SmartRoadsterCoupe
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erstellt am: 8.3.2012 um 19:15 Uhr: |
Wo ist eigentlich die Mindesthöhe für Blinkleuchten vorne beschrieben?
In der StVo habe ich nur hier gefunden das bei Krafträdern die Lichtaustrittsfläche 350mm über dem Boden sein muss. Bei mehrspurigen Fahrzeugen steht keine Höhe
TFL darf auch nicht näher als 40mm am Blinker sein, ansonsten muss es während des Blinkens abgeschaltet oder abgedimmt werden
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skullralle
Beiträge: 1190 Registriert: 29.8.2009 Status: Offline |
erstellt am: 8.3.2012 um 19:28 Uhr: |
http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/44912/publicationFile/41743/r-4
8-beleuchtung-lichtsignaleinrich-tungen-kfz-pdf.pdf
Ab Seite 27.
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KalleR
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Beiträge: 3715 Registriert: 8.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 8.3.2012 um 19:37 Uhr: |
Genau,
StVO geht gar nicht
StVZO ist sowas von out
Die geltenden Richtlinien findet man nur hier:
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/ece-regelungen.html
Skullralle hat genau das Richtige herausgesucht
Gruß Kalle |
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SmartRoadsterCoupe
Beiträge: 9193 Registriert: 8.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 8.3.2012 um 19:38 Uhr: |
Toll, Seite 27 unter
Anordnung:
Punkt 6.5.4.2 In der Höhe: Über dem Boden (Keine Höhenangabe)
Ahhhhja, ich darf sie also nicht unterirdisch verbauen
[Editiert am 8/3/2012 von SmartRoadsterCoupe] ____________________
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KalleR
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Beiträge: 3715 Registriert: 8.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 8.3.2012 um 19:43 Uhr: |
Tja,
solche Texte muss man schon lesen lernen
Fallste datt noch nicht gefunden hast....Unterkante 350mm....
Nöh, ich gehe jetzt nicht messen.
Gruß Kalle |
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SmartRoadsterCoupe
Beiträge: 9193 Registriert: 8.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 8.3.2012 um 19:45 Uhr: |
Wo steht denn das bitteschön? Bei mehrspurigen Fahrzeugen ist für die Seitenblinker mindestens 350mm vorgegeben!!!!
Ja, für Kraftzweirad habe ich es gefunden und was bei dem link von Skullralle steht habe ich gepostet
[Editiert am 8/3/2012 von SmartRoadsterCoupe] ____________________
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Merlin
Beiträge: 519 Registriert: 11.11.2010 Status: Offline |
erstellt am: 8.3.2012 um 19:50 Uhr: |
@src:
hält dein roadi denn die 20cm unterkannte nummernschild ein oder die 50cm unterkante abblendlicht?
edit:
hilft dir das vielleicht:
Mindestabstände:
• Fern- und Abblendlicht 500mm § 50 Abs. 1 StVZO
• Blinker seitlich 500mm § 54 StVZO
• Nebelscheinwerfer 250mm § 52 StVZO
• Bremsleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen vorne 200mm § 10 Abs. 7 FZV
• Schlussleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen hinten 300mm Richtlinie 70/222/EWG
• Nebelschlussleuchte 250mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO
• Blinker vorne 350mm § 54 StVZO
• Rückfahrscheinwerfer 250mm § 53a Abs. 3 StVZO
• Blinker hinten 350mm § 54 StVZO
• Seitenmarkierungsleuchten 250mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO
quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bodenfreiheit
[Editiert am 8/3/2012 von Merlin] |
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SmartRoadsterCoupe
Beiträge: 9193 Registriert: 8.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 8.3.2012 um 19:52 Uhr: |
Was der serienmässige Kram einhält oder nicht ist mir egal, nur wenn ich etwas verändere durch andere beleuchtungseinrichtungen bzw. Einbauplätze, möchte ich mir nicht an den Karren pissen lassen können ____________________
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SmartRoadsterCoupe
Beiträge: 9193 Registriert: 8.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 8.3.2012 um 19:56 Uhr: |
Zitat: • Blinker vorne 350mm § 54 StVZO
Kontrolliert Ihr auch was Ihr postet? In der StVo steht bei Krafträdern das Maß mit 350mm und nicht bei PKW
Ich möchte wissen wie Hoch die Mindesthöhe beim PKW sein darf mit einem Link zu eines Gesetzestext wo ich es nachlesen kann.
Wenn ich das mit ner einfachen googleingabe finden würde, hätte ich hier nicht gefragt ____________________
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KalleR
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Beiträge: 3715 Registriert: 8.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 8.3.2012 um 19:58 Uhr: |
Hi Merlin,
unser Auto unterliegt bei der Beleuchtung nicht der StVZO...das ist Schnee von gestern.
EG-Recht bricht hier nationales Recht.
Es gilt das, was skullralle herausgesucht hat....und da steht bei 6.5.4.2.2. 350mm.
Gruß Kalle |
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Merlin
Beiträge: 519 Registriert: 11.11.2010 Status: Offline |
erstellt am: 8.3.2012 um 20:01 Uhr: |
bau sie doch aus
"an mehrspurigen Kraftfahrzeugen
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein ."
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skullralle
Beiträge: 1190 Registriert: 29.8.2009 Status: Offline |
erstellt am: 8.3.2012 um 20:02 Uhr: |
Hier noch mal was von Hella Olli. Ab Seite 6 oder 7.
http://www.4x4magdalensberg.com/Hella_ECER48_Anbauvorschriften.pdf ____________________
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SmartRoadsterCoupe
Beiträge: 9193 Registriert: 8.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 8.3.2012 um 20:07 Uhr: |
Ok, so weit hatte ich nicht mehr gelesen. jedoch finde ich nun Absatz 5.8 nicht in dem Dokument, nach dessen Vorschriften ja gemessen wird
OK, sind macht es wenn die Mindesthöhe bei Auto und Motorrad gleich ist. Schade, hätte den Blinker gerne tiefer gehabt
Edith sagt nachdem es nun auch bei hella steht, pfeife ich auf Absatz 5.8 und muss wohl der ECE-Richtlinie mit 350mm glauben........mist mist mist......und 40mm zum Blinker kann ich mit TFL auch nicht einhalten......doppelmist doppelmist doppelmist
[Editiert am 8/3/2012 von SmartRoadsterCoupe] ____________________
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KalleR
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Beiträge: 3715 Registriert: 8.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 8.3.2012 um 20:13 Uhr: |
Öh,
5.8 ist vor 6.xxxx also weit oben
und Hella hält sich auch an die EG-Regelung
Gruß Kalle |
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SmartRoadsterCoupe
Beiträge: 9193 Registriert: 8.4.2009 Status: Offline |
erstellt am: 8.3.2012 um 20:17 Uhr: |
Kalle, das kleine 1 mal 1 kann ich schon
Hab oben gesucht und nicht gefunden, ist jetzt aber auch egal ____________________
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