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Autor: Betreff: Techn. Hilfe !!!

Unregistriert
erstellt am: 6.11.2004 um 12:50 Uhr:
Hallo Leutz.
Ich habe einen tiefergelegten SRC mit Dis-Scheiben. Kann ich die Scheiben auch mit Winterreifen fahren ????????

Danke für die Antwort.

Grüße Dibbel



Beiträge: 831
Registriert: 2.4.2003
Status: Offline
erstellt am: 6.11.2004 um 12:54 Uhr:
Ja, mach ich auch.

Kommt aber sicher auch auf die Felgen drauf an (Einpresstiefe)
Ich fahre im Sommer Spikelines - im Winter Spinlines - immer mit D.Scheiben...
 
____________________

Grüße aus Zürich! Let the road be your guide!

Unregistriert
erstellt am: 6.11.2004 um 12:57 Uhr:
Bei mir auch Spikeline im Sommer "16 und im Winter Stahlfelge



Beiträge: 4111
Registriert: 15.1.2004
Status: Offline
erstellt am: 6.11.2004 um 17:03 Uhr:
meine Distanzscheiben(v25h30) hätte ich auf den Spinlines drauflassen können, hab sie erst mal runtergenommen, da sie nur felgenspezifisch eingetragen werden. Das mach ich dann im Frühjhar zusammen.
Wollte mir 2x TÜVKosten sparen...

 
____________________

Ausgeschlossen

Beiträge: 3691
Registriert: 29.3.2004
Status: Offline
  erstellt am: 6.11.2004 um 17:52 Uhr:
Muss man die überhaupt eintragen lassen?
Oder reicht es, den Zettel vom TÜV mitzuführen?

Zwingend erforderlich ist das glaub ich nicht, ich hab es deshalb gelassen, weil ich denke, das man dann jedesmal wenn man andere Felgen draufmacht wieder hin muss...

Hmm...
 
____________________



Beiträge: 4111
Registriert: 15.1.2004
Status: Offline
erstellt am: 6.11.2004 um 18:37 Uhr:
eintragen? in den Schein? Nein da langt der TÜV Zettel, glaube ich.

Ich lasse im Frühjahr dann beide Felgen/Scheibenkombinationen eintragen, das ist mit Werkstatt meines Vertrauens und TÜV-Prüfer seines Vertrauens so vereinbart
 
____________________



Beiträge: 2385
Registriert: 16.4.2003
Status: Offline
erstellt am: 6.11.2004 um 21:25 Uhr:
Zitat:
eintragen? in den Schein? Nein da langt der TÜV Zettel, glaube ich.
Ich müsst da schon unterscheiden: die Distanzscheiben haben i.A. ein Teilegutachten, dort ist geregelt, ob man den Einbau vom TüV abnehmen lassen muss. In diesem Fall bekommt ihr vom TüV eine Abnahmebestätigung, diese muss in jedem Fall immer mitgeführt werden, wenn die Änderung nicht in den Papieren eingetragen wird. Ob die Eintragung sofort der Fall sein muss, sollte in der TüV-Abhnahme drinstehen (hängt von der Art der Änderung ab, ob dies bei Distanzscheiben der Fall ich weiß ich nicht). Auf keinen Fall reicht es nur das Teilegutachten mitzuführen.
 
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