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Autor: Betreff: Brabus-Fahrwerk



Beiträge: 51
Registriert: 22.2.2008
Status: Offline
  erstellt am: 27.5.2009 um 19:43 Uhr:
Hallo zusammen,

ich möchte bei unserem Roadster (60KW) ein orginal Brabus-Fahrwerk einbauen.
Muß das eingetragen werden????
Wenn ja, braucht man noch irgend welche Gutachte dafür????

Gruss Dirk



Beiträge: 233
Registriert: 28.12.2007
Status: Offline
erstellt am: 27.5.2009 um 20:34 Uhr:
Ja zu Beidem, muss eingetragen werden, Gutachten hab ich hier.
Je nachdem wie pingelig Dein TÜV Prüfer ist musst Du den ordnungsgemäßen Einbau dokumentieren können, sprich, Dubraucht irgend eine Rechnung in der steht dass das Fahrwerk eingebaut wurde.

Die Eintragung ist dann kein Problem mehr.

Mein SRC musste sogar noch zum Tüv nachdem das Fahrwerk bereits verbaut und noch nciht eingetragen war. Der TÜV Prüfer "dachte" es sei ein Originalteil.


Edith sagt: Ich habe noch ein Exemplar des Gutachtens hier, kannst Du Dir in Regensburg abholen, wenn das zu weit weg ist brauch ich Deine Adresse.


[Editiert am 27/5/2009 von kobold]



Beiträge: 290
Registriert: 24.4.2005
Status: Offline
erstellt am: 27.5.2009 um 20:36 Uhr:
Es gibt von Smart ein Teilegutachten. Eine Abnahme beim TÜV ist nicht erforderlich, jedoch eine unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere auf der Zulassungsstelle.

Es gibt aber u.a. die Auflage in dem Teilegutachten, dass das Fahrwerk nur von einer von Smart authorisierten Fachwerkstatt eingebaut werden darf. Im Teilegutachten ist auch eine "Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- bzw. Anbaus durch die Fachwerkstatt" dabei, die von denen ausgefüllt werden muss mit deiner Fahrgestellnummer und einem Stempel von denen.

Wenn du das Fahrwerk selber einbaust musst du halt beim TÜV vorfahren und den Einbau von dem kontrollieren lassen.



Beiträge: 233
Registriert: 28.12.2007
Status: Offline
erstellt am: 27.5.2009 um 20:37 Uhr:
...oO(Wieso macht mein TÜV dann sogar ne Einzelabnahme?)



Beiträge: 290
Registriert: 24.4.2005
Status: Offline
erstellt am: 27.5.2009 um 20:48 Uhr:
Unfähigkeit....? ....... Keine Ahnung.

Du hast doch das Gutachten. Da steht nix drin von Abnahme beim TÜV. Wenn dein SC die Einbaubestätigung ausfüllt kannst du direkt zur Zulassungsstelle fahren ohne Umweg über den TÜV.



Beiträge: 233
Registriert: 28.12.2007
Status: Offline
erstellt am: 27.5.2009 um 20:51 Uhr:
Zum TÜV musste ich so oder so, lag nicht zwingend am Fahrwerk.

Egal, ich muss noch die Papiere aendern lassen und gut ist. So kann niemand sagen das ich mirkeine Mühe gemacht habe



Beiträge: 107
Registriert: 4.12.2007
Status: Offline
erstellt am: 27.5.2009 um 21:56 Uhr:
Hi Dirk,

Da gibt es zwei Gutachten. Abhängig von den Nummern die auf den Dämpfern und federn zu finden sind (die wurden ab einem Gewissen Baujahr verdreht!!!). Ich habe da mal etwas recherchiert, gespräche mit Brabus geführt, die mir auch gleich geholfen haben....


Dem entsprechend haben alle meine Vorredner recht.

Führ die Fahrwerke welche ab einem gewissem Baujahr verbaut, oder eingelagert wurden wurde aufgrund der anderen Nummern auch ein neues Gutachten erstellt, dies erfordert eine Bestätigung des Sachgerechten einbaus vom Tüv.

Das alte Gutachten gibt das Fahrwerk frei, sofern es von einem SC eingebaut wurde, was vom SC auf einem beiligenden Zettel bestätigt werden muss, ob es auch möglich ist es bei einer anderen werkstatt einzubauen kann ich dir nicht sagen, das wurde im board auch schon heiß diskutiert....

Hab jegliche Gutachten hier.

Wenn du weist welches du brauchs sag mir bescheid.

Gruß Joschi

[Editiert am 27/5/2009 von joschi]



Beiträge: 119
Registriert: 20.4.2005
Status: Offline
erstellt am: 27.5.2009 um 22:35 Uhr:
nr gedreht ?
das ist jetzt mal eine frage wert...
hab bei mir auch eins eigebaut.
so richtig wuste damals niemand ob es eigetragen werden muss...
...sicher ist sicher, war halt bei tüver
nunja, es dürfte nun eine laufleistung von etwa 100 tkm haben und ich trage mich mit dem gedanken beizeiten mal die dämpfer zu wechseln...
wenn die neuen nun aber eine andere nr haben ????

[Editiert am 27/5/2009 von Legat]



Beiträge: 107
Registriert: 4.12.2007
Status: Offline
erstellt am: 5.6.2009 um 12:10 Uhr:
Also Die Nummern auf Dämpfer und Federn unterscheiden sich bei dem Fahrwerk in den Letzten drei Nummern.

Nun gibt es Fahrwerke der ersten Stunde.

Und wiederum anderen Fahrwerke bei denen die Nummer der vorderen Dämpfer auf den hinteren Federn steht und umgekehrt und die Nummer der hinteren Dämpfer auf den vorderen Federn steht. Also es sind keine anderen Nummern, nur die Nummern sind auf anderen Teilen des Fahrwerks.

Das meine ich mit vertauschten Nummern. (Weis jetzt nicht genau ob das die richtige Vertauschung wiederspiegelt, hab das Fahrwerk ja seit einem halben Jahr drunter).

Manb benötigt auf jedenfall das Gutachten (es gibt zwei) auf denen die Nummern für die einzelnen Teile, den richtigen Teilen zugeordnet sind.

Das ganze wurde mir von Brabus so erklärt das man eine Änderung durchgeführt habe....
.... Wahrscheinlich hat aber jemand die Nummern falsch aufgedruckt. bei 10.000 Fahrwerken (reine Spekulation)

Gruß Joschi


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