auto geholt und mit seinem Schädel durch die Ringe gekloppt (solche Penner gibt es leider immer mehr)

grüße

Smarti_13
 
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